Zwischen den Staaten bzw. Staatsgebilden oder Königreichen im 18. Jahrhundert nimmt Preußen eine besondere Position ein. Es entstand aus einer zufälligen Addition von Ländern, welche aus den Erbverträgen der einzelnen Dynastien und den kriegerischen Eroberungen hervorging.
Zum Regentschaftsantritt Friedrichs II. 1740 bestand Preußen aus 25 Territorien, nach dem ersten Schlesischen Krieg 1742 kam der größte Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz dazu. Seit 1772 gehörten in Folge der 1. Teilung auch noch die Territorien Westpreußen, der Netzedistrikt, das Kulmerland, das Bistum Ermland und Südpreußen zum preußischen Staatsgebiet. Mit der 2. Teilung Polens im Jahr 1793 wurden dem Königreich noch einmal die Städte Danzig, Thorn, Gnesen und Kalisz zugesprochen sowie große territoriale Gebiete die den Namen Südpreußen erhielten. In all diesen „Provinzen“ als auch in den 313 anderen selbständigen Landesherrschaften im deutschen Raum, die sich noch einmal in mehr als 1400 Ritterschaften aufsplitterten, fand eine unterschiedliche Rechtssprechung statt. Genauso verhielt es sich mit den an den deutschsprachigen Raum angrenzenden Staaten Europas. Einzig die Justinianische Kodifikation bzw. das Römische Recht, die aus dem dritten Jahrhundert n. Chr. stammten und im 11. Jahrhundert wieder entdeckt und seit dem 15. Jahr-hundert als subsidiäre Kodifikation rezitiert wurden, galten in den meisten Staaten Europas. Das Allgemeine preußische Landrecht bezeichnet Hattenhauer in seinem Vorwort der dritten Auflage, als die „größte Kodifikation der deutschen Geschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der preußischen Aufklärung“ Bis heute beschäftigt seine Entstehung Historiker, Rechtshistoriker, Politikwissenschaftler und auch Philosophen. Diese Arbeit versucht einen historischen Einblick in die 12jährige Entstehung dieses fulminanten Werkes zu geben, welches von dem „aufgeklärten Monarchen“ Friedrich dem Großen, nach einem erfolgten Machtspruches in dem Fall Müller Arnold, in Auftrag gegeben wurde und von seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. zugunsten eines Machtspruch suspendiert wurde. Die Arbeit kann nicht den Anspruch erheben, vollständig zu sein oder Schlüsse bezüglich der Beweggründe der einzelnen Beteiligten zu liefern, da dies den Rahmen gänzlich sprengen würde und Fachkenntnisse anderer Wissenschaftsfelder erfordert, da vor allem der Fall Müller Arnold und der Religionsprozess des „Zopfschulzen“ Felder der juristischen Betrachtung sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Rechtsempfinden Friedrichs II.
- Der für das Allgemeine preußische Landrecht entscheidende Rechtsfall
- Der Fall Müller-Arnold
- Die Einmischung Friedrichs II.
- Die Folgen der Prozesses Müller- Arnold
- Die Resistenz gegen das Allgemeine Gesetzbuch
- Der Prozess gegen den „Zopfenschulzen”
- Vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht
- Quellen und Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit bietet einen historischen Einblick in die zwölfjährige Entstehung des Allgemeinen Preußischen Landrechts. Sie beleuchtet die Hintergründe des Auftrags durch Friedrich den Großen, die Motivationen der Beteiligten und die Herausforderungen bei der Umsetzung des ehrgeizigen Projekts.
- Das Rechtsempfinden Friedrichs II.
- Der Fall Müller-Arnold und seine Bedeutung für die Kodifikation
- Die Widerstände gegen das Allgemeine Gesetzbuch
- Die Rolle der Aufklärung und die „Diener des königlichen Repräsentanten der Aufklärung“
- Die Herausforderungen bei der Zusammenführung des Rechts in Preußen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung skizziert die besondere Position Preußens im 18. Jahrhundert und erläutert die Notwendigkeit einer umfassenden Rechtskodifikation.
Das Rechtsempfinden Friedrichs II.
Dieser Abschnitt beleuchtet Friedrichs II. Verständnis von Recht und Gerechtigkeit, seine persönlichen Erfahrungen mit der Justiz und seine aufklärerischen Einflüsse.
Der für das Allgemeine preußische Landrecht entscheidende Rechtsfall
Der Fall Müller-Arnold wird als ausschlaggebend für die Entstehung des Landrechts beschrieben. Der Abschnitt analysiert den Prozessverlauf, Friedrichs II. Eingreifen und die Folgen des Falls.
Die Resistenz gegen das Allgemeine Gesetzbuch
Die Widerstände gegen die Einführung des neuen Gesetzbuchs werden beleuchtet, insbesondere der Prozess gegen den „Zopfenschulzen”.
Vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht
Dieser Abschnitt beleuchtet die Entwicklung vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht, die Herausforderungen und die Bedeutung für die preußische Rechtssystem.
Schlüsselwörter
Preußische Aufklärung, Friedrich II., Allgemeine Preußisches Landrecht, Rechtskodifikation, Rechtsempfinden, Müller-Arnold, „Zopfenschulzen“, Justizreform, Aufklärung, „Diener des königlichen Repräsentanten der Aufklärung“.
- Quote paper
- Michael Sauer (Author), 2006, Über die Entstehung des Preußischen Landrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65458