Ausländische Einkünfte von unbeschränkt Steuerpflichtigen werden grundsätzlich im In-land besteuert. Im Regelfall erhebt der Staat, aus dem die Einkünfte stammen, der Quellenstaat, auf diese Einkünfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch. Somit werden die Einkünfte einer Person nebeneinander von zwei Staaten besteuert. Es liegt eine Doppelbesteuerung vor, die regelmäßig weder im Interesse der besteuerten Person noch der betroffenen Staaten liegt. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserklärung
2.1. Steuerpflicht
2.1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
2.1.2. Beschränkte Steuerpflicht
2.2. Wohnsitz
2.3. Gewöhnlicher Aufenthalt
2.4. Ausländische Einkünfte i. S. d. § 34 d EStG
2.5. Doppelbesteuerungsabkommen
3. Anwendungsbereich des § 34 c EStG
4. Funktionsweise des § 34 c EStG
4.1. Anrechnungsmethode gemäß § 34 c Abs. 1 EStG
4.1.1. Allgemeines
4.1.2. Voraussetzung für die Anrechnung
4.1.3. Durchführung des Anrechnungsverfahrens, Höchstbetrag
4.2. Abzugsmethode gemäß § 34 c Abs. 2 und 3 EStG
4.2.1. Voraussetzungen
4.2.2. Durchführung des Abzugsverfahrens
4.3. Erlass oder Pauschalierung der deutschen Steuer
4.4. Anrechnungsverfahren aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung durch den Anwendungsbereich und die Funktionsweise des § 34 c EStG. Ziel ist es, die steuerlichen Mechanismen zur Entlastung bei ausländischen Einkünften in Abwesenheit oder ergänzend zu Doppelbesteuerungsabkommen zu erläutern und zu analysieren.
- Grundlagen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht
- Analyse des § 34 c EStG als unilaterale Maßnahme zur Steuerermäßigung
- Detaillierte Darstellung der Anrechnungsmethode gemäß § 34 c Abs. 1 EStG
- Untersuchung der Abzugsmethode gemäß § 34 c Abs. 2 und 3 EStG
- Bewertung von Erlass, Pauschalierung und der Anwendung in DBA-Fällen
Auszug aus dem Buch
4.1.3. Durchführung des Anrechnungsverfahrens, Höchstbetrag
Nach § 34 c Abs. 1 EStG ist die auf die ausländischen Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer in der Weise zu ermitteln, dass die sich aus dem zu versteuernden Einkommen einschließlich der ausländischen Einkünfte ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zur Summe der Einkünfte aufgeteilt wird.
Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages lässt sich wie folgt darstellen:
Anrechnungshöchstbetrag = deutsche Einkommensteuer × ausländische Einkünfte / Summe der Einkünfte.
Es gilt zu beachten, dass eine Anrechnung ausländischer Steuern grundsätzlich auf die anteiligen deutschen Steuern, die auf die ausländischen Einkünfte entfallen begrenzt ist. Weiter „sind bei der Ermittlung der ausländischen Einkünfte solche nicht .. zu berücksichtigen, die in dem Staat aus dem sie stammen, nach dessen Recht nicht besteuert werden.“ Diese „Einschränkung greift zunächst nur, wenn die fehlende Besteuerung eine rechtliche Grundlage in dem betreffenden Land hat. Mithin genügt es nicht, wenn die Besteuerung nur faktisch unterbleibt.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Problematik der internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischen Einkünften und gibt einen Überblick über die Regelungen des § 34 c EStG.
2. Begriffserklärung: Dieses Kapitel definiert steuerrechtliche Grundbegriffe wie Steuerpflicht, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt sowie ausländische Einkünfte und Doppelbesteuerungsabkommen.
3. Anwendungsbereich des § 34 c EStG: Hier wird erläutert, in welchen grenzüberschreitenden Fällen die unilaterale Maßnahme des § 34 c EStG zur Vermeidung der Doppelbesteuerung greift.
4. Funktionsweise des § 34 c EStG: Das Hauptkapitel detailliert die verschiedenen Methoden zur Steuerermäßigung, insbesondere die Anrechnungsmethode, die Abzugsmethode sowie Erlass- und Pauschalierungsmöglichkeiten.
5. Fazit: Das Fazit bewertet die Auswirkungen des StVergAbG und die Konsequenzen der Neuregelungen für die praktische Anwendung des Anrechnungshöchstbetrags.
Schlüsselwörter
Doppelbesteuerung, § 34 c EStG, Einkommensteuer, Anrechnungsmethode, Abzugsmethode, ausländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerermäßigung, Steuerpflicht, Steuerfestsetzung, StVergAbG, Anrechnungshöchstbetrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei ausländischen Einkünften unter Anwendung des § 34 c EStG im deutschen Einkommensteuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Arbeit behandelt die Systematik des § 34 c EStG, insbesondere die Anrechnungs- und Abzugsmethoden bei ausländischen Einkünften in Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Funktionsweise der verschiedenen Ermäßigungsmechanismen des § 34 c EStG darzustellen und die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Steuerlast zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung des Einkommensteuergesetzes, der Durchführungsverordnungen, einschlägiger Rechtsprechung und Fachkommentaren der Steuerliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Anrechnungs- und Abzugsmethoden, die Voraussetzungen für deren Anwendung, Berechnungsbeispiele für Anrechnungshöchstbeträge sowie Sonderregelungen wie Erlass und Pauschalierung analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Doppelbesteuerung, § 34 c EStG, Anrechnungsmethode, Abzugsmethode und ausländische Einkünfte.
Wie wird der Anrechnungshöchstbetrag berechnet?
Der Höchstbetrag wird ermittelt, indem die deutsche Einkommensteuer ins Verhältnis zu den ausländischen Einkünften im Vergleich zur Summe der Gesamteinkünfte gesetzt wird.
In welchen Fällen ist die Abzugsmethode für Steuerpflichtige vorteilhaft?
Die Abzugsmethode ist besonders vorteilhaft, wenn im Inland keine Einkünfte vorliegen, nicht ausgeglichene Verluste bestehen oder die ausländische Steuerbelastung höher als die inländische ist.
Hat der § 34 c EStG auch Bedeutung, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht?
Ja, § 34 c Abs. 6 EStG sieht vor, dass die Grundsätze des § 34 c unter bestimmten Bedingungen auch Anwendung finden können, wenn ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht.
Welche Kritik äußert der Autor an der Neuregelung durch das StVergAbG?
Der Autor kritisiert die mangelnde Bestimmtheit und Praktikabilität der Neuregelung, die zu einer Reduzierung des Anrechnungshöchstbetrags führt und für Praktiker einen hohen administrativen Aufwand bedeutet.
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- Alois Eder (Author), 2006, Anwendungsbereich und Funktionsweise des § 34 c EStG zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65716