Entwicklung der Verflechtungen zwischen deutschen Großunternehmen: Auflösung oder Fortbestand der "Deutschland AG"?


Tesis, 2006

89 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Motivation und Problemstellung
1.2 Vorgehensweise

2. Die Geschichte der „Deutschland AG“ und Die Rolle der Banken

3. darstellung der verflechtungen zwischen deutschen grossUnternehmen
3.1 Arten und Funktionen der Unternehmensverflechtungen
3.2 Strukturmerkmale der Unternehmensverflechtungen
3.2.1 Grundformen der Unternehmensverflechtungen
3.2.2 Spezifische Strukturmerkmale der Kapitalverflechtungen
3.2.3 Spezifische Strukturmerkmale der Personenverflechtungen
3.3 Interdependenzen zwischen Kapital- und Personenverflechtungen

4. Entwicklung der Verflechtungen zwischen deutschen grossunternehmen
4.1 Institutioneller Wandel in Deutschland
4.2 Die Entwicklung der Kapitalverflechtungen
4.2.1 Ausgangshypothesen
4.2.2 Eigentumskonzentration
4.2.3 Eigentümerstrukturen
4.2.4 Strukturformen der Kapitalverflechtungen
4.2.5 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.3 Die Entwicklung der Personenverflechtungen
4.3.1 Ausgangshypothesen
4.3.2 Allgemeine Charakteristika des Netzwerkes
4.3.3 Strukturformen gerichteter Personenverflechtungen
4.3.4 Strukturformen ungerichteter Personenverflechtungen
4.3.5 Zentralität
4.3.6 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.4 Interdependenzen bei der Entwicklung der Kapital- und Personenverflechtungen
4.5 Die Entwicklungen in der „Deutschland AG“ in der Debatte um das deutsche Corporate Governance System

5. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Arten direkter Personenverflechtungen

Abb. 2: Grundformen von Verflechtungsstrukturen

Abb. 3: Empirische Untersuchungen zur Charakteristik der Kapitalverflechtungen

Abb. 4: Empirische Untersuchungen zur Charakteristik der Personenverflechtungen

Abb. 5: Empirische Untersuchungen zur Entwicklung der Kapitalverflechtungen

Abb. 6: Mehrheitseigentümer und Großaktionäre deutscher börsennotierter Unternehmen 2001 und 2004

Abb. 7: Entwicklung der Stimmrechtsblöcke für deutsche börsennotierte Unternehmen 1997, 2002, 2004

Abb. 8: Die „100 Größten“ Unternehmen 2000, 2002, 2004 nach Arten der Beteiligungsverhältnisse…

Abb. 9: Eigentümer aus dem Kreis der „100 Größten“ in den Jahren 1996 -2004

Abb. 10: Beteiligungen aus dem Kreis der „100 Größten“ in den Jahren 1996 -2004

Abb. 11: Kapitalverflechtungen in Deutschland 1996

Abb. 12: Kapitalverflechtungen in Deutschland 2002

Abb. 13: Kapitalverflechtungen in Deutschland 2004

Abb. 14: Empirische Untersuchungen zur Entwicklung der Personenverflechtungen

Abb. 15: Gerichtete und ungerichtete Personenverflechtungen in Deutschland 1989 und 2001

Abb. 16: Strukturformen gerichteter Personenverflechtungen in % 1989 und 2001

Abb. 17: Verflechtungsdichte gerichteter Personenverflechtungen des Zentrums 1989-2004

Abb. 18: Zentrum–Peripherie – Struktur ungerichteter Verflechtungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Motivation und Problemstellung

Bereits seit dem 19. Jahrhundert sind spezifische strukturelle Eigenschaften von Unternehmensverflechtungen über Kapitalbeteiligungen sowie über Vorstands- und Aufsichtsratsmandate charakteristische Merkmale der deutschen Wirtschaftsordnung (vgl. Höpner/Krempel 2006). Der Begriff „Deutschland AG“ wird in der Literatur sowie im Rahmen dieser Arbeit als Bezeichnung für die Gesamtheit dieser Kapital- und Personenverflechtungen deutscher Großunternehmen[1] verwendet.

Die deutsche Wirtschaft, geprägt von weitreichenden Kapital- und Personenverflechtungen zwischen Unternehmen und großen Banken, gilt als typischer Fall einer „koordinierten Ökonomie“, die nach innen Konkurrenz begrenzt und nach außen Geschlossenheit anstrebt (vgl. Shonfield 1965, S. 239ff.).

Die „Deutschland AG“ wird häufig von liberalen Ökonomen als Instrument der Unternehmensleitung zur Abschottung vor Kontrolle definiert (vgl. Adams 1994). Hierbei werden die unternehmensübergreifenden Verfügungsrechte über ein Netzwerk von Großunternehmen koordiniert, die miteinander durch Kapital und Personen verbundenen sind (vgl. Adams 1994; Heinze 2002). Während in Deutschland derartige insiderorientierte Unternehmenskontrollsysteme vorherrschen, entwickelten sich in der angelsächsischen Welt, wie z. B. in Großbritannien und in den USA, outsiderorientierte Unternehmenskontrollsysteme. Die outsiderorientierten Kontrollsysteme basieren auf Rechtsschutz von Minderheitsaktionären, wettbewerbsintensiven Gütermärkten und einem großen Markt für Unternehmensübernahmen (vgl. Franks/Mayer 1995; Hall/Soskice 2001b; van den Berghe 2002; Klages 2006).

Vor dem Hindergrund steigender Mobilität des Kapitals, einer zunehmenden Internationalisierung von Unternehmen sowie eines globalisierten Wettbewerbs, deutet vieles auf einen höheren Änderungsdruck für die „koordinierte Ökonomie“ hin (vgl. Beyer 2002, S. 2).

In den letzten Jahren sind Veränderungen in der Intensität der Verflechtungen deutscher Großunternehmen festzustellen (vgl. Monopolkommission 1998, 2006). Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich im Jahr 1998, der Abschaffung von Höchst- und Mehrfachstimmrechten im Jahr 2001 und insbesondere der Steuerfreistellung von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen bei Aktiengesellschaften ab dem Jahr 2002, wird die Entwicklung innerhalb der „Deutschland AG“ auch politisch beeinflusst (vgl. Lütz 2000, S. 21f.). Gegen den Wandel in der „Deutschland AG“ spricht allerdings die hohe Stabilität, welche die „koordinierten“ Form der Wirtschaft darstellt (vgl. Beyer 2002, S. 2). Dies wirft die Frage auf, ob es sich bei den stattfindenden Veränderungen um eine Auflösung oder eher eine Rekonfiguration der Verflechtungsstrukturen innerhalb der „Deutschland AG“ handelt.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die charakteristischen Strukturmerkmale der Kapital- und Personenverflechtungen deutscher Großunternehmen auf die Veränderungen hin zu untersuchen. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse erfolgt eine Beurteilung über den Stand der bereits vollzogenen strukturellen Veränderungen in dem Netzwerk. Darüber hinaus wird eine Tendenz zur Auflösung bzw. zum Fortbestand der „Deutschland AG“ aufgezeigt.

1.2 Vorgehensweise

Die vorliegende Arbeit ist in 5 Kapitel gegliedert. Nach der Erläuterung der Motivation und Problemstellung sowie der Vorgehensweise in Kapitel 1, werden in Kapitel 2 die Entstehung der „Deutschland AG“ und die Rolle der Banken in der „Deutschland AG“ dargestellt.

In Kapitel 3 werden zuerst Arten und Funktionen der Unternehmensverflechtungen in Wirtschaftsordnungen erläutert. Anschließend werden die charakteristischen Grundformen der Unternehmensverflechtungen dargestellt. Nachfolgend werden die spezifischen Strukturmerkmale der Kapital- und Personenverflechtungen erläutert.

Die Analyse der Entwicklungen von Unternehmensverflechtungen erfolgt in Kapitel 4. Hierbei werden zuerst die Merkmale des institutionellen Wandels in Deutschland als eine Ursache für die Entwicklung in der „Deutschland AG“ aufgezeigt. Nachfolgend werden bei der Analyse der Entwicklung von Kapitalverflechtungen ihre charakteristischen Strukturmerkmale wie Eigentumskonzentration, Eigentümerstrukturen sowie Strukturformen im Netzwerk der Kapitalverflechtungen auf Veränderungen hin untersucht. Bei der Analyse der Entwicklung von Personenverflechtungen werden Veränderungen der allgemeinen Charakteristika des Netzwerkes, Strukturformen der gerichteten und ungerichteten Personenverflechtungen und die Veränderungen der Zentralität im Verflechtungsnetzwerk, untersucht. Danach erfolgt eine Analyse der Interdependenzen zwischen Kapital- und Personenverflechtungen in Folge der Entwicklung von Strukturmerkmalen der beiden Netzwerke. Anschließend wird die Bedeutung der „Deutschland AG“ in der aktuellen Debatte um das deutsche Corporate Governance System aus der Sicht des Konvergenz-Ansatzes, des Divergenz-Ansatzes und der Hybridisierungstheorie erläutert.

Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in Kapitel 5 zusammengefasst. Besonders wird auf die Frage eingegangen, ob die dargestellten strukturellen Veränderungen der Unternehmensverflechtungen als eine weitgehende Auflösung der „Deutschland AG“ interpretiert werden können, oder ob es sich lediglich um eine Rekonfiguration der charakteristischen Verflechtungsstrukturen handelt. Des Weiteren erfolgt ein kurzer Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Unternehmensverflechtungen zwischen deutschen Großunternehmen.

2. Die Geschichte der „Deutschland AG“ und Die Rolle der Banken

Die engen Beziehungen zwischen großen deutschen Finanz- und Industrieunternehmen haben ihren Ursprung in den Jahren der Industrialisierung. Bereits bei der Gründung der Deutschen Bank im Jahr 1870 waren enge Beziehungsstrukturen zu Industrieunternehmen zu verzeichnen. So wurde der erste Direktoriumsposten mit dem zur Siemens-Familie gehörenden Georg von Siemens besetzt (vgl. Perlitz/Seger 1994, S. 51). Den privaten Universalbanken - die Commerzbank wurde im Jahr 1870 gegründet, die Dresdner Bank im Jahr 1872 – fiel in Deutschland die zentrale Rolle bei der Lösung eines zu dieser Zeit bestehenden Kapitalbeschaffungsproblems der Industrieunternehmen zu, während im angloamerikanischen Raum die Selbstfinanzierung durch Unternehmensfamilien im Vordergrund stand (vgl. Beyer 2002, S. 5).

Beim Börsengang der Versicherungsgesellschaft Allianz im Jahr 1880 waren bereits die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Bayerische Vereinsbank ihre Hauptaktionäre (vgl. Beyer 2002, S. 11). Verbindungen, die über diesen Kreis der Finanzunternehmen hinausgingen, gab es zunächst kaum, bis die Allianz begann, ab dem Jahr 1951 Beteiligungen an Industrieunternehmen zur Überwindung finanzieller Engpässe in verschiedenen Bereichen der industriellen Wirtschaft aufzubauen (vgl. Abelshauser 1983, S. 76ff.). Bald wurde der Aufbau von Beteiligungen an Industrieunternehmen zur zentralen Unternehmensorientierung und führte dazu, dass die Allianz in dem Personenverflechtungsnetzwerk deutscher Unternehmen stets eine dominante Rolle spielte (vgl. Beyer 2002).

Deutsche Großunternehmen etablierten ein Netzwerk aus Kapital- und Personenverflechtungen, dessen Wachstum vor allem in den 1880er, 1920er und 1950er Jahren stattfand und bis in die 1990er Jahre hinein stabil blieb (vgl. Höpner/Krempel 2003). Die Organisiertheit der deutschen Ökonomie wurde seit den 1880er Jahren auch politisch unterstützt. Das Aktiengesetz von 1884 etablierte den zur Netzwerkbildung besonders geeigneten Aufsichtsrat als Kontrollorgan und sicherte damit die langfristigen Bindungen zwischen den Unternehmen (vgl. Jackson 2001, S. 132). Durch die Besetzung der Aufsichtsratsposten in den großen Unternehmen von Vertretern des Finanz- und Industriesektors wurden Outsider zu Insidern, was die Verfolgung der gemeinsamen Ziele stützte. Darüber hinaus hatten die gegenseitigen Beteiligungen einen Abschottungseffekt. Die entsprechenden Aktienpakete standen dem Aktienmarkt nicht mehr zur Verfügung, so dass eine ungewollte, feindliche Übernahme erschwert oder sogar verhindert wurde (vgl. Höpner 2002, S. 3f.).

Der Einfluss der Banken garantierte den Unternehmen in der „Deutschland AG“ eine langfristig gesicherte Finanzierung und ermöglichte damit einen langfristigen Planungshorizont (vgl. Soskice 1999, S. 205). Bei den Kreditvergaben an die Industrieunternehmen wurde das Ziel der Kreditrisiko-Minimierung realisiert, in dem die miteinander kooperierenden Geschäftsbanken die Konkurrenz zwischen den Industrieunternehmen sowohl regulierten und begrenzten als auch die Bildung von Unternehmensverflechtungen förderten (vgl. Höpner 2004, S. 304). Das erklärt das in Deutschland viele Jahrzehnte vorherrschende Hausbankprinzip (vgl. Beyer 2002, S. 6). Über Aufsichtsratsmandate ließen sich Informationen über den Zustand des Unternehmens gewinnen, die weit über gesetzliche Publikationspflichten hinausgingen (vgl. Zugehör 2003, S. 68). Kapitalbeteiligungen und Positionen im Aufsichtsrat erhöhten die Chancen, in Krisensituationen auch direkt eingreifen zu können (vgl. Beyer 2002, S. 6).

Die Banken entwickelten eine gesamtwirtschaftliche Orientierung, in dem der Entwicklung der Wirtschaft als Ganzes eine höhere Priorität beigemessen wurde als der Profitabilität der Einzelunternehmung (vgl. Höpner 2004, S. 304). Das Netzwerk aus Kapital- und Personenverflechtungen zwischen großen deutschen Unternehmen verfügte mit dem Finanzsektor über eine handlungsfähige Exekutive, die einerseits die Internalisierung von Risiken durch das Netzwerk sicherte, und andererseits an Stelle des Staates Industriepolitik betrieb (vgl. Höpner 2004, S. 305).

3. darstellung der verflechtungen zwischen deutschen grossUnternehmen

3.1 Arten und Funktionen der Unternehmensverflechtungen

Unternehmensverflechtungen sind verschiedene Typen von Austauschbeziehungen wie z. B. Kapitalbeteiligungen, Personenverflechtungen, Kreditbeziehungen, Lieferbeziehungen und Joint Ventures (vgl. Zugehör 2003, S. 65). Die Kapital- und Personenverflechtungen, die im Rahmen dieser Arbeit behandelt werden, sind die häufigsten Verflechtungsarten zwischen deutschen Großunternehmen.

Unter einer direkten Kapitalverflechtung wird eine Kapitalbeteiligung eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen oder eine wechselseitige Kapitalbeteiligung zweier Unternehmen verstanden (vgl. Windolf/Beyer 1995). Eine Kapitalbeteiligung kann zwischen Promillen und 100% variieren, so dass entsprechend zu vermuten ist, dass das Kontrollpotenzial des Kapitaleigentümers von der Beteiligungshöhe an einem Unternehmen abhängt (vgl. Nollert 2005, S. 9). Eine reine Eigentümerkontrolle ist immer dann gegeben, wenn eine private oder juristische Person so viel vom Eigenkapital besitzt, dass sie alle wichtigen Beschlüsse im Unternehmen wirksam kontrollieren kann (vgl. Beyer 1998, S. 59). Das ist immer dann gegeben, wenn mindestens 75% der Kapitalanteile gehalten werden (vgl. Beyer 1998, S. 59). Die Kontrolle durch einen Mehrheitseigentümer liegt dann vor, wenn eine private oder juristische Person einen Anteil zwischen 50% und 75% besitzt und damit das Unternehmen in allen Fragen kontrollieren kann, für die keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist (vgl. Beyer 1998, S. 59). Ein Anteilseigner, der mehr als 25% jedoch weniger als 50% der Kapitalanteile hält, wird als Großaktionär bezeichnet (vgl. Beyer 1998, S. 59).

Neben direkten existieren auch indirekte Kapitalbeteiligungen. Sie entstehen dann, wenn ein Unternehmen Stimmrechte eines anderen Unternehmens beherrscht ohne an diesem Unternehmen Kapitalanteile zu besitzen (vgl. Wójcik 2002, S. 9). Das Stimmrecht ist das Recht der Mitwirkung eines Aktionärs an dem Zustandekommen von Hauptversammlungsbeschlüssen (vgl. AktG, §134). Es ergibt sich aus der Stimmenzahl eines Aktionärs, die sich aus der prozentualen Beteiligung des Aktionärs am Grundkapital berechnet. Das Stimmrecht kann zur Ausübung an einen Dritten übertragen werden (vgl. AktG §134).

Personenverflechtungen entstehen dadurch, dass Mitglieder geschäftsführender oder kontrollierender Organe eines Unternehmens gleichzeitig in anderen Unternehmen tätig werden (vgl. Schönwitz/Weber 1982, S. 9f.). Für ein Unternehmen ergeben sich vier Typen der Personenverflechtung mit einem anderen Unternehmen (s. Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Pfannschmidt 1993, S. 59)

Abb. 1: Arten direkter Personenverflechtungen

Das Geschäftsführungsorgan der Aktiengesellschaften ist der Vorstand (vgl. AktG, §76, Abs. 1, S. 1). Der Aufsichtsrat ist das wichtigste Kontrollorgan der Aktiengesellschaften. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen (vgl. DCGK, Kapitel 5.1.1). Das Aktiengesetz legt die Anzahl von Aufsichtsratsmandaten, die eine Person haben kann, auf maximal zehn fest[2] (vgl. AktG §100, Abs. 2, S.1. Nr.1). Ferner sind die Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates nach AktG §285, Nr.10 publizitätspflichtig und somit für Dritte feststellbar.

In der Literatur werden Personenverflechtungen in unterschiedlicher Weise differenziert. Die häufigste Unterscheidung bezieht sich auf die Symmetrie der Beziehungen (vgl. Beyer 2004, S. 1143). Als gerichtet wird eine Verflechtungsbeziehung dann bezeichnet, wenn eine Person aus dem Geschäftsführungsorgan eines Unternehmens in dem Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens vertreten ist (vgl. Beyer 2004, S. 1143). Ungerichtet ist eine Verflechtung, die aus multiplen Aufsichtsratsmandatsträgerschaften einer Person entsteht, wobei zwei Fälle unterschieden werden (vgl. Heinze 2002, S. 8). Einerseits kann eine ungerichtete Verflechtung als Nebenprodukt zweier gerichteter Beziehungen auftreten (vgl. Heinze 2002, S. 8). Andererseits können ungerichtete Verflechtungen auch ohne gleichzeitige Vorstandsfunktion entstehen, wenn z. B. die ausgeschiedenen Vorstände in den Aufsichtsrat ihres Unternehmens wechseln und ihre übrigen Mandate in anderen Aufsichtsräten beibehalten (vgl. Heinze 2002, S. 8).

Unternehmensverflechtungen erfüllen in der Wirtschaftsordnung unterschiedliche ökonomische Funktionen. Sie bestehen zum einen in der Reduktion von Informations–Asymmetrien und Unsicherheiten des Marktes, und zum anderen in der Möglichkeit der Kontrolle von Managern durch Eigentümer (vgl. Granovetter 1983, S. 218; Uzzi 1996, S. 8; vgl. Adams 1994, S. 151). Darüber hinaus ermöglichen die Unternehmensverflechtungen eine bessere Ausnutzung von Synergie- und Verbundeffekten sowie knapper unternehmerischer Ressourcen (vgl. Ebke/Geiger 1994, S. 43). Sie begünstigen einen intensiven Informationsaustausch zwischen Unternehmen (vgl. Biehler 1982, S. 10f.). Durch Verflechtungen können Unternehmen ihr Verhalten koordinieren und Konkurrenz regulieren (vgl. Fligstein 1996). Unternehmensverflechtungen können als Instrument zur Erhöhung der wirtschaftlichen Macht interpretiert werden. Deshalb werden sie als wettbewerbsbeschränkende Konzentrationsfaktoren in der Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik betrachtet, die z. B. Preisabsprachen und Marktabgrenzungen fördern können (vgl. Schreyögg 1983; Barnet/Muller 1974).

Unternehmensverflechtungen erhöhen die Selbst–Organisationsfähigkeit der Unternehmen (vgl. Windolf/Nollert 2001, S. 55). Je umfassender das Verflechtungsnetzwerk ist, desto weniger können darin Partikularinteressen organisiert werden (vgl. Offe/Wiesenthal 1980 S. 107f.).

Als Netzwerk werden im Rahmen dieser Arbeit die Personen- und Kapitalverflechtungen bezeichnet (vgl. Mizruchi 1996). Netzwerke sind unternehmensübergreifende Institutionen, die die ökonomischen Interessen der Großunternehmen definieren und kommunizieren (vgl. Windolf/Nollert 2001, S. 55). Den Charakter von „Institutionen“ bekommen sie dadurch, dass die Zugehörigkeit zum Verflechtungsnetzwerk direkt an eine Mitgliedschaft im Vorstand und Aufsichtsrat gebunden ist und die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat durch das Aktiengesetz definiert sind (vgl. Windolf/Nollert 2001, S. 55).

3.2 Strukturmerkmale der Unternehmensverflechtungen

3.2.1 Grundformen der Unternehmensverflechtungen

In der Literatur werden häufig Ring- und Überkreuzverflechtungen als typische Formen der Unternehmensverflechtungen in Deutschland genannt. Unter einer Überkreuzverflechtung wird eine wechselseitige Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen verstanden (vgl. Adams 1994, S. 149). Eine Ringverflechtung liegt hingegen dann vor, wenn die wechselseitige Verflechtung nicht direkt, sondern durch Zwischenschaltung anderer Unternehmen realisiert wird (vgl. Adams 1994, S. 149). Ringstrukturen entstehen auf der Ebene der Personenverflechtungen, während direkte Überkreuzverflechtungen in Form einer wechselseitigen Entsendung in den Aufsichtsrat des anderen Unternehmens in Deutschland rechtlich untersagt ist (vgl. AktG §100 Abs. 2, Nr. 3).

Adams (1994) charakterisiert die „Deutschland AG“ als System von Ring- und Überkreuzverflechtungen, die mit dem Ziel der Abschottung vor dem Kapitalmarkt und vor feindlichen Übernahmen aufrechterhalten werden[3]. Durch diese Abschottung verschlechtert sich die Qualität der Unternehmensverwaltung, und die Wettbewerbstätigkeit der deutschen Unternehmen sinkt (vgl. Adams 1994, S. 151). Der negative Einfluss der Ring- und Überkreuzverflechtungen wurde jedoch nicht empirisch belegt (vgl. Beyer 1998, S. 89).

Weitere Analysen der Verflechtungsformen zwischen deutschen Unternehmen wurden von Windolf und Beyer (1995) sowie Beyer (1996, 1998, 2002, 2006) durchgeführt. Windolf und Beyer (1995) benennen neben den Ring- und Überkreuzverflechtungen weitere Grundformen der Personen- und Kapitalverflechtungen, die sie als „Kreis“, „ reziproke Cliquen“, „Stern“ und „Pyramide“ bezeichnen (s. Abb. 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Windolf/Beyer 1995, S.4)

Abb. 2: Grundformen von Verflechtungsstrukturen

In einem Kreis - entspricht einer Ringverflechtung bei Adams (1994) – hält ein Unternehmen in Bezug auf Kapitalverflechtungen über mehrere Stufen Anteile an sich selbst (vgl. Windolf/Beyer 1995, S. 5). Solche kreisförmigen Verflechtungsstrukturen haben unübersichtliche Besitzverhältnisse, begrenzen den Einfluss anderer Aktionäre und können als Barriere gegen feindliche Übernahmen angesehen werden (vgl. Beyer 1998, S. 90). Kreisförmige Personenverflechtungen entstehen z. B. dann, wenn ein Vorstand im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens vertreten ist, und dieses Unternehmen einen Vorstand in ein weiteres Unternehmen entsendet, welches wiederum mit dem Ausgangsunternehmen personell verflochten ist.

Eine „ reziproke Clique“ besteht aus mehreren Überkreuzverflechtungen, wobei jedes Unternehmen mit jedem anderen verbunden ist. Durch die Vielzahl der Beziehungen untereinander haben Cliquen einen hohen Grad der Integration (vgl. Windolf/Beyer 1995, S. 3). Wenn Kapitalbeteiligungen, die die Unternehmen wechselseitig halten, annährend gleich sind, ist kein Mitglied in der Lage ein anderes zu dominieren (vgl. Windolf/Beyer 1995, S. 3). Andererseits ist jedes Mitglied von allen andern Mitgliedern abhängig, so dass Kooperativität erzwingbar ist (vgl. Beyer 1996, S. 84). Bei cliquenartigen Strukturen auf der Ebene der Personenverflechtungen lässt sich ein wechselseitiger Informationsaustausch oder eine Wechselkontrolle vermuten (vgl. Kappelhoff 1987, S. 39). Da cliquenartige Strukturen stets kreisförmige Strukturen innehaben, gilt für sie bezüglich des Einflusses anderer Aktionäre und feindlicher Übernahmen ähnliches wie für die Kreisverflechtungen.

„Sterne“ sind hierarchische Strukturen. Auf der Ebene der Kapitalverflechtungen bedeutet das, dass ein Unternehmen Anteile an mehreren anderen Unternehmen hält, welche weder Eigentümer dieses noch anderer Unternehmen sind. Das zentrale Unternehmen kontrolliert die Kommunikationswege und dominiert bei der Entscheidungsfindung (vgl. Beyer 1998, S. 92). Auf der Ebene der Personenverflechtungen entsendet das zentrale Unternehmen seine Vorstände in die Aufsichtsräte anderer Unternehmen, aber nicht umgekehrt. Die Verflechtungsstrukturen „Stern“ finden sich beispielsweise in „zweistufigen“ Konzernen (vgl. Görling 1993).

Eine „Pyramide“ hat die Struktur eines mehrstufigen Sterns. Diese Struktur findet man z. B. in Konzernen, in denen das Mutterunternehmen Anteile an ihren Töchtern hat, die wiederum selber Töchter haben. Unternehmen auf den oberen Stufen halten Anteile an den Unternehmen der unteren Stufen und entsenden ihre Vorstände in die Aufsichtsräte dieser. Die Richtung der Kommunikations- und Kontrollbeziehungen von oben nach unten kehrt nicht um. Aufgrund ihres hierarchischen Charakters werden pyramidale Strukturen als „mechanistisch“ (vgl. Burns/Stalker 1961) oder „bürokratisch“ (vgl. Downs 1967) bezeichnet.

Innerhalb dieser Strukturformen wird eine Unterscheidung nach Sendern, Empfängern, Intermediären und Isolierten vorgenommen (vgl. Biehler 1986, S. 90). Als Sender auf der Ebene der Kapitalverflechtungen wird ein Unternehmen bezeichnet, welches Anteile an anderen Unternehmen der Grundgesamtheit hält, an dem aber im Gegenzug kein Unternehmen der Grundgesamtheit Anteile hält (vgl. Beyer 1998, S. 93). Sender auf der Ebene der Personenverflechtungen ist ein Unternehmen, dessen Vorstände Mandate in den Aufsichtsräten anderer Unternehmen haben, das aber in seinem Aufsichtsrat keine Vorstände anderer Unternehmen hat (vgl. Beyer 1998, S. 93). Empfänger sind Unternehmen mit nur eingehenden Verflechtungsbeziehungen (vgl. Beyer 1998, S. 93). Als Intermediäre werden solche Unternehmen bezeichnet, die sowohl Sender als auch Empfänger der Verflechtungen sind. Unternehmen, die weder Sender noch Empfänger sind, stellen die Gruppe der Isolierten dar (vgl. Beyer 1998, S. 93).

Eine eindeutige Klassifizierung der Unternehmen im Hinblick auf die Grundformen der Verflechtungen erfordert eine weitere Differenzierung zwischen verschiedenen Typen von Sendern, Empfängern und Intermediären (vgl. Beyer 1996, S. 86). Insgesamt ergeben sich acht unterschiedliche Positionen innerhalb der Verflechtungsstrukturen: Kreiselemente, Elemente der reziproken Clique, Intermediäre in Pyramiden, Sender in Sternen, Sender in Pyramiden, Empfänger in Sternen, Empfänger in Pyramiden und Isolierte (vgl. Beyer 1996, S. 86ff.).

Als Kreiselemente werden solche Unternehmen klassifiziert, die über ringförmige Verflechtungen sich selbst erreichen, sofern sie nicht der komplexeren Struktur der reziproken Clique zugeordnet werden (vgl. Beyer 1998, S. 95). Elemente der reziproken Clique sind in einer Clique mit Mindestgröße 4 zu finden. Sie erreichen sich selbst über einen oder mehrere Schritte (vgl. Beyer 1998, S. 97). Intermediäre Elemente, die weder als Kreis noch als Cliquenelemente klassifiziert werden, sind Intermediäre in Pyramiden (vgl. Beyer 1998, S. 98). Sender in Sternen haben keine Verflechtungsbeziehungen zu intermediären Elementen, sondern nur zu Empfängern. Sender in Pyramiden haben nicht nur direkte, sondern auch über intermediäre Unternehmen vermittelte Beziehungen zu Empfängerunternehmen (vgl. Beyer 1998, S. 98). Empfänger in Sternen haben jeweils nur eine Verflechtungsbeziehung zu dem Sender (vgl. Beyer 1998, S. 98). Empfänger in Pyramiden sind diejenigen, die nicht als Empfänger in Sternen klassifiziert wurden (vgl. Beyer 1998, S. 98). Isolierte sind unverflochtene Unternehmen, die bereits durch die Sender- Empfängeranalyse bestimmt wurden.

[...]


[1] Die Zuordnung der Unternehmen in die Kategorie Großunternehmen erfolgt anhand der drei Merkmale: Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten (vgl. HGB, §236 Abs. 2, 3).

[2] Diese Anzahl kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf 15 erhöhen (vgl. AktG §100, Abs. 2, S. 2).

[3] Adams (1994) verdeutlicht die Komplexität von Verflechtungsbeziehungen anhand einer Grafik, in der Kapitalverflechtungen zwischen 32 Unternehmen dargestellt werden (s. Anhang A).

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Detalles

Título
Entwicklung der Verflechtungen zwischen deutschen Großunternehmen: Auflösung oder Fortbestand der "Deutschland AG"?
Universidad
University of Hagen
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
89
No. de catálogo
V65390
ISBN (Ebook)
9783638579681
ISBN (Libro)
9783656782667
Tamaño de fichero
970 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entwicklung, Verflechtungen, Großunternehmen, Auflösung, Fortbestand, Deutschland
Citar trabajo
Dipl. Kauffrau Katja Bredenbrock (Autor), 2006, Entwicklung der Verflechtungen zwischen deutschen Großunternehmen: Auflösung oder Fortbestand der "Deutschland AG"?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65390

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