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Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht und fachaufsichtliche Weisungen

Title: Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht und fachaufsichtliche Weisungen

Seminar Paper , 2006 , 31 Pages , Grade: 14

Autor:in: Mahdi Daneshzadeh Tabrizi (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Summary Excerpt Details

Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht bzw. fachaufsichtlichen Weisungen in Hessen.
Zunächst wird kurz auf die geschichtliche Entwicklung aufsichtsrechtlicher Strukturen eingegangen um den Begriff der Aufsicht zu definieren. In der Folge werden die Mittel der Aufsicht, die Aufsichtsbehörden und die Durchführung der Aufsicht skizziert.
Daran anknüpfend wird dargelegt, wie der Primärrechtsschutz einer Gemeinde gegen Aufsichtsmaßnahmen der Rechts- bzw. Fachaufsicht gutachterlich zu prüfen ist, wobei auf typische Klausurprobleme eingegangen und der Aufbau der Klage dargestellt wird.
Schließlich wird eine kurze Einführung in den Sekundärrechtsschutz der Gemeinde gegen eine aufsichtsrechtliche Weisung gegeben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Vorwort

B. Aufgaben der Gemeinde und Beaufsichtigung durch den Staat

I. Aufgaben der Gemeinde

1. Selbstverwaltungsaufgaben

2. Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung

3. Auftragsangelegenheiten

II. Begriff der Kommunalaufsicht

1. Inhalt und Entwicklung

2. Arten und Umfang der Aufsicht

a) Rechtsaufsicht

aa) Kommunalaufsicht im engeren Sinne

bb) Sonderaufsicht

b) Fachaufsicht

3. Aufsichtsmittel

a) Mittel der präventiven Aufsicht

b) Mittel der repressiven Aufsicht

aa) Informative Mittel

bb) Beanstandung

cc) Anweisung und Ersatzvornahme

dd) Bestellung eines Beauftragten und Auflösung der Gemeindevertretung

4. Aufsichtsbehörden

C. Rechtsschutz der Gemeinden gegen Aufsichtsmaßnahmen

I. Primärrechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahmen der Rechtsaufsicht

1. Klage der Gemeinden

a) Einzelprobleme

b) Klagegegner

c) Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

d) Materielle Gesichtspunkte

aa) Opportunitätsgrundsatz

bb) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

cc) Grundsatz der Subsidiarität

2. Vorläufiger Rechtsschutz

II. Primärrechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahmen der Fachaufsicht

1. Klage der Gemeinden

a) Statthafte Klageart

aa) Keine VA-Qualität mangels fehlender Außenwirkung

bb) Außenwirkung auch bei fachaufsichtlichen Maßnahmen

cc) Stellungnahme

b) Klagebefugnis

2. Formlose Rechtsbehelfe

III.Sekundärrechtsschutz gegen Aufsichtsmaßnahmen

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den Rechtsschutz von Gemeinden gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht und fachaufsichtliche Weisungen. Dabei wird analysiert, wie sich das Aufsichtssystem dogmatisch einordnet und welche konkreten Rechtsschutzmöglichkeiten (Primär- und Sekundärrechtsschutz) den Gemeinden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Verfügung stehen.

  • Strukturelle Einordnung kommunaler Aufgabenfelder
  • Entwicklung und Funktionsweise der staatlichen Aufsicht
  • Aufsichtsmittel und deren verfassungsrechtliche Grenzen
  • Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gegen Rechts- und Fachaufsicht
  • Haftungsrechtliche Konsequenzen bei fehlerhafter Aufsicht

Auszug aus dem Buch

dd) Bestellung eines Beauftragten und Auflösung der Gemeindevertretung

Zur letzten Gruppe der repressiven Aufsichtsmittel zählen die Bestellung eines Beauftragten gemäß § 141 HGO und die Auflösung der Gemeindevertretung aufgrund von § 141a HGO. Diese Aufsichtsmittel sind die schärfsten Formen staat-saufsichtlicher Tätigkeit und daher an besondere Voraussetzungen geknüpft. Eine vollumfängliche Darstellung dieser, würde den Rahmen der Bearbeitung bei weitem übersteigen, daher sollen nur die allerwichtigsten Fragmente dargelegt werden.

Grundsätzlich werden an dieses Aufsichtsmittel zwei Voraussetzungen geknüpft: der ordnungsgemäße Gang der Verwaltung muss dies erfordern und die Aufsichtsmittel der §§ 137 bis 140 HGO reichen zur Behebung des Problems nicht aus. Zur zweiten Voraussetzung sei gesagt, dass diese als eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden wird, da sie eine gesetzliche Schranke für die Anwendung dieses starken Aufsichtmittels ist. Der Zusatz „nicht ausreichen“ bedeutet jedoch nicht, dass alle milderen Mittel vorher erfolglos angewandt werden müssen. Die Aufsichtsbehörde muss nur bei Prüfung des Einzelfalles entscheiden, ob sie der Auffassung ist, dass mildere Mittel nicht zum Erfolg führen. Es wird sogar anerkannt, dass die Aufsicht schon bei einer unmittelbar bevorstehenden Störung – präventiv – des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung einschreiten darf, sie braucht die Störung nicht erst abzuwarten. Als mögliche Fälle der Störung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung kommt die rechtliche oder tatsächliche Hinderung von einzelnen Amtsträgern oder vielmehr der Ausfall ganzer Organe in Betracht.

Das zweite Aufsichtsmittel der letzten Gruppe, ist die in § 141a HGO normierte Auflösung der Gemeindevertretung.

Bei diesem Aufsichtsmittel ist grundsätzlich zwischen zwei möglichen Voraussetzungen zu unterscheiden, welche sich schon direkt aus dem Gesetz ergeben. Nach § 141a Abs. 1 HGO kann die Gemeindevertretung wegen dauernder Beschlussunfähigkeit aufgelöst werden, nach § 141a Abs. 2 HGO wegen andauernder Funktionsunfähigkeit. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vertretungskörperschaft neu zu wählen, um so die Rechtmäßigkeit und Normalität gemeindlichen Handelns wieder herzustellen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Vorwort: Dieses Kapitel erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die sich auf den Rechtsschutz der Gemeinden gegen Aufsichtsmaßnahmen konzentriert und das Gesamtgefüge der staatlichen Aufsicht beleuchten möchte.

B. Aufgaben der Gemeinde und Beaufsichtigung durch den Staat: Hier werden die verschiedenen Aufgabenfelder der Gemeinde (Selbstverwaltung, Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten) sowie die Geschichte und Systematik der Kommunalaufsicht und ihrer Mittel dargestellt.

C. Rechtsschutz der Gemeinden gegen Aufsichtsmaßnahmen: Dieses Kapitel analysiert detailliert die verwaltungsgerichtlichen Klagearten, die Rechtsschutzvoraussetzungen sowie die Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes im Kontext des Amtshaftungsrechts.

Schlüsselwörter

Kommunalaufsicht, Rechtsaufsicht, Fachaufsicht, Selbstverwaltungsrecht, Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten, Verwaltungsakt, Rechtsschutz, Anfechtungsklage, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität, Amtshaftung, Gemeindevertretung, Kommunalrecht, HGO.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der staatlichen Aufsicht über Gemeinden in Hessen und den Möglichkeiten, wie sich Gemeinden gegen aufsichtsbehördliche Maßnahmen wehren können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Aufgabenstruktur der Gemeinde, die Differenzierung zwischen verschiedenen Aufsichtsarten (Rechts-, Fach- und Sonderaufsicht) sowie die gerichtliche Durchsetzung von Abwehransprüchen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist die Darstellung des Rechtsschutzes der Gemeinden unter Berücksichtigung sowohl der typischen Prüfungsproblematiken als auch der historischen und strukturellen Hintergründe.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf einschlägige Gesetze wie die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sowie die Auswertung von Rechtsprechung und Fachliteratur stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Aufgaben der Gemeinde, die Erläuterung der Aufsichtsmittel sowie die detaillierte Untersuchung der Rechtsschutzmöglichkeiten (Primär- und Sekundärrechtsschutz).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Kommunalaufsicht, Selbstverwaltungsrecht, Rechts- und Fachaufsicht, Rechtsschutz und Amtshaftung.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Rechts- und Fachaufsicht so bedeutsam?

Die Unterscheidung ist entscheidend für den Rechtsschutz, da sie die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (z.B. Rechtmäßigkeits- vs. Zweckmäßigkeitskontrolle) und die Anforderungen an eine mögliche Klage maßgeblich bestimmt.

Welche Rolle spielt die Entscheidung des BGH zum Amtshaftungsanspruch?

Das Urteil ist von großer Bedeutung, da es anerkennt, dass Aufsichtsbehörden gegenüber Gemeinden drittschützende Pflichten haben können, deren Verletzung zu einem Amtshaftungsanspruch führen kann.

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Details

Title
Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht und fachaufsichtliche Weisungen
College
Justus-Liebig-University Giessen
Course
Seminar im besonderem Verwaltungsrecht
Grade
14
Author
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi (Author)
Publication Year
2006
Pages
31
Catalog Number
V65087
ISBN (eBook)
9783638577397
ISBN (Book)
9783640319459
Language
German
Tags
Rechtsschutz Maßnahmen Rechtsaufsicht Weisungen Seminar Verwaltungsrecht Hessen Kommunalrecht Fachaufsicht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi (Author), 2006, Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht und fachaufsichtliche Weisungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65087
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