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Bodenrecht und -bewertung in der DDR

Title: Bodenrecht und -bewertung in der DDR

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 38 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Kathrin Gallien (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Das Thema der vorliegenden Hauptseminararbeit soll Aufschluss über die Bodenordnung und Bodenpolitik der ehemaligen DDR geben. Die Stellung von Grund und Boden in der DDR ist eine andere als in der BRD oder anderen westeuropäischen Staaten. Grund dafür ist das politische System, welches sich am Vorbild der ehemaligen Sowjetunion orientierte. Mit der Spaltung des ehemaligen Deutschen Reiches nach Kriegsende 1945 in vier Besatzungszonen, war der Grundstein für die DDR gelegt. Die sowjetische Besatzungszone, die später DDR wurde, wurde durch ihre Besatzer politisch und gesellschaftlich geprägt, kontrolliert und bis zur Gründung der DDR auch regiert.
Viele Verordnungen und Gesetze orientierten sich am System des „großen Bruders“. Eine freie Marktwirtschaft, demokratisch freie Wahlen, ein Mehrparteiensystem und die freie Verkehrsfähigkeit von Grund und Boden waren in der DDR nicht gewollt und nicht existent. Aufgrund des immensen Umfangs des betreffenden Themas, werden in dieser wissenschaftlichen Arbeit nur ausgewählte Inhalte bzgl. des Bodenrechtes und der Bodenbewertung erörtert. Mit freundlicher Unterstützung der Kommunalen Bewertungsstelle in Halle war es möglich das Kapitel der Bewertung von Grund und Boden in der DDR genauer darzustellen.
Im wesentlichen soll erreicht werden, dass der interessierte Leser einen Überblick über Grundsätze der Bodenpolitik der DDR bekommt. Es werden vorrangig die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger im Zusammenhang mit der Bodennutzung erörtert. Das öffentliche Bodenrecht wurde nicht behandelt. Über diesen Teil des Bodenrechtes gibt es kaum Literatur. Einschlägige Rechtsnormen hierzu sind nach der Wende sang und klanglos verschwunden.

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Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Die Entstehungsgeschichte der DDR

2. Der Eigentumsbegriff in der DDR

3. Die Entwicklung des Bodenrechts

3.1. Die Bodenreform

3.2. Nutzung von Volkseigentum an Grund und Boden

3.3. Das LPG-Nutzungsrecht

3.4. Die Belastbarkeit von Grundstücken

3.4.1. Grundpfandrechte in der DDR

3.4.2. Gebäudeeigentum und Miteigentumsanteil

4. Bodenrecht der DDR 1989/1990

4.1. Gesetz über den Verkauf volkseigener Grundstücke

4.2. Das Treuhandgesetz

4.3. Veränderungen im wohnungswirtschaftlichen Sektor

4.4. Bodenreformgesetz

4.5. Landwirtschaftsanpassungsgesetz

5. Bodenbewertung in der DDR

5.1. Rahmenbedingungen für die Wertermittlung in der DDR

5.2. Inhalt der Preisverfügung Nr. 3/87

5.3. Die Wertermittlungsverfahren in der DDR

5.3.1. Das DDR-Sachwertverfahren

5.3.2. Das DDR-Ertragswertverfahren

5.4. Die Wertermittlungsverfahren im Ost-West-Vergleich

6. Die Bodenbewertung in der DDR 1989/1990

7. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Bodenrecht sowie die Bodenbewertung in der ehemaligen DDR, wobei der Fokus auf den rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger bei der Bodennutzung liegt. Ziel ist es, ein Verständnis für das sozialistische Bodenrecht und die systembedingten Bewertungsmechanismen in Abgrenzung zur marktwirtschaftlichen Praxis zu vermitteln.

  • Historische Einordnung der Bodenpolitik der DDR
  • Eigentumsformen und Nutzungsrechte an Grund und Boden
  • Staatliche Lenkung und Preisbildung in der Bodenbewertung
  • Methodik der Sachwert- und Ertragswertverfahren unter DDR-Recht
  • Rechtliche Umbruchphasen in den Jahren 1989/1990

Auszug aus dem Buch

3.2. Nutzung von Volkseigentum am Grund und Boden

Volkseigener Grund und Boden wurde seit Beginn der DDR 1949 durch VEBs und staatliche Organe verwaltet und bewirtschaftet. Rechtmäßig wurde diese Art der Verwaltung und Bewirtschaftung als „Rechtsträgerschaft“ bezeichnet. Auch für Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen war die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken möglich. Jedoch sprach man hier von einer „nutznießenden Rechtsträgerschaft“. Ersichtlich wurde dies im Grundbuch mit dem Vermerk in Abt. 1 „Eigentum des Volkes“ kenntlich gemacht.

Die Aufgaben eines Rechtsträgers war die Verpflichtung zur rationellen Nutzung des ihm zugewiesenen Grundstückes. Eine Weitergabe an einen anderen Rechtsträger sollte erfolgen, wenn man nicht im Stande war seine Planaufgaben zu erfüllen. Ein Rechtsträgerwechsel war stets unentgeltlich, es gab also keinen Kaufvertrag.

Die mit dem Grundstück verbundenen Gebäude und baulichen Anlagen mussten bei einem Rechtsträgerwechsel bezahlt werden. Der Logik zur Folge müsste der übernehmende Rechtsträger nun Eigentümer der bezahlten baulichen Anlagen/Gebäude sein. Nach dem Recht der DDR blieb er aber auch nach Bezahlung nur Rechtsträger und nicht Eigentümer. Die Rechtsträgerschaft hat eine juristisch einfache Regelung. Ausgangspunkt waren hier die am gesamtwirtschaftlichen Ziel orientierten Interessen. Der verwaltungsmäßige Aufwand war relativ gering.

Anders war dies bei rechtlichen Regelungen wo das Volkseigentum am Boden dem Bürger zur Verfügung gestellt wurde, um beispielsweise ein Eigenheim darauf zu errichten. Dem Bürger wurde ein Nutzungsrecht am Boden unbefristet und unentgeltlich eingeräumt. Die Kosten beschränkten sich daher nur auf den Bau des Gebäudes. Diese Regelung bezeichnete man in der DDR als „getrenntes Gebäudeeigentum“. Eine erste gesetzliche Regelung über eine unentgeltliche Überlassung von volkseigenem Boden gab es am 21.04.1954.

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einleitung: Einführung in die Thematik der Bodenordnung der DDR und Abgrenzung zum politischen System der BRD.

1. Die Entstehungsgeschichte der DDR: Darstellung der politischen Rahmenbedingungen von 1945 bis zur Konstituierung der DDR 1949.

2. Der Eigentumsbegriff in der DDR: Analyse der sozialistischen Eigentumsformen sowie der Rolle des persönlichen Eigentums gegenüber dem Volkseigentum.

3. Die Entwicklung des Bodenrechts: Untersuchung der Bodenreform, der Nutzungsrechte an Volkseigentum, der Rolle der LPGs sowie der Belastbarkeit von Grundstücken.

4. Bodenrecht der DDR 1989/1990: Beschreibung der rechtlichen Erneuerungen und Reformen in der Zeit zwischen der Wende und der Wiedervereinigung.

5. Bodenbewertung in der DDR: Erläuterung der Preisverfügung Nr. 3/87 und der praktischen Anwendung von Sachwert- und Ertragswertverfahren.

6. Die Bodenbewertung in der DDR 1989/1990: Analyse der Notwendigkeit einer Neubewertung zur Anpassung an marktwirtschaftliche Erfordernisse nach dem Staatsvertrag.

7. Zusammenfassung: Synthese der wesentlichen Ergebnisse zur staatlichen Kontrolle der Bodennutzung und der Mängel der damaligen Bewertungspraxis.

Schlüsselwörter

DDR, Bodenrecht, Bodenpolitik, Volkseigentum, Rechtsträgerschaft, LPG-Nutzungsrecht, Bodenbewertung, Preisverfügung Nr. 3/87, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Bodenreform, Eigentumsbegriff, Treuhandanstalt, Grundpfandrechte, Grundstücksverkehr.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bewertungspraktiken von Grund und Boden während der Existenz der DDR sowie die Transformationsphase in den Jahren 1989/1990.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Die zentralen Themen sind das sozialistische Eigentumsverständnis, die Vergesellschaftung der Bodennutzung und die staatlich reglementierte Grundstücksbewertung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, den Lesern einen Überblick über die Grundsätze der DDR-Bodenpolitik zu verschaffen und die rechtliche Beziehung zwischen Staat und Bürger bei der Bodennutzung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine deskriptive wissenschaftliche Arbeit, die auf Literaturanalyse, der Auswertung gesetzlicher Normen (Preisverfügungen, Verfassungsartikel) und Experteninformationen basiert.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Entstehung und Entwicklung des Bodenrechts, die spezifischen Wertermittlungsverfahren (Sachwert- und Ertragswert) und die rechtlichen Umbrüche kurz vor der Wiedervereinigung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Die wichtigsten Begriffe sind Volkseigentum, Rechtsträgerschaft, sozialistische Bodenpolitik und die Preisverfügung 3/87.

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem DDR-Sachwertverfahren und dem bundesdeutschen Verfahren?

In der DDR basierte das Verfahren auf staatlich festgelegten Einheitspreisen von 1935/36 und einer starren Abschreibungstabelle, während in der BRD Erfahrungswerte und der freie Markt eine zentrale Rolle spielen.

Warum war das Ertragswertverfahren in der DDR oft bedeutungslos?

Da die jährlichen Ausgaben und Einnahmen häufig gleich hoch waren, verlor der rein rechnerische Ertragswert seine Aussagekraft, woraufhin der Bodenwert oft als verbindlicher Wert festgesetzt wurde.

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Details

Title
Bodenrecht und -bewertung in der DDR
College
Anhalt University of Applied Sciences
Course
Wissenschaftliches Hauptseminar
Grade
1,3
Author
Kathrin Gallien (Author)
Publication Year
2006
Pages
38
Catalog Number
V64906
ISBN (eBook)
9783638576000
ISBN (Book)
9783638670234
Language
German
Tags
Bodenrecht Wissenschaftliches Hauptseminar DDR Bodenbewertung Immobilienbewertung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Kathrin Gallien (Author), 2006, Bodenrecht und -bewertung in der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64906
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