Höhere Lebenschancen durch Grundeinkommen?


Seminar Paper, 2005

29 Pages, Grade: 2


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Grundeinkommen
2.1 Begriffsklärung
2.2 Heutige soziale Sicherheit und Grundeinkommen
2.2.1 Prinzipien der sozialen Sicherheit
2.2.2 Grundeinkommensmodelle

3 Theoretischer Bezugsrahmen
3.1 Pierre Bourdieu: Kapitalformen
3.2 Reinhard Kreckel: Aggregatszustände und strategische Ressourcen

4 Grundeinkommen und Lebenschancen
4.1 Materielle Ressourcen
4.1.1 Bewertung
4.2 Ressource Bildung
4.2.1 Schulbildung der Kinder
4.2.2 Weiterbildung
4.2.3 Bewertung
4.3 Ressource soziale Beziehungen
4.3.1 Paarbeziehungen
4.3.2 Ausserhäusliche soziale Beziehungen und Erwerbsarbeit
4.3.3 Bewertung
4.4 Verhältnis der Ressourcen

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

Bornschier (2005) verweist in seinem Buch „Institutionelle Ordnungen“ auf das Versagen des Marktes gegenüber dem Anspruch auf Sicherheit: „Gesellschaftsmitglieder, die keine Markt­chancen wahrnehmen können, weil sie (temporär) über keine marktgängigen Ressourcen ver­fügen, können in ihren Grundbedürfnissen nicht über den Markt versorgt werden“ (Bornschier 2005: 117; Hervorhebung im Original). Ein weiterer Aspekt des Marktversagens ist der der ungleichen Anfangsausstattungen der Marktteilnehmer: Es besteht eine Legiti­mierungslücke ungleicher Anfangsausstattungen. Bornschier spricht sich für ein Grundein­kommen aus, um so einen Ausgleich der Startchancen zu ermöglichen und somit die Chancen­gleichheit der Marktteilnehmer zu garantieren.

Es stellt sich nun folgende Frage: Ist die Einführung eines Grundeinkommens mit höheren Lebenschancen der Markteilnehmer verbunden? Diese Frage scheint auf den ersten Blick klar mit einem „Ja“ beantwortbar zu sein. Darüber bestehen aber unterschiedliche Meinungen. Streuli (1999) hat in ihrer Lizentiatsarbeit Fachleute im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe nach der Problemlösungsfähigkeit eines Grundeinkommens befragt. Auf die Frage, ob ein Grundeinkommen die Lebenschancen erhöht, waren sich die Fachleute uneinig. Zwölf Fach­leute waren der Ansicht, dass dies nur der Fall sei, wenn weitere Massnahmen ergriffen würden und ebenfalls zwölf Fachleute waren der Meinung, dass ein Grundeinkommen nicht zu höheren Lebenschancen führt.

In der vorliegenden Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob das Grundeinkommen zu höheren Lebenschancen insbesondere bei den unteren Einkommensgruppen führt. Zur Beant­wortung dieser Frage werden empirische Befunde herangezogen.

Der Aufbau der vorliegenden Arbeit gliedert sich in fünf Kapiteln. Im Folgenden wird im Kapitel 2 der Begriff „Grundeinkommen“ geklärt, auf die Prinzipien der heutigen sozialen Sicherung eingegangen und Modelle des Grundeinkommens erläutert. Im Kapital 3 werden die Kapitalformentheorie von Bourdieu sowie die Aggregatszustände und strategische Res­sourcen von Kreckel erläutert. Danach wird im Kapitel 4 diskutiert, ob ein Grundein­kommen zu höheren Lebenschancen führt. Kapitel 5 schliesslich fasst die wichtigsten Überle­gungen zusammen.

2 Das Grundeinkommen

2.1 Begriffsklärung

Neben dem Begriff „Grundeinkommen“ werden verwandte Begriffe verwendet. Diese tragen unterschiedliche Namen, wie garantiertes Mindesteinkommen, Sozialdividende, Bürgergeld, negative Einkommenssteuer, Grundsicherung und andere. Diese Begriffe werden in ganz un­terschiedlichen Bedeutungszusammenhängen verwendet. So fallen darunter existenzsichern­des Einkommen für alle wie auch Leistungen, die nur den Bedürftigen zu Gute kommen. Über die Ausgestaltung der Leistungen sagen diese Begriffe allerdings noch nichts aus.

Das Grundeinkommen wird durch das Basic Income European Network (B.I.E.N.) wie folgt definiert:

„A basic income is an income unconditionally granted to all on an individual basis, without means test or work requirement.”[1]

Bedingungslos meint, dass das Grundeinkommen unabhängig ist von der Haushaltssituation, der Arbeitsbereitschaft und den sonstigen Einkommen des Empfängers.

In dieser Arbeit fungiert Grundeinkommen als Oberbegriff über eine staatlich gewährte Grundsicherung, die prinzipiell allen Personen in einem Staat zugänglich ist.

2.2 Heutige soziale Sicherheit und Grundeinkommen

2.2.1 Prinzipien der sozialen Sicherheit

Werke sozialer Sicherung, welche Lebensrisiken monetär absichern, sind in der Schweiz nach dem Versicherungs-, dem Versorgungs- oder dem Fürsorgeprinzip konstruiert.

Der Grossteil der Sicherungsleistungen wird mit Hilfe des Versicherungsprinzips erbracht, so beispielsweise durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Alters- und Hinterlas­se­nenversicherung (AHV). Die Auszahlung ist abhängig von den vorherig einbezahlten Bei­trägen. Sicherungswerke, die nach dem Versorgungsprinzip aufgebaut sind, gewähren Leis­tungen, wenn gewisse objektive, allgemeingültige und gesetzlich verankerte Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass vorherige finanzielle Beiträge geleistet wurden (z.B. Anspruch auf Schulbildung oder Ergänzungsleistungen). Das Fürsorgeprinzip erfordert einen Be­dürfnis­nachweis und entrichtet die Leistungen nach der individuellen Bedarfslage (z.B. Sozialhilfe). Diese wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Auszahlung ist ebenfalls unabhängig von finanziellen Vorleistungen. (vgl. Füglistaler-Wasmer/Pedergnana-Fehr 1996: 21ff.)

Ein Grundeinkommen entspricht dem Versorgungsprinzip: Die Leistungen werden unabhän­gig von den finanziellen Vorleistungen erbracht, der Bedarfsnachweis entfällt, hingegen be­steht ein Anspruch auf Versorgung.

Tabelle 1: Das Versorgungsprinzip eines Grundeinkommens im Vergleich mit den Prinzipien der Versicherung und Fürsorge.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wagner in Weber 1991: 31

2.2.2 Grundeinkommensmodelle

Es werden zwei Grundeinkommensmodelle unterschieden: Die Sozialdividende und die ne­gative Einkommenssteuer. Die Finanzierung erfolgt in beiden Fällen mittels Steuern.[2]

Rhys-Williams schlug erstmals 1943 in England eine Sozialdividende vor, um die Gefahr der Armutsfalle zu vermeiden. Bei der Sozialdividende erhält jeder Staatsbürger periodisch einen Betrag vom Staat. Vier Merkmale zeichnen die Sozialdividende aus. Erstens gewährt die So­zialdividende jedem Bürger ein allgemeines Grundeinkommen. Zweitens ist die Sozialdivi­dende personenbezogen, dass heisst, weder Zivilstand noch Wohnform ist für die Höhe des Auszahlungsbetrages relevant. Drittens ist sie nicht an Gegenleistungsverpflichtungen ge­knüpft. V iertens werden bei der Sozialdividende keine Bedarfsprüfungen durchgeführt, wie beispielsweise bei der heutigen Sozialhilfe. Eine allfällige Besteuerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. (vgl. Wohlgenannt/Büchele 1990: 28ff.)[3]

Tabelle 2 veranschaulicht ein konstruiertes Zahlenbeispiel der Sozialdividende. Der monatlich garantierte Betrag wird bei diesem Beispiel auf Fr. 2’000.- festgelegt. Der Steuersatz, mit welchem das autonome Einkommen besteuert wird, beträgt auf 50%. Bei einem Verdienst von Fr. 1000.- werden in diesem Beispiel Fr. 500.- versteuert, so dass das Netto-Einkommen insgesamt Fr. 2’500.- beträgt. Durch die Erwerbsarbeit übersteigt das Netto-Einkommen die Garantiehöhe. (vgl. Küttel 1997: 12)

Tabelle 2: Zahlenbeispiel Sozialdividende

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Küttel 1997: 12

Die Idee einer negativen Einkommenssteuer wurde ab den 60er Jahren von dem Ökonomen Friedman verbreitet, um die Armut zu bekämpfen, ohne den Markt zu beeinflussen. Bei der negativen Einkommenssteuer werden im Unterschied zur Sozialdividende die Auszahlung des Grundeinkommens und die Besteuerung für dessen Finanzierung zusammengelegt. Diese Vereinfachung öffnet mithin ein grosses Rationalisierungspotenzial. Mit der Zu­sammenle­gung wird aber eine Art Bedarfsprüfung eingeführt, denn die Auszahlung erfolgt nur an Per­sonen mit kleinem oder keinem Einkommen. Die negative Einkommenssteuer ist deshalb im strengen Sinne kein allgemeines Grundeinkommen, auch wenn alle Mitglieder einer Gesell­schaft unter einer definierten Einkommensgrenze diese in Anspruch nehmen können. (vgl. ebd. 12f.)

Die Ausgestaltung der negativen Einkommenssteuer hängt von drei Grössen ab: Von der Grundgarantie, dem marginalen Steuersatz[4] und dem Break-Even-Niveau[5]. In voller Höhe wird die Grundgarantie jedoch nur bei Abwesenheit sonstiger Einkommen transferiert.

Die Garantiehöhe beträgt in diesem Beispiel (siehe Tabelle 3), wie beim Beispiel zur Sozial­dividende, Fr. 2’000.- und der Steuersatz 50%. Werden nun z.B. Fr. 1’000.- monatlich als Erwerbseinkommen verdient, vermindert sich der staatlich ausbezahlte Betrag um Fr. 500.- auf Fr. 1’500.-, so dass dem Bezüger, wie beim Beispiel der Sozialdividende, total Fr. 2’500.- monatlich übrig bleiben. Bei stetigem marginalem Steuersatz ergibt sich das Break-Even-Niveau aus der Grundgarantie und dem Steuersatz. Bei einem Einkommen von Fr. 4’000.- wird weder ein Grundeinkommen ausbezahlt noch eine Steuer erhoben. (vgl. ebd.)

Tabelle 3: Zahlenbeispiel negative Einkommenssteuer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Küttel 1997: 12

Die Sozialdividende wird im Voraus, die negative Einkommenssteuer im Nachhinein ausbe­zahlt. Die Systemgrössen für die Sozialdividende und die negative Einkommenssteuer kön­nen so ausgestaltet sein, dass die Höhe der zu bezahlenden Steuern resp. der staatlichen Auszah­lungen für beide Modelle identisch ist. Somit können beide Begriffe als Synonyme eines Grundeinkommens bezeichnet werden.

Es bestehen Vorschläge, die Sozialversicherungswerke (AHV, ALV, usw.) sowie sonstige staatliche Transfers (Familienzulagen, Stipendien, usw.) abzuschaffen oder dem privaten Markt zuzuführen. (vgl. Friedman 1962/Zweifel et al. 1996)

Seit den 70er Jahren wird die Forderung nach einem Grundeinkommen immer wieder disku­tiert und findet teilweise Aufnahme in politischen Programmen[6]. Aber nirgends ist ein Grund­einkommen verwirklicht. Das einzige an die gesamte Bevölkerung ausbezahlte Grundein­kommen in Form einer Sozialdividende existiert in Alaska. Es handelt sich dabei um eine nicht-existenzsichernde jährliche Zahlung (919.84 US-Dollar im Jahr 2004), als Teilhabe an den Ölbohrungen (vgl. Alaska Permanent Fund Corporation 2004: 29).

3 Theoretischer Bezugsrahmen

Soziale Ungleichheit beschreibt strukturiert verteilte, vorteilhafte resp. nachteilige Lebensbe­dingungen von Menschen, die ihnen aufgrund ihrer Position im gesellschaftlichen Bezie­hungsgefüge zukommen. Damit einher geht die Benachteiligung bzw. Begünstigung der Le­benschancen von Individuen oder Gruppen durch die dauerhafte Einschränkung der Zugangs­chancen zu allgemein erstrebenswerten Gütern. Da Lebenschancen abhängig sind von den Ressourcen, die dem Einzelnen zur Verfügung stehen, wird im Folgenden auf zwei Theorien eingegangen: Kapitalformen von Bourdieu und Aggregatszustände und strategische Res­sourcen von Kreckel.

3.1 Pierre Bourdieu: Kapitalformen

Bourdieu hat den Kapitalbegriff aus dem rein wirtschaftswissenschaftlichen Kontext gelöst und erweitert. „Es ist nur möglich, der Struktur und dem Funktionieren der gesellschaftlichen Welt gerecht zu werden, wenn man den Begriff des Kapitals in allen seinen Erscheinungs­formen einführt, nicht nur in der aus der Wirtschaftstheorie bekannten Form“ (Bourdieu 1983: 184; Hervorhebung im Original). Die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegebene Kapitalaus­stattung resp. Ressourcen eines Individuums „(…) entspricht der immanenten Struktur der gesellschaftlichen Welt, d.h. der Gesamtheit der ihr innewohnenden Zwänge, durch die das dauerhafte Funktionieren der gesellschaftlichen Wirklichkeit bestimmt und über die Erfolgs­chancen der Praxis entschieden wird“ (ebd.: 183). Bourdieu unterscheidet drei Kapitalformen:

1. Ökonomisches Kapitel: Dazu zählen materielle Güter wie Maschinen, Liegenschaf­ten Schmuck und dergleichen. Es lässt sich unmittelbar und direkt in Geld konvertie­ren und eignet sich daher vor allem zur Institutionalisierung von Eigentum.
2. Kulturelles Kapital: Hierbei unterscheidet er zwischen inkorporiertem, objektivier­tem und institutionalisiertem kulturellen Kapital.
a) Inkorporiertes Kulturkapital:
Hiermit sind das Wissen und die Bildung gemeint, das sich ein Mensch angeeignet und verinnerlicht hat: Allgemeinbildung, Verhaltensformen, Sprachgebrauch, etc. Der Verinnerlichungsprozess setzt eine Investition von Zeit und „sozial konstitu­ierten Libido“ (Entbehrungen) voraus. (vgl. ebd.: 183f.)
b) Objektiviertes Kulturkapital:
Hierunter fallen Gegenstände, die man mit dem Begriff der Kultur in Verbindung bringt: Z.B. Gemälde, Bücher, Denkmäler. Um den Wert dieser Gegenstände zu erkennen ist jedoch eine Rückkoppelung mit dem verinnerlichten Kulturkapital notwendig. Denn der Inhalt gewisser Schriftstücke beispielsweise wird nur von Personen mit höherer Bildung verstanden. (vgl. ebd.: 188f.)
c) Institutionalisiertes Kulturkapital:
Durch den Erwerb von Bildungs- und Berufstiteln wird Kulturkapital institutiona­lisiert. Dem Inhaber dieses Kapitals wird durch Vergabe eines Titels seine kultu­relle Kompetenz bestätigt und eine institutionelle Anerkennung verliehen. (vgl. ebd.: 189f.)
3. Soziales Kapital: „(…) ist die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit dem Besitz eines dauerhaften Netzes von mehr oder weniger institutionalisier­ten Beziehungen gegenseitigen Kennens oder Anerkennens verbunden sind; oder, an­ders ausgedrückt, es handelt sich dabei um Ressourcen, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruhen“ (ebd.: 190, Hervorhebung im Original). Zur Produktion und Reproduktion von sozialem Kapital ist eine permanente Beziehungsarbeit notwendig. Dazu benötigt man Zeit und direkt oder indirekt finanzielle Mittel. Der Umfang des sozialen Kapitals, über das das Individuum verfügt, hängt sowohl von der Ausdehnung der Beziehungen (Grösse des Netzes) ab, die er mobilisieren kann, als auch vom Um­fang des ökonomischen und kulturellem Kapitals der Netzmitglieder. Die Qualität und die Quantität sozialen Kapitals, über das ein Mensch verfügt, ist eng mit der Höhe des ökonomischen und des kulturellen Kapitals verknüpft und damit ein Baustein der Klassen- und Ungleichheitsstruktur einer Gesellschaft. Daher übt das Sozialkapital einen „Multiplikatoreffekt“ im Zusammenspiel mit den anderen Kapitalien aus. (vgl. ebd.: 191ff.)

Alle drei Kapitalformen bestehen gleichzeitig und wirken wechselseitig. Wenn beispielsweise vermehrt ökonomisches Kapital vorhanden ist und eingesetzt wird für den Kauf eines Hauses, so erhöht sich ebenfalls das Sozialkapital. In zweifacher Hinsicht besteht eine prinzipielle Gleichwertigkeit zwischen den drei Kapitalien: Einerseits dienen sie alle dazu, die soziale Position des Einzelnen zu erhalten oder zu verbessern. Andererseits lassen sich die Kapital­formen ineinander umwandeln, was verbunden ist mit Transformationsarbeit. So kann kultu­relles Kapital zu einer höheren Berufsposition führen und somit zu ökonomischem Kapital transformiert werden. Ökonomisches Kapital liegt allen anderen Kapitalsorten zu Grunde, aber die transformierten Erscheinungsformen des ökonomischen Kapitals sind niemals aus­schliesslich auf dieses zurückzuführen. Ökonomisches Kapitel kann die beiden anderen Ka­pitalsorten verstärken, etwa das Sozialkapital, da derjenige, der über das notwendige Geld verfügt, ebenfalls über ein umfangreiches Beziehungsnetz verfügt. (vgl. ebd.: 195ff.)

[...]


[1] http://www.etes.ucl.ac.be/BIEN/BI/Definition.html. Die Organisation B.I.E.N. (Basic Income European Network) wurde 1986 gegründet und hat das Ziel, die Grundeinkommensdiskussion europaweit zu fördern.

[2] Bornschier (2005) sieht in Lenkungsabgaben eine teilweise Finanzierung des Grundeinkommens.

[3] Wohlgenannt/Büchele erwähnen zwei weitere Kriterien, die erfüllt sein müssen, um von einem Grundeinkommen zu sprechen: Es soll existenzsichernd und leistungsfreundlich sein. Das erste Kriterium wird hier nicht vorausgesetzt: Das Grundeinkommen kann niedriger sein und durch Transfers ergänzt werden. Vorgeschlagene Beträge variieren von Fr. 1’500.- (Ruh 1995) bis Fr. 2’000.- (Zweifel 1996). Das zweite Kriterium bezieht sich auf den Arbeitsanreiz. Dieser ist zwar wünschenswert, ist aber kein Definitionselement der Sozialdividende.

[4] Der marginale Steuersatz gibt an, wie die staatlichen Transferzahlungen bei steigendem Einkommen abnehmen (vgl. Weber 1991: 35).

[5] Einkommensniveau, bei dem der Anspruch auf Unterstützungszahlungen erlischt (vgl. ebd.).

[6] In der Schweiz sprechen sich die Grünen als einzige Partei in ihrem Positionspapier vom 2001(„Umbau statt Abbau – Grüne Position zu Arbeit und sozialer Sicherheit“) für eine negative Einkommenssteuer aus. SP und Gewerkschaften lehnen eine negative Einkommenssteuer ab.

Excerpt out of 29 pages

Details

Title
Höhere Lebenschancen durch Grundeinkommen?
College
University of Zurich  (Soziologisches Institut)
Course
Seminar
Grade
2
Author
Year
2005
Pages
29
Catalog Number
V65321
ISBN (eBook)
9783638579186
ISBN (Book)
9783640207169
File size
679 KB
Language
German
Keywords
Höhere, Lebenschancen, Grundeinkommen, Seminar
Quote paper
Karolina Weber (Author), 2005, Höhere Lebenschancen durch Grundeinkommen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65321

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