Mein Praxispartner ist das JugendSozialwerk Nordhausen e.V. und ich bin im Verbund Kinder- und Jugendheim in Dresden tätig. Für einige, der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen eröffnet sich nach dem Heimaufenthalt die Perspektive einer Vollzeitpflege bzw. Pflegefamilie. In den Prozess der Vermittlung von zukünftigen Pflegekindern sind viele verschiedene Personen mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Sichtweisen eingebunden. Aus meiner Erfahrung heraus, ergibt sich bei diesem Verfahren bzw. bei dieser Art der „Hilfe zur Erziehung“ ein großes Spannungs- und auch Problemfeld. Es treten vermehrt Konflikte zwischen den beteiligten Personen im Gegensatz zu anderen Arten der „Hilfe zu Erziehung“ auf.
Die Philosophen der utilitaristischen Ethik, speziell ihre Gedankengänge interessierten mich schon in der Sekundarstufe meiner Schulausbildung. Der Utilitarismus ist hin und wieder ein aktuelles Thema in verschiedenen öffentlichen Bereichen.
Somit ist es mein Ziel, die Vollzeitpflege nach utilitaristischen Gesichtspunkten zu beleuchten. Wie sehen diese Philosophen die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie? Ist diese Art der Betreuung und Erziehung moralisch und ethisch wertvoll? Trägt diese Art der „Hilfe zur Erziehung“ zur Vermehrung des Glücks für die größtmögliche Anzahl von Menschen unserer Gesellschaft bei? Ich möchte versuchen, das Vorhandensein von Lust- bzw. Glücksempfindungen aus jeder Position, das heißt aus Sicht des Kindes, aus Sicht der leiblichen Eltern, aus Sicht der Pflegefamilie und aus Sicht der sozialpädagogischen Fachkraft des Jugendamtes, sowie der Gesellschaft zu untersuchen und festzustellen. Das Fazit ergibt sich aus folgender Fragestellung: Ist der §33 SGBVIII - Vollzeitpflege im Sinne der utilitaristischen Ethik? - Dabei möchte ich die Praxis der Vermittlung von Pflegekindern mit den Grundgedanken des Utilitarismus vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung Begründung der Themenwahl und Ziele
2 Vollzeitpflege - §33 SGBVIII
2.1 Kurzinformation zur Vollzeitpflege
2.2 Verfahren in Verbindung mit gesetzlichen Grundlagen
2.3 Leistungen für Pflegekind und Pflegeeltern
3 utilitaristische Ethik
3.1 Ableitung und Begründer
3.2 Grundgedanken des Utilitarismus
4 Vermittlung eines Pflegekindes nach utilitaristischer Ethik anhand eines Praxisbeispiels
5 Abschließende Bemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Praxis der Vermittlung von Pflegekindern unter Anwendung utilitaristischer Ethikkonzepte, um zu prüfen, ob die Vollzeitpflege gemäß §33 SGBVIII als moralisch und ethisch wertvoll im Sinne des Utilitarismus zu bewerten ist.
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
- Einführung in die Grundprinzipien des klassischen Utilitarismus nach Bentham und Mill
- Analyse von Handlungs- und Regelutilitarismus in der sozialen Arbeit
- Ethische Bewertung einer konkreten Fallstudie zur Inobhutnahme
- Abwägung von individuellen Belangen gegenüber dem gesamtgesellschaftlichen Glücksgewinn
Auszug aus dem Buch
Vermittlung eines Pflegekindes nach utilitaristischer Ethik anhand eines Praxisbeispiels
Sarah ist eines von vier Kindern, die von ihrer Mutter vernachlässigt wurde. Die Mutter unternahm täglich Kneipentouren und litt unter starkem Alkoholkonsum. Das Jugendamt nahm Sarah mit knapp einem Lebensjahr in Obhut, mit der Begründung der Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB („Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung“), sowie §43 des SGBVIII. Nach kurzer Zeit der Inobhutnahme wurde Sarah im Verbund Kinder- und Jugendheim Dresden, meiner Praxiseinrichtung untergebracht. Es wurde unsere Einrichtung ausgewählt, da bei uns schon zwei weitere Geschwister von Sarah lebten.
Ist die Entscheidung des Jugendamtes eine moralisch und ethisch richtige Entscheidung? In bezug auf den Regelutilitarismus hat das Jugendamt richtig gehandelt. Im Regelkatalog, insbesondere in den Gesetzbüchern unseres Staates ist verankert, dass Kinder und Jugendliche zum eigenen Wohl, vor allem vor Gefahren geschützt werden sollen. Kinder sollen weder Vernachlässigung noch Verwahrlosung erfahren. Das Jugendamt hat mit der Inobhutnahme von Sarah diesen Gefahren entgegengewirkt und sie auch von Sarah durch die Unterbringung in einer Einrichtung abgewandt. Somit stimmt die Handlung des Jugendamtes mit dem Regelkatalog, unserem SGBVIII und BGB überein und ist als moralisch und ethisch wertvoll i. S. der Utilitaristen zu beurteilen.
Zusätzlich wurde mit dieser Handlung Sarah ein Glücksgefühl vermittelt, indem sie in erster Linie die Grundbedürfnisse des Lebens, wie Nahrung, Kleidung, ein Bett zum Schlafen sowie Zuwendung genießen konnte. Schon allein diese positiven Konsequenzen für Sarah, die ihrem Lebenserhalt dienen, entsprechen dem Handlungsutilitarismus. Abgesehen von den Gesetzesgrundlagen und somit Handlungsregeln hat das Jugendamt mit dieser Entscheidung das Leiden bzw. die Unlust bezüglich Sarah verringert und einen Lust- bzw. Glücksgewinn bei Sarah erzielt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung Begründung der Themenwahl und Ziele: Die Autorin legt die Motivation für ihre Themenwahl dar, begründet durch ihre Tätigkeit in der Jugendhilfe, und definiert die zentrale Forschungsfrage nach der utilitaristischen Rechtfertigung der Vollzeitpflege.
2 Vollzeitpflege - §33 SGBVIII: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Definitionen, Ziele und Leistungsmerkmale der Vollzeitpflege sowie die notwendigen Voraussetzungen für Pflegeeltern und das Zusammenwirken der Beteiligten im Hilfeplan.
3 utilitaristische Ethik: Hier werden die philosophischen Grundlagen des Utilitarismus, seine Begründer sowie die Unterscheidung zwischen Handlungs- und Regelutilitarismus detailliert beschrieben.
4 Vermittlung eines Pflegekindes nach utilitaristischer Ethik anhand eines Praxisbeispiels: Anhand einer konkreten Fallstudie wird die Entscheidung des Jugendamtes zur Inobhutnahme eines Kindes gegen die utilitaristischen Maßstäbe der Lustmaximierung und Regelkonformität geprüft.
5 Abschließende Bemerkung: Das Fazit fasst zusammen, dass die Jugendhilfe im Regelfall im Sinne des Utilitarismus handelt, wobei jedoch jede Entscheidung eine einzelfallbezogene ethische Abwägung erfordert.
Schlüsselwörter
Vollzeitpflege, SGB VIII, Utilitarismus, Jugendamt, Kindeswohl, Regelutilitarismus, Handlungsutilitarismus, Pflegefamilie, Ethik, Inobhutnahme, Hilfe zur Erziehung, Glücksgewinn, Moral, Gesetzgebung, Sozialpädagogik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Praxis der Vermittlung von Pflegekindern nach den ethischen Prinzipien des Utilitarismus.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege, den philosophischen Ansätzen des Utilitarismus und deren Anwendung in der sozialen Arbeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu ermitteln, ob die Praxis der Vollzeitpflege gemäß §33 SGB VIII als ethisch wertvoll und glücksfördernd im utilitaristischen Sinne betrachtet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin kombiniert eine theoretische Auseinandersetzung mit utilitaristischen Modellen mit einer praktischen Fallanalyse (Fallbeispiel einer Inobhutnahme).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Basis der Vollzeitpflege, die theoretische Herleitung der utilitaristischen Ethik und eine detaillierte Prüfung eines Praxisbeispiels.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vollzeitpflege, SGB VIII, Utilitarismus, Kindeswohl, ethische Bewertung und sozialpädagogische Intervention.
Wie bewertet die Autorin den Eingriff durch das Jugendamt im Fall von Sarah?
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Eingriff zwar kurzfristig Bindungen belastet, aber langfristig durch die Sicherung der Grundbedürfnisse einen größeren Glücksgewinn erzielt.
Warum spielt das SGB VIII eine zentrale Rolle für die Argumentation?
Das SGB VIII bildet den "Regelkatalog" der Jugendhilfe; die Einhaltung dieser Gesetze ist ein entscheidender Faktor, um die Handlungen aus Sicht des Regelutilitarismus als legitim einzustufen.
- Quote paper
- Marlen Sauer (Author), 2005, Die Praxis der Vermittlung von Pflegekindern nach der utilitaristischen Ethik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65782