Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik


Term Paper, 2005

18 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

01. Einleitung

02. Geschichtlicher Überblick über die Weimarer Republik
2.1 Die Krisenjahre 1918-23
2.2. Die Goldenen Zwanziger
2.3 Politisches Chaos und Wirtschaftskrise

03. Fürsorgeregelungen der Weimarer Verfassung

04. Reichsfürsorgegesetze
4.1 Vorläufige Sonderfürsorgen
4.1.1 Kriegshinterbliebenen- und Kriegsbeschädigtenfürsorge
4.1.2 Erwerbslosenfürsorge
4.1.3 Klein- und Sozialrentnerfürsorge
4.2 Moderne Reichsjugendgesetze
4.2.1 Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG), 1923
4.2.2 Reichsjugendwohlfahrtgesetz (RJWG), 1922/24

05. Entstehung einer Fürsorgewissenschaft

06. Methodenentwicklung unter Alice Salomon

07. Reichsverordnungen über die Fürsorge
7.1 Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (RFV), 1924
7.2 Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der Fürsorge (RGr)

08. Entstehung einer Familienfürsorge unter Dr. Marie Baum

09. Reichseinheitliche Erwerbslosengesetze
9.1 Kurzarbeiterfürsorge
9.2 Gesetz über die Krisenfürsorge für Erwerbslose
9.3 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

10. Entwicklung der Fürsorge in Leipzig

11. Fazit

Literaturverzeichnis

01. Einleitung

Die Weimarer Republik als eine Ära sozialstaatlicher und demokratischer Sozialpolitik? Diese Frage zu prüfen, soll meine Aufgabe sein. Häufig denken wir beim Thema Weimarer Republik nur an Krisen, seien es die der Nachkriegsjahre oder die der Weltwirtschaftskrise. Aber hat diese Zeit auch Regelungen hervorgebracht, die auf dem Gebiet der Wohlfahrts­pflege noch nie da gewesen sind. War die erste deutsche Republik wegweisend auf dem Gebiet der Fürsorge? Und tatsächlich, in der Zeit von 1918-28 wurden viele weit reichende Gesetze erlassen, die vielleicht heute noch bedeutsam sind. Häufig nur aus der Not der Nachkriegssituation heraus geborene Verordnungen und Erlasse wurden zu Innovationen auf dem Gebiet der öffentlichen Wohlfahrtspflege.

Aus persönlichem Interesse an diesem Teil der deutschen Geschichte heraus, möchte ich aufzeigen, welche konkreten Gesetze und Verordnungen dazu beitrugen, das deutsche Fürsorgesystem zu modernisieren. Zu Beginn habe ich einen Teil vorangestellt, der die parallel ablaufenden politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse kurz darlegt. Da Sozialpolitik oft nur eine Reaktion auf die allgemeine Situation des Staates darstellt, ist es meiner Meinung nach unumgänglich, die Geschehnisse der Weimarer Zeit auch außerhalb der Fürsorge zu betrachten. Die bekannte 3-Teilung der Zeit von 1918-33, d. h. Krisenjahre, Goldenen Zwanziger und Niedergang, lässt sich auch in der Wohlfahrtspflege wiederfinden. Darum werde ich zunächst einige Gesetze heranführen, die aus der Not der Nachkriegszeit entstanden. Deren bedeutendste sind neben der ganzen Weimarer Verfassung sicherlich das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und das Reichsjugendgerichtsgesetz, die in ihren Grundzügen bis heute gültig sind. Der zweite Abschnitt verläuft von ca. 1924-28 und ist weniger durch neue Gesetze gekennzeichnet, als viel mehr durch die organisatorische Umsetzung und Konkretisierung der bisher erlassenen Verfügungen. Die Reichsfürsorgeverordnung überwindet endgültig das System der Armenfürsorge. Herauszustellen ist sicherlich die Entstehung der Familienfürsorge in dieser Zeit, welche einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit ausmacht. Zunehmende wirtschaftlichen Probleme im Zuge der Weltwirtschaftkrise ab 1929 läuten den dritten Abschnitt ein: Er ist gekennzeichnet durch Massenarbeitslosigkeit und das Versagen der bisherigen Systeme und stellt keine Modernisierung der Fürsorge mehr dar, sondern eher eine zunehmende Rücknahme bisheriger Regelungen bzw. den verzweifelten Versuch dem totalen Kollaps entgegenzuwirken. Aus diesem Grund werde ich diese Zeit in meiner Hausarbeit nicht betrachten.

02. Geschichtlicher Überblick über die Weimarer Republik

2.1 Die Krisenjahre 1918-23

Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieg hervor. Von Anfang an stand die junge Republik unter den Angriffen der Extremisten. Die Linke warf der SPD wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die Anhänger der Republik für die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich und verbreitete die Dolchstoßlegende. Der Kapp-Putsch im März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Gleichzeitig erschütterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet, welcher von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen wurde. Weitere Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg wurden genauso blutig unterdrückt. Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Sowjetunion im Vertrag von Rapallo eine weitgehende Zusammenarbeit. Am 24. Juni 1922 ermordeten rechtsex­treme Offiziere den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau, nachdem 1921 schon der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens Erzberger getötet worden war. Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatisti­sche Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten. Im Jahr 1923 kam es zu immer stärker werdenden Inflation, was die Armut in Deutschland ver­stärkte. Erst der neue Reichskanzler Stresemann beendete schließlich den passiven Wider­stand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue Währung. Bayern avancierte zu einer Art Sammelbecken von nationalsozialistischen Kräften, eine Entwicklung, die im gescheiterten Hitler-Putsch gipfelte.

2.2. Die Goldenen Zwanziger

Trotz dieser ersten krisenhaften Jahre, entwickelte sich die Demokratie zunehmend erfolg­reich. Die Währungsreform und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisie­rung ein, die so genannten Goldenen 20er Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Briand eine erste noch vorsichtige Politik der Annäherung einleitete.

Gleichzeitig versuchte er, eine schrittweise Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurück zu führen. Die Auf­nahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschaftsbünd­nis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister allgemeiner Befürchtungen über eine ein­seitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unter­zeichnung des Briand-Kellogg-Pakts und die Annahme des Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war. Auch die Wahl von Hindenburg zum Reichspräsidenten, wirkte sich anfangs eher stabilisierend für die Demokratie aus. Kurzzei­tige Krisen wie der Flaggenstreit oder die Fürstenenteignung führten zwar zu heftigen politischen Auseinandersetzungen, konnten aber beigelegt werden. Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Politische Mehr­heiten im Parlament waren rar, Regierungen überstanden nur selten die komplette Legislatur- periode und die Abhängigkeit von ausländischen Krediten konnte nicht beseitigt werden, so dass der Zusammenbruch jederzeit möglich war.

2.3 Politisches Chaos und Wirtschaftskrise

Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik. Von entscheidender Bedeutung für die Radikalisierung der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland besonders hart traf. Nach dem Börsenkrach an der Wall Street wurden die vielen kurzfristigen Auslandskredite aus Deutschland abgerufen und die amerikanische Regierung griff zu protektionistischen Zollmaßnahmen. Daraufhin brach die ohnehin schon schwache deutsche Wirtschaft völlig zusammen. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale Lage dramatisch. 1933 zählte man insgesamt sechs Millionen Arbeitslose. Viele Menschen lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten. Letztendlich endete diese Entwicklung in der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler am 30.01.1933.

03. Fürsorgeregelungen der Weimarer Verfassung

Mit der am 9.11.1919 erlassenen Verfassung nach Hugo Preuß war eine der fortschrittlichsten Staatsordnungen seiner Zeit verabschiedet worden. Sie begründete erstmals die Grundrechte und Grundpflichten der deutschen Bevölkerung. Diese waren aber nur programmatische Grundsätze, also vor Gericht nicht einklagbar. Wie Landwehr beschreibt, übernahm der neue Staat mit der Verfassung die Zuständigkeit für die Regelung der gesamten Sozialpolitik und insbesondere der Fürsorge (1995, S.92). Besonders herauszuheben sind die Artikel 7,9,11,19 und 119-122.

Artikel 7 WRV übertrug dem Reich die so genannte konkurrierende Gesetzgebung für das Armenwesen und die Wandererfürsorge, die Bevölkerungspolitik, die Mutterschafts-, Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge, das Gesundheitswesen sowie die Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Hinterbliebenen. Somit stand einer reichsgesetzlichen Regelung der Jugendwohlfahrt nichts mehr im Wege. Dennoch wurden diese Möglichkeiten nur sehr schrittweise durch die Reichsführung wahrgenommen. Artikel 9 übergab dem Reich die Gesetzgebung über die Wohlfahrtspflege. Des Weiteren wurde der Schutz der Ehe, Familie und Mutterschaft durch die Verfassung und den Anspruch kinderreicher Familien auf ausgleichende Fürsorge durch den Artikel 119 gewährleistet. Die Erziehung war oberste Pflicht der Eltern, jedoch war es Aufgabe des Staates diese zu überwachen und bei Gefahr oder Verwahrlosung einzuschreiten (vgl. WRV Artikel 120, 122). Der Artikel 121 stellte uneheliche Kinder rechtlich den ehelichen gleich.

Als Problem erwies sich der Satz aus Artikel 163 „Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt“. Einerseits bot die Verfassung damit die Möglichkeit die alte Armenpflege abzuschaffen und durch eine nicht diskriminierende Wohlfahrtspflege zu ersetzen. Da jedoch bis zur Verabschiedung der Reichsfürsorgeverordnung im Jahre 1924 das alte Armenpflege­system des Unterstützungswohnsitzes (UWG) weiter bestehen blieb, kann man bis dahin von der Gleichzeitigkeit zweier Systeme sprechen. Andererseits erwies sich die Annahme, dass genügend Arbeit für alle da sei, als Utopie.

(Vgl. Müller 1994, S. 181f.; Landwehr/Baron 1995, S. 92 und Sachße/Tennstedt 1988, S. 77f.)

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Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik
College
Leipzig University of Applied Sciences  (Fachhochschule)
Course
Geschichte der Sozialen Arbeit
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V65745
ISBN (eBook)
9783638582476
ISBN (Book)
9783638793025
File size
516 KB
Language
German
Notes
Gute, aufwendige Arbeit mit folgendem Inhalt: Einleitung Geschichtlicher Überblick über die Weimarer Republik Fürsorgeregelungen der Weimarer Verfassung Reichsfürsorgegesetze Entstehung einer Fürsorgewissenschaft Methodenentwicklung unter Alice Salomon Reichsverordnungen über die Fürsorge Entstehung einer Familienfürsorge unter Dr. Marie Baum Reichseinheitliche Erwerbslosengesetze Entwicklung der Fürsorge in Leipzig Fazit
Keywords
Modernisierung, Fürsorgewesens, Weimarer, Republik, Geschichte, Sozialen, Arbeit
Quote paper
Andrea Englisch (Author), 2005, Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65745

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Title: Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik



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