Kinder-/Jugendhilfeplanung (KJP)


Referat (Ausarbeitung), 2004

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Was ist Kinder-/ Jugendhilfeplanung?
2.1. Anfänge der Planung
2.1.1. Planungsansätze der 70er
2.1.2. Planungsorientierung in den 80er Jahren
2.1.3. Planung in den 90er Jahren
2.2. Gesetzliche Grundlagen (KJHG)

3. Planungsschritte
3.1. Ziel-/ Konzeptentwicklung
3.2. Bestandsfeststellung/ Bedarfsermittlung
3.2.1. Bevölkerungs-/ und Sozialstruktur
3.2.2. Handlungsstruktur des Jugendamtes
3.2.3. Soziale Infrastruktur
3.3. Maßnahmenentwicklung
3.4. Evaluation und Fortschreibung

4. Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen
4.1. Partizipation
4.2. Alters- und entwicklungsspezifische Grundlagen
4.3. Konzeptionen und Methoden der Beteiligung

5. Beispiel Spielplatzplanung
5.1. Bedeutung für Städte und Landkreise
5.2. Spielplatzplanung ist auch Wohnraumplanung
5.3. vielfältige Möglichkeiten
5.4. Planungsbeteiligung

6. typische Probleme im Planungsprozess

7. Schlussfolgerungen

1. Einleitung

Spricht man von Sozialplanung oder insbesondere Jugendhilfeplanung, dann ist damit eine Planung auf infrastruktureller Handlungsebene gemeint. In der sozialen Arbeit geht es dabei, um die angemessene Versorgung von Personengruppen mit Angeboten der sozialen Unterstützung und Förderung. Bei der damit verbundenen Infrastrukturplanung geht es um das fachliche und fachpolitische Verfahren und die Entscheidungsvorbereitung dessen. Infrastrukturplanung hat ihren Schwerpunkt auf der strategischen Ebene, diese muss aber die alltäglichen Abläufe der Sozialen Arbeit berücksichtigen, um in die Praxis wirkungsvoll und nützlich umgesetzt werden zu können. Aus diesem Wissensstand heraus beschäftigen wir uns zentral mit den Fragen, wie solch eine Planung in einzelnen Schritten stattfindet und wie sie dann letztendlich umgesetzt wird, bzw. seit der gesetzlichen Verpflichtung 1990/ 91 (§§ 79/80 KJHG) umgesetzt werden muss/ sollte.

2. Was ist Kinder-/ Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfe und Sozialarbeit sahen sich schon immer mit dem Phänomen und den Folgen des sozialen Wandels konfrontiert. Seit den 60er Jahren wurde im Zuge der Professionalisierung und Verwissenschaftlichung der Sozialarbeit auch versucht mit diesem ständigen Wandel angemessen umzugehen und mithalten zu können. Mittlerweile wurde Jugenhilfeplanung dahingehend aufgewertet, dass es durch das KJHG zur Pflichtaufgabe gemacht wurde. „Jugenhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§1 KJHG) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§79 KJHG)“ (Handbuch Jugendhilfeplanung, S. 57)

Die Jugendhilfeplanung wird als eine auf bestimmte Zielgruppen bezogene am Bedarf orientierte integrierte Fachplanung verstanden. Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung um die Entwicklung von längerfristigen zukunftsbezogenen Strategien zur Lösung von komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Jugendhilfeplanung soll sich nicht auf reine Anpassungsplanung beschränken. Damit ist Jugendhilfeplanung keine einmal erledigte Aufgabe, sondern ein ständiger Prozess zwischen Planern, Betroffenen, Beteiligten und politischen Entscheidungsträgern. Die politische Verbindung erhält die Jugendhilfeplanung aus den Entscheidungen der Vertretungskörperschaften und den damit verbundenen finanziellen Mitteln zur Durchführung der Planung. (vgl. Kräft/Mielinz S. 320)

Die strategische Jugenhilfeplanung befaßt sich mit umfassenden Konzeptionen. Sie legt grundlegende Prioritäten fest. Beispielsweise gehören die Entwicklung von Richtlinien zur Entwicklung von Jugendarbeit oder die Festlegung von Verfahren erzieherischer Hilfen zu den strategischen Aufgaben, die die Jugendhilfeplanung leisten muss. Daneben findet im Alltag der Jugendhilfe ständig Planung statt wie etwa die Planung der jährlichen Ferienfreizeiten oder die planungsbezogene Vorbereitung der Inbetriebnahme einer neuen Kindertageseinrichtung.

Jugendhilfeplanung ist also zwingende Voraussetzung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort.

2.1 Anfänge der Planung

Zunächst sah man die Jugendhilfeplanung eher skeptisch, da man insbesondere die Vorstellung von Kontrolle, Einengung der Sozialen Arbeit, sowie Verlust von Spontaneität, Kreativität und Handlungsspielräumen mit dem Begriff der Planung verbunden hat. Auf dem deutschen Fürsorgetag, 1969 in Essen, fand das Thema „Sozialplanung“ erstmals eine wohlwollende Beratung und Beachtung.

Zur Einführung und Qualifizierung der Planung wurde im sozialen Bereich die Hoffnung verbunden, dass damit die Effektivität von SA gesteigert werden könnte. Im dritten Jugendbericht läßt sich dazu folgender Hinweis finden: „Planung ist im Jugendhilfebereich unerläßlich, weil bei wachsendem Bedarf an Jugendhilfe die Begrenztheit der finanziellen und personellen Möglichkeiten dazu zwingt, die vorhandenen Kapazitäten rationell einzusetzen und auszunutzen, sowie Kriterien dafür zu entwickeln, welche Aufgaben in welcher Reihenfolge einzugehen sind.“ (BMJFG 1972 S.119)

In der Folgezeit Entstanden dann auch eine Reihe von Planungshilfen für die kommunale Arbeit.

2.1.1. Planungsansätze der 70er

In Auseinandersetzung mit der Praxis von Sozial- und Jugendhilfeplanung sind insbesondere in den 70er Jahren verschiedene Planungskonzeptionen diskutiert und zum teil auch umgesetzt worden.

In Anlehnung an Spiegelberg (1984 S. 14f.) lassen sich drei Modelle unterscheiden, die vor allem von der Frage für wen was geplant werden soll, ausgehen:

1. der bedürfnisorientierte Ansatz
2. der bedarfsorientierte Ansatz
3. und der sozialökologische Ansatz

zu 1.) Im bedürfnisorientierten Ansatz wird die Planung als kommunikativer Prozess verstanden. Planungsbetroffene werden nicht als „Handlungsobjekte“ für die geplant wird, angesehen, sie werden im Planungsprozess selbst zu handelnden Subjekten. In diesem Ansatz werden Planer zu sozialpädagogischen Methodikern. (vgl. Ortmann 1976.)

zu 2.) Im bedarfsorientierten Ansatz wird Planung auf Grund einer umfassenden volkswirtschaftlichen Analyse gegründet, die bei sozial- und infrastrukturellen Defizitlagen der Betroffenen ansetzt. (vgl. Beneke u.a. 1975.)

Zu 3.) Im sozialökologischen Ansatz stellt sich die Untersuchung der jeweiligen Lebenssituationen der Betroffenen auf kleinräumiger Ebene in den Mittelpunkt der Planungsüberlegungen. Dabei soll sowohl den sozialökonomischen Situationen als auch den subjektiven Orientierungen und Traditionen der von Planung Betroffenen rechnung getragen werden. (vgl. Bourgett u.a. 1978, Mundt 1983, Jordan 1983)

Gemeinsam ist all diesen Konzeptionen, dass die Frage des Bedarfs nach sozialen Leistungen zum zentralen Thema des Planungsprozesses gemacht wird.

Da die Theorien zu abstrakt formuliert wurden und zu wenig Realitätsbezug hatten vergrößerte sich die Distanz zur praxisorientierten Anwendung, weshalb man versuchte in den 80er Jahren genauere Leitorientierungen zu formulieren.

2.1.2. Planungsorientierung in den 80er Jahren

Nach einer Auswertung von Ende der 80er Jahre vorliegenden Jugendhilfeplänen durch das Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA) ließen sich vor allem vier Leitorientierungen unterscheiden (vgl. ISA 1990):

1. Zielorientierte Planung
2. Bereichsorientierte Planung
3. Sozialraumorientierte Planung
4. Zielgruppenorientierte Planung

Zu 1.) Bei der zielorientierten Planung werden aus allgemeinsten Hauptzielen Unter- und Teilziele abgeleitet. Für den direkten Praxisbezug werden konkretere arbeitsfeldbezogene Ziele formuliert.

Zu 2.) Beim bereichsorientierten Arbeitsansatz wird von im KJHG vorfindbaren Arbeitsfeldern und Aufgaben der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene ausgegangen. Bereichsorientierte Ansätze entwickeln ihre Arbeitsweise unter anderem in engem Bezug zu gesetzlich niedergelegten Aufgabendefinitionen.

Zu 3.) Ausgehend von einer Sozialraumanalyse werden regionalspezifische Schwerpunkte gesetzt, die den jeweiligen Bedürfnissen der Zielgruppe möglichst genau entsprechen. Zum einen sollen sozialräumliche Prioritäten gesetzt werden und es soll ermöglicht werden, sich auf vorhandene Mittel zu konzentrieren. Zum anderen soll aber auch eine höhere Adressatennähe erreicht werden.

Zu 4.) Bei der zielgruppenorientierten Planung geht es um die spezifischen Zielgruppen und deren Bedürfnisse. Der Ausgangspunkt liegt also bei der jeweiligen individuellen Situation der Adressatengruppe.

Im Vergleich zu den 70ern, wo vor allem theoretisch begründete Konzeptionen Ausgangspunkt waren, waren die Zugänge und gesetzten Schwerpunkte in den 80er Jahren lediglich empirisch zu beobachtenden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Kinder-/Jugendhilfeplanung (KJP)
Hochschule
Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg
Veranstaltung
Einführung in Theorie und Methoden
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V66200
ISBN (eBook)
9783638588805
ISBN (Buch)
9783656561828
Dateigröße
634 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinder-/Jugendhilfeplanung, Einführung, Theorie, Methoden
Arbeit zitieren
Anke Hartwig (Autor:in), 2004, Kinder-/Jugendhilfeplanung (KJP), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66200

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