Begriffsklärungen: Von Immatriellen Vermögenswerten über Erfolgspotenziale zu Leistungstreibern und "Enablers"


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

19 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung

1.) Immaterielle Vermögenswerte
1.1) Vorschriften nach IAS/IFRS
1.2) Vorschriften nach HGB
1.3) Fazit zu immateriellen Vermögenswerten

2.) Erfolgspotenziale

3.) Leistungstreiber
3.1) Balanced Scorecard
3.2) Definition: Leistungstreiber

4.) Enablers
4.1) EFQM
4.2) Definition: Enablers
4.2.1 Führung
4.2.2 Mitarbeiter
4.2.3 Politik und Strategie
4.2.4 Partner und Ressourcen
4.2.5 Prozesse

5.) Fazit

Literaturverzeichnis

1.) Immaterielle Vermögenswerte

In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass sich die Wertbasis von Wirtschafts-unternehmen immer mehr verändert hat[1]. Der Anteil des Buchwertes vom Marktwert sank kontinuierlich. Somit wuchs die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert, die als Gesamtwert der immateriellen Vermögenswerte bezeichnet wird, an. Die gewachsene Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte erweist sich als Problematik für die traditionellen rechnungswesen-basierten Informationssysteme. Diese sind nicht in der Lage, adäquate Informationen über Intangible Assets und deren wirtschaftliche Wirkung zur Verfügung zu stellen. Ein Grund dafür ist, dass sich die traditionellen Verfahren auf die Vergangenheit stützen, indem sie sich mit herkömmlichen Daten beschäftigen wie Umsatz und Gewinn. Zwar ist deren Handhabung einfach und führt zu eindeutigen Ergebnissen, doch ist für die Messung der Intangible Assets eine verstärkte Zukunftsorientierung notwendig. Denn immaterielle Vermögenswerte repräsentieren Fähigkeiten und Potentiale für zukünftiges Wachstum, d.h. für zukünftige Cash-Flows, Erlöse und Gewinne[2]. Diese Ressourcen für den zukünftigen Erfolg verbergen sich[3]:

- im Wissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter
- in der Innovationskraft und -kompetenz des Unternehmens
- in guten und dauerhaften Beziehungen zu Kunden und anderen Geschäftspartnern
- in der Qualität der Geschäftsprozesse
- im Bekanntheitsgrad des Unternehmens und seiner (Marken-) Produkten.

Aufgrund der genannten Beispiele werden immaterielle Vermögenswerte auch als intellektuelles Kapital bezeichnet. Dieses definiert sich als „die immateriellen Ressourcen einer Organisation“. Es wird dabei meist differenziert in Human-, Struktur- und Beziehungskapital[4].

Da immaterielle Vermögenswerte zweifelsohne einen Wert für ein Unternehmen darstellen, müssten sie demzufolge bilanziert werden. Aufgrund ihrer Substanzlosigkeit erweist sich die Wertbestimmung allerdings als sehr schwierig, wodurch Intangible Assets auch als „gefährliche Vermögenswerte“ bezeichnet werden. Bei ihnen besteht eine hohe Gefahr die Bilanzzahlen zu manipulieren[5].

Für ist die Aktivierungsfähigkeit der immateriellen Vermögenswerte ist das Bilanzierungsrecht maßgebend. Im folgenden Bericht werden die Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte nach HGB und IFRS/IAS erklärt.

1.1) Vorschriften nach IAS/IFRS

Nach IAS 38.8 wird ein immaterieller Vermögenswert als ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz beschrieben. Die internationale Rechnungslegung schließt mit dieser Definition als immaterielle Vermögenswerte auch beispielsweise Software mit ein, die veräußert werden soll. Somit kann ein Unternehmen wie

Microsoft, für deren Verkauf bestimmte Software in der Bilanz ansetzen, da es sich hierbei um einen immateriellen Vermögenswert handelt – ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zur oben genannten Definition.

Aufgrund ihrer fehlenden Substanz und Greifbarkeit müssen diese Bilanzposten folgende Ansatzkriterien erfüllen, damit sie in der Bilanz aktiviert werden können[6].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch die Identifizierbarkeit wird sichergestellt, dass der Posten tatsächlich existiert. Er muss sich gegenüber anderen Vermögenswerten eindeutig abgrenzen lassen. Dieses Kriterium ist gemäß IAS 38.12 in den folgenden zwei Fällen erfüllt[7]:

- Separierbarkeit: Der immaterielle Wert besteht unabhängig von anderen Posten und kann daher für sich veräußert, vermietet oder auf eine andere Weise genutzt werden.
- Rechtentstehung: Der immaterielle Wert entsteht aufgrund eines vertraglichen oder sonstigen Rechtes. Die Übertragbarkeit ist hierbei nicht entscheidend

Unter Verfügungsmacht wird die Ausübung von Rechten oder ähnlichen Möglichkeiten verstanden, um den Nutzenzufluss im Unternehmen zu sichern. Wird ein Lehrbuch an einer Universität ohne Zustimmung des Autors kopiert und veräußert, so kann der Autor aufgrund seines Urheberrechts gerichtlich dagegen vorgehen. Ihm steht das Recht des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens zu[8].

1.2) Vorschriften nach HGB

Im Handelsrecht hängt der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände von der Art des Erwerbs und der Zuordnung zum Anlage- und Umlaufvermögen ab. Hiernach sind entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte immer in der Bilanz zu aktivieren gemäß dem Umkehrschluss aus §246 II HGB[9]. Die Entgeltlichkeit dient hierbei der objektiven Überprüfung der Werthaltigkeit. Das HGB geht davon aus, wenn ein Unternehmen für eine Lizenz zur Zahlung bereit ist, muss diese einen Wert darstellen, der folgerichtig in der Bilanz auszuweisen ist[10].

Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten gilt generell ein Ansatzverbot in der Bilanz nach §248 II HGB. Somit müssen alle im Zuge der Erstellung angefallenen Aufwendungen als solche verbucht werden und dürfen nicht aktiviert werden. Jedoch gibt es eine Ausnahme für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Umlaufvermögen. Wo für selbst geschaffene Patente des Anlagevermögens, ein Ansatzverbot besteht, muss eine Software, die aufgrund eines Kundenauftrages gefertigt wurde, in der Bilanz aktiviert werden. Da sie zum Absatz bestimmt ist, handelt es sich in der Regel um eine Auftragsfertigung, für die ein Festpreis vereinbart wurde. Die Werthaltigkeit lässt sich hierbei leicht bestimmen[11].

Somit werden im HGB immaterielle „Produkte“ ebenso als Intangible Assets betrachtet.

Die unterschiedlichen Ansatzregelungen lassen sich in folgender Abbildung zusammen-fassen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.3) Fazit zu immateriellen Vermögenswerten

Die vorhergegangen Definitionen werden nochmals miteinander verglichen:

- Intellektuelles Kapital (häufiges Synonym in der Literatur für immaterielle Vermögens-werte[12] ) wird meistens differenziert in Human-, Struktur- und Beziehungskapital. Es beschreibt die immateriellen Ressourcen einer Organisation.
- Nach IAS 38.8 wird ein immaterieller Vermögenswert als ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz beschrieben

Gemäß der Definition des IAS werden unter immateriellen Vermögensgegenständen auch Produkte verstanden, die am Markt veräußert werden können. Die Bilanzierungsvorschriften geben zwar hierzu eine breitere Definition, schenken den Intangible Assets aber de facto eine geringe Bedeutung. So dürfen selbst geschaffene Vermögenswerte - die gerade Kompetenzen des Unternehmens darstellen, wie qualifizierte Mitarbeiter oder eine hohe Prozessbeherrschung - in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Erst beim Kauf eines Unternehmens darf der Firmenwert - der eben jene Kompetenzen widerspiegelt - in der Bilanz angesetzt werden. Wohlgemerkt nur als derivativer (erworbener) Firmenwert.

Allerdings steht die Nichtberücksichtigung im Konflikt zur gestiegenen Bedeutung für Unter-nehmen. Eben diesem essentiellen Wert wird versucht, mit Hilfe beispielsweise einer Wissensbilanz Folge zu leisten. Die Aufgabe dieses Instruments liegt darin, dem Management für Zwecke der strategischen Führung eine gezielt Darstellung des intellektuellen Kapitals zu liefern. Dieses Kapital bezeichnet immaterielle Vermögenswerte als eine Ressource für den zukünftigen Erfolg – schließen allerdings (für den Verkauf bestimmte) Produkte aus.

Anhand dieser unterschiedlichen Definitionen und den damit verbunden unterschiedlichen Aktionsradien zeigt sich, dass dieser Begriff in der Betriebswirtschaft sehr weit gefasst und nicht eindeutig bestimmbar ist. Eine Ursache könnten die verschiedenen Blickwinkel von der Bilanzierung bzw. von der strategischen Unternehmensführung her sein.

Im folgenden Bericht wird für immaterielle Vermögenswerte die Definition des intellektuellen Kapitals angewandt.

[...]


[1] Vgl. A. Müller, Controlling von Intangible Assets, Controlling & Management, 48.Jg.2006. S.396

[2] Vgl. Daum/Lev, Intangible Assets, S.33-49

[3] Vgl. A. Müller, Strategisches Management mit der Balanced Scorecard, S.32

[4] http://www.akwissensbilanz.org/Infoservice/Infomaterial/Leitfaden_deutsch.pdf, 02.11.2006 – 17:30

[5] Vgl. R. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S. 65

[6] Vgl. H. Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung, 3. Auflage, S.59-62

[7] Vgl. R. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S.67

[8] Vgl. R. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, S.223

[9] Vgl. A. Bader, Seminar „Bilanzgestaltung und Informationsmanagement“, Modul 4, S.13

[10] Vgl. R. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S.68

[11] Vgl. R. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, S.47-48

[12] Vgl. A. Müller, Controlling von Intangible Assets, Controlling & Management, 48.Jg.2006. S.397

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Résumé des informations

Titre
Begriffsklärungen: Von Immatriellen Vermögenswerten über Erfolgspotenziale zu Leistungstreibern und "Enablers"
Université
University of Applied Sciences Ingolstadt
Cours
Strategisches Controlling
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
19
N° de catalogue
V65302
ISBN (ebook)
9783638579056
ISBN (Livre)
9783638793346
Taille d'un fichier
667 KB
Langue
allemand
Annotations
18 Seiten Hausarbeit plus 22 Präsentationsfolien
Mots clés
Begriffsklärungen, Immatriellen, Vermögenswerten, Erfolgspotenziale, Leistungstreibern, Enablers, Strategisches, Controlling
Citation du texte
Daniel Gehrig (Auteur), 2006, Begriffsklärungen: Von Immatriellen Vermögenswerten über Erfolgspotenziale zu Leistungstreibern und "Enablers", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65302

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