Zwischen Versorgungsauftrag und Konkurrenzdruck - Die Stellung des ORF im österreichischen Medienmarkt


Term Paper, 2006

23 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. ORF-Gesetz
2.1 Novelle des Rundfunkgesetzes
2.2 Aufgaben des österreichischen Rundfunks
2.3 Organe
2.3.1 Stiftungsrat
2.3.2 Generaldirektor
2.3.3 Verwaltungsrat
2.3.4 Vergleich zu ARD und ZDF
2.4 Rundfunkfinanzierung
2.5 Richtlinien für Werbung und Sponsoring

3. ORF-Fernsehen
3.1 Rundfunkversorgung
3.2 Fernsehsender
3.2.1 ORF
3.2.2 ORF
3.2.3 TW1 und ORF SPORT PLUS
3.2.4 Kooperationen
3.3 Ökonomischer und publizistischer Wettbewerb
3.3.1 Marktanteile und Werbeeinnahmen
3.3.2 Kritik am ORF
3.3.3 Stellungnahme der ORF-Geschäftsführung

4. Zusammenfassung und Ausblick

5. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Ähnlich wie im Nachbarland Deutschland gliedert sich das österreichische Rundfunksystem in öffentlich-rechtliche Anstalten und private Anbieter. Davon ausgehend beschäftigt sich diese Hausarbeit mit den Rahmenbedingungen und Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich, dem ORF, größtes österreichisches Medienunternehmen mit Sitz in Wien.[1] Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen dabei die Betrachtung und Analyse des ORF-Gesetzes und des ORF-Fernsehens. Weitergehend soll das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in einer vergleichenden Analyse dem deutschen System gegenübergestellt werden. Die Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die jeweilige Positionierung innerhalb ihres landesspezifischen Medienmarktes werden dabei im Detail herausgearbeitet und im Kontext beurteilt.

Zunächst werden die wichtigsten Abschnitte des ORF-Gesetzes, die maßgebend für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich sind, dargestellt. Als Ausgangspunkt dient dabei die Novelle des Rundfunkgesetzes im Jahr 2001. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Aufgaben sowie die einzelnen Organe des österreichischen Rundfunks vorgestellt und den Organen von ARD und ZDF gegenübergestellt. Anschließend wird die Finanzierung des ORF im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands aufgezeigt und insbesondere die Rolle der Werbeeinnahmen analysiert. In diesem Kontext erfolgt außerdem die Darstellung der Richtlinien für Werbung und Sponsoring.

Der anschließende Teil widmet sich dem ORF-Fernsehen. Hier wird die Rundfunkversorgung in Österreich näher betrachtet sowie die verschiedenen Fernsehsender des ORF dargestellt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Programmausrichtung der einzelnen Sender. Eine tiefer gehende Betrachtung des ökonomischen und publizistischen Wettbewerbs dient im Folgenden dazu, Aufschluss über die aktuelle Marktpositionierung, Programmpolitik und die wirtschaftliche und publizistische Entwicklung des ORF im Vergleich zu den stärksten Konkurrenten zu geben. Vor allem die gegenwärtige öffentliche Kritik am ORF sowie die darauf eingehende Stellungnahme der ORF-Geschäftsführung sollen diese Darstellung abrunden.

In der abschließenden Zusammenfassung erfolgt außerdem ein Ausblick bezüglich der Entwicklungstendenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich.

2. ORF-Gesetz

2.1 Novelle des Rundfunkgesetzes

Nach jahrelanger Verzögerung wurden 2001 schließlich Reformen in die Wege geleitet: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rundfunk in Österreich wurden einer grundlegenden Änderung unterzogen. Sowohl die Rechtsgrundlagen für das Privatfernsehen, das Privatfernsehgesetz, als auch jene für den öffentlich-rechtlichen ORF mit dem ORF-Gesetz, wurden neu geregelt.[2] Mit der gesetzlichen Neuregelung nahm Österreich Abschied von seiner Rolle als Schlusslicht in der Entwicklung zu dualen Rundfunksystemen in Europa, welches in Deutschland bereits seit 1984 besteht.[3]

Grundlage für die Veranstaltung von Rundfunk in Österreich bildet das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks vom 10. Juli 1974 mit seinen Ausführungsgesetzen. Dieses definierte die öffentliche Aufgabe des Rundfunks und schrieb die Grundprinzipien der Objektivität, Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme sowie auch die Zuständigkeit des Bundes fest.[4]

Mit der vom Nationalrat beschlossenen Novelle des Rundfunkgesetztes (ORF-Gesetz) wurde die öffentlich-rechtliche Anstalt ORF in eine Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt und die Zusammensetzung sowie die Aufgaben seiner Aufsichtsgremien neu regelt. Ziel dieser Umwandlung war die Entpolitisierung des Unternehmens, die durch die Politikerklausel und somit den Ausschluss politischer Funktionäre aus dem Leitungsgremium, erreicht werden sollte und die Schaffung einer dualen Rundfunkordnung.[5] Am 1.Januar 2002 trat das neue ORF-Gesetz vollständig in Kraft.

Für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland bildet der Rundfunkstaatsvertrag die wichtigste Grundlage. Dabei handelt es sich um einen Vertrag aller Bundesländer über den Rundfunk, der neben den eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag auch den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag beinhaltet. Zudem verfügen die deutschen Bundesländer jeweils über eigene Rundfunkgesetze, welche die Rundfunkstaatsverträge in diversen Aspekten ergänzen.[6] Dem Rundfunk kommt in der bundesdeutschen Demokratie dabei eine besonders hohe Bedeutung zu, deren Ursprung auf dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 im Grundgesetz beruht.[7]

2.2 Aufgaben des österreichischen Rundfunks

Zweck der Änderung der Rechtsform in eine Stiftung ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrags des Österreichischen Rundfunks im Rahmen des Unternehmensgegenstandes. Das ORF-Gesetz gliedert den öffentlichen Auftrag dabei in einen Versorgungsauftrag, einen Programmauftrag und in besondere Aufträge.

Der Versorgungsauftrag umfasst zwei österreichweit empfangbare Fernsehprogramme und die Veranstaltung eines Spartenprogramms, drei österreichweit und neun bundeslandweit empfangbare Hörfunkprogramme sowie den Betrieb eines Online-Dienstes. In den Programmen des Fernsehens sind durch regelmäßige regionale Sendungen die Interessen der Länder zu berücksichtigen.[8] Die einzelnen Bundesländer werden damit in die Programmgestaltung insoweit einbezogen, indem sie ein eigenes Landesstudio unterhalten und je ein regionales Hörfunkprogramm ausstrahlen. Der Programmauftrag beinhaltet, dass ein differenziertes Gesamtprogramm in den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Sport für alle Zielgruppen und für alle Interessen anzubieten ist. Dabei muss insbesondere im Hauptabendprogramm des Fernsehens ein anspruchsvolles Programm gesendet werden.[9] Darüber hinaus definieren die besonderen Aufträge unter anderem die Versorgung autochthoner Volksgruppen.

Primäre Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ist die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen. Die Grundversorgung enthält dabei die Elemente einer flächendeckenden Verbreitung, ein inhaltlich umfassendes Programmangebot, das aus den Elementen Information, Bildung und Unterhaltung besteht und die Sicherung der Meinungsvielfalt.[10] Um diese Grundversorgung zu gewährleisten, veranstalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter 16 Fernseh- sowie 54 regionale und zwei bundesweite Hörfunkprogramme.[11]

Mit der Novelle des ORF-Gesetzes geht auch die Etablierung von neuen Organen des ORF einher, die im Folgenden vorgestellt und erklärt werden.

2.3 Organe

2.3.1 Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das unternehmenspolitisch bedeutendste Organ des ORF, dessen Aufgaben und Befugnisse sich an jene des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft anlehnen. Dem Stiftungsrat gehören dabei 35 Mitglieder an, der sich wie folgt zusammensetzt: Sechs Mitglieder bestellt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat, neun Mitglieder werden von den Bundesländern bestimmt, weitere neun Mitglieder von der Bundesregierung bestellt, sechs Mitglieder vom Publikumsrat und weitere fünf Mitglieder vom Zentralbetriebsrat des ORF bestimmt. Der Stiftungsrat übt seine Funktion jeweils für vier Jahre aus.[12]

Die Mitglieder des Stiftungsrates können nur solche Personen werden, die über eine persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in der vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten verfügen sowie Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes aufweisen. Jedoch dürfen Personen nicht zu Mitgliedern des Stiftungsrates bestellt werden, wenn sie Mitarbeiter politischer Parteien oder Mitglieder der Bundes- bzw. Landesregierung sind. Mit dieser Regelung soll der ORF zunehmend entpolitisiert werden. Ausgeschlossen sind des weiteren Mitarbeiter des ORF, mit Ausnahme der vom Zentralbetriebsrat bestellten fünf Mitglieder.[13]

[...]


[1] Puppis/ Künzler/ Schade/ Donges/ Dörr/ Ledergerber/ Vogel (2004): Selbstregulierung und Selbstorganisation. S. 151

[2] Ulrich (2006): Medien in Österreich. S. 21f.

[3] Puppis/ Künzler/ Schade/ Donges/ Dörr/ Ledergerber/ Vogel (2004): S. 149

[4] Steinmaurer (2003): Die Medienstruktur Österreichs. In: Bentele/ Brosius/ Jarren: Öffentliche Kommunikation. Handbuch Kommunikations- und Medienwissenschaft. S. 359

[5] Steinmaurer (2002): Konzentriert und verflochten. Österreichs Mediensystem im Überblick. S. 53

[6] Puppis/ Künzler/ Schade/ Donges/ Dörr/ Ledergerber/ Vogel (2004): S. 150

[7] Steiniger (2000): Zur politischen Ökonomie der Medien: eine Untersuchung am Beispiel des dualen Rundfunks. S. 78

[8] ORF-Gesetz: Bundesgesetz über den österreichischen Rundfunk. 1. Abschnitt Versorgungsauftrag. § 3. http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Rundfunk_Rundfunkrecht_Gesetze_RFGesetze_ORF-G

[9] Lindner (2006): Der ORF dürfte seinen Auftrag ganz gut erfüllen. In: Der Standard. 26.06.2006. S. 27

[10] Heinrich (1999): Medienökonomie. Band 2: Hörfunk und Fernsehen. S. 88

[11] Puppis/ Künzler/ Schade/ Donges/ Dörr/ Ledergerber/ Vogel (2004): S. 150

[12] Ulrich (2006): S. 29

[13] ORF-Gesetz: Bundesgesetz über den österreichischen Rundfunk. 5. Abschnitt Organisation. § 21. http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Rundfunk_Rundfunkrecht_Gesetze_RFGesetze_ORF-G

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Details

Title
Zwischen Versorgungsauftrag und Konkurrenzdruck - Die Stellung des ORF im österreichischen Medienmarkt
College
Free University of Berlin
Course
Das Mediensystem Österreichs
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
23
Catalog Number
V65995
ISBN (eBook)
9783638587969
ISBN (Book)
9783656783220
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Zwischen, Versorgungsauftrag, Konkurrenzdruck, Stellung, Medienmarkt, Mediensystem
Quote paper
Daniel Hischer (Author), 2006, Zwischen Versorgungsauftrag und Konkurrenzdruck - Die Stellung des ORF im österreichischen Medienmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65995

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