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Über die Entstehung des Preußischen Landrechts

Title: Über die Entstehung des Preußischen Landrechts

Seminar Paper , 2006 , 16 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Michael Sauer (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Zwischen den Staaten bzw. Staatsgebilden oder Königreichen im 18. Jahrhundert nimmt Preußen eine besondere Position ein. Es entstand aus einer zufälligen Addition von Ländern, welche aus den Erbverträgen der einzelnen Dynastien und den kriegerischen Eroberungen hervorging.
Zum Regentschaftsantritt Friedrichs II. 1740 bestand Preußen aus 25 Territorien, nach dem ersten Schlesischen Krieg 1742 kam der größte Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz dazu. Seit 1772 gehörten in Folge der 1. Teilung auch noch die Territorien Westpreußen, der Netzedistrikt, das Kulmerland, das Bistum Ermland und Südpreußen zum preußischen Staatsgebiet. Mit der 2. Teilung Polens im Jahr 1793 wurden dem Königreich noch einmal die Städte Danzig, Thorn, Gnesen und Kalisz zugesprochen sowie große territoriale Gebiete die den Namen Südpreußen erhielten. In all diesen „Provinzen“ als auch in den 313 anderen selbständigen Landesherrschaften im deutschen Raum, die sich noch einmal in mehr als 1400 Ritterschaften aufsplitterten, fand eine unterschiedliche Rechtssprechung statt. Genauso verhielt es sich mit den an den deutschsprachigen Raum angrenzenden Staaten Europas. Einzig die Justinianische Kodifikation bzw. das Römische Recht, die aus dem dritten Jahrhundert n. Chr. stammten und im 11. Jahrhundert wieder entdeckt und seit dem 15. Jahr-hundert als subsidiäre Kodifikation rezitiert wurden, galten in den meisten Staaten Europas. Das Allgemeine preußische Landrecht bezeichnet Hattenhauer in seinem Vorwort der dritten Auflage, als die „größte Kodifikation der deutschen Geschichte und zugleich eines der wichtigsten Denkmäler der preußischen Aufklärung“ Bis heute beschäftigt seine Entstehung Historiker, Rechtshistoriker, Politikwissenschaftler und auch Philosophen. Diese Arbeit versucht einen historischen Einblick in die 12jährige Entstehung dieses fulminanten Werkes zu geben, welches von dem „aufgeklärten Monarchen“ Friedrich dem Großen, nach einem erfolgten Machtspruches in dem Fall Müller Arnold, in Auftrag gegeben wurde und von seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. zugunsten eines Machtspruch suspendiert wurde. Die Arbeit kann nicht den Anspruch erheben, vollständig zu sein oder Schlüsse bezüglich der Beweggründe der einzelnen Beteiligten zu liefern, da dies den Rahmen gänzlich sprengen würde und Fachkenntnisse anderer Wissenschaftsfelder erfordert, da vor allem der Fall Müller Arnold und der Religionsprozess des „Zopfschulzen“ Felder der juristischen Betrachtung sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Rechtsempfinden Friedrichs II.

3. Der für das Allgemeine preußische Landrecht entscheidende Rechtsfall

3.1 Der Fall Müller-Arnold

4.2 Die Einmischung Friedrichs II.

4.3 Die Folgen der Prozesses Müller- Arnold

5. Die Resistenz gegen das Allgemeine Gesetzbuch

5.1 Der Prozess gegen den „Zopfenschulzen“

6. Vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entstehung des Allgemeinen Preußischen Landrechts im 18. Jahrhundert, wobei insbesondere der Einfluss von Friedrich II. und die Auswirkungen der rechtlichen Auseinandersetzungen im Fall Müller-Arnold sowie im Prozess gegen den sogenannten Zopfenschulzen beleuchtet werden.

  • Historische Entwicklung des preußischen Rechtswesens
  • Einfluss des aufgeklärten Absolutismus auf die Rechtsprechung
  • Der Fall Müller-Arnold als Katalysator für Justizreformen
  • Konflikte zwischen monarchischem Machtanspruch und Justiz
  • Die Entstehung und Transformation des Allgemeinen Landrechts

Auszug aus dem Buch

4.2 Die Einmischung Friedrichs II.

Es scheint, dass für das Urteil Friedrichs II. bezüglich der Müller Arnoldschen Sache nicht so sehr die rechtliche Situation entscheidend war, als der Eindruck, wie mit dem Müller und seiner Frau verfahren wurde.

Ab dem August 1775 besaß der König Kenntnis um Müller Arnold, da die Ehefrau Arnolds dem König bei einer Visitation eine Supplik überreichte, in der sie sich über die schlechte Behandlung durch den Grafen Schmettau, die sie als „grob, beinahe als brutal“ beschrieb, beschwerte. Die Supplik hatte aber keinen Einfluss auf das laufende Verfahren. Graf Schmettau musste daraufhin auf Befehl Friedrichs nur vor der neumärkischen Regierung Rechenschaft ablegen, was zur Folge hatte, dass er beantragte, die „frevelhafte Querulantin“ Arnold „ … vier Wochen Gefängniß bei Wasser und Brod erleiden [zu] lassen.“ Die Regierung beließ es dabei, den Grafen auf sein unrechtmäßiges Verhalten hinzuweisen.

Nachdem die Eheleute endgültig ihre Mühle verloren hatten wandten sie sich im August wieder an den König, welcher sie jedoch auf den normalen Weg der Instanzen verwies und die Beschwerde an das Civil-Justiz-Department weiterleiten ließ. Das Department überprüfte die Entscheidungen der neumärkischen Regierung, beurteilte die Entscheidungen als rechtmäßig und wies die Beschwerde ab. Eine weitere direkte Beschwerde an den Großkanzler Carl Joseph Maximilian Freiherrn v. Fürst und Kupferberg wies dieser zurück.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung verortet Preußen im 18. Jahrhundert als einen aus vielen Territorien bestehenden Staat mit zersplitterter Rechtsordnung und führt in die Bedeutung des Allgemeinen Landrechts ein.

2. Das Rechtsempfinden Friedrichs II.: Dieses Kapitel analysiert das philosophische und aufgeklärte Weltbild des Königs sowie dessen ambivalente Einstellung zur Jurisprudenz und den preußischen Beamten.

3. Der für das Allgemeine preußische Landrecht entscheidende Rechtsfall: Hier wird der Prozess Müller-Arnold dargelegt, der als entscheidender Anstoß für die Reformbestrebungen des Königs fungierte.

3.1 Der Fall Müller-Arnold: Darstellung des konkreten Rechtsstreits um den Wassermangel an der Mühle des Müllers Arnold und die daraus resultierenden gerichtlichen Verfahren.

4.2 Die Einmischung Friedrichs II.: Dieses Kapitel beleuchtet, wie der König massiv in das laufende Gerichtsverfahren eingriff, um seine Vorstellungen von Gerechtigkeit durchzusetzen.

4.3 Die Folgen der Prozesses Müller- Arnold: Analyse der disziplinarischen Maßnahmen gegen Justizbeamte und der Berufung von v. Carmer zum Großkanzler als Konsequenz des Falls.

5. Die Resistenz gegen das Allgemeine Gesetzbuch: Beschreibung des Widerstandes von Adel und Justiz gegen die geplanten Reformen und die Einschränkung ihrer gewohnten Privilegien.

5.1 Der Prozess gegen den „Zopfenschulzen“: Untersuchung des Konflikts zwischen dem Religionsedikt von 1788 und dem entstehenden Landrecht am Beispiel des Prozesses gegen den Prediger Schulz.

6. Vom Allgemeinen Gesetzbuch zum Allgemeinen Landrecht: Zusammenfassung des finalen Überarbeitungsprozesses, der Namensänderung und des Inkrafttretens des Werkes im Jahr 1794.

Schlüsselwörter

Allgemeines Landrecht, Friedrich II., Preußen, 18. Jahrhundert, Müller-Arnold, Justizreform, Aufklärung, Gesetzbuch, Rechtssprechung, Machtspruch, Zopfenschulzen, Johann Heinrich Casimir von Carmer, Rechtsgeschichte, Absolutismus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historische Entstehung des Allgemeinen Preußischen Landrechts am Ende des 18. Jahrhunderts.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Justizpolitik Friedrichs II., die Rolle einflussreicher Rechtsfälle für Reformen sowie der Widerstand der Stände gegen die Kodifizierung des Rechts.

Was ist das primäre Ziel dieser Untersuchung?

Das Ziel ist es, einen historischen Einblick in die Entstehungsgeschichte des Landrechts zu geben, beeinflusst durch den aufgeklärten Monarchen und die gesellschaftlichen Konflikte jener Zeit.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Autorin oder der Autor verwendet eine historische Analyse durch Auswertung von Quelltexten sowie themenbezogener Sekundärliteratur.

Was steht im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil konzentriert sich auf die Prozesse Müller-Arnold und Zopfenschulzen sowie die administrative Neuordnung unter Großkanzler von Carmer.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Schlüsselbegriffe sind preußischer Absolutismus, Rechtsvereinheitlichung, Kodifizierung, Gewaltenteilung und königlicher Machtspruch.

Warum war der Fall Müller-Arnold so entscheidend für die Gesetzgebung?

Der Fall führte dazu, dass Friedrich II. gravierende Mängel in der Justiz sah und den Weg für umfassende Reformen sowie den Austausch von Spitzenbeamten ebnete.

Wie reagierte der Adel auf das Vorhaben eines neuen Gesetzbuches?

Der Adel leistete erheblichen Widerstand, da er eine Gleichstellung der Stände und eine Gefährdung des bestehenden gesellschaftlichen Systems befürchtete.

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Details

Title
Über die Entstehung des Preußischen Landrechts
College
University of Potsdam  (Forschungszentrum Europäische Aufklärung e.v.)
Course
Die Berliner Aufklärung
Grade
1,0
Author
Michael Sauer (Author)
Publication Year
2006
Pages
16
Catalog Number
V65458
ISBN (eBook)
9783638580199
ISBN (Book)
9783656783763
Language
German
Tags
Entstehung Preußischen Landrechts Berliner Aufklärung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Sauer (Author), 2006, Über die Entstehung des Preußischen Landrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65458
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