Infolge der Innovationen und Entwicklungen in der Biotechnologie, Gentechnik und Biomedizin steht die Menschheit vor einer Vielzahl von ungelösten ethischen Fragen und Problemen. Technische Innovationen stellen die bisherigen Definitionen von Leben und Tod auf den Prüfstand. Reanimations- und Transplantationstechnologien verschieben die Grenzen von Leben und Tod, Reproduktionsmedizin, embryonale Stammzellforschung und therapeutisches Klonen zwingen zu einer Reevaluierung von Leben und Recht auf Leben. Ob Komapatienten oder „überzählige“ Embryonen, wir sehen uns konfrontiert mit einer neuen Form von menschlichem Leben, Leben im „Ausnahmezustand“. Giorgio Agamben spricht in diesem Sinne von „neomorts“ und „faux vivants“: „Der Reanimationsraum, in dem der „neomort“, der „Ultrakomatöse“ und der „faux vivant“ zwischen Leben und Tod schwanken, bildet einen Raum der Ausnahme, in dem das nackte Leben im Reinzustand erscheint, zum ersten Mal vollständig vom Menschen und seiner Technologie kontrolliert.“ Agamben sieht die Mächte, die den Menschen im Ausnahmezustand, den homo sacer, zur Regel machen, verkörpert in einer „Biopolitik“, die die individuelle Existenz bis ins Verborgenste bestimmen möchte. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Begriff der Biopolitik bei Agamben - unter Miteinbeziehung des Begriffs der Biopolitik bzw. Biomacht bei Michel Foucault - hinsichtlich seiner Bedeutung für die modernen Biowissenschaften zu untersuchen. Hierzu soll zunächst ein Überblick über Forschungsstand und aktuelle Entwicklungen in der Biomedizin, insbesondere in der embryonalen Stammzellforschung und in der Reproduktionsmedizin gegeben werden. Wie nahe sind wir wirklich am geklonten Menschen, wie gerechtfertigt sind die Befürchtungen einer neuen Form von Eugenik, z.B. infolge von PID und PND, welche Bedeutung hat dabei die Entschlüsselung des Humangenoms, welche Perspektiven eröffnet die Stammzellforschung, welche ethischen Problematiken impliziert sie? Der Begriff der „Biopolitik“ und seine je spezifischen Ausprägungsformen bei Foucault und Agamben sollen erläutert und kritisch reflektiert werden. Im Zentrum der Diskussion soll u.a. die Frage stehen, inwieweit bestimmte Entwicklungen in der Biomedizin Agambens Szenario einer den „Ausnahmezustand“ zur Regel machenden Biopolitik stützen und welche Konsequenzen sich aus den Biopolitik-Konzepten von Agamben und Foucault für die modernen Biowissenschaften sowie den Umgang mit biowissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Fortschritte in den Biowissenschaften
2.1 Reproduktionsmedizin
2.1.1. In-Vitro-Fertilisation
2.1.2 PND, PID und die Möglichkeit zur Selektion
2.1.3 Vom geklonten Schaf zum geklonten Menschen?
2.2 Stammzellforschung und tissue engineering
2.3 Medizintechnik und Euthanasie
3. Biopolitik: Versuch einer Begriffsbestimmung
4. Der Begriff der Biopolitik bei Foucault
4.1 Biopolitik, Bio-Macht und Rassismus
4.2 Diskursanalyse und Gouvernementalität
5. Von Foucault zu Agamben
5.1 Homo sacer - Die souveräne Macht und das nackte Leben
5.2 Was von Auschwitz bleibt - Das Archiv und der Zeuge
5.3 Ausnahmezustand
6. Kritik der Biopolitikbegriffe bei Foucault und Agamben
6.1 Foucault versus Agamben
6.2 Die Geschichte des Abendlandes aus der Sicht Agambens
6.3 Foucault/Agamben: Biopolitik ohne Biowissenschaften
7. Konsequenzen und Relevanz für die Biowissenschaften
7.1. Die homines sacri der Biowissenschaften
7.2. Individuelle „Entscheidungsfreiheit“ anstelle staatlicher Souveranität
7.3 Biopolitische und bioethische Diskurse
8. Diskussion
9. Literatur/Internetlinks
1. Einleitung
1953 ermitteln James Watson und Francis Crick die Doppelhelixstruktur der DNA. Biologie und Biomedizin erleben in der Folge eine Revolutionierung: 1961 findet Marshall Nirenberg heraus, daß jeweils drei Bausteine der DNA einer Aminosäure entsprechen. Dies führt dazu, daß innerhalb der folgenden fünf Jahre der genetische Code entschlüsselt wird, der festlegt, wie die DNA-Information in Protein übersetzt wird. 1973 stellen Stanley Cohen, Annie Chang und Herbert Boyer das erste gentechnisch veränderte rekombinante Bakterium her, indem sie ein Plasmid mit vereinter viraler und bakterieller DNA in das Darmbakterium Escherichia Coli einschleusen. Erstmals ist es damit gelungen, Gene von einem Organismus auf einen anderen zu übertragen - die Geburtsstunde der Gentechnik. 1978 wird in England das erste Retortenbaby - Louise Joy Brown - geboren. Die dafür verwendete Methode wird als In-Vitro-Fertilisation (IVF) bezeichnet. 1981 gelingt es, fremde Gene in das Erbgut von Mäusen einzuschleusen. Damit wird zum ersten Mal ein transgenes Tier erzeugt. Pflanzen werden zwei Jahre später gentechnisch verändert. 1990 wird das Humangenomprojekt gestartet, ausserdem werden erste Gentherapieversuche am Menschen durchgeführt und das erste Kind nach Präimplantationsdiagnostik (PID) wird geboren. 1994 kommen in den USA gentechnisch veränderte Tomaten auf den Markt (Flavr Savr® Tomaten). 1997 präsentiert Ian Wilmut mit dem Klonschaf „Dolly“ das erste Säugetier, das aus der Körperzelle eines erwachsenen Tieres hergestellt wurde. 2000 wird in Großbritannien das therapeutische Klonen von bis zu 14 Tage alten Embryonen erlaubt. 2003 geben Craig Venter von der Firma Celera und Francis Collins bekannt, daß das Genom des Menschen fertig sequenziert ist.
Dies sind nur einige der wichtigsten Meilensteine in der Entwicklung der Biomedizin und Gentechnik in den vergangenen 50 Jahren. Infolge dieser neuen Methoden und Möglichkeiten steht die Menschheit vor einer Vielzahl von ungelösten ethischen Fragen und Problemen. Technische Innovationen stellen die bisherigen Definitionen von Leben und Tod auf den Prüfstand. Reanimations- und Transplantations- technologien verschieben die Grenzen von Leben und Tod, Gentechnologie, Reproduktionsmedizin, embryonale Stammzellforschung und therapeutisches Klonen zwingen zu einer Reevaluierung von Leben und Recht auf Leben. Wir sehen uns - wenn man so will - konfrontiert mit einer neuen Form von menschlichem Leben, Leben im Ausnahmezustand. Komapatienten oder „überzählige“ Embryonen, die im Rahmen von In-Vitro-Fertilisationen anfallen, sind hierfür Beispiele. In diesem Sinne spricht der Philosoph Giorgio Agamben in seinem Buch Homo sacer von „neomorts“1 und „faux vivants“2: „Der Reanimationsraum, in dem der „neomort“, der „Ultrakomatöse“ und der „faux vivant“ zwischen Leben und Tod schwanken, bildet einen Raum der Ausnahme, in dem das nackte Leben im Reinzustand erscheint, zum ersten Mal vollständig vom Menschen und seiner Technologie kontrolliert.“3 Agamben geht jedoch noch einen Schritt weiter. Bei Theodor W. Adorno (Minima Moralia) lesen wir: „Wer die Wahrheit übers unmittelbare Leben erfahren will, muss dessen entfremdeter Gestalt nachforschen, den objektiven Mächten, die die individuelle Existenz bis ins Verborgenste bestimmen.“4 Agamben sieht diese Mächte verkörpert in einer „Biopolitik“, die den Menschen im Ausnahmezustand, den homo sacer, zur Regel macht.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Begriff der „Biopolitik“ bei Giorgio Agamben - unter Miteinbeziehung des Begriffs der „Biopolitik“ bzw. „Bio-Macht“ bei Michel Foucault - hinsichtlich seiner Bedeutung für die modernen Biowissenschaften zu untersuchen. Hierzu soll zunächst ein Überblick über Sachstand und aktuelle Entwicklungen in den Biowissenschaften, insbesondere in der embryonalen Stammzellforschung und in der Reproduktionsmedizin gegeben werden. Dabei geht es v.a. darum, die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Biowissenschaften heute aufzuzeigen. Wie nahe sind wir wirklich am geklonten Menschen, wie gerechtfertigt sind die Befürchtungen einer neuen Form von Eugenik, z.B. infolge moderner prädiagnostischer Möglichkeiten (wie z.B. PID), welche Bedeutung hat die Entschlüsselung des Humangenoms, wo steht die Stammzellforschung, welche Perspektiven eröffnet sie, welche ethischen Problematiken impliziert sie, u.ä. Im zweiten Teil der Arbeit geht es um den Begriff der „Biopolitik“ und seine je pezifischen Ausprägungsformen bei Foucault und Agamben. Die Biopolitikbegriffe von Foucault und Agamben sollen erläutert und kritisch reflektiert werden. In der Folge wird dann zu diskutieren sein, inwieweit bestimmte Entwicklungen in der Biomedizin z.B. Agambens Szenario einer den „Ausnahmezustand“ zur Regel machenden Biopolitik stützen und welche Konsequenzen sich aus den BiopolitikKonzepten von Agamben und Foucault für die modernen Biowissenschaften sowie den Umgang mit biowissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben.
2. Fortschritte in den Biowissenschaften
2.1 Reproduktionsmedizin
Alpha children wear grey. They work much harder than we do, because they're so frightfully clever. I'm awfully glad I'm a Beta, because I don't work so hard. And then we are much better than the Gammas and Deltas. Gammas are stupid. They all wear green, and Delta children wear khaki. Oh no, I don't want to play with Delta children. And Epsilons are still worse. They're too stupid to be able to read or write. Besides they wear black, which is such a beastly colour. I'm so glad I'm a Beta.5
2.1.1 In-Vitro-Fertilisation
1978 wird in Oldham/England das erste Retortenbaby - Louise Joy Brown - geboren. Die dafür verwendete Methode wird als In-Vitro-Fertilisation (IVF) bezeichnet. Im engeren Sinn spricht man von In-Vitro-Fertilisation, wenn eine Eizelle außerhalb des weiblichen Körpers in einer speziellen Nährlösung mit einer bestimmten Menge von Samenzellen zusammengebracht wird, so daß eine spontane Befruchtung auftreten kann. Inzwischen sind weltweit ca. 1,8 Millionen Babys durch künstliche Befruchtung gezeugt worden.6
Gemäß Embryonenschutzgesetz dürfen in Deutschland nur so viele Embryonen erzeugt werden, wie der Patientin innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen, nämlich bis zu drei (§1 Abs.1 Nr.3 ESchG). Im Vergleich zu anderen Ländern kommt es in Deutschland deshalb zum einen häufiger zu Mehrlingsschwangerschaften, zum anderen ist die Erfolgsquote deutlich niedriger. „So liegt die Schwangerschaftsrate bei 27 Prozent, wenn drei Embryonen transferiert werden. „Sie sinkt auf 9,9 Prozent, wenn nur eine befruchtete Eizelle unbesehen übertragen wird“.“7 „Die Erfolgsaussichten der In-Vitro-Fertilisation [...] könnten erhöht und das Risiko von Drillingsschwangerschaften könnte vermindert werden, wenn das Gesetz es zuließe, alle befruchteten Eizellen für fünf Tage zu kultivieren. Dann könnte im Mikroskop an morphologischen Merkmalen erkannt werden, welche Embryonen besten Aussichten auf eine Einnistung“8 haben. Eine solche Art von Selektion ist in Deutschland jedoch nicht zulässig.9
Generell ergibt sich aus der Anwendung der In-Vitro-Fertilisation das Problem sogenannter „überzähliger“ Embryonen (auch in Deutschland, obwohl dies hier aufgrund des oben erwähnten §1 Abs.1 Nr.3 ESchG eigentlich ausgeschlossen sein sollte10 ). Zum Umgang mit diesen Embryonen gibt es unterschiedliche Gesetze und Regelungen in den einzelnen Ländern. So hat z.B. „die Schweiz mit dem am 01.03.2005 in Kraft getretenen Stammzellenforschungsgesetz und der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen vom 2. Februar 2005 die Verwendung „überzähliger“ Embryonen für die Forschung legalisiert.“11 In den USA und anderen Ländern ist dies bereits seit vielen Jahren möglich. „Überzählige“ Embryonen wurden auch 1998 von James Thomson an der University of Wisconsin genutzt zur Generierung der ersten humanen embryonalen Stammzellinie (siehe Kap. 2.4).12 „He [Thomson] describes how he obtained human embryos from a local in vitro fertilization (IVF) clinic. Couples were given the option -f donating extra embryos for research purposes - they were left over from the IVF procedure.”13
2.1.2 PND, PID und die Möglichkeit zur Selektion
Werfen wir einen Blick ein Jahrhundert voraus, setzen wir den Fall, daß mein Attentat auf zwei Jahrtausende Widernatur und Menschenschändung gelingt. Jene neue Partei des Lebens, welche die größte aller Aufgaben, die Höherzüchtung der Menschheit in die Hände nimmt, eingerechnet die schonungslose Vernichtung alles Entartenden und Parasitischen, wird jenes Zuviel von Leben auf Erden wieder möglich machen, aus dem auch der dionysische Zustand wieder erwachsen muß. Ich verspreche ein tragisches Zeitalter [...].14
Friedrich Nietzsche
In Zusammenhang mit der Entwicklung der Technik der In-Vitro-Fertilisation steht die Entwicklung der Methode der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Präimplantationsdiagnostik oder, wie sie im angloamerikanischen Raum bezeichnet wird, die Preimplantation-Genetic-Diagnosis (PGD) wurde ursprünglich als Alternative zur Pränatal-Diagnose (PND), welche entweder durch Fruchtwasseruntersuchung nach Amniozentese oder Chorionzottenentnahme (Chorionzottenbiopsie) vorgenommen wird, entwickelt. Die Pränatal-Diagnose wird durchgeführt, wenn die Schwangerschaft bereits etabliert ist, während die PID/PGD schon vor Eintritt einer Schwangerschaft am Embryo möglich ist. Die Biopsie mit Entnahme einer einzelnen Zelle aus einem Embryo erfolgt üblicherweise am dritten Tag nach der Befruchtung im 6-8-Zell-Stadium des Embryos. Die dem Embryo entnommene Zelle wird entweder mit der Polymerase Chain Reaction (PCR) oder der Fluorescence In Situ Hybridisation (FISH) weiter untersucht. Die PCR wird für die Analyse von einzelnen Gen-Defekten eingesetzt, die FISH-Technik wird für die Chromosomen-Analyse im Rahmen der Abklärung geschlechtsgebundener Erkrankungen und chromosomaler Abnormalitäten wie Translokationen (falsch zusammengesetzte Chromosomen), und zur Diagnostik von Aneuploidien eingesetzt. Krankheiten wie das Down-Syndrom15, die Bluterkrankheit, Mukoviszidose, Chorea Huntington, zystische Fibrose oder Thalassämien u.a.16 können so prädiagnostiziert werden. Die PID/PGD ist derzeit in Deutschland nicht erlaubt, in Großbritannien, den USA und anderen Ländern jedoch möglich.17 Der Vorteil der PID besteht darin, daß die Abtreibung eines kranken Embryos verhindert werden kann, da der genetische Defekt vor der Einpflanzung des Embryos diagnostiziert wird. Jedoch sind die Risiken dabei nicht zu vernachlässigen. Denn einerseits wird die Gesundheit der Frau durch die vorausgehende Hormon- behandlung gefährdet und andererseits kann der Embryo bei der Mikromanipulation beschädigt werden. Generell birgt die PID die Gefahr von Selektion: „Embryonenforschung und PID erregen [...] die Gemüter vor allem deshalb, weil sie eine Gefahr exemplifizieren, die sich mit der Metapher der »Menschenzüchtung« verbindet.“18 Die Problematik liegt darin, daß in jedem Fall zwischem „lebenswert“ und „lebensunwert“ entschieden wird, unabhängig davon ob es um das Kriterium Trisomie 21 oder die Augenfarbe blau geht: „Zwar wird die PID derzeit von ihren Befürwortern nur für Fälle bestimmter schwerer Erbkrankheiten gefordert, sofern ein hohes genetisches Risiko vorliegt. Schon dies bedeutet jedoch eine schwere Diskriminierung der entsprechend behinderten oder mit einer Erbkrankheit belasteten Menschen. Sie sind diejenigen, die eigentlich nicht da sein sollten, deren Leben als nicht lebenswert erscheint und die eine Frau, die verantwortlich handelt, nicht gebären sollte. Diese Diskriminierung verstärkt sich noch, wenn die betreffenden Krankheiten in einem Katalog benannt werden. Warum soll dann ein solcher Katalog nicht erweitert werden? Warum sollte PID nur zur Abwehr schwerer genetisch bedingter Krankheiten und nicht auch für eine positive Eugenik angewandt werden?“19 Wie berechtigt solche Befürchtungen tatsächlich sind ist eine viel diskutierte Frage. Ebenso wie auf der anderen Seite die Frage, inwieweit es ethisch vertretbar ist, die Möglichkeit der Diagnose schwerer Erbkrankheiten bewußt zu unterlassen.
Die meisten Krankheiten sind allerdings ohnehin multifaktoriell bedingt, die meisten genetischen Merkmale gerade nicht durch ein Gen (monogenetisch) festgelegt. Vermutet wird, daß nur gerade 2 Prozent aller Krankheiten monogenetisch sind. Bei 98 Prozent sind die Ursachen sehr viel komplizierter. Alle wichtigen Zivilisationskrankheiten wie etwa Krebs, Bluthochdruck oder Herzerkrankungen haben vielfältigste Ursachen und sind zudem multigenetisch bedingt:
Let us assume that one hundred genes are involved in an illness (such as high blood pressure or cancer) — this is not an unrealistic number. These genes code one hundred proteins, some of which are enzymes, so that we have an epigenetic network of one hundred proteins, numerous biochemical reactions and many reaction products. This is a system which evolves from minute to minute under the influence of signals from the body and the environment and feeds back to the DNA through various components, thus controlling the expression and non-expression of genes.20
98 Prozent aller Krankheiten - und erst recht Persönlichkeitsmerkmale - lassen sich also nicht auf ein oder wenige Gene reduzieren. Dazu kommen noch die Einflüsse zahlreicher Umweltfaktoren wie Ernährung, Lebensweise etc. „Je nach Funktion des Gens tritt der pathologische Phänotyp vor Geburt, im Säuglings- oder Kindesalter oder im höheren Lebensalter auf. Der Phänotyp kann leicht oder schwer sein, lebensverkürzend wirken oder die Lebenserwartung wenig beeinträchtigen. Die Mutationen können sich dominant oder rezessiv verhalten oder im Kontext mit mehreren Mutationen und/oder ungünstigen Umweltbedingungen krankheits verursachend wirken. Die phänotypische Ausprägung von Mutationen ist daher weder obligat noch interindividuell gleichartig.“21 All das dürfte „Humandesign“ im Sinne einer gezielten Auswahl z.B. bestimmter Charaktereigenschaften, von Intelligenzgraden oder bestimmten Fähigkeiten, wie z.B. musikalischem Talent oder künstlerischer Begabung aus heutiger Perspektive relativ schwierig machen. Alphas, Betas, Gammas usf., wie in Aldous Huxley’s Brave new world beschrieben, dürften somit vorerst Science Fiction bleiben. Dennoch sind all jene Gene (bzw. Genmutationen), die zwar nicht Alleinverursacher bestimmter Krankheiten sein mögen, aber immerhin nachweislich beteiligt sind an der Ausbildung dieser Krankheiten oder das Risiko der Ausbildung erhöhen, potentielle Kandidaten für Gendiagnostik und Selektion.
Bei all diesen Überlegungen bleibt auch die Tatsache zu beachten, daß die Möglichkeit der PID immer eine künstliche Befruchtung voraussetzt, was eine flächendeckende Anwendung letztlich eher unwahrscheinlich macht. Dort allerdings, wo PID, aber auch PND zur Anwendung kommen und das Ergebnis der Diagnose zu Ungunsten des potentiell möglichen oder im Werden begriffenen Lebens ausfällt, steht nicht - und wahrscheinich auch auf lange Sicht nicht - Heilung als Option zur Verfügung, sondern lediglich Nicht-Implantation bzw. Abtreibung. Damit ist klar, daß PID und PND prinzipiell, indem sie Leben als „lebenswert“ bzw. „lebensunwert“ einstufen, die Selektion von Leben, Eugenik, befördern.
2.1.3 Vom geklonten Schaf zum geklonten Menschen?
1997 präsentierte der britische Forscher Ian Wilmut mit dem Klonschaf „Dolly“ das erste Säugetier, das aus der Körperzelle eines erwachsenen Tieres hergestellt wurde.22 Trotz dieses „Erfolges“ bleibt die Tatsache, daß die hier angewandte Methode des somatischen Kerntransfers (SCNT) nicht sehr effizient ist und einer „Klonlotterie“ gleicht:
[...] SCNT cloning is still inefficient. Clones are lost from the earliest developmental stages and throughout pregnancy. Some clones that survive to term die prematurely as a result of a range of pathologies. Despite this some healthy animals have been born. However, we still do not know the main factors that distinguish these ‘cloning lotttery’ winners from clones that do not develop normally.23
Zwar sind in den letzten Jahren zahlreiche Spezies erfolgreich kloniert worden, u.a. Schweine, Rinder, Ziegen und Mäuse, die Klonierungseffizienzen liegen jedoch ebenso wie bei den Schafen sehr niedrig (Schafe: 0.4-4.3%, Schweine: 0.1-0.9%, Rinder: 0-5%, Ziegen: 0.7-7.2% und Mäuse: 0.2-5.8%). Bislang nicht erfolgreich waren Klonierungsversuche bei Primaten einschließlich des Menschen. Berichte einer koreanischen Arbeitsgruppe um den Wissenschaftler Hwang Woo-Suk, wonach es gelungen sein soll menschliche Klonembryonen mittels Zellkerntransfer zu erzeugen, haben sich als falsch herausgestellt.24 Gefäscht wurden dabei Daten, die in zwei Artikeln in der renomierten Wissenschaftszeitschrift Science, veröffentlicht worden waren (Hwang, W.S. et al., Evidence of a pluripotent human embryonic stem cell line derived from a cloned blastocyst. Science, 2004, 303:1669-1674 und Hwang, W.S. et al., Patient-specific embryonic stem cells derived from human SCNT blastocysts. Science, 2005, 308:1777-1783). Bestätigt wurde hingegen die erste Klonierung eines Hundes mittels der Zellkerntransfer-Methode in Hwang’s Labor (Lee, B.C. et al., Dogs cloned from adult somatic cells. Nature, 2005, 436:641). Alle bisherigen Klonierungsversuche beim Menschen sind demnach gescheitert. Damit ist aber auch die Möglichkeit in naher Zukunft über patientenspezifische Stammzellinien für therapeutische Zwecke zu verfügen in weite Ferne gerückt: „Even using numbers of human eggs of which other researchers can only dream, Hwang’s team was unable to derive such stem cells, and the field is now left with no evidence that this is possible in humans at all.“25
Viel bedenklicher als die niedrige Erfolgsrate ist bei all den bisherigen Klonierungsversuchen von Schafen, Rindern etc. jedoch das Problem, daß die Klone, die es bis zur Geburt schaffen, verschiedenste Krankheitsbilder aufweisen, deren Ursache zumindest partiell als Folge der Embryomanipulation gewertet wird (ähnliche Probleme wurden auch in der Reproduktionsmedizin bei der Anwendung der In-Vitro-Fertilisation festgestellt). Der Nationale Ethikrat kommt in einer unverändert aktuellen Stellungnahme zu dem Fazit:
Ob das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken gelingen kann, ist ungeklärt. Die beim Klonen unvermeidlichen Reprogrammierungsfehler sind so zahlreich und so zufällig verteilt, daß eine Beherrschung oder Korrektur ihrer Auswirkungen jedenfalls bis auf weiteres unmöglich erscheint. Jeder Versuch, Menschen tatsächlich zu Fortpflanzungszwecken zu klonen, birgt nach gegenwärtigen Erkenntnissen ein extrem hohes Risiko von schwersten Gesundheitsschäden, Fehlbildungen, Mißbildungen, schweren Krankheits-syndromen und stark eingeschränkter Lebenserwartung der dabei entstehenden Menschen.26
Am 8. März 2005 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung zum Klonen von Menschen auf der Grundlage der Empfehlung des Sechsten Ausschusses (Rechtsausschuss) vom 24. Februar 2005 (“International Convention against the Reproductive Cloning of Human Beings”). Sie enthält den Aufruf an alle UN Mitgliedsstaaten zu einem völligen Verbot des Klonens von Menschen, einschließlich des Klonens zu medizinischen Zwecken, des sogenannten "therapeutischen Klonens". Gemäß der Erklärung ist jegliches Klonen von Menschen unvereinbar mit dem Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens. Dabei hatten 84 Staaten der Erklärung zugestimmt (darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und die USA), 34 Staaten hatten sich gegen die Erklärung ausgesprochen (darunter Japan, Korea, China, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande), 37 Staaten hatten sich enthalten.
Die Bemühungen, menschliche Klonembryonen mittels Zellkerntransfer - oder mittels einer anderen Technik - zu erzeugen, werden mit Sicherheit weitergehen, auch wenn es dabei - zumindest in den meisten Fällen - offiziell nicht um das reproduktive Klonen gehen wird. Ob es letztlich gelingt, ist eine andere Frage. Aber selbst wenn es gelingen sollte, dann wäre zwar prinzipiell auch das reproduktive Klonen von Menschen möglich, ob man dann aber auch die bereits genannten Risiken von Mißbildungen, Fehlbildungen, eingeschränkter Lebenserwartung etc. wird in den Griff bekommen können, ist eine weitere Ungewißheit.
2.4 Stammzellforschung und tissue engineering
Wenngleich sich die meisten führenden Wissenschaftler gegen ein Klonen zu Fortpflanzungszwecken aussprechen, gibt es eine breite Zustimmung beim Klonen zu Forschungszwecken, dem sogenannten „therapeutischen Klonen“. Der grundlegende Unterschied zwischen reproduktivem und nicht-reproduktivem (therapeutischen) Klonen ist, daß bei letzterem das Ziel die Erzeugung embryonaler Stammzellen (ES) ist, jedoch nicht die Erzeugung eines neuen Organismus. Beim therapeutischen Klonen geht es darum, die gewonnenen embryonalen Stammzellen in unterschiedlichste Zelltypen und Gewebe zu differenzieren wie z.B. Blut-, Knochen-, Muskel- oder Nervenzellen. Daß dies prinzipiell möglich ist, wurde in einer Reihe von Arbeiten gezeigt.27
Ziel dieser Bemühungen ist es, eines Tages Krankheiten wie z.B. Parkinson, Diabetes oder Alzheimer behandeln zu können, indem man von einem Patienten genetisch identische embryonale Stammzellen herstellt, die nicht als körperfremd vom Immunsystem abgestossen werden und somit zerstörtes Gewebe ersetzen könnten. „Das Klonen durch Kerntransfer ermöglicht es, Blastozysten zu erzeugen, die genetisch mit demjenigen Menschen, von dem der Zellkern stammt, weitgehend, wenn auch nicht vollständig28 identisch sind. Man hofft, daß eine aus solchen Blastozysten potentiell zu gewinnende Stammzelllinie für den Spender immunverträglich ist, so daß die aus ihr gewonnenen Zellen nach Transplantation nicht abgestoßen werden. Ob dieses jedoch so sein wird und ob solche Zellen aus geklonten Blastozysten jemals therapeutisch einsetzbar sein werden, kann heute niemand sagen.“29
Ein wichtiger Aspekt, der immer noch zur Diskussion steht30, ist die Frage, inwiefern embryonale Stammzellen lediglich pluripotent oder aber noch totipotent sind. Totipotent - so die bisherige Einschätzung - sind die Zellen im Zweizell- und Vierzellstadium, also nach den ersten zwei Teilungen. Einige Tage später, im Blastozystenstadium sind die Zellen nur noch pluripotent, d.h. nach Isolierung per se nicht mehr zur Embryobildung in der Lage. Diese Zellen sind als embryonale Stammzellen bekannt: „These cells can differentiate into any tissue arising from the three germ layers of the embryo but are not able to give rise to another embryo and its supporting tissues.”31 Dies ist deshalb von Bedeutung, weil im Falle der Totipotenz embryonaler Stammzellen (im Sinne der Fähigkeit zur Bildung eines ganzen, zum individuellen Leben fähigen Embryonalkörpers = Totipotenz im engeren Sinne), ein weiterer ethisch und (zumindest auf Grund der Gesetzeslage in
[...]
1 „In einem brillianten Artikel hat Willard Gaylin das Gespenst von Körpern - er nennt sie neomorts - heraufbeschworen, die den gesetzlichen Status von Leichen haben, aber im Hinblick auf mögliche Verpflanzungen, ein paar Merkmale des Lebens bewahren könnten […]” (Giorgio Agamben, Homo sacer, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 2002, S.173)
2 “In einem Gegenlager ist der Körper, der im Reanimationsraum liegt, von einem Hirntod-Verfechter als faux vivant definiert worden, in den Eingriffe rückhaltlos erlaubt seien […]” (Agamben, Homo sacer, 2002, S.173)
3 Agamben, Homo sacer, 2002, S.173
4 Theodor W. Adorno, Minima Moralia, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 2001 (Orginalausstattung von 1951), S.7
5 Aldous Huxley, Brave New World, New York: Harper Collins Perrenial Classics, 1998, S.27
6 vgl. http://www.ivfzentrum.de [2006-04-06]
7 Gudrun Heyn, Veraltete Maßstäbe in der Reproduktionsmedizin, Pharmazeutische Zeitung, 16:2003
8 Rainer B. Langen, Tests und Adoption von Embryos sollen erlaubt sein, Ärzte Zeitung, 23.07.2001
9 siehe hierzu auch Marion Kraske und Udo Ludwig, Die Babygrenze, Der Spiegel, 46:2005, S.108ff. (Hier wird u.a. beschrieben wie aufgrund „liberalerer“ Regelungen z.B. in Polen, der Tschechei oder in Österreich, immer mehr ungewollt kinderlose Deutsche für eine künstliche Befruchtung ins Ausland fahren. „In Deutschland beispielsweise werden Eizellen bereits zwei bis drei Tage nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas in den Uterus zurückgesetzt - sobald mikroskopisch erkennbar ist, daß eine Zellteilung stattfindet. Die Kliniken in Bregenz, Pilsen oder Warschau warten dagegen die Entwicklungen aller befruchteten Eizellen bis zum 5. Tag ab und setzen nur die geeignetsten ein. Der Rest wird weggeworfen - in Deutschland ein illegaler Vorgang.“ Doch nicht nur Effizienzgründe spielen hier eine Rolle. So sind „[...] In-vitro-Behandlungen [...] in der Slowakei schon für 1000 Euro zu haben, in der Ukraine und Bulgarien noch billiger. [...] in den USA oder in Russland gibt es Spenderinnen und Leihmutter im Katalog [...] alle Farben, alle Größen, alle Nationalitäten.“)
10 so verzeichnet das deutsche IVF-Register z.B. für den Zeitraum von 1998 - 2001 (Jahresbericht 2001, S.26) 328 notfallmäßig eingefrorene Embryos (http://www.deutsches-ivf-register.de [2006-04- 06])
11 Hartmut Kreß, Kultivierung von Embryonen und Single-Embryo-Transfer, in Ethik in der Medizin, Springer Medizin Verlag, 23. Juli 2005, S.6
12 Thomson et al., Embryonic stem cell lines derived from human blastocysts. Science, 1998, 282:1145-1147
13 Christopher T. Scott, Stem cell now - From the Experiment that shook the world to the new politics of life, Pi Press New York, 2006, S.2
14 Friedrich Nietzsche, Ecce Homo, in: Bd. IV, S. 1111, (Die Geburt der Tragödie, Nr. 4), zitiert nach der von Karl Schlechta herausgegebenen Ausgabe Friedrich Nietzsche, Werke in sechs Bänden, Carl Hanser Verlag, München-Wien 1980.
15 Das Down-Syndrom ist mit 1 auf 650 Geburten die häufigste durch eine Chromosomenstörung verursachte Erkrankung. Bei Menschen mit dem Down-Syndrom ist das Chromosom Nr. 21 oder ein Teil davon dreifach statt üblicherweise zweifach in jeder Zelle vorhanden (Trisomie 21). Meist liegt eine Verdreifachung des ganzen Chromosoms 21 vor (freie Trisomie 21). Selten ist eine Translokations-Trisomie 21, bei der ein Abschnitt des Chromosoms 21 überzählig ist. Dieser ist an ein anderes Chromosom angelagert. Nur bei der Translokations-Trisomie 21 kann ein Elternteil "Überträger" sein mit der Folge, daß innerhalb einer Familie mehrere Kinder mit Down-Syndrom geboren werden können. Die freie Trisomie 21 tritt dagegen zufällig auf. Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit für eine freie Trisomie 21 beim Kind mit dem Alter der Mütter zu.
16 für eine ausführliche Liste von „Single gene disorders“, auf die heute im Rahmen von IVF/PID getestet werden kann, siehe http://www.reproductivegenetics.com/single_gene.html#singlegene [2006-04-06].
17 vgl. hierzu: Dossier Präimplantationsdiagnostik, DRZE, Februar 2004 (http://www.drze.de/ themen/dossiers [2006-04-06]).
18 Jürgen Habermas, Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 2005, S.10
19 Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dasein um seiner selbst willen, Dtsch Ärztebl 2003, 100:A 1246- 1249 [Heft 19]
20 Richard Strohman in Diskussion mit Ludger Weß, „Die Mausefalle - Der Molekularbiologe Richard Strohman über das erfolglose ‘genetische Paradigma’ in der Medizin“, WoZ 46:24, 17. November 1995, siehe auch Richard Strohman, Five stages of the human genome project, Nat Biotechnol., 1999, 17(2):112
21 Barbara Zoll, Einschätzung der Diagnose- und Therapiemöglichkeiten aus medizinischer Sicht, in Tillmann Hornschuh, Kirsten Meyer, Gerlind Rüve, Miriam Voß (Hg.), Schöne gesunde - neue Welt? Das humangenetische Wissen und seine Anwendung aus philosophischer, soziologischer und historischer Perspektive, Graduiertenkolleg „Genese, Strukturen und Folgen von Wissenschaft und Technik“, Institut für Wissenschafts- und Technikforschung (IWT), IWT-Paper 28, Universität Bielefeld, 2003, S.28 (http://bieson.ub.uni-bielefeld.de/volltexte/2003/113/html/index.html [2006-04- 06])
22 Campbell et al., Sheep cloned by nuclear transfer from a cultured cell line, Nature, 1996, 380:64-66 und Wilmut et al., Viable offspring derived from fetal and adult mammalian cells, Nature, 1997, 385:810-813
23 Rhind et al., Human cloning: can it be made safe?, Nature Rev Genet, 2003, 4:855-864.
24 „Ian Wilmut of the University of Edinburgh, United Kingdom, who led the team that cloned Dolly the sheep, told Science NOW the extent of the falsifications was "astonishing and very sad." Wilmut had planned to collaborate with Hwang to derive new patient-matched cell lines. "This conclusion puts us right back where we were before Hwang's first paper was published, with no evidence that cell lines can be obtained from human embryos cloned by the present methods," he added. "This is very disappointing mostly for the people who had hoped to benefit from new treatments, but also for those of us who hoped to use the technology.” (Song et al., Hwang's stem cell claims further discredited, Science NOW, 29.12.05)
25 David Cyranoski, Verdict: Hwang’s human stem cells were all fakes, Nature, Vol. 439, 12.01.1006
26 Nationaler Ethikrat (Hrsg.), Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu Forschungszwecken, 2004, S.24 (www.ethikrat.org [2006-04-06])
27 Wakayama et al., Differentiation of embryonic stem cell lines generated from adult somatic cells by nuclear transfer, Science, 2001, 292:740-743, Reubinoff et al., Neural progenitors from human embryonic stem cells. Nat Biotechnol., 2001, 19:1134-1140, Levenberg et al., Endothelial cells derived from human embryonic stem cells. Proc Natl Acad Sci (USA), 2002, 99:4391-4396, Kaufman et al., Hematopoietic colony-forming cells derived from human embryonic stem cells. Proc Natl Acad Sci (USA), 2001, 98:10716-10721.
28 Die Identität ist nicht zu 100%, da mitochondriale DNA immer matroklin vererbt wird. In den Mitochondrien, also außerhalb des Zellkerns, befinden sich 37 Gene (im Gegensatz zu ca. 25000 im Zellkern). Beim Klonen nach der SCNT-Methode („Dolly-Verfahren“) stimmen somit wegen der in der entkernten Eizelle enthaltenen mitochondrialen Gene etwa 0,01-0,02 Prozent des Gesamtgenoms dann nicht mit der im transplantierten Kern enthaltenen Erbinformation überein, wenn entkernte Eizelle und transferierter Zellkern nicht von derselben (weiblichen) Person stammen.
29 Nationaler Ethikrat, Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu Forschungszwecken, 2004, S.89
30 Xu et al., BMP4 initiates human embryonic stem cell differentiation to trophoblast. Nat Biotechnol., 2002, 20, 1261-1264, Hübner et al., Derivation of oocytes from mouse embryonic stem cells. Science, 2003, 300:1251-1256, Hans-Werner Denker, Totipotenz oder Pluripotenz? Embryonale Stammzellen, die Alleskönner, Dtsch Ärztebl, 2003, 100:A 2728-2730 [Heft 42]
31 Arosarena, Tissue engineering. Current opinion in otolaryngology & head and neck surgery, 2005, 13:233-241
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