Das Strafgesetzbuch der DDR - Eine Instrumentalisierung zu politischen Zwecken?


Trabajo de Seminario, 2006

21 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der Kriminalitätstheorie des Sozialismus

3. Einführung in das StGB der DDR

4. Das politische Strafrecht

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 25. März 1962 wurde das „Nationale Dokument“[1], mit dem Titel „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ durch den Nationalrat der Nationalen Front der DDR, veröffentlicht. Nach der territorialen Spaltung Deutschlands durch den Mauerbau im August 1961, hatte das „Nationale Dokument“ zum Ziel, die Deutsche Demokratische Republik auch gesetzgeberisch von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abzugrenzen. Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht erklärte bei der Veröffentlichung des „nationalen Dokuments“, dass die deutsche Nation fortan in zwei, sich feindlich gegenüberstehende, Staaten gespalten ist. Des Weiteren kommentierte er, dass der Sieg des Sozialismus eine historische Gesetzmäßigkeit sei, welche sich auch in der BRD vollziehen werde.[2]

Die Einführung neuer Personalausweise in der DDR am 2. Januar 1964 und das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Februar 1967 fixierten zudem die Souveränität der DDR.[3] Die gesetzgeberische Hegemonialmacht der DDR war zum einen durch das Inkrafttreten der DDR-Verfassung am 7. Oktober 1949 besiegelt[4] und zum anderen durch den Beschluss des neuen sozialistischen Strafrechts in Form des Strafgesetzbuches (StGB) am 12. Juli 1968, welches vor allem die Staats- und Gesellschaftsordnung schützen sollte.[5] Im Besonderen diente das StGB dem Kampf gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, ausgehend vom westdeutschen Imperialismus und seinen Verbündeten.[6] Der Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung war ausführlich im Besonderen Teil Kapitel 8 „Straftaten gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung“ des StGBs verankert. Darüber hinaus war die Sicherung und der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR in Kapitel 1 „Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“ und Kapitel 2 „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“ im Besonderen Teil des StGBs festgesetzt.[7] Die Kapitel 1, 2 und 8 machten das politische Strafrecht aus und bildeten den Kern des StGBs der DDR.

Die zentrale Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED) im politischen System der DDR war in Artikel 1 der DDR-Verfassung festgelegt. Folglich bestimmte die SED alle politischen Rahmenbedingungen und Ziele. Den Gesetzen, kam dabei die Aufgabe zu, diese Beschlüsse umzusetzen. Folgerichtig unterlag auch das StGB und dessen politisches Strafrecht dem Primat der Politik und diente der Errichtung und Sicherung des Sozialismus.[8] Wie jedoch das StGB seiner politischen Funktion in der DDR gerecht zu werden versuchte und ob es sich dabei um eine Instrumentalisierung des StGBs für politische Zwecke handelte, soll nun im Folgenden geklärt werden. Die Bearbeitung der Frage gliedert sich in drei Phasen: In der ersten Phasen wird dargestellt, welche kriminalitätstheoretische Sichtweise die marxistisch-leninistische Partei verfolgte, um Rückschlüsse auf die Strafrechtstheorie ziehen zu können, die wiederum Aufschluss über das Fundament gibt, auf dem das StGB der DDR gebaut war. Die Darstellung der Strafrechtstheorie des Sozialismus ist zu Beginn von wesentlichem Wert, da alle folgenden Betrachtungen des StGBs darauf Bezug nehmen werden.

In der zweiten Phase wird mit Hilfe einer Erläuterung der Präambel des StGBs der DDR geklärt, welche Aufgaben und Funktionen dem StGB im politischen System zukamen. Die anschließende Darstellung des Sanktionssystems des Strafrechts soll aufzeigen, wie es seinen Zielen gerecht zu werden vermochte. Diese allgemein gehaltene Einführung in das Strafrecht der DDR wird zeigen, inwiefern die sozialistische Kriminalitätstheorie das StGB, im Speziellen das politische Strafrecht, prägten.

Abschließend wird in der dritten Phase mittels genauerer Betrachtung der Straftatbestände des politischen Strafrechts im Besonderen Teil des StGBs, erläutert, in welcher Form und in welchem Umfang die Straftatbestände im StGB aufgenommen und wie sie bestraft wurden, um klären zu können, ob sie der politischen Anforderung des StGBs gerecht werden konnten und ob es sich dabei, um eine Instrumentalisierung des Strafrechts zu politischen Zwecke handelte.

2. Grundlagen der Kriminalitätstheorie des Sozialismus

Bevor das StGB der DDR genauer betrachtet werden kann, ist es unausweichlich zu hinterfragen, auf welchem kriminalitätstheoretischen Ansatz das Strafrecht der DDR basierte. Demzufolge wird im Folgenden dargestellt, nach welchem Verständnis des Sozialismus Kriminalität entsteht und logischerweise bekämpft werden kann.

Nach marxistisch-leninistischem Verständnis war Kriminalität eine historische und gesellschaftliche Erscheinung, dessen soziale Ursachen in der kapitalistischen Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu suchen seien.[9] Folglich würde eine Abschaffung des Privateigentums und mit ihr die Aufhebung antagonistischer Klassengegensätze im Sozialismus dazu führen, dass die Kriminalitätsrate auf ein Minimum sinkt.[10] Die Kriminalitätsrealität, insbesondere die Jugendkriminalität, der DDR zeigte jedoch, dass die marxistisch-leninistische Kriminalitätstheorie mit der Wirklichkeit im Wider-spruch stand.[11] Diese Widersprüchlichkeit wurde von zahlreichen Rechtswissen-schaftlern der DDR mit der stalinistischen Klassenkampftheorie erklärt. Die Klassenkampftheorie besagt, dass Kriminalität feindliche Reaktionen der „gestürzten Ausbeuter“ und der ausländischen Imperialisten auf die gesellschaftlichen Bedingungen der DDR seien.[12] Ergänzend zur Klassenkampftheorie trat die Reliktetheorie, dessen Auffassung nach, im Bewusstsein der Menschen, noch immer „kapitalistische Überbleibsel“[13] zu finden seien, die dazu führen, dass sich das sozialistische Klassenbewusstsein nur langsam entwickeln konnte.[14]

Ab den 1960er Jahren rückte die Reliktetheorie immer mehr in das Zentrum der Klassenkampftheorie, wodurch die gesellschaftlich rückläufigen kapitalistischen Denk- und Lebensgewohnheiten als Ursprung der Kriminalität nun mehr im Vordergrund der Kriminalitätstheorie standen. Demzufolge rückte nicht nur der Klassenfeind, wie zum Beispiel der imperialistische Westen, ins Visier der Kriminalitätstheorie, sondern auch der ehrliche sozialistische Bürger, welcher sich durch das „einmalige Straucheln“[15] strafbar machen konnte. Diese Differenzierung von Täterschaften war Grundlage der Freund-Feind-Theorie zur Ursachenklärung von Kriminalität in der DDR. Ihr zufolge differenzierte man zwischen Straftaten, die eine schwere Missachtung der Gesetze der DDR darstellten und Straftaten, die als Verletzungen der Gesetzlichkeit angesehen wurden und auf eine einzelne Entgleisung im Verhalten eines Bürgers zurückzuführen waren.[16]

Mit der Entprivatisierung des Eigentums und der Produktionsmittel, glaubte die Regierung der DDR den ersten und erfolgreichsten Schritt zur Bekämpfung der Kriminalität getan zu haben, da mit ihr die Hauptursache von Kriminalität – die kapitalistische Ausbeutung – beseitigt sein würde. Des Weiteren erklärte die DDR-Regierung, dass Kriminalität der sozialistischen Gesellschaft „zutiefst wesensfremd“[17] sei und im Zuge des wachsenden Klassenbewusstseins der Gesellschaft immer mehr zurückgehen würde.

Geprägt von der Klassenkampftheorie unterlag die Strafrechtstheorie und mit ihr das StGB der DDR dem Prinzip der Prävention und Resozialisierung. Entsprechend dem Kern der Kriminalitätstheorie, der Freund-Feind-Theorie, erfolgte die Kriminalitätsbekämpfung in zweierlei Hinsicht. Während der Straf-zweck eines einmalig gestrauchelten Bürgers vorrangig der Erziehung diente, hatte die Bestrafung eines imperialistischen Feindes vor allem eine unterdrückende sowie abschreckende Funktion. Denn es galt den Staat und die Gesellschaft vor jenen Straftätern zu schützen.[18] Demzufolge fielen die Strafen und die Strafdauer politischer Straftäter deutlich strenger aus. Kriminell gewordene Bürger, ohne politischen Hintergrund, wurden nach ihrer Strafe, gut organisiert, in die Gesellschaft wieder eingegliedert. Nach der Entlassung wurden die Strafgefangenen an Kollektive überstellt, die zwar verantwortlich, aber meist nicht sehr freiwillig, Sorge dafür trugen, dass den Tätern Wohnungen zugewiesen und sie zusätzlich mit den existentiellen Grundlagen versorgt wurden.[19]

Deutlich wird also, dass das Strafrechtsverständnis, trotz Erweiterung durch die Freund-Feind-Theorie, stark geprägt war von der Klassenkampftheorie. Während die Straftat eines Bürgers als einmaliger Ausrutscher betrachtet wurde und mit erzieherischen Maßnahmen belangt wurde, galt eine politische Straftat, die sich gegen den Sozialismus und somit gegen die DDR richtete, als Verbrechen und wurde mit einer weitaus höheren Strafe geahndet, wobei der erzieherische Aspekt keinerlei Rolle spielte. Wie die einzelnen Straftaten, deren rechtlichen Folgen und die erzieherischen Aspekte im StGB der DDR verankert waren und welche Funktionen und Aufgaben sie im sozialistischen System übernahmen, wird im folgenden Kapitel „Einführung in das StGB der DDR“ genauer erläutert.

[...]


[1] Borowsky (1998:25)

[2] Borowsky (1998:25)

[3] Borowsky (1998:25)

[4] Lehmann (2002:38)

[5] Lehmann (2002:175)

[6] StGB der DDR(1968)

[7] StGB der DDR(1968)

[8] Thomas (1999:177)

[9] Brunner (1975:178)

[10] Schröder (2004:73)

[11] Brunner (1975:179)

[12] Brunner (1975:179)

[13] Brunner (1975:179)

[14] Schröder (2004:73)

[15] Brunner (1975:179)

[16] Schröder (2004:74)

[17] Brunner (1975:179)

[18] Brunner (1975:180)

[19] Schröder (2004:75)

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Das Strafgesetzbuch der DDR - Eine Instrumentalisierung zu politischen Zwecken?
Universidad
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
21
No. de catálogo
V65202
ISBN (Ebook)
9783638578325
ISBN (Libro)
9783638753166
Tamaño de fichero
535 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Strafgesetzbuch, Eine, Instrumentalisierung, Zwecken
Citar trabajo
Josepha Helmecke (Autor), 2006, Das Strafgesetzbuch der DDR - Eine Instrumentalisierung zu politischen Zwecken?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65202

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