Die deutsche Drogenpolitik


Seminararbeit, 2005

18 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Drogenkonsum in Deutschland

3. Allgemeines zur deutschen Drogenpolitik

4. Die deutsche Drogenpolitik
4.1. Prävention
4.2. Beratung, Behandlung und Schadensreduzierung
4.3. Repression

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Fazit

1. Einleitung

Die Drogenpolitik ist seit Jahrzehnten ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Sie wird von Staat zu Staat anders praktiziert und ist auch in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die deutsche Bundesregierung versucht mit den unterschiedlichsten Maßnahmen gegen Drogen vorzugehen. Dazu gehören nicht nur Repression und Angebotsreduzierung, sondern auch die Prävention und die Behandlung Suchtkranker.

Wie in anderen europäischen Staaten so verläuft auch die deutsche Drogenpolitik zwischen den zwei drogenpolitisch bedeutendsten Richtungen, der ‚Harm reduction’ und der ‚Repression’. Harm reduction ist durch die Bereiche der Akzeptanz, der Niedrigschwelligkeit und der Suchtbegleitung gekennzeichnet. Dagegen stellt Repression eine Form der Drogenpolitik dar, die zur Lösung von bestimmten Konflikten auf die Staatsgewalt setzt. In welche dieser beiden Richtungen nun der Weg der deutschen Drogenpolitik führt, versuche ich in dieser Arbeit herauszufinden.

Was in der Gesellschaft überhaupt unter Drogen verstanden wird ist oft sehr unterschiedlich. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fallen unter den Drogenbegriff solche Substanzen, die eine psychoaktive Wirkung besitzen bzw. auf das Zentralnervensystem wirken. Damit gehört auch Kaffee, Tee, Alkohol und Tabak zu dieser Begriffsbestimmung. In Deutschland werden in der Praxis allerdings nur die Substanzen als Drogen bezeichnet, die auch in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgelistet sind. Tabak und Alkohol bleiben bei dieser Definition eher unbeachtet. (vgl. Kurzer 2005, S. 15) Dennoch lassen sich in der aktuellen deutschen Drogenpolitik auch Maßnahmen zur Eindämmung der legalen psychoaktiven Stoffe finden. Die Bekämpfung der Sucht bzw. der Abhängigkeit von diesen Substanzen wurde von der Bundesregierung in ihr Programm der Drogenpolitik aufgenommen. In den letzten Jahren wurden vor allem Maßnahmen zur Reduzierung des Alkohol- und Tabakkonsums getroffen. Auch die Entwicklung des Cannabiskonsums ist für die Bundesregierung besorgniserregend. Laut dem Drogenbericht der Bundesregierung 2005 ist in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg des Cannabiskonsums zu verzeichnen.

Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Droge sehr verbreitet. Unter den 18 bis 25 jährigen hat im Jahr 2004 jeder Fünfte schon mal Cannabis konsumiert. (vgl. Drogenbeauftragte 2005a, S. 9) Wie die Regierung nun mit diesem Problem umgeht und welche Maßnahmen sie bei Reduzierung von Drogen aller Art ergreift, stelle ich in dieser Arbeit dar. Dabei gehe ich auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention, Repression und der Behandlung und Beratung Suchtkranker ein.

2. Drogenkonsum in Deutschland

Ungefähr 7 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland haben in den letzten 12 Monaten (Lebenszeitprävalenz) illegale Drogen konsumiert. 25,2 % der Erwachsenen haben dabei mindestens einmal in ihrem Leben illegale Drogen konsumiert. (vgl. DBDD 2004, S. 16) „In der Bevölkerung von 12 bis 59 Jahren haben damit knapp 13 Millionen Menschen Erfahrungen mit Drogen, 4 Millionen haben sie im letzten Jahr verwendet, knapp 2 Millionen in den letzten 30 Tagen.“ (DBDD 2004, S. XIII) Bei Jugendlichen ist die Verbreitung wesentlich größer. Die höchste Prävalenz ist in der Altersgruppe der 18 bis 20 jährigen zu finden. 25 % haben in dieser Gruppe in den letzten zwölf Monaten illegale Drogen konsumiert. Seit den 80er Jahren ist dabei ein Anstieg der Zahlen zu verzeichnen. „Die Prävalenzen im Jahr 2003 haben sich gegenüber der Situation 1980 etwa verdreifacht.“ (DBDD 2004, S. 17) Die verschiedenen illegalen Drogen sind unterschiedlich in der deutschen Bevölkerung verbreitet. Die am meisten konsumierte illegale Droge ist dabei Cannabis. Der Konsum ist seit 1990 enorm gestiegen. In der Altersgruppe von 18 bis 59 Jahren hat jeder Vierte bereits Erfahrungen mit dieser Droge gesammelt. (vgl. DBDD 2004, S. 17)

Dagegen weisen in der gleichen Altersgruppe nur zwischen 2 und 3,5 % Erfahrungen mit Amphetaminen, Ecstasy, LSD oder Kokain vor. In der Gesamtbevölkerung haben fast 5 % Erfahrungen mit diesen Substanzen, wobei eine leichte Steigerung bei Amphetaminen, Ecstasy und halluzinogenen Pilzen zu verzeichnen ist. (vgl. DBDD 2004, S. 21) Opiate werden dagegen seltener konsumiert. Weniger als 2 % der Bevölkerung hatten in den letzten zwölf Monaten Kontakt mit dieser Droge. Zu den Konsumenten illegaler Drogen kommen noch „2,5 Millionen Alkoholabhängige, 1,4 Millionen Medikamentenabhängige und 6 Millionen Raucher, die behandlungsdürftig krank sind.“ (Böllinger 2000, S. 26)

Rückläufige Zahlen sind bei den Drogentodesfällen zu vermelden. Mit 1.385 Todesfällen im Jahr 2004 wurde der niedrigste Stand seit 1989 erreicht. (vgl. Drogenbeauftragte 2005a, S. 9)

Bei den Einstellungen von Schülern zu Drogen und Drogenkonsum zeigt sich, dass in erster Linie alle illegalen psychotropen Substanzen auch als Drogen angesehen werden. In den letzten Jahren wird noch vermehrt Nikotin und Alkohol dazugerechnet. Heroin, Ecstasy und Kokain werden von den meisten Schülern als sehr gefährlich eingestuft. Bei Cannabis hat sich die Einstellung dagegen relativiert. „Cannabis liegt damit in der Risikobewertung näher an den legalen Substanzen, die von mehr als einem Fünftel der Schüler als gefährlich eingeschätzt werden, als an den anderen illegalen Drogen.“ (DBDD 2004, S. 24)

3. Allgemeines zur deutschen Drogenpolitik

Die deutsche Drogenpolitik ist als eine Suchtpolitik zu verstehen, die inzwischen alle psychotropen Substanzen in ihre Politik einbezieht. Ihren Schwerpunkt setzt sie dabei auf die Bekämpfung des riskanten und schädlichen Konsums. Die Bundesrepublik hat die bedeutendsten internationalen Koventionen zur Drogenbekämpfung unterschrieben und fühlt sich diesen verpflichtet. (vgl. Kurzer 2005, S. 44) Besonders in den 60er und 70er Jahren wurden im Rahmen der Vereinten Nationen eine Reihe von internationalen Übereinkommen getroffen. Zu den wichtigsten Verträgen gehört das Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe (Single Convention) und das Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe. Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland das damals bestehende Opiumgesetz durch das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (Betäubungsmittelgesetz) ersetzt. (vgl. Cousto 2003, S. 9)

Der illegale Drogenkonsum als problematische Verhaltensweise war in Deutschland in den 60er Jahren in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Verschiedene Methoden und Maßnahmen wurden daraufhin im Bereich der Suchtbehandlung durchgeführt. Bis zum Ende der 90er Jahre beschäftigte sich die deutsche Drogenpolitik dabei in erster Linie nur mit illegalen Substanzen. Die Probleme mit den legalen psychotropen Substanzen, wie Alkohol und Tabak, wurden weitestgehend ausgeklammert. (vgl. Schmidt /Hurrelmann 2000, S. 16) Dies hat sich in den letzten Jahren geändert. Es entwickelte sich eine Strategie zur Bekämpfung von illegalen und legalen psychotropen Substanzen. Daher kann von einem Bedeutungswandel innerhalb der deutschen Drogenpolitik gesprochen werden. Der Begriff der ‚Suchtpolitik’ ersetzt immer häufiger den Begriff der ‚Drogenpolitik’. Die Drogen- und Suchtpolitik beinhaltet die Bereiche der Prävention, der Behandlung und Beratung von Konsumenten, der Überlebenshilfen, der Schadensreduzierung und der Angebotsreduzierung. Insbesondere bei illegalen Substanzen basiert die deutsche Drogenpolitik auf der Repression. (vgl. DBDD 2004, S. 1) Im Jahr 2003 wurde von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, der „Aktionsplan Drogen und Sucht“ ins Leben gerufen. Er dient für die nächsten 5 bis 10 Jahren als ein Rahmenplan der Drogenpolitik. (vgl. Drogenbeauftragte 2003) In diesem Plan kommt vor allem der Prävention von legalen Substanzen ein hoher Stellenwert zu. Eine bereits getroffene Maßnahme ist beispielsweise die 2004 eingeführte Sondersteuer auf Alcopops oder die Steuererhöhung auf Zigaretten. Hinter den Maßnahmen zur Verringerung des Konsums legaler Suchtmittel steht die Erkenntnis, dass der Konsum dieser Mittel dem Gebrauch illegaler Drogen voraus geht.

Mit den Präventionsmaßnahmen im Aktionsplan möchte die Bundesregierung vor allem Jugendliche ansprechen und einen problematischen Konsum frühzeitig erkennen. (vgl. Drogenbeauftragte 2005c, S. 1)Aber auch die Konsumrisiken, die bei intravenösen Drogenabhängigen auftreten können, wie Hepatitis C oder hirnorganische Schädigungen, sollen durch Maßnahmen der Überlebenshilfe und Schadensminimierung gering gehalten werden. (vgl. DBDD 2004, S. 3)

Die Zuständigkeit für die Drogenpolitik ist zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern aufgeteilt. Der Bund erlässt Gesetze für das Betäubungsmittelrecht, das Strafrecht und das Strafvollzugsrecht, während die Länder für die Ausführung dieser Bundesgesetze verantwortlich sind. Dabei ist es den Ländern möglich, innerhalb des gemeinsamen Rahmen durchaus unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch die Gesetze unterschiedlich ausführen. (vgl. DBDD 2004, S. 1) Die Drogenpolitik der Bundesregierung wird von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung koordiniert. Seit 1998 ist diese Stelle im Bundesministerium für Gesundheit und Soziales beheimatet. (vgl. DBDD 2004, S. 2)

Allgemein lässt sich die deutsche Drogenpolitik in vier Säulen gliedern. Die erste Säule beinhaltet die Prävention des Drogenkonsums. Unter die zweite Säule fällt die Beratung und Behandlung von Konsumenten. Bei der dritten Säule geht es um die Überlebenshilfen und die Schadensreduzierung und die vierte Säule setzt sich aus Maßnahmen der Repression und der Angebotsreduzierung zusammen. Die Drogenabhängigkeit wird dabei als eine Krankheit verstanden. „Sucht wird dabei als ein komplexes und umfassendes Krankheitsbild im breiten Verständnis der WHO mit Störungen auf der psychischen, somatischen und sozialen Ebene betrachtet, das der Behandlung bedarf.“ (DBDD 2004, S. 2) Da vor allem der riskante und schädliche Konsum und eine Abhängigkeit verhindert werden soll, kommt der Suchtprävention ein besonderer Stellenwert zu.

Im folgenden Kapitel gehe ich nun auf die verschiedenen Präventionsstrategien der Bundesregierung ein.

4. Die Bereiche der deutschen Drogenpolitik

4.1. Prävention

Die Prävention bildet den Schwerpunkt der deutschen Sucht- und Drogenpolitik. Das Ziel dabei ist es, die Gesundheit zu fördern, die Abstinenz zu erhalten und einen Missbrauch und eine Abhängigkeit zu verhindern. Es geht sowohl um die Vermeidung der Suchtkrankheit beim Einzelnen als auch um die Reduzierung der langfristigen Folgekosten der Suchterkrankungen für die Gesellschaft. Je nach Zielsetzung sind die präventiven Maßnahmen universell an die Gesamtbevölkerung oder an spezifische Zielgruppen und Personen ausgerichtet. Dass der Drogenkonsum unterschiedliche Ursachen hat wird dabei berücksichtigt. „Mögliche Einflüsse sind: Genetische Faktoren, entwicklungs-, lebens- und umweltbedingte Einflüsse sowie das Suchtpotential der jeweiligen Substanz. Ebenso spielen gesellschaftliche und soziale Aspekte (z.B. Chancen zur teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft, Konsummuster einer Gesellschaft, Griffnähe der Suchtmittel) eine wichtige Rolle.“ (Drogenbeauftragte 2003, S. 17) In den letzten Jahren ist bei der Prävention besonders die Gruppe der Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Gerade in dieser Gruppe ist eine steigende Zahl an Konsumenten zu beobachten. Fast die Hälfte der 12 bis 25 jährigen hat schon mal illegale Drogen angeboten bekommen und ein Drittel hat diese probiert oder konsumiert sie häufiger. (vgl. Drogenbeauftragte 2005b, S. 15) Die Gefahren des frühen Drogenkonsums sieht die Bundesregierung in dem Anstieg der gesundheitlichen Schäden und der erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Abhängigkeit. Um nachhaltige Effekte zu erreichen, soll die Prävention die Jugendlichen möglichst früh ansetzen. In erster Linie wird ein Verzicht auf Drogen und eine Verzögerung des Konsumbeginns angestrebt. Neben dieser Primärprävention wird in den letzten Jahren der Sekundärprävention immer mehr Bedeutung zugemessen. Diese wendet sich an Jugendliche, die regelmäßig Drogen konsumieren, ohne bisher abhängig zu sein. Bei ihnen wird daher vor allem auf eine Reduzierung des Konsums und auf die Aufgabe riskanter Konsummuster gesetzt. Ebenso werden zunehmend Maßnahmen für spezielle Risikogruppen, wie z.B. Migranten und Arbeitslose, ausgearbeitet. (vgl. Drogenbeauftragte 2005c, S. 8)

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Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Drogenpolitik
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
2,0
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V65016
ISBN (eBook)
9783638576802
ISBN (Buch)
9783656808190
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drogenpolitik
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Die deutsche Drogenpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65016

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