George Phillips wurde am 6.1.1804 in Königsberg als Sohn des englischen Kaufmanns James Phillips und der Eleonora geboren. Er nahm 1822 in Berlin das Studium der Rechte auf, wechselte dann nach Göttingen, wo er 1825 zum Doctor iuris promoviert wurde. Nach einem Studienaufenthalt in England habilitierte er sich 1826 in Berlin für deutsches Recht und wurde dort 1827 zum außerordentlichen Professor ernannt. Im selben Jahr heiratete er Charlotte Housselle. 1828 konvertierten beide zur Katholischen Kirche. 1833 ging Phillips als Ministerialrat nach München, wo er 1834 eine Professur der Geschichte übernahm und nach wenigen Monaten ordentlicher Professor der Rechte wurde. Er hatte enge Beziehungen zum Görres-Kreis und war Mitbegründer der „Historisch-Politischen Blätter“. Im Gefolge der Lola-Montez-Affäre seiner Professur enthoben, nahm Phillips 1848 ein Mandat als Abgeordneter des Wahlkreises Deggendorf in der Frankfurter Nationalversammlung wahr, aus der er im folgenden Jahr austrat. 1850 einem Ruf als ordentlicher Professor nach Innsbruck folgend, wechselte Phillips bereits 1851 als ordentlicher Professor an die Juristische Fakultät in Wien. Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er 1868 seine bisherige Wirtschafterin Veronica Dirr. Am 6.9.1872 ist George Phillips in Aigen bei Salzburg gestorben.
Mit Ferdinand Walter gilt er als Begründer einer Lehre von der dreifachen Kirchengewalt, die bewusst im Gegensatz zur hergebrachten Zweiteilung in ordo und iurisdictio steht.
Die Lehre vom triplex munus Christi, die aus der protestantischen Theologie stammt, wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil übernommen.
Als erste große kanonistische Veröffentlichung gilt sein Artikel in den „Historisch-Politischen Blättern“ aus dem Jahre 1839 mit dem Titel „Religion, Kirche, Kirchenrecht“. Wichtigstes Werk war sein „Kirchenrecht“ in sieben Bänden, erschienen zwischen 1845 und 1872 (einige Bände. in weiteren Auflagen; Band 8 von Friedrich H. Vering, 1889; Nachdruck 1959–1960). Er brachte auch 1859 ein Lehrbuch des Kirchenrechts in zwei Bänden heraus. Dieses wurde 1881 in einer dritten Auflage von Christoph Moufang herausgegeben. Bereits 1875 hatte Friedrich H. Vering das Werk auf Lateinisch veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
- Leben und Wirken
- Das Kirchenverständnis von Phillips
- Kurzübersicht über die Verfassung der Kirche
- Die kirchlichen Stände bei Phillips
- Die Gewaltenlehre bei Phillips
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Leben und Wirken des katholischen Kirchenrechtlers George Phillips. Ziel ist es, sein Kirchenverständnis, seine Vorstellung der Verfassung der Kirche sowie seine Lehre von den kirchlichen Ständen und Gewalten darzustellen.
- Phillips' Kirchenverständnis und die Bedeutung der Kirche als Bund zwischen Gott und Mensch
- Die Verfassung der Kirche und die Rolle des Papstes als Oberhaupt
- Die drei Vollmachten Christi: Regierung, Lehramt und Priestertum
- Die Rolle der kirchlichen Stände und ihre Aufgaben
- Die Gewaltenlehre bei Phillips und ihre Bedeutung für die Organisation der Kirche
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Leben und Wirken: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über das Leben und Wirken von George Phillips, einschließlich seiner akademischen Laufbahn, seiner Konversion zum Katholizismus und seiner wichtigsten Werke.
- Kapitel 2: Das Kirchenverständnis von George Phillips: Hier wird Phillips' Verständnis der Kirche als Bund zwischen Gott und Mensch erläutert. Er argumentiert, dass die Kirche die einzige wahre Religion ist und dass alle Menschen dazu gehören sollen.
- Kapitel 3: Kurzübersicht über die Verfassung der Kirche: Dieses Kapitel beleuchtet die Verfassung der Kirche, die in der Lehre von den drei Vollmachten Christi ihren Ausdruck findet: Regierung, Lehramt und Priestertum.
- Kapitel 4: Die kirchlichen Stände bei Phillips: Phillips' Sicht auf die verschiedenen Stände in der Kirche wird hier dargestellt, wobei die Aufgaben und Pflichten der einzelnen Stände im Fokus stehen.
- Kapitel 5: Die Gewaltenlehre bei Phillips: Dieses Kapitel untersucht Phillips' Gewaltenlehre, die die Organisation der Kirche auf drei Vollmachten aufteilt: Regierung, Lehramt und Priestertum. Diese Gewaltenlehre steht im Gegensatz zur hergebrachten Zweiteilung in ordo und iurisdictio.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Kirchenrecht, Kirchenverständnis, Gewaltenlehre, Kirchenverfassung, kirchliche Stände, George Phillips, Katholische Kirche, Römisch-katholisch.
- Quote paper
- Thomas Bauer (Author), 2003, George Philipps - Laien in der Kirche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66097