Die Entwicklung der Heimerziehung. Auf dem Weg zu mehr Qualität und Professionalität?


Diploma Thesis, 2006

140 Pages, Grade: 1,8


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Geschichte der Heimerziehung
1.1. Historische Entwicklung
- Antike
- Waisen und Findelkinder im Frühchristentum
- Waisen und Findelkinder im Frankenreich
- Waisen und Findelkinder im Mittelalter
- Waisen- und Findelanstalten in der nachreformatorischen Zeit
- Waisenhäuser im Pietismus
- Der Waisenhausstreit
- Die Rettungshausbewegung
- 1871-1900: Die Verrechtlichung der Jugendhilfe
- Die Anstaltserziehung vor und während des 1. Weltkrieges
- Fürsorgeerziehung in der Weimarer Republik
- Heimerziehung im Nationalsozialismus
- Heimerziehung nach
1.2. Heimkritik und Reformtendenzen
- Heimkampagne und Heimkritik
- Weitere Reformwellen nach der Heimkampagne
1.3. Pioniere der Heimerziehung
- Johann Heinrich Pestalozzi (1746 - 1827)
- Johann Hinrich Wichern (1808 - 1881)
- Janusz Korczak (1878 - 1942)
- Bruno Bettelheim (1903 - 1990)
- August Aichhorn (1878 - 1949)

2. Heimerziehung heute
2.1. Die Adressaten der Heimerziehung
- Anlässe für Heimerziehung
- Charakterisierung der Adressaten
2.2. Aufgaben und Ziele der Heimerziehung
2.3. Wirksamkeit der Heimerziehung
- Forschungsprojekt Jugendhilfeleistungen (JULE)
„Leistungen und Grenzen von Heimerziehung“
- Ergebnisse weiterer Studien
- Expertenmeinungen
2.4. Einrichtungsarten - Betreuungsformen der Heimerziehung
- Zentralheime
- Außenwohngruppen
- Kleinstheime
- Betreutes Wohnen
- Erziehungsstellen
- Weitere Betreuungsformen bzw. -konzepte

3. Rechtliche Grundlagen der Heimerziehung
3.1. Heimerziehung im Kontext des KJHG
3.2. Rechte und Pflichten von Eltern und Kind
- Recht auf Beteiligung
- Recht auf Sozialdatenschutz
- Rechte und Pflichten der Eltern
- Weitere Rechte und Pflichten der jungen Menschen in der Heimerziehung
3.3. Der Hilfeplan
- Die sozialpädagogische Anamnese: „Die Feststellung des Bedarfs“ 86
- Die sozialpädagogische Diagnose: „Die zu gewährende Hilfeart“ 87
- Die sozialpädagogische Intervention: „Die notwendigen Leistungen“ 88
- Die sozialpädagogische Evaluation: „Das regelmäßige Prüfen“ 88
3.4. Träger und Finanzierung der Heimerziehung

4. Qualitätsentwicklung in der Heimerziehung
4.1. Personelle Ausstattung in den stationären Erziehungshilfen
4.2. Qualifizierung und Professionalisierung der Mitarbeiter
4.3. Qualitätsmanagement in der Heimerziehung
4.4. Partizipation als Qualitätsmerkmal der Heimerziehung

5. Methoden in der Heimerziehung
5.1. Methodenverständnis
5.2. Praktizierte Methoden in der Heimerziehung - Ergebnisse einer Studie

Fazit

Anhang I
Anhang 1: Tabellen und Diagramme
Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Literatur

Zeitschriftenaufsätze

Internetquellen

Erklärung

Einleitung

Heime können ja doch nicht helfen, sie fördern die Jugendkriminalität und Aggressivität, Heimerziehung ist nur ein letztes Mittel und notweniges Übel, Heime schränken die Individualität ein und bieten keine Geborgenheit und Zuwendung (Günder 2003, S. 11 f.). Solche und ähnliche Vorstellungen tauchen immer wieder in Verbindung mit „Heimerziehung“ auf. Obwohl das Wort „Heim“ von seiner Bedeutung her eigentlich etwas Positives signalisiert, scheint es gegenüber dieser Einrichtung sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen viele Vorurteile zu geben. Laien assoziieren damit oft unterdrückende Institutionen mit Anstaltscharakter, in denen Zucht und Ordnung herrscht und große Gruppen von Kindern in riesigen Schlafsälen zusammenleben müssen.

Auch der Gesetzgeber bemühte sich durch die Jugendhilferechtsreform, den Ausdruck „Heim“ zu vermeiden, und verwendet im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Umschreibung „Erziehungshilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht“. „Heimerziehung“ dagegen wird nur in Klammer gesetzt. Welche Beweggründe haben den Gesetzgeber hierzu veranlasst? Post führt dies auf zwei Ursachen zurück: Zum einen waren die Heime im 19. und 20. Jahrhundert aufgrund der Zwangserziehung und ihres Anstaltscharakters in Verruf geraten. Zum anderen wird Heimerziehung meist mit der Trennung des jungen Menschen von seiner Herkunftsfamilie verbunden, was als besonders schmerzlich und schicksalhaft empfunden wird (Post 1997, S. 11 f.).

In der Geschichte der Heimerziehung hat sich somit ein erheblicher Begriffswandel vollzogen. Bezeichnungen wie Waisenhaus, Besserungs- und Erziehungsanstalt, Rettungsanstalt, Fürsorgeerziehungsanstalt oder Arbeits- und Jugendschutzlager haben sich aufgelöst, stattdessen setzte sich der Ausdruck „Heim“ ab Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend durch (Günder 2003, S. 17). Folglich stellt sich die Frage, was man sich denn nun genau unter der Einrichtung „Heim“ vorzustellen hat.

Einerseits ist ein Heim als Institution konzipiert, in der möglichst effektiv und effizient spezifische Dienstleistungen erbracht werden sollen. Andererseits stellt es auch ein Lernfeld dar, in dem junge Menschen Lernerfahrungen geboten werden (Freigang 2003, S. 41).

Wolf geht von zwei Hauptströmungen im Verständnis von Heim bzw. Heimerziehung aus. Auf der einen Seite steht das Konzept des Heimes als pädagogisches Krankenhaus. Diese Form zielt darauf ab, Kinder mit abweichenden bzw. „kranken“ Verhaltensweisen wie Verhaltensstörungen, Dissozialität und Milieuschädigung mit Hilfe von therapeutischer und heilpädagogischer Intervention in Richtung „Normalverhalten“ zu verändern. Auf der anderen Seite findet man das Konzept des Heimes als lohnender Lebensort für eine kurze Zeit, in dem günstige Lebens- und Lernbedingungen geschaffen werden. Unter dem Stichpunkt „Lebensweltorientierung“ steht die Normalisierung der Lebensverhältnisse sowie die Förderung der Entwicklung der jungen Menschen im Mittelpunkt der Heimerziehung (Wolf 2003, S. 28 f.).

Auf der Suche nach einer zutreffenden Definition von „Heimerziehung“ stößt man in der Literatur auf eine Vielzahl von Möglichkeiten:

Unter anderem bezeichnet Trede die Erziehung im Heim als eine klassische Form der Fremdplatzierung und außerfamiliären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung, sei es ein traditionelles Kinder- und Jugendheim mit mehreren Heimgruppen in einem Gebäude oder auf einem Gelände, eine Wohngruppe oder eine sonstige institutionell vorgehaltene und professionell (häufig im Schichtdienst) betreute Wohnform (Trede 2001, S. 788). Mit der Formulierung „sonstige betreute Wohnform“ sind hauptsächlich betreute Jugendwohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen gemeint, die in der Praxis häufig eine Übergangsform zwischen Heim und selbständiger Lebensführung bilden. (Fieseler/Herborth 2005, S. 334).

Das bayerische Landesjugendamt definiert Heimerziehung als die älteste und bekannteste Form der Erziehungshilfe. „Als Hilfe zur Erziehung nach §34 SGB VIII soll Heimerziehung Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Diese Hilfe wird heute in der Regel zeitlich befristet geleistet mit dem Ziel, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen zu ermöglichen. Auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptiv-) Familie oder die Verselbstständigung des Jugendlichen kann infrage kommen. Neben der materiellen (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Taschengeld) und pädagogischen Grundversorgung werden natürlich auch Leistungen der Krankenhilfe sichergestellt, und vor allem wird - gemessen an den Möglichkeiten des jungen Menschen - die Schul- oder Berufsausbildung gewährleistet (www.blja.bayern.de/Aufgaben/HilfenzurErziehung/%A7_34/Heimerziehung.Startseite.htm).“

Im Laufe ihrer Geschichte, insbesondere in den letzten 30 Jahren, war die Heimerziehung immer wieder massiver Kritik ausgesetzt und musste ihr negatives Image in der Öffentlichkeit rechtfertigen. Unter anderem wurden die repressiven Erziehungspraktiken, die Abgeschiedenheit der Heime von der Außenwelt, die undemokratischen Strukturen, die Altersstufen- und Geschlechtertrennung, die zu großen Gruppen und die hohen Fluktuationsraten der Kinder und Erzieher bemängelt. Ebenfalls wurde der Heimerziehung vorgeworfen, dass sie eigene Entscheidungen und Initiative der Bewohner verhindere sowie zum Leben in der Institution, aber nicht zum Leben in der Gesellschaft und Familie befähige (Fieseler/Herborth 2005, S. 334 f.). Diese Kritik führte Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre zu einschneidenden Reformbewegungen innerhalb der Heimerziehung. Vielfältige neue Angebotsformen bildeten sich heraus wie z. B. Kinderheime, Außenwohngruppen und betreutes Wohnen. Früher verbreitete Heimformen wie Säuglingsheime oder geschlossene Fürsorgeerziehungsheime wurden weitgehend aufgelöst (Heitkamp 1989, S. 15).

Ein weiterer auch heute noch sehr aktueller Hauptkritikpunkt bezog sich auf den niedrigen Professionalisierungsgrad der pädagogischen Mitarbeiter. Die zahlreichen Reformen, veränderten Strukturen und Methoden in der Heimerziehung brachten natürlich auch völlig neue Anforderungen an die Erzieher mit sich. Zusätzlich machten die wachsenden sozioökonomische Belastungsfaktoren (Armutsanstieg, Bevölkerungsüberalterung, Ethnizität, Anstieg der Gewaltbereitschaft etc.) unserer Gesellschaft fachlich qualifiziertes Personal unentbehrlich. Der Ruf nach mehr Fachlichkeit und Qualität in der Heimerziehung wurde v. a. in den letzten Jahren immer lauter. Experten forderten kleinere Heime mit kleineren Gruppen bei gleichzeitig mehr Personaleinsatz. Diese strukturellen und qualitativen Verbesserungen sind aber gleichzeitig mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden. Die Personalkosten allein machen bereits 70-80% der Heimkosten aus (Günder 2003, S. 21). Trotz allem führt an besseren Qualifikationen und an der Profilierung der pädagogischen Mitarbeiter kein Weg vorbei.

Der Wandel der Betreuungskonzepte, der auch zu einem neuen Selbstverständnis der Heimerziehung geführt hat, wirft unabwendbar die Frage auf, welchen Nutzen diese Form der Erziehungshilfe den jungen Menschen und unserer Gesellschaft bringt. Wie effektiv sind die erbrachten Dienstleitungen? Wo liegen ihre Grenzen? Insbesondere stellt sich jedoch die Frage, ob die zahlreichen Reformen auch mehr Qualität und Professionalität in der Heimerziehung hervorgebracht haben. Die Beantwortung dieser Fragen mit Hilfe einer ausführlichen Darstellung der Entwicklung der Heimerziehung und ihrer gegenwärtigen Situation ist das Hauptziel der folgenden Arbeit.

Um die Organisationsveränderungen, die veränderten Leitbilder, Konzeptionen und das gegenwärtige Selbstverständnis der Heimerziehung zu verstehen, ist es unumgänglich, die Personen- und Ideengeschichte der Heimerziehung aufzuzeigen. Somit soll die folgende Arbeit mit einem detaillierten Abriss der historischen Entwicklung der Heimerziehung begonnen werden, angefangen bei ihren Wurzeln in den ersten Waisen- und Findelhäusern im Mittelalter über den Waisenhausstreit in der Aufklärung bis zu den Reformen ab Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts. An dieser Stelle darf auch ein Porträt der Lebenswerke der Pioniere der Heimerziehung wie Johann Heinrich Pestalozzi, Johann Hinrich Wichern, August Aichhorn, Janusz Korczak und Bruno von Bettelheim nicht fehlen.

Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf der heutigen Situation der stationären Erziehungshilfen. Neben der Charakterisierung der Adressaten und der Beleuchtung der Anlässe für eine Heimeinweisung sowie der Darstellung der Aufgaben und Ziele der Heimerziehung geht es darum, die Effektivität dieser Hilfeform unter Bezugnahme auf Erkenntnisse der Wirksamkeitsforschung herauszuarbeiten, wobei hierfür v. a. die Ergebnisse des Forschungsprojekts Jugendhilfeleistungen (JULE) „Leistungen und Grenzen von Heimerziehung“ herangezogen werden. Des Weiteren erfolgt in diesem Abschnitt eine Vorstellung der verschiedenen Einrichtungsarten bzw. Betreuungsformen der gegenwärtigen stationären Erziehungshilfen.

Im Mittelpunkt des dritten Kapitels stehen die rechtlichen Grundlagen der Heimerziehung. Neben der Verrechtlichung der stationären Erziehungshilfen im KJHG, den Rechten und Pflichten von Eltern und Kind sowie der Darstellung des Hilfeplanverfahrens soll auch auf die Träger und Finanzierung der Heimerziehung eingegangen werden.

Der Schwerpunkt des vierten Kapitels liegt auf der Qualitätsentwicklung in den stationären Erziehungshilfen. Hier soll insbesondere die personelle Ausstattung sowie der Qualifizierungs- und Professionalisierungsgrad der Fachkräfte, die mitverantwortlich für den Erfolg der Maßnahmen sind, beleuchtet werden. Ebenfalls soll herausgearbeitet werden, inwieweit sich betriebswirtschaftliche Prinzipien wie Qualitätsmanagement in der Heimerziehung etabliert haben. Des Weiteren soll auch auf die Mitspracherechte, v. a. der jungen Menschen im Heim, eingegangen werden, die als wesentliches Qualitätsmerkmal moderner Heimerziehung gelten.

Im fünften und letzten Kapitel der Arbeit soll die Methodenlage im Bereich der Sozialen Arbeit knapp dargestellt und das methodische Vorgehen sowie das Methodenverständnis in der gegenwärtigen Heimerziehung näher durchleuchtet werden. Schließlich sind Methoden ein unerlässlicher Bestandteil von Qualität und Professionalität, da sie dem zielgerichteten pädagogischen Handeln Orientierung bieten und ausschlaggebend sind für den Erfolg einer Erziehungsinstitution.

1. Die Geschichte der Heimerziehung

Die Entwicklung der Heimerziehung von ihren Anfängen bis in die Gegenwart erweist sich als sehr komplex. Somit erfordert eine objektive Urteilsbildung über die gegenwärtige Situation der Institution „Heim“ einen detaillierten Rückblick auf deren Geschichte. Auch wenn die ersten Waisenhausgründungen im Frühchristentum anzusetzen sind, so soll der folgende historische Abriss bereits in der Antike beginnen, um sich ein besseres Bild über den Wandel der Bedeutung von Kindheit bzw. der Kinder und Waisen machen zu können.

1.1. Historische Entwicklung

- Antike

Die Einstellungen gegenüber Kindern in der klassischen Antike waren v. a. von der römischen Rechtsordnung geprägt, die in ihnen die persönliche Zukunftssicherung der Eltern (Erbübernahme, politische Bestandsicherung der Gesellschaft) sah. Eine gesellschaftliche oder staatliche Liebestätigkeit existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht (Post 1997, S. 12 f.). Nach Berichten von Plato, Plutarch, Cicero und Seneca wurden ungewollte oder schwache Kinder sogar den Göttern geopfert oder ausgesetzt, ohne dass dies negativ sanktioniert wurde (Trapper 1996, S. 15).

- Waisen und Findelkinder im Frühchristentum

„Eine Witwe oder Waise sollt ihr in keiner Weise unterdrücken.“

So lautet eine von vielen alttestamentlichen Anordnungen hinsichtlich des sorgfältigen Umgangs mit Witwen und Waisen. Diese wurden im frühen Christentum von den noch recht kleinen Gemeinden aufgenommen und versorgt. Hierzu wurden sogar erste Diakone als Almosenpfleger eingesetzt. Allerdings ließ das Interesse an den Bedürftigen recht schnell wieder nach, so dass Bischöfe und Diakone in den frühen Kirchenordnungen angehalten wurden, für diese zu sorgen, und das Volk ermahnt wurde, Witwen und Waisen zu ehren (Trapper 1996, S. 16). Familien nahmen sich der verwaisten Kinder an, und den Bedürftigen wurde eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gemeinde ermöglicht. Mit zunehmender Ausbreitung des Christentums sowie wachsender Zahl elternloser Kinder aufgrund von Kriegen und Seuchen konnte jedoch die Versorgung der Bedürftigen durch die Gemeinden nicht mehr gewährleistet werden. Erste stationäre Einrichtungen von Ordensgemeinschaften entstanden, die sich hauptsächlich für die Armen- und Krankenversorgung zuständig erklärten. Die erste nachweisbare Waisenhausgründung kann auf Zotikos in Konstantinopel (ca. 330 n. Chr.) zurückgeführt werden und war für lange Zeit die einzige Anstalt ihrer Art (Heitkamp 1989, S. 18). Eine weitere belegte Spitalgründung erfolgte ca. 369 n. Chr. durch den Bischof Basilius, der dem morgenländischen Mönchtum angehörte, in der Nähe der Stadt Cäsarea. Gemäß Basilius sollten Waisen ohne Einschränkungen im Kloster aufgenommen und gemeinsam mit den anderen Kindern, die von ihren Eltern ins Kloster geschickt wurden, erzogen werden. In seinen Regeln formulierte er, dass nur ein bestimmter Mönch, ein älterer, erfahrener und sanftmütiger Mann, als Erzieher geeignet sei und die Aufnahme der Kinder im Kloster auf Freiwilligkeit beruhen müsste (Trapper 1996, S. 16). Ferner forderte er, dass Strafen weder in Leidenschaft noch Wut oder Zorn verhängt werden sollten und empfahl von der Möglichkeit der Belohnung besonders im Unterricht Gebrauch zu machen (Röper 1976, S. 16 f.). Im abendländischen Mönchstum hatten die Regeln von Basilius jedoch wenig Einfluss. Hier dominierte v. a. die Anschauung des Benedikt von Nursia, dessen pädagogische Methoden überwiegend auf Zucht und Ordnung ausgerichtet waren (Trapper 1996, S. 17).

- Waisen und Findelkinder im Frankenreich

Auch im Frankenreich zeigte sich zunächst besonders die Kirche für die Versorgung der Waisen und Findelkinder verantwortlich. Im 5. Jahrhundert ordnete ein Edikt der Kaiser Honorius und Theodosius II. an, dass ausgesetzte Kinder der Kirche zu melden seien und in Pflegefamilien gegen Entgelt aufgezogen werden sollten. In den späteren Jahrhunderten wurden Waisen zunehmend auch in allgemeinen Hospitälern aufgenommen oder in speziellen Findelhäusern abgegeben. Die staatliche Mitverantwortung zeigte sich verstärkt im 8. Jahrhundert unter Kaiser Karl dem Großen, der sich zum Beschützer und Verteidiger der Waisen berufen sah. Er erließ eine staatliche Fürsorgepflicht für die Bedürftigen, die von den Grundherren zu tragen war (ebd., S. 17 f.).

- Waisen- und Findelanstalten im Mittelalter

Im Mittelalter wurden Waisen, Armen- und Findelkinder v. a. in Klöstern, Hospitälern, Pflegefamilien sowie Armen- und Findelhäusern aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden von Ordensgemeinschaften, kirchlichen Stiftungen, Ritterorden, Zünften, engagierten Persönlichkeiten und von bürgerlichen Gemeinschaften getragen (Post 1997, S. 13; Trapper 1996, S. 19). Hauptanliegen dieser Einrichtungen war es, das Überleben der Kinder zu sichern und sie zu Arbeitsamkeit, Gottesfurcht und Demut zu befähigen. Erzieherische Gesichtspunkte waren kaum von Bedeutung (Günder 2003, S. 12). Häufig wurden sie sogar zum Betteln verleitet, um einerseits die Anstalt finanziell zu unterstützen und um andererseits bald auf eigenen Beinen stehen zu können. Auch in den Pflegefamilien wurden sie eher geduldet und als billige Arbeitskräfte eingesetzt als ins Familiensystem integriert (Trapper 1996, S. 21).

Die mittelalterliche Ständeordnung förderte zusätzlich den Anstieg der Zahl von Findelkindern. Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Stände waren verboten und wurden negativ sanktioniert, trotz allem waren sie keine Seltenheit und brachten häufig unehelich geborene Kinder hervor. Um nicht der Ehrlosigkeit zu verfallen, setzten die Mütter ihre Neugeborenen vor Kirchen oder Klosterpforten aus, wo diese jedoch meist verstarben, da sie nicht rechtzeitig aufgefunden wurden. Aufgrund dieser Entwicklungen wurde an den fensterlosen bzw. nicht einsehbaren Hausfronten vieler Klöster die „Rota“ installiert, eine Drehlade, in welche die Mutter ihr ungewolltes Kind ablegen, an einer Glocke läuten und den Säugling anonym den Ordensleuten übergeben konnte (Heitkamp 1989, S. 19).

Erst ab dem 15. Jahrhundert finden sich Belege für die Gründung eigentlicher Waisen- und Findelanstalten, bei denen es sich überwiegend um städtische Einrichtungen handelte. Bisher herrschte noch ein zu geringes Verständnis über das Wesen des Kindes, und auch pädagogische Maßnahmen wurden so gut wie gar nicht geschätzt (Post 1997, S. 13). Ferner machte sich im Mittelalter das Subsidiaritätsprinzip auch im Umgang mit Waisen und Findelkindern bemerkbar. Dies bedeutete, dass Waisen zunächst durch verwandte Familien oder unterstützende Maßnahmen der Zünfte aufgenommen wurden. Erst wenn diese Hilfsmaßnahmen scheiterten, sprangen die Hospitäler und Armenfürsorge ein (Trapper 1996, S. 27). Ab dem 16. Jahrhundert setzte sich dann zunehmend die stationäre Unterbringung speziell für Waisen und Findelkinder durch. Die ersten Waisenhäuser entstanden in den Reichstädten, z. B. 1546 in Lübeck, 1567 in Hamburg und 1572 in Augsburg (Günder 2003, S. 12). Allmählich wurden Kinder nicht mehr nur als kleine Erwachsene betrachtet, die Versorgung wurde kindgemäßer, und auch schulischer Unterricht gewann zunehmend an Bedeutung (Post 1997, S. 13).

- Waisen- und Findelanstalten in der nachreformatorischen Zeit

Die Reformation brachte für den außerreligiösen Alltag der Kinder in den Waisen- und Findelanstalten kaum Veränderungen mit sich, aber sie trieb die bereits vorher eingesetzte Säkularisation der Kinder- und Armenfürsorge weiter voran. Ebenfalls wurde ein generelles Bettelverbot erlassen und eine zentrale Verwaltung aller in der Armenfürsorge tätigen Einrichtungen eingeführt (Trapper 1996, S. 41). In den Städten der reformierten Länder trug die weltliche Obrigkeit die Verantwortung für die Armen und Waisen, auf dem Land waren die örtlichen Kirchenvorsteher für diese zuständig (Heitkamp 1989, S. 20). Die katholische Armenfürsorge behielt weiterhin den Bischof als oberste Instanz der Armenpflege bei. Vorrangiges Ziel der Waisenhäuser beider Konfessionen war die religiöse Erziehung der Kinder, da man der Meinung war, dass diese sich positiv auf die innere Haltung auswirke. Auch der Unterricht gewann zunehmend an Bedeutung, allerdings wurde nur den Jungen eine adäquate Bildung und Berufsausbildung ermöglicht (Trapper 1996, S. 42). Das protestantische Verständnis von Armen- und Waisenfürsorge zeichnete sich neben der strengen Frömmigkeits- und Arbeitserziehung auch durch Disziplinierung und harte (körperliche) Strafen aus (Post 1997, S. 14).

Der 30jährige Krieg (1618-1648) führte aufgrund der großen Zahl an Kriegswaisen zu einer enormen Überlastung der Anstalten. Viele Waisenhäuser wurden zerstört oder waren derart überfüllt, dass eine ausreichende materielle, pflegerische und erzieherische Versorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet war. Zwar wurden in vielen Städten wie Rostock, München und Osnabrück neue Anstalten gegründet, diese reichten aber für die unzähligen verwaisten Kinder bei weitem nicht aus. Zusätzlich förderten die katastrophalen hygienischen Verhältnisse und die extreme Ausbreitung von Seuchen die Kindersterblichkeit in den Anstalten (Trapper 1996, S. 40, 42).

- Waisenhäuser im Pietismus

Beeinflusst durch den aufkommenden Merkantilismus und den Pietismus, einer protestantischen Erneuerungsbewegung, in der Glaubensverkündigung und Arbeitserziehung im Mittelpunkt standen, wurden Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts viele Waisenhäuser gegründet. Diese zeichneten sich durch harte Kinderarbeit, strenge Askese und religiöse Unterweisung aus (Heitkamp 1989, S. 21). Primäres Erziehungsziel der Anstalten war es, die verwaisten und verwahrlosten Kinder vom Betteln abzuhalten und an die Arbeit zu gewöhnen. Schließlich galten Betteln, Faulheit und Ungehorsam im Pietismus als sündig und wurden mit härtester körperlicher Züchtigung und Arbeit bestraft. Nach den Vorbildern der Arbeits- und Zuchthäuser in England, Frankreich und Holland wurden auch in Deutschland solche Einrichtungen an die Waisenhäuser angegliedert (Post 1997, S. 14; Trapper 1996, S. 68). Auf Initiative von Philipp Jacob Spener, einer der Begründer des Pietismus, wurde 1675 in Frankfurt am Main ein Armen-, Waisen- und Arbeitshaus eröffnet, in dem Kinder aus Familien ohne Bürgerrechte zur Arbeitserziehung untergebracht wurden. Einige Waisenanstalten „verliehen“ ihre Kinder sogar gegen eine Pauschalvergütung an Fabriken (Heitkamp 1989, S. 21). Zu den bekanntesten pietistischen Anstalten jener Zeit zählten die sog. Halleschen Anstalten, die 1698 von August Herrmann Francke gegründet wurden. Nach Franckes Vorstellungen sollten die Waisen durch Strenge und Disziplin zu Gehorsam und Fleiß erzogen werden. Neben dem übergeordneten religiösen und lebenspraktischen Unterricht wurden die Kinder auch ständig zu häuslicher Arbeit angehalten (Günder 2003, S. 12). Jegliche Art der Nichtbeschäftigung sowie unproduktive Freizeitgestaltung wie Sport und kindliches Spiel lehnte Francke ab. An erster Stelle der Erziehung setzte er die Brechung des kindlichen Willens, um Gehorsam zu erlangen (Post 1997, S. 14). Obwohl Francke die Absicht hatte, die Gruppen im Waisenhaus möglichst klein zu halten, konnte er diese Pläne aufgrund der langandauernden Auswirkungen des 30jährigen Krieges nicht umsetzen (Günder 2003, S. 13). Nach dem Vorbild des Halleschen Waisenhauses wurden noch weitere Anstalten gegründet, die ökonomische Interessen verfolgten und Zwangsarbeit als Teil der christlichen Erziehung propagierten (Hanselmann 1986, S. 47).

- Der Waisenhausstreit

Die stark verbreitete Massenunterbringung, die mangelhaften hygienischen Verhältnisse, die hohe Kindersterblichkeit und die strenge Arbeitserziehung in den Anstalten führten dazu, dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein heftiger Streit um die Anstaltserziehung entbrannte (Günder 2003, S. 13). Vor allem die von den Ideen der Aufklärung beeinflussten Philanthropen (unter anderem Christian Gotthilf Salzmann) prangerten die miserablen Zustände an und forderten eine radikale Reform der Waisenerziehung. Im sog. Waisenhausstreit setzten sie sich für eine individuelle, kindgerechte und naturgemäße Erziehung ein, die ihres Erachtens am besten in Landerziehungsheimen oder in ländlichen Pflegefamilien umgesetzt werden könne (Heitkamp 1989, S. 22). Die Philanthropen beanstandeten die ungesunde Verpflegung, die unzureichende Hygiene, die Masse an Kindern, den schlechten Unterricht, das Übermaß religiöser Erziehung und die Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft. Ebenfalls wurde kritisiert, dass die Kinder nicht auf das „richtige“ Leben außerhalb der Anstalten vorbereitet wurden. Ein weiteres Argument, das gegen die Waisenhauserziehung sprach, war, dass die Erziehung in einer Pflegefamilie weitaus günstiger sei und besser auf das soziale Leben vorbereite. In diesem Punkt zeigt sich bereits eine Streitfrage, die heute noch in der Heimerziehung aktuell ist, nämlich die Diskussion um die Vorteile einer Unterbringung in einer Pflegefamilie gegenüber einer Heimeinweisung. Aufgrund dieser Darlegungen schlossen viele Städte aus Kostengründen ihre Waisenhäuser, und Tausende von Kindern wurden in Pflegefamilien v. a. aufs Land gegeben. Allerdings meldeten sich bald die Waisenhausbefürworter wieder zu Wort und übten Kritik an den Pflegefamilien. Sie warfen diesen vor, dass sie weniger aus Nächstenliebe Kinder aufnehmen würden, sondern vielmehr um des Pflegegeldes wegen. Die Kinder seien meist unbeaufsichtigt und würden als billige Arbeitskräfte missbraucht. Auch die hygienischen Zustände wurden angeprangert, schließlich seien diese ebenfalls nicht viel besser als in den Anstalten (Hanselmann 1986, S. 46 ff.). Einige Waisenhäuser wurden recht bald wieder geöffnet, weil viele der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder zurück in die Anstalten wollten, da sie hier weniger hart arbeiten mussten (Heitkamp 1989, S. 22). Eine eindeutige Präferenz von Waisenhaus- oder Pflegefamilienerziehung wurde somit nicht ersichtlich, der Waisenhausstreit trug jedoch dazu bei, „dass Reformen der Anstalten und das Erproben alternativer Möglichkeiten wie Mischsysteme von Anstalts- und Familienunterbringung stattfanden (Hanselmann 1986, S. 48).“

Mit der Zeit der Aufklärung und der Verbreitung von Rousseaus Erziehungstheorie setzte sich allmählich auch ein verändertes Verständnis von Kindheit durch. Besonders die pädagogischen Impulse von Johann Heinrich Pestalozzi (vgl. Kap. 1.3.) schienen nachhaltigen Einfluss auf die Waisenanstalten zu haben. Pestalozzi war der Ansicht, dass auch Waisenhäuser in der Lage seien, das Familienleben nachzuahmen. Nicht mehr Strenge, Zucht und Ordnung sollten im Mittelpunkt der Anstaltserziehung stehen, sondern die Liebe zu den Kindern. Der Erzieher sollte das Vertrauen der Kinder gewinnen und sein Leben mit ihnen teilen. Dieser „Wohnstubencharakter“ von Pestalozzis Erziehungsmethodik machte ihn zum Begründer des Familienprinzips in der Heimerziehung (Günder 2003, S. 15).

- Die Rettungshausbewegung

Anschließend an den Waisenhausstreit gewann im 19. Jahrhundert die sog. Rettungshausbewegung für die Waisen- und Armenerziehung an Bedeutung. Ganz im Sinne Pestalozzis beruhte die Aufnahme der Bedürftigen in den neupietistischen Anstalten auf deren Einverständnis (Heitkamp 1989, S. 22). Zum Leitbild dieser Häuser zählte es, den missionarischen pädagogischen Rettungsgedanken mit der christlichen Motivation der Barmherzigkeit zu verbinden und für die Problemlagen der Kinder Verständnis zu zeigen (Post 1997, S. 17). Die Rettungshäuser zielten darauf ab, das Seelenheil der Waisen durch religiöse Bildung zu retten und sie für das weltliche Leben zu nützlichen Gesellschaftsmitgliedern zu erziehen (Günder 2003, S. 15 f.). Um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, lehnten sie jegliche staatliche Unterstützung ab und finanzierten sich durch Spenden sowie Gewinne aus der landwirtschaftlichen und handwerklichen Eigenproduktion. Zu den bedeutendsten Begründern dieser neupietistischen Rettungshäuser zählen Christian H. Zeller in Beuggen, Johannes D. Falk in Weimar und Johann H. Wichern (vgl. Kap. 1.3.) in Hamburg (Heitkamp 1989, S. 23). Insbesondere der Theologe Wichern übte mit der Gründung seines „Rauhen Hauses“ 1833 in Hamburg nachhaltigen Einfluss auf die damalige Waisenerziehung aus (Günder 2003, S. 16).

Die katholische Rettungshausbewegung schien dagegen noch stärker als die neupietistischen Rettungshäuser staatliche ordnungspolitische Ziele anzustreben. Unter anderem gründete Freiherr Ignaz Heinrich Karl von Wessenberg 1831 den „Verein zur Rettung sittlich verwahrloster Kinder im Großherzogtum Baden“, der als Träger diverser Anstalten für gefährdete und verwahrloste Kinder agierte. Auch Johann Baptist von Hirscher, Geheimer Rat und Professor der Moral- und Pastoraltheologie zu Tübingen, strebte die Gründung von sog. „Correctionshäusern“ als spezielle Zuchthäuser für Kinder an, die durch Zucht und Ordnung vor dem sittlichen Verfall bewahrt werden sollten. Für die Leitung dieser Anstalten sah er ausschließlich kirchliches Personal vor, da nur die wissenschaftliche Bildung und religiöse Begeisterung eines Geistlichen zu solch einer Stelle befähige. Als notwendige Erziehungs- bzw. Besserungsmittel bevorzugte Hirscher „die religiöse Gewöhnung und die körperliche Arbeit im Rahmen einer festen Haus- und Tagesordnung, die Tag und Nacht zu überwachen war, und deren Verletzung unnachsichtlich und ausnahmslos bestraft wurde (Post 1997, S. 18 f.).“

Auch katholische Frauenorden setzten sich für das Heil verwaister und verwahrloster Kinder, insbesondere der Mädchen, ein. Allerdings wurde ihnen im Laufe des Kulturkampfes die Erziehungsarbeit gesetzlich verboten, was ihre Handlungsfähigkeit stark einschränkte. Trotz allem liegen die Wurzeln vieler heute noch existierender Mädchenheime in der Initiative dieser Frauenorden (ebd., S. 19).

Insgesamt betrachtet waren die meisten Anstalten im 19. Jahrhundert um ihre Unabhängigkeit vom Staat bemüht, aber aufgrund finanzieller Probleme konnten sich viele alleine nicht über Wasser halten. Wirtschaftlich besser gestellte Häuser wuchsen zu großen Anstaltskomplexen heran, die oft Hunderte von Insassen beherbergten. Trotz dieser Entwicklungen und der übertriebenen religiösen Unterweisung galten die Rettungshäuser als innovative Bereicherung für die Anstaltserziehung und hatten nachhaltigen Einfluss auf noch heute bestehende Formen von Erziehungsheimen (Trapper 1996, S. 142, 144).

- 1871-1900: Die Verrechtlichung der Jugendhilfe

Durch die Gründung des Deutschen Reiches 1871, der damit verbundenen Vereinheitlichung der zuvor zersplitterten Länderechte sowie dem Beginn der Verrechtlichung der deutschen Jugendhilfe wurde eine neue Phase in der Geschichte der Heimerziehung eingeleitet (Post 1997, S. 20).

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts war die deutsche Bevölkerung katastrophalen Verhältnissen ausgesetzt. Die rasch voranschreitende Industrialisierung, Verstädterung und Ausbreitung des Arbeiterproletariats sowie der extreme Anstieg der Kinderarbeit förderten Spannungen, Unruhen und die miserablen Zustände in den Arbeiterfamilien. Der massive Armutsanstieg im Deutschen Reich führte ebenfalls zu einer bis dahin noch unbekannten Zunahme von Verwahrlosung und Kriminalität unter Kindern und Jugendlichen. Diese Situation empfand auch der neue Staat als bedrohlich und stellte die „Soziale Frage“ ins Zentrum seiner Ordnungspolitik. Durch den Erlass von Ordnungsgesetzen und polizeilichen Repressionsmaßnahmen versuchte er, das soziale Elend weitgehend zu beheben (Trapper 1996, S. 134 f.). Bisher trug v. a. die Kirche die Verantwortung für die Armenpflege und für die Erziehung der Verwahrlosten, jedoch reichten deren Mittel zur Behebung des sozialen Problems bei weitem nicht mehr aus. Durch das 1878 verordnete Zwangserziehungsgesetz wurde folglich die öffentliche Erziehung zu einer ordnungsrechtlichen Angelegenheit (Wolffersdorff 2001, S. 156 f.). Unter anderem beinhaltete §55 des Reichsstrafgesetzbuches, dass Kinder unter zwölf Jahren wegen Strafhandlungen nicht belangt werden konnten, wobei jedoch die Möglichkeit bestand, zur Besserung und Beaufsichtigung geeignete Maßregeln anzuwenden. Hierzu zählte insbesondere die Einweisung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung. Allerdings war es dem Staat nicht nur bei kriminellen Handlungen, sondern bereits bei „sittlicher Verwahrlosung“ gestattet, Zwangserziehung anzuordnen (Post 1997, S. 20 f.). Jugendliche verurteilte Straftäter, die das 16. Lebensjahr erreicht hatten, konnten auch nach Verbüßung ihrer Strafe bis zum 18. Lebensjahr der Zwangserziehung unterstellt werden (Heitkamp 1989, S. 24). Zahlreiche Heime, die sowohl unter privater als auch unter kommunaler Trägerschaft standen, erhielten somit den Charakter einer Zwangserziehungsanstalt für auffällig gewordene und verwahrloste junge Menschen. Auch das Prinzip der Freiwilligkeit, das die meisten Rettungshäuser vertreten hatten, wurde abgeschafft und durch Zwangseinweisungen ersetzt (Trapper 1996, S. 136). Das in den Rettungshäusern bereits verbreitete Familienprinzip wurde von rationellen Organisationsformen abgelöst. Die Heime entwickelten sich zu Erziehungsanstalten, in denen Hunderte von Kinder in Großgruppen untergebracht wurden und Disziplin und Dressur an der Tagesordnung standen (Ansen 1999, S. 472). „Erziehung statt Strafe“ lautete zwar die neue Devise, dahinter verbarg sich jedoch kein „Plädoyer für verständnisvolle Milde“, sondern vielmehr die Absicht, „die korrigierende Intervention auf den jungen Täter zu intensivieren und zu verlängern (Münchmeier 1999, S. 141).“

Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900 wurden die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten wieder eingeschränkt. §1666 regelte, dass nur bei nachweisbarem Fehlverhalten der Eltern staatliche Eingriffe in die elterliche Gewalt erfolgen durften. Gleichzeitig aber beinhaltete Art. 135 des Einführungsgesetzes zum BGB, dass bei drohendem sittlichen Verfall der Kinder der Staat in die Familie auch ohne den Beweis eines elterlichen schuldhaften Versagens eingreifen konnte. Die Länder des Deutschen Reiches verfügten zusätzlich über Landesausführungsgesetze zum BGB, die von dem Begriff der „Zwangserziehung“ abgekehrt waren und dagegen bevorzugt den Terminus „Fürsorgeerziehung“ verwendeten. Besonders Preußen ging hier mit gutem Beispiel voran und ersetzte das Zwangserziehungsgesetz durch das erste Fürsorgeerziehungsgesetz, demgemäß die Anordnung nur noch durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts und nicht mehr durch die Strafvollzugsbehörde erlassen werden durfte (Trapper 1996, S. 140).

Trotz allem waren innerhalb der Erziehungsanstalten kaum Verbesserungen ersichtlich. Es machte sich eine Tendenz zur Trennung von „Normalen“ und „Minderwertigen“ (Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten) bemerkbar, was dazu führte, dass sich einige Einrichtungen auf dieses Klientel spezialisierten. Ebenfalls wurden für besonders schwierige Zöglinge an Gefängnisse erinnernde geschlossene Anstalten geschaffen. Arreststrafen und alle möglichen Formen körperlicher Züchtigungen wurden sogar gesetzlich erlaubt. Elternkontakte oder Besuche von Freunden waren nicht gern gesehen, vielmehr versuchten die Anstalten, die Zöglinge von dem Leben außerhalb der Einrichtung zu isolieren. Auch Koedukation war noch kein Thema zu dieser Zeit, die Regel bildeten getrennte Aufenthaltsräume bzw. Anstalten für Mädchen und Jungen (ebd., S. 161 ff.).

Bezüglich der Ausbildung der Erzieher und Gehilfen kann gesagt werden, dass die größeren Einrichtungen diese Aufgabe selbst in die Hand nahmen. Kleineren Anstalten dagegen war dies nicht möglich, so dass sich viele von ihnen zu Verbänden zusammenschlossen, um gemeinsame Interessen wie kostendeckende Pflegesätze und die Aus- und Fortbildung von Erziehern und Gehilfen durchsetzen zu können (ebd., S. 166).

- Die Anstaltserziehung vor und während des 1. Weltkrieges

Der 1. Weltkrieg verschlechterte zusätzlich die Zustände in den Erziehungsanstalten. Bereits in den ersten Kriegsjahren stieg die Zahl der Kriegswaisen rapide an, so dass die Heime wegen Überfüllung nicht mehr in der Lage waren, alle Kinder aufzunehmen. Ebenfalls konnten aufgrund der knappen finanziellen Mittel der öffentlichen Kassen keine neuen Einrichtungen gebaut werden (Heitkamp 1989, S. 25). Nach Kriegsende waren die Anstalten dermaßen überlastet, dass sie kaum noch pädagogische Intentionen verfolgen konnten, sondern nur noch die Versorgung der Kriegsweisen anstrebten. Durch die großen Kindergruppen herrschte ein einziges Durcheinander, demzufolge die Disziplinierungsmaßnahmen noch mehr verschärft wurden (Trapper 1996, S. 155).

Unter Einfluss der um die Jahrhundertwende entstandenen Jugendbewegung, der pädagogischen Reformbewegung und der sozialpädagogischen Bewegung kristallisierten sich allmählich neue Denkanstöße für die öffentliche Erziehung und somit auch für die Heimerziehung heraus. Einigen Pädagogen dieser Zeit gelang es, sich „aus dem geschlossenen Denk- und Handlungssystem der Zwangsanstalten“ zu befreien und sich einer fortschrittlichen sozialpädagogischen Einstellung zuzuwenden. Als Vorbild dienten ihnen die Landerziehungsheime wie Hermann Lietzs „Pulvermühle“ oder Gustav Wynekens „Haubinda“, die im Zuge der Landschulheimbewegung um 1900 entstanden waren Zu den geistigen Führern und universitären Vertretern der Reformpädagogik zählte Herrmann Nohl, dessen Sichtweise des Verhältnisses von Erzieher und Edukand, der sog. Pädagogische Bezug, auch der Heimerziehung neue Möglichkeiten eröffnete. Für Nohl standen nicht die Probleme im Mittelpunkt, die die Jugendlichen machten, sondern die Probleme, die sie hatten (Wolffersdorff 2001, S. 158 f.). Großen Einfluss auf die Heimerziehung dieser Zeit hatten auch die Beiträge von Persönlichkeiten wie August Aichhorn, Fritz Redl, Siegfried Bernfeld und Bruno Bettelheim, auf die jedoch in Kapitel 1.3. näher eingegangen werden soll.

- Fürsorgeerziehung in der Weimarer Republik

Nicht nur die Anstaltserziehung, sondern das gesamte deutsche Volk hatte mit den hohen Kriegsfolgelasten zu kämpfen. Wirtschaftliche Probleme, Hungersnot, gesellschaftliche Spannungszustände und instabile politische Verhältnisse sowie Unsicherheit im Umgang mit der neuen Demokratie erschwerten der 1918 gegründeten Weimarer Republik die Situation der Bevölkerung zu verbessern (Heitkamp 1989, S. 25; Trapper 1996, S. 154). Allerdings gelang der neuen Republik unter Einfluss der sozialpädagogischen Bewegung ein Schritt in der Fürsorgeerziehung, der in ganz Europa als fortschrittlich angesehen wurde, nämlich die Schaffung eines reichseinheitlichen Jugendrechts in Form des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Post 1997, S. 23). Zwar wurde das RJWG bereits im Juli 1922 mit den Stimmen von SPD und Zentrum verabschiedet, konnte aber aufgrund von Finazierungsproblemen erst am 01.04.1924 in Kraft treten. Gemäß §1 RJWG wurde jedem Kind ein Recht „auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit“ eingeräumt. Jedoch offenbarte sich dies letztendlich als leeres Versprechen, da alle Bestimmungen kurz nach Inkrafttreten des RJWG durch Notverordnungen zu freiwilligen Leistungen erklärt und somit wirkungslos wurden. Zu den wesentlichen Verbesserungen, die das RJWG bewirkt hatte, zählte die Verpflichtung der kreisfreien Städte und Landkreise zur Gründung von Jugendämtern, in denen die gesamte Jugendfürsorge zusammengefasst wurde. Die Anordnung der Fürsorgeerziehung, die finanziell von den Ländern getragen werden sollte, wurde zur Aufgabe der Vormundschaftsgerichte (Post 1997, S. 23 f.; Trapper 1996, S. 156). Ferner wurde 1923 auch das Reichsjugendgerichtsgesetz verabschiedet, so dass Jugendliche nicht mehr nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden konnten.

Somit hat sich für die Anordnung der Fürsorgeerziehung in Deutschland eine Zweiteilung aufgetan, die bis heute aufrechterhalten wurde: ein kommunales jugendrechtliches System in Form des RJWG und ein staatlich strafrechtliches System in Form des RJGG. Das RJWG kam bei defizitären sozialen oder erzieherischen Verhältnissen zum Zuge, das JGG dagegen verhängte Fürsorgeerziehung bei kriminellen Jugendlichen, die die Strafmündigkeit (ab 14 Jahren) bereits erreicht hatten. Für die Ausführung - auch der Strafurteile - waren die Jugendbehörden und die Heime in kirchlicher und freier Trägerschaft verantwortlich (Wolff 1999, S. 153). Obwohl das RJWG die Einweisungskriterien für eine Heimunterbringung ausgedehnt hatte, gingen die Zöglingszahlen in Preußen wegen Finanzierungsproblemen beständig zurück. Waren es 1925 noch 64.384 Insassen, so reduzierte sich die Zahl bis 1930 auf 50.197 Kinder und Jugendliche in den Erziehungsanstalten. Vor allem aber zeigte sich, dass die Fürsorgerziehung ein Phänomen der unteren sozialen Schichten war, die - einmal angeordnet - das gesamte Dadurch wollten die Heime ihre Zöglinge so weit wie möglich von ihren Herkunftsfamilien und -milieus abschotten, um sie vor deren negativen Einflüssen zu bewahren (Münchmeier 1999, S. 143 f.).

Insgesamt kann die Weimarer Republik als die Epoche betrachtet werden, in der die Heimerziehung dank der reformpädagogischen Bewegung ins öffentliche Bewusstsein gelangte (Wolffersdorff 2001, S. 158). Allerdings verschlechterte sich in den 20er Jahren ihr Ruf wieder zunehmend. Diese negative Reputation in der Öffentlichkeit wurde zusätzlich durch die unzähligen Strafverfahren aufgrund der massiven Misshandlungen der jungen Menschen in den Anstalten verstärkt (Trapper 1996, S. 168). Einzelne Versuche zu reformpädagogischen Veränderungen in den Heimen scheiterten meist an mangelnder öffentlichen Unterstützung, an inneren Konflikten, hier v. a. an der immer noch präsenten alten Pädagogik und Pädagogen, sowie an der Knappheit der Mittel. Den Reformpädagogen gelang es nicht, ihre Vorstellungen in der Praxis umzusetzen, aber zumindest schafften sie es, Pädagogen und Teile der Öffentlichkeit für die Probleme der Fürsorgeerziehung und Verwahrlostenpädagogik zu sensibilisieren (Münchmeier 1999, S. 144).

Die offene Krise der Fürsorgerziehung brach endgültig ca. 1929 aus, unter anderem ausgelöst durch das Theaterstück „Revolte im Erziehungshaus“ von Peter Martin Lampel, das die miserablen Zustände in den Anstalten thematisierte. Nachdem nun den Bagatellisierungsversuchen der Anstaltspädagogen kein Glauben mehr geschenkt wurde, war eine kritische Öffentlichkeit hergestellt, in der eine intensive Debatte auf vier Ebenen entbrannte: vor Gericht, in der Politik, unter den Sozialpädagogen sowie unter den betroffenen Jugendlichen selbst (ebd., S. 146). Diese Debatte und auch der enorme Kostendruck im Bereich der Fürsorgeerziehung führte nicht nur zu einem Rückgang der Zöglingszahlen, sondern brachte auch eine Revision des RJWG mit sich. Die Notverordnung vom November 1932 verbot die Anordnung der Fürsorgeerziehung, wenn keine Aussicht auf Erfolg ersichtlich war. Ferner galt der 18. Geburtstag als Ende der Fürsorgeerziehung. Auch eine vorzeitige Entlassung aufgrund der Unerziehbarkeit des Minderjährigen, wenn dieser „an erheblichen geistigen oder seelischen Regelwidrigkeiten leidet“, wurde in §73 erlaubt. Wilhelm Polligkeit, der Jurist, der das Recht des Kindes auf Erziehung zum Leitsatz des RJWG ernannt hatte, zählte in seinem Gesetzeskommentar folgende Minderjährige zu dieser Gruppe: geistig und seelisch Kranke, Dauerfortläufer, besonders Schwerverwahrloste, gemütsarme, -rohe, spröde, eigenwillige, trotzige, übererregbare und verbitterte junge Menschen, die nicht gemeinschaftsfähig sind und sich gegen jegliche Erziehungsversuche sträuben. Damit zeigten sich bereits am Vorabend der nationalsozialistischen Machtergreifung Ansätze von Auslesegedanken in der Sozialpädagogik. Die ideologische Grundlage zur bereits eingesetzten Auslesepraxis wurde 1933 nachgeliefert (ebd., S. 149).

- Heimerziehung im Nationalsozialismus

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verloren alle bisher gewonnenen reformpädagogischen Erkenntnisse im Bereich der Fürsorgeerziehung an Bedeutung, und der Selektionsgedanke rückte zunehmend in den Vordergrund (Günder 2003, S. 18) . Die staatlichen und kommunalen Behörden sowie die Landesjugendämter und Jugendämter im 3. Reich wurden zu Instrumenten der ideologischen Gleichschaltung (Trapper 1996, S. 199 f.). Zwar befand sich 1933 noch der Großteil der Heime in kirchlicher oder freier Trägerschaft, jedoch versuchten die NS-Jugendbehörden in den Reichsgauen, die konfessionellen Träger zurückzudrängen, da diese den Erziehungsidealen des Nationalsozialismus widersprachen (ebd., S. 210). Um den gesamten Wohlfahrtsbereich kontrollieren zu können, „wurden die Wohlfahrtsverbände unter Federführung der neugegründeten Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) in der ‚Reichsarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege’ zusammengeschlossen (Heitkamp 1989, S. 26).“

Obwohl das RJWG beibehalten wurde, ergaben sich in der Praxis der Jugendhilfe grundlegende Veränderungen. Orientiert an der NS-Ideologie, gesundes Erbgut zu fördern und das „Kranke“ auszumerzen, wurde nicht mehr die stationäre Zwangserziehung bevorzugt, sondern es wurde besonders auf die Jugendpflege in Form der Hitlerjugend und anderen NS-Jugendverbänden großen Wert gelegt. Auch im Bereich der Fürsorgeerziehung machte sich ein Wandel bemerkbar „von der beinahen Stafmaßnahme zu einer fürsorgerischen Erziehungsmaßnahme, von der Anstaltserziehung zur Heimerziehung“. Allerdings bezogen sich diese Verbesserungen nur auf die Heime der NSV, die sog. Jugendheimstätten. Diese Einrichtungen sollten sich durch eine vorbeugende Heimerziehung mit Freiwilligkeitscharakter auszeichnen, in denen die Aufenthaltsdauer höchstens zwölf Monate betrug und nicht mehr als 15 Kinder pro Gruppe in einer „familienähnlichen“ Atmosphäre mit Garten und Spielhof zusammenlebten. Die Realität sah jedoch bei weitem anders aus: Unter der Leitung von Führern der HJ waren diese staatlichen Erziehungsheime in Gruppen von 20 bis 30 Jugendlichen organisiert, für die nur ein einziger Erzieher zuständig war. Neben der schlechten finanziellen Ausstattung und der niedrigen Zahl an qualifiziertem Personal hatten die Jugendheimstätten zusätzlich mit Disziplinierungsproblemen und den sittlichen Verstößen der Mädchen zu kämpfen (Trapper 1996, S. 203 ff.). Auch wurden in diesen Einrichtungen nur „erbgesunde“ erziehungsfähige Kinder und Jugendliche aufgenommen. Förderungsunwürdige wie Erbgeschädigte, Rassenfremde, stark Verwahrloste und Schwererziehbare wurden im Sinne der NS-Rassenideologie als minderwertiges Menschengut betrachtet, das keinen Erziehungsaufwand rechtfertigte (Heitkamp 1989, S. 26 f.; Trapper 1996, S. 206). Für diese Gruppe von jungen Menschen wurden sog. Bewahrungsanstalten errichtet, in denen wenige unqualifizierte Mitarbeiter Großgruppen von bis zu 30 Personen zu betreuen hatten. Somit wurden die aus politisch unzuverlässigen Familien stammenden Erbgesunden, systemkritische Minderjährige sowie jene mit leichten Erziehungsproblemen ausschließlich in staatlichen NSV-Heimen oder geförderten Pflegefamilien untergebracht, während die Ausgesonderten zur Bewahrung in Einrichtungen der freien Träger gegeben wurden. Im schlimmsten Falle fiel diese Personengruppe sogar dem Euthanasieprogramm zum Opfer (Heitkamp1989, S. 27).

Mit Kriegsbeginn wurden zusätzlich sog. Jugendschutzlager errichtet, um präventiv einer Verwahrlosung der Jugend im Krieg entgegenzuwirken. Diese Lager, die für 16 bis 19jährige kriminelle und asoziale Jugendliche konzipiert wurden, sollten die Volksgemeinschaft vor den negativen Einflüssen dieser Nichterziehbaren schützen. Auch Mädchen, denen „sittliche Gefährdung“ und sexueller Umgang mit „Fremdarbeitern“ oder Kriegsgefangenen vorgeworfen wurde, wurden hier untergebracht, ebenso politisch auffällige Jugendliche. Zwar gab es nur zwei Jugendschutzlager dieser Art (eins für Jungen und eins für Mädchen), dennoch bewirkten sie eine Entlastung der Fürsorgeheime von den „Unerziehbaren“ (Wolff 1999, S. 154).

Eine Sonderform der Fürsorgeerziehung im NS stellte die Arbeitserziehung dar. Sie konnte nicht nur bei Straftaten nach dem RJGG angeordnet werden, sondern auch als Maßnahme nach dem RJWG ohne Vorliegen einer strafbaren Handlung. Folglich wurde das „Böswillige“ ausgeschlossen und gleichzeitig dessen Arbeitskraft zum Nutzen der Gemeinschaft eingesetzt (ebd., S. 157, 159). In den von den Landesjugendämtern errichteten Jugendarbeitslagern mussten die Insassen, die meist aufgrund von „Arbeitsbummelei“ eingewiesen wurden, unter strengem militärischen Drill schwere körperliche Arbeit verrichten. Damit wollte man bezwecken, dass die Jugendlichen mehr Arbeitsmoral entwickelten und freiwillig ihre vorherige Arbeit wieder aufnahmen (Trapper 1996, S. 209 f.).

Die NS-Fürsorgeerziehung zeichnete sich nicht nur durch systemtreue Erziehung, sondern auch durch ideologische Bildung aus, so dass sich die Heime zunehmend als „Kaderschmiede des Systems“ entpuppten. Zahlreiche freie Träger, die sich dem widersetzten, wurden aufgelöst oder „durch Nichtbelegung ihrer materiellen Existenzgrundlage beraubt“ (Heitkamp 1989, S. 27 f.).

Die individuelle und subjektbezogene Perspektive in der Erziehung wich im 3. Reich zugunsten der gesellschaftlichen und politischen Nützlichkeit sowie des „rassischen“ Wertes des Menschen zurück. Der Eigenwert des Menschen wurde bedeutungslos, was zählte, war allein die Volksgemeinschaft. Folglich entwickelte sich auch die gesamte öffentliche Erziehung von der Ersatzerziehung bei elterlichem Fehlverhalten hin zu einer staatspolitischen Pflichtaufgabe (Wolff 1999, S. 155 f.). Dabei zielte die Fürsorgerziehung nicht mehr auf die Behebung von Erziehungsdefiziten oder die Resozialisation des jugendlichen Straftäters ab, sondern auf die reibungslose Anpassung und Einordnung in die NS-Volksgemeinschaft. Erziehung wurde somit zum Instrument der Disziplinierung und Sanktionierung und zeichnete sich aus durch Auslese, Ausmerze und Politisierung. Jugendwohlfahrt und Jugendbewahrung, Arbeitserziehung und Arbeitslager, Jugendstrafrecht und Jugendschutzlager bildeten ein eng verflochtenes Beziehungsnetz, demzufolge das Jugendstrafrecht und Fürsorgerecht beliebig austauschbar wurden (ebd., S. 159 f.).

- Heimerziehung nach 1945

Nach Beendigung des 2. Weltkrieges stand die gesamte Wohlfahrtspflege und somit auch die Heimerziehung einer scheinbar hoffnungslosen Situation gegenüber. Die Mehrzahl der Heime war zerstört oder schwer beschädigt worden und konnte der Masse an heimat- und elternloser Kinder kaum standhalten (Günder 2003, S. 18; Heitkamp 1989, S. 28). In erster Linie ging es dadurch den noch wenigen bestehenden Einrichtungen darum, die Waisen zu beherbergen und zu verpflegen. In erzieherischer Hinsicht knüpfte man fast nahtlos an die autoritären Methoden der Anstaltserziehung und die pädagogischen Vorstellungen der Weimarer Republik an, da zu wenig Zeit zum Nachdenken über neue Konzepte blieb. Disziplinierung, militärischer Drill und Arbeitszwang als „Mittel zur ‚Besserung’ und zur Abwehr von Verwahrlosung“ standen weiterhin an der Tagesordnung des Heimalltages (Bürger 2001, S. 633 f.). Andreas Mehringer, ein renommierter Heimpädagoge dieser Zeit, charakterisierte die Erziehungsheime Ende der 40er Jahre treffend, indem er sie als kasernenähnliche Anstalten und „rückständigste aller pädagogischen Formen“ beschrieb (Post 1997, S. 25). Die Anstalten dienten weniger als Familienersatz, sondern vielmehr dazu, die öffentliche Erziehung der jungen Menschen möglichst zweckrational und effektiv zu organisieren. Sie waren überwiegend als Besserungs- und Erziehungsanstalten für Jungen und Mädchen konzipiert, die straffällig geworden waren oder sich etwas zu Schulden hatten kommen lassen. Die Insassen wurden nicht wie Menschen mit eigenen Bedürfnissen und Interessen behandelt, sondern zu Objekten der Erziehung und Strafe degradiert. Dies spiegelte sich auch im damaligen Anstaltssprachgebrauch wider, wenn bevorzugt von „Zöglingen“ oder „Insassen“ die Rede war. Typisches Kennzeichen dieser Anstalten war häufig ihre ländliche, etwas abgeschiedene Lage, um die anderen Bürger vor den Zöglingen zu schützen. Ferner sollte durch diese Isolierung das Leben in der Einrichtung nicht gestört und durcheinander gebracht werden. Die Anstalten waren recht groß konstruiert, verfügten i. d. R. über eine eigene Landwirtschaft und somit über Selbstversorgungs- und Arbeitsmöglichkeiten für die Zöglinge. Daneben waren häufig eine eigene Wäscherei, Näherei, Werkstätten und sogar eine eigene Schule vorzufinden, um eine rationelle Versorgung der Einrichtung zu gewährleisten. Hundert bis 200 Kinder und Jugendliche, die künstlich nach Alter und Geschlecht getrennt wurden, lebten durchschnittlich in Großgruppen von bis zu 40 Personen in Sälen zusammen. Jungen und Mädchen wurden nicht nur in geschlechtshomogenen Gruppen untergebracht, oft wurde eine Trennung in verschiedene Einrichtungen sogar bevorzugt. Um Ordnung und die gleiche Behandlung aller zu gewährleisten, waren die Heime straff hierarchisch organisiert, und die Einhaltung der von der Leitung festgelegten Regeln und Erziehungsprinzipien wurden strengstens kontrolliert. Diese Anstalten können vorbehaltlos mit Goffmans Begriff der totalen Institution beschrieben werden, also als Einrichtungen, die das gesamte Leben der Zöglinge zu bestimmen versuchten und ihnen keine eigenen Partizipationsrechte einräumten (Freigang/Wolf 2001, S. 39 ff.).

Generell kann gesagt werden, dass eine Heimeinweisung in der Nachkriegszeit auf zwei wesentlichen Motiven basierte: Erstens sollte den durch den Krieg und seine Folgen fremderziehungsbedürftig gewordenen jungen Menschen Fürsorge und Schutz geboten werden. Zweitens legte man besonders großen Wert auf die Korrektur und Resozialisation der verwahrlosten oder kriminellen jungen Menschen (Heitkamp 1989, S. 29 f.).

Nachdem die öffentliche Verwaltung in Deutschland 1948 wieder stabilisiert war, brach eine erneute Debatte um die Situation der Heimerziehung aus. Vor allem in der Praxis tätige Heimpädagogen unternahmen den Versuch, moderne Ansätze in den wiederaufgebauten Heimen durchzusetzen. Sie forderten die Reduzierung der Gruppengröße auf maximal zwölf Kinder, eine qualitativ und quantitativ bessere Personalausstattung sowie eine Abkehr von der Isolation und folglich Öffnung der Heime zur Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand v. a. das von Mehringer in seinem Münchener Waisenhaus bereits eingeführte Familienprinzip in der Heimerziehung (ebd., S. 28 f.). Dieses Konzept des Heimes „als eine Art Ersatzfamilie“ sah ein Zusammenleben von zehn bis zwölf Kindern verschiedenen Geschlechts und Alters in einer eigenen gemütlichen Wohnung vor, in der sie von wenigen, aber konstanten Bezugspersonen (meist Frauen) betreut werden sollten. Allerdings wurde dieser Ansatz, v. a. nach den Forschungsergebnissen von R. Spitz, durch die Jugendhilfe mit der Begründung kritisiert, dass das Familienprinzip nur bei längeren Heimaufenthalten von früher Kindheit an Sinn mache und dies wiederum den Kindern nach weit verbreiteter, aber nicht durchgesetzter Auffassung langfristig schaden könnte (Post 1997, S. 29 f). Auch wurde beanstandet, dass bei Austreten einer Bezugsperson aus dem Heimalltag der Kinder, deren „Familie“ als „organisierte Täuschung“ entlarvt werden könnte (Günder 2003, S. 20). Dennoch setzte sich dieses Prinzip annähernd in der sog. SOS-Kinderdorfbewegung durch. Ende der 40er Jahre gegründet, zielten diese Kinderdörfer darauf ab, elternlosen Kindern eine dauerhafte Beheimatung in einer Atmosphäre der Geborgenheit mit einer konstanten Bezugsperson zu bieten. Der überschaubare familienähnliche Rahmen und die mutterähnliche Rolle der Erzieherinnen sollten ein Gefühl des Sich-Zuhause-Fühlens bei den Kindern auslösen. Eine qualifizierte Ausbildung der Kinderdorfmütter wurde jedoch als überflüssig betrachtet (Bürger 2001, S. 634; Günder 2003, S. 20).

Verschiedene Konzepte familienorientierter Heimpädagogik wurden geplant, waren jedoch aufgrund von Finazierungsproblemen der Trägerverbände oder durch die Abweisung angemessener Pflegesätze durch die Kostenträger zum Scheitern verurteilt. Auch zeigte die Öffentlichkeit und Politik dürftiges Interesse an der Heimerziehung, wobei gerade letztere den größten Einfluss auf nachhaltige Veränderungen hätte haben können. Somit bringt es Heitkamp auf den Punkt, wenn er davon spricht, dass die Heimerziehung dieser Zeit „in den Verdacht des Etikettenschwindels“ geraten war (Heitkamp 1989, S. 29). Ein weiteres Phänomen, das die Reformbestrebungen blockierte, war der starke Anstieg der Zahl der Heimkinder bis Ende der 60er Jahre. Aufgrund der Platzknappheit sahen die Einrichtungen keinen Anlass dafür, zusätzlich aufwendige und teure Reformen durchzuführen. Die Zustände verschlimmerten sich noch mehr, und auch die Unzufriedenheit der Erzieher und der Verantwortlichen in der Jugendhilfe wuchs an (Post 1997, S. 26). Resignation unter den Pädagogen sowie hohe Personalfluktuationen, die auch durch die neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen verstärkt wurden, machten sich unaufhaltsam breit (Heitkamp 1989, S. 29).

Eine Untersuchung des AFET, dem Allgemeinen Fürsorgeerziehungstag (heute: Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe e.V., ein Zusammenschluss von Erziehungsheimen und deren Trägern, Verbänden der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter und Landesjugendämter), zur Situation der Heimerziehung brachte zu Tage, dass mehr als 50% der Heimpädagogen keine Ausbildung besaß, das Personal überaltert war und häufige Stellenwechsel die Regel bildeten. Ferner hatte der Erzieherberuf v. a. in finanzieller Hinsicht mit seinem schlechten Image zu kämpfen (Post 1997, S. 27).

Insgesamt betrachtet lassen sich in dieser Phase des Nachdenkens über grundsätzliche Reformen der Heimerziehung zwei Trends erkennen. Auf der einen Seite wurde versucht, der Heimerziehung eine sehr begrenzte funktionale Aufgabe zuzuschreiben: Durch Einbeziehung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sollte mit Hilfe methodisch gesteuerter und gezielter heilpädagogischer Einwirkung sowie qualitativ verbesserten Bedingungen (kleine Gruppen, qualifizierte Mitarbeiter, therapeutische Fachkräfte) die Aufenthaltsdauer im Heim klinikähnlich verkürzt werden. Ebenfalls sollten die Heime nach bestimmten Kriterien ausdifferenziert werden, „da die Kinder und Jugendlichen wegen sehr unterschiedlicher Ursachen und Probleme sowie individueller Anlagen der Heimerziehung bedürfen“. Diese Vorstellungen scheiterten jedoch wie so oft an den finanziellen Realisierungsmöglichkeiten. Auf der anderen Seite versuchte man, die Ansätze der Reformpädagogen des 19. Jahrhunderts wieder zu beleben, in denen die kindlichen Bedürfnisse im Zentrum des pädagogischen Handelns standen und eine persönliche familiäre Beziehung im Heimalltag hergestellt werden sollte (ebd., S. 27 f.). Diesen Konzepten gelang es aber nicht, sich gegenüber der vorherrschenden anstaltsmäßig strukturierten Heimerziehung durchzusetzen. Folglich zeichnete sich die Erziehungsheimlandschaft der 50er und 60er Jahre einerseits durch Ersatzerziehung im Kinderheim für Kinder aus Familien mit problematischen Sozialisationsbedingungen aus, wobei diese Institutionen angesichts der fehlenden Qualifikationen der Erzieher kaum in der Lage waren, kindgerechte und fördernde Lebens- und Lernfelder anzubieten. Andererseits dominierten weiterhin die großen Anstalten der Fürsorgeerziehung als Institutionen sozialer Kontrolle für die von den gesellschaftlichen Normen abweichenden Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen (Bürger 2001, S. 634 f.).

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Excerpt out of 140 pages

Details

Title
Die Entwicklung der Heimerziehung. Auf dem Weg zu mehr Qualität und Professionalität?
College
University of Augsburg
Grade
1,8
Author
Year
2006
Pages
140
Catalog Number
V65318
ISBN (eBook)
9783638579155
ISBN (Book)
9783656520122
File size
1129 KB
Language
German
Keywords
Entwicklung, Heimerziehung, Qualität, Professionalität
Quote paper
Bettina Wagner (Author), 2006, Die Entwicklung der Heimerziehung. Auf dem Weg zu mehr Qualität und Professionalität?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65318

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