Leseprobe
Inhaltverzeichnis
1. Der Arbeitsvertrag
1.1. Definitionen Arbeitsvertrag
1.2. Rechtliche Grundlagen
2. Vertragsform
3. Vertragsarten
3.1. unbefristeter Arbeitsvertrag
3.2. befristeter Arbeitsvertrag
4. Vertragsinhalt
4.1. Vertragsparteien
4.2. Vertragsbeginn
4.3. Tätigkeitsbezeichnung
4.4. Tätigkeitsbeschreibung
4.5. Vergütung
4.6. Sozialleistungen
4.7. Arbeitszeit
4.8. Urlaub
4.9. Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel
4.10.Probezeit
4.11. Kündigungsfristen
5. Flexible Arbeitszeiten
5.1. Gründe bzw. Vorteile
5.2. Modelle flexibler Arbeitszeiten
5.2.1. Zeitkonten
5.2.2. Altersteilzeit
5.2.3. Teilzeitarbeit
6. Quellen
1. Der Arbeitsvertrag
1.1. Definition
Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag und die rechtliche Grundlage für die Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 611-630 (Dienstvertrag). Mit ihm wird ein Arbeitsverhältnis begründet, dass den Arbeitnehmer(AN) zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers(AG) und den AG zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Er basiert auf dem Privatrecht und ist ein gegenseitiger Austauschvertrag zwischen sich gleichberechtigt gegenüberstehenden Personen.
Arbeitgeber ist im Sinne des Arbeitsrechtes jede natürliche und juristische Person, die zumindest von einem AN Dienstleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages erhält bzw. fordern kann.
Arbeitnehmer ist, derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für einen anderen in der Regel gegen Entgelt unselbständige Dienste leistet.
1.2. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für den Arbeitsvertrag sind:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gesetze:
Das Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 611-630) stellt die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsvertrag als Unterfall des Dienstvertrages dar.
Spezielle Arbeitsschutzbestimmungen zu Gunsten des AN sind z.B.:
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsplatzschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Schwerbehindertengesetz
Arbeitschutz ist der den Arbeitnehmern durch rechtliche Vorschriften (Arbeitsschutzvorschriften) gewährte Schutz vor negativen Folgen, die sich aus der Arbeit ergeben. Die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften erfolgt durch die Gewerbeaufsichtsämter und die Berufsgenossenschaften.
Tarifverträge
Der Tarifvertrag ist ein kollektiver Arbeitsvertrag, und er wird zwischen den Tarifpartnern (AG oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft) abgeschlossen. Er regelt die Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen für alle unter seinem Geltungsbereich fallende Personen. Geregelt ist der Tarifvertrag im Tarifvertragsgesetz § 4 Abs. 1. Er dient dem Schutz des AG und des AN. Nach dem Inhalt des Tarifvertrages kann man noch den Manteltarifvertrag (regelt bestimmte Arbeitsbedingungen für eine längere Zeit) und den Lohntarifvertrag (legt die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten fest und staffelt sie nach der Vorbildung der AN und nach Schwierigkeitsgrad ihrer Arbeit in bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppen) unterscheiden.
Betriebsvereinbarungen
Die Betriebsvereinbarung wird zwischen dem AG und dem Betriebsrat in einem Unternehmen getroffen. Sie muss schriftlich niedergelegt und an geeigneter Stelle im Unternehmen ausgelegt sein.. Die Betriebsvereinbarung regelt die Ordnung und auch einzelne Angelegenheiten des Unternehmens, wie z.B. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Aufstellung eines Urlaubsplanes, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen oder das Verhalten der AN im Betrieb.
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- Arbeit zitieren
- Adriane Dunkel (Autor)Nancy Maschurek (Autor), 2002, Arbeitsvertrag und Flexible Arbeitszeitmodelle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6552
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