In dieser Arbeit soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Akteur im europäischen Integrationsprozess untersucht werden. Das Recht hat bisher eine entscheidende Rolle bei der europäischen Integration gespielt, da es als Gestaltungsmittel zur Umsetzung der Vertragsziele die politischen Akteure an ihre vertraglichen Verpflichtungen bindet. Der EuGH wird in diesem Zusammenhang daher oft als „Motor der Integration“ bezeichnet, da ihm u. a. die rechtliche Kontrolle bei der Umsetzung von Rechtsakten zukommt. Doch ist der EuGH tatsächlich der „Motor der Integration“ dessen Rechtssprechung, auch gegen den Willen mächtiger Mitgliedstaaten, den Prozess der Integration weiter vorantreibt? Oder ist der Gerichtshof in Luxemburg lediglich der juristische Sachverwalter der Mitgliedstaaten, dessen Akzeptanz in der Rechtssprechung vom Kosten- Nutzen Kalkül der Mitgliedstaaten abhängig ist? Den theoretischen Hintergrund für diese Fragestellung bilden der neofunktionalistische Ansatz von Anne-Marie Burley und Walter Mattli auf der einen, und der intergouvernementale Ansatz von Geoffry Garret auf der anderen Seite. Diese gegensätzlichen theoretischen Ansätze sollen, vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kompetenzen des EuGH, ausgewertet und in ihrer Erklärungsreichweite bewertet werden.
Gliederung der Arbeit
1. Einleitung
1.1 Warum der EuGH?
2. Die latente Integrationsfunktion des Rechts: Der neofunktionalistische Ansatz
2.1 Die Akteure und ihre Motivationen
2.2 Der Prozess
2.3 Politik im Prozess der Integration durch Recht
2.4 Zusammenfassung
3. Die Integrationsfunktion des Rechts als gewollte Klammer zur Umsetzung eines gemeinsamen Marktes: Der Intergouvernementale Ansatz
3.1 Die „Cassis“ de Dijon Entscheidung
3.2 Zusammenfassung
4. Erklärungsreichweite der Theorie und Entwicklung der europäischen Rechtssprechung
4.1 Direkte Anwendbarkeit und Vorrangthese
4.2 Nationale Gerichte und der EuGH
4.3 Vorabentscheidungsverfahren und private Kläger
4.4 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Akteur im europäischen Integrationsprozess, um zu klären, ob er als eigenständiger Gestalter oder als Instrument mitgliedstaatlicher Interessen agiert. Dabei wird die Forschungsfrage vor dem Hintergrund der theoretischen Kontroverse zwischen Neofunktionalismus und Intergouvernementalismus analysiert.
- Analyse des Einflusses des EuGH auf den europäischen Integrationsprozess.
- Gegenüberstellung des neofunktionalistischen Ansatzes nach Burley und Mattli mit dem intergouvernementalen Ansatz nach Garret.
- Untersuchung zentraler juristischer Doktrinen wie der Vorrangthese und der direkten Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht.
- Bewertung der Rolle des Vorabentscheidungsverfahrens und privater Kläger bei der Integration.
Auszug aus dem Buch
2. Die latente Integrationsfunktion des Rechts: Der neofunktionalistische Ansatz nach ANNE-MARIE BURLEY und WALTER MATTLI:
In ihrem Aufsatz „Europe Before the Court“ greifen MATTLI und BURLEY die Prämissen der neofunktionalistischen Theorie auf, um den Akteur EuGH aus neuer Sichtweise zu untersuchen. Die grundlegenden Vorraussetzung für den Neofunktionalismus nach ERNST HAAS bleiben dabei gewahrt. Für HAAS waren technische, bzw. wirtschaftliche oder industrielle Zweige und deren zunehmende Verästelung in einem interdependenten System funktionaler Differenzierung die Auslöser für „Spill-over“ – Effekte am Anfang supranationaler Kooperationen. BURLEY/MATTLI substituieren in ihrer Arbeit diesen Funktionsbereich durch das Gemeinschaftsrecht und dem dazu gehörigen Gemeinschaftsorgan – dem EuGH.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Fragestellung ein, ob der EuGH als aktiver Integrationsmotor oder als Sachverwalter der Mitgliedstaaten fungiert, und stellt die theoretischen Ansätze kurz vor.
2. Die latente Integrationsfunktion des Rechts: Der neofunktionalistische Ansatz: Hier wird erläutert, wie der EuGH durch die Mobilisierung privater Kläger und die Kooperation mit nationalen Gerichten den Integrationsprozess unter dem Deckmantel des Rechts vorantreibt.
3. Die Integrationsfunktion des Rechts als gewollte Klammer zur Umsetzung eines gemeinsamen Marktes: Der Intergouvernementale Ansatz: Dieses Kapitel beschreibt die Sichtweise, dass der EuGH lediglich ein Instrument zur Absicherung der zwischenstaatlichen Interessen zur Vollendung des gemeinsamen Marktes ist.
4. Erklärungsreichweite der Theorie und Entwicklung der europäischen Rechtssprechung: Anhand zentraler EuGH-Doktrinen werden beide Theorien kritisch geprüft, wobei die Bedeutung von Vorabentscheidungen und die Rolle nationaler Gerichte hervorgehoben werden.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, EuGH, europäische Integration, Neofunktionalismus, Intergouvernementalismus, Vorabentscheidungsverfahren, Vorrangthese, direkte Anwendbarkeit, Gemeinschaftsrecht, Mitgliedstaaten, Supranationalität, Rechtsfortbildung, Integration durch Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Rolle des EuGH im Integrationsprozess der Europäischen Union und hinterfragt seine Position zwischen eigenständiger politischer Gestaltung und der Umsetzung nationalstaatlicher Vorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der theoretischen Debatte zwischen Neofunktionalismus und Intergouvernementalismus sowie der praktischen Anwendung von EU-Rechtsdoktrinen wie der Vorrangthese.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Erklärungsreichweite der beiden gegensätzlichen Integrationstheorien an der tatsächlichen Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zu messen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die theoretische Ansätze der Integrationsforschung mit der Analyse der Rechtsprechung des EuGH verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte theoretische Gegenüberstellung und die Anwendung dieser Theorien auf konkrete Schritte der Rechtsentwicklung, wie die direkte Anwendbarkeit von Normen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Supranationalität, Integrationsprozess, EuGH, Vorabentscheidungsverfahren und mitgliedstaatliche Souveränität.
Wie bewertet der Neofunktionalismus das Vorabentscheidungsverfahren?
Neofunktionalisten sehen darin einen zentralen Mechanismus, der es ermöglicht, durch private Klagen eine schleichende Integration voranzutreiben, da nationale Gerichte mit dem EuGH kooperieren.
Welche Kritik übt der Autor an Garrets intergouvernementaler Sichtweise?
Der Autor weist darauf hin, dass Garret den Einfluss des Vorabentscheidungsverfahrens vernachlässigt und die komplexen supranationalen Entscheidungsstrukturen zu stark auf rein rationale Staatskalküle reduziert.
- Citation du texte
- Tobias Herzog (Auteur), 2006, Der EuGH als Gestalter der Europäischen Integration: Akteur im entpolitisierten Metier des Rechts oder juristischer Gestalter mitgliedstaatlicher Vorgaben?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65629