Umweltverbände und ihr Einfluss auf die Organe der Europäischen Union


Hausarbeit, 2006

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. I. Einleitung

2. II. Hauptteil
II.1 Begriffsdefinition
II.2 Die Umweltverbände auf europäischer Ebene
II.3 Der Einfluss der Umweltverbände auf die Organe der Europäischen Union
II.3.1 Die Kommission
II.3.2 Das Parlament
II.3.3 Der Rat der Europäischen Union
II.3.4 Der Europäische Rat
II.3.5 Der Europäische Gerichtshof
II.3.6 Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren

III. Fazit

4. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Seit der UN-Konferenz über die Umwelt des Menschen 1972 in Stockholm, hat sich die Umweltpolitik auch international zu einem wichtigen Themenfeld entwickelt. Ausschlaggebend zu dieser Zeit war die Erkenntnis, dass sich Umweltbelastung nicht an territoriale Grenzen hält und daher eine gemeinsame, staatenübergreifende Umweltpolitik entwickelt werden muss. Spätestens seit der zweiten Hälfte der 1980er Jahre lässt sich eine globale Diskussion zum Thema Umwelt beobachten. Dabei zählen vor allem der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die damit zusammenhängenden Naturschutzmaßnahmen zu den wichtigsten Punkten der Umweltpolitik. Die akuten Probleme des 21. Jahrhunderts sind die Veränderung der Atmosphäre und des Klimasystems, die sinkende Qualität und Verknappung von Böden und Trinkwasser, das Artensterben, die Urbanisierung, der Verkehr und die zunehmende Überbevölkerung. In Zeiten wirtschaftlicher Missstände gerät das Thema Umweltpolitik national oftmals in den Hintergrund, um dennoch eine nachhaltige Umweltpolitik betreiben zu können, muss der Dialog auf internationaler bzw. europäischer Ebene stattfinden.

Als Beginn einer gemeinsamen Umweltpolitik der EU-Mitgliedsstaaten kann die Pariser Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der damaligen Gemeinschaft vom Oktober 1972 gesehen werden. Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass die Europäische Union im Rahmen der Römischen Verträge von 1957 eigentlich als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden ist und die Vertragsgrundlagen daher keinerlei umweltpolitische Handlungskompetenzen oder Zuständigkeiten auf europäischer Ebene vorsahen. Daher wurde die Umweltpolitik zunächst auch bloß als Handelspolitik definiert. Ihre rechtliche Grundlage lieferte der Verweis auf die Beseitigung wirtschaftlicher Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten, weniger der Vorsatz, umweltpolitische Ziele zu verwirklichen. Es bestand die Annahme, dass unterschiedliche Umweltvorschriften in den verschiedenen Staaten zu Handelhemmnissen und Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Markt führen könnte, diese Annahme war zudem nicht unbegründet. Daher kann die europäische Umweltpolitik als eine „flankierende Politik“ zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes gesehen werden. Grenzüberschreitende Umweltprobleme (z.B. die Luftverschmutzung, auch als „saurer Regen“ bekannt) trugen ihren Teil dazu bei, dass sich die Umweltpolitik, trotz mangelnder rechtlicher Grundlage, im Verlauf der 1970/1980er Jahre als eigenständiger Politikbereich der Europäischen Gemeinschaft entwickelte und sich seitdem, von dem anfänglichren, rein ökonomischen Interesse, zunehmend ablösen konnte. Mitte der 1980er Jahre wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1987 die Umweltpolitik als offizielles Handlungsfeld der Gemeinschaft im EWG-Vertrag verankert und somit in das Primärrecht aufgenommen[1]. Ein Vertragstitel zum Thema Umweltpolitik legte dabei die Ziele, Prinzipien und Entscheidungsverfahren fest. In dem Vertrag von Maastricht (1993), der die Kommission, den Rat und das Parlament zu einer engeren Zusammenarbeit im Bereich Umweltpolitik verpflichtete und weitere Themen einführte bzw. vorhandene Entwürfe ausarbeitete und überarbeitete, und dem Vertag von Amsterdam (1997), welcher 1999 in Kraft trat, der die Europäische Gemeinschaft vor allem auf ein umweltverträgliches Wachstum verpflichtete, sind die umweltpolitischen Handlungsfelder und Tätigkeiten stets weiter ausgebaut und spezialisiert worden, so dass heute die meisten umweltpolitischen Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden können und eine einstimmiger Beschluss der Mitgliedsstaaten kaum noch erforderlich ist.

Für den Prozess der Verlagerung umweltpolitischer Themen auf europäische Ebene zeichnen vor allem Nichtregierungsorganisationen, also zum Großteil Umweltverbände, verantwortlich. Seit dem Erdgipfel von Rio de Janeiro 1992 spielen Umweltgruppen eine bedeutende Rolle, zu den bekanntesten zählen dabei Greenpeace, der World Wide Fund for Nature (WWF) und Friends of the Earth (FoE). Diese Vereinigungen betreiben Lobbyarbeit bei Konferenzen auf internationaler Ebene, mobilisieren die Öffentlichkeit und stellen ihr spezifisches Fachwissen zur Verfügung.[2]

Diese Arbeit beschäftigt sich speziell mit der Fragestellung, welchen Einfluss die Umweltverbände im allgemeinen auf die Organe der Europäischen Union haben. Dazu werden zunächst die Begriffe Verbände bzw. NGO und Lobbying definiert und ein kurzer Blick auf die elementaren Funktionen der Organe der EU geworfen, um daraufhin die Einflussmöglichkeiten der Verbände auf die verschiedenen Organe einzeln darzustellen und um abschließend eine Einschätzung, wie viel Umweltpolitik bereits auf europäischer Ebene stattfindet und vor allem, welche Rolle die Umweltverbände dabei spielen, abgeben zu können.

II. Hauptteil

II.1 Begriffsdefinition:

Im Folgenden sollen, wie bereits einleitend erwähnt, die Begriffe Nicht-Regierungsorganisationen, Verbände und Lobbying erklärt werden, um eine begriffliche Grundlage für den weiteren Verlauf der Arbeit, besonders mit Blick auf das Lobbying der Umweltverbände innerhalb der Europäischen Union, herzustellen.

Der Begriff Nicht-Regierungsorganisationen (auch unter dem Kürzel ‚NGOs – Non Governmental Organizations’ bekannt) bezeichnet freiwillige und private Zusammenschüsse, die theoretisch staats- und parteienunabhängig und nicht an wirtschaftlicher Bereicherung interessiert sind. Die NGOs sollten nicht an den Eigeninteressen ihrer Mitglieder orientiert handeln und stets ethnisch, national, religiös und geschlechtsspezifisch unabhängig sein. Sie sollten in der Lage sein, eine organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit gegenüber dem Staat zu schaffen, professionell geführt und auf Dauer angelegte Organisationen sein.[3]

In dieser Arbeit meine ich Umweltorganisationen, wenn ich den Begriff NGOs gebrauche.

Einflussnahme von Verbänden wird in der Regel als Lobbying bezeichnet. Dieser Begriff stammt von dem lateinischen Wort „labium“, was soviel wie „Vorhalle“ bedeutet. Historisch gesehen schaffen sich demnach Verbände durch Lobbyisten in diesen Vorräumen einen persönlichen Kontakt zu den Abgeordneten und nehmen durch gezielte Beeinflussung Einfluss auf die späteren Entscheidungen.

„Lobbying kann demzufolge als wertneutraler Sammelbegriff für die Einflussnahme auf Entscheidungen von Behörden und offiziellen Institutionen angesehen werden, wobei es die Beeinflussung von öffentlichen Akteuren (hauptsächlich Beamte) mit einschließt.“ (Wörner 2004, 28)

Doch gerade in der Europäischen Union werden Entscheidungsträger oft durch „Dritte“ beeinflusst, also erzeugen die Interessenverbände keinen direkten, sondern generieren einen indirekten Einfluss auf die betreffenden Personen. Entscheidend für den Erfolg der Einflussnahme sind vor allem

„[...] die vorhandenen Ressourcen des Lobbyisten, die Qualität der bereitgestellten Informationen, das Erfassen des richtigen Zeitpunkts und der richtige Adressat. Von Nutzen ist darüber hinaus das persönliche Prestige des Lobbyisten, ein Know-how über die Entscheidungsprozesse, sowie die Eindeutigkeit der verfolgten Ziele.“ (Diekmann 1998, 216)

Eine detailliertere Analyse des Begriffs wäre in diesem Fall nicht zweckmäßig. Es bleibt festzuhalten, dass Lobbying im politischen Prozess den Versuch der Einflussnahme von Interessengruppen bzw. Verbandsvertretern auf politische Entscheidungen meint[4]. Dabei sind in diesem Fall speziell die Vertreter der Umweltverbände die Lobbyisten, welche versuchen, auf die Organe der Europäischen Union und somit auf die Entscheidungen der EU einzuwirken. In welchem Maße dies gelingt, wird im Laufe der Ausführungen noch näher betrachtet.

In der Verbandsforschung findet sich bislang kein einheitlicher Begriff für die genaue Definition von Verbänden, es existieren lediglich verschiedene Definitionsvorschläge. Der Verbandsbegriff des bürgerlichen Rechts, welcher einen Verband als Vereinigung autonomer und zweckrational handelnder Individuen beschreibt, reicht in diesem Fall kaum aus, da er die gesellschaftliche Funktion von Verbänden gänzlich auslässt. Verbände werden in der Soziologie als eine Art ‚Bindeglied’ zwischen Gesellschaft und Staat, also als intermediäre Institution bzw. Organisation angesehen, welche die Interessen von Individuen oder Gruppen bündelt, eine einheitliche Formel aufstellt und versucht, diese in den staatlichen Entscheidungsprozess einzufügen bzw. zu vermitteln. Es handelt sich demnach um dauerhafte Interessenvertretungen gegenüber staatlichen Institutionen, Parteien und der Öffentlichkeit. Sie sind darauf bedacht, eine breite Mitgliederbasis zu vertreten uns sich selbst nach funktionalen Kriterien auszudifferenzieren.[5]

Verbände vertreten jedoch nicht bloß die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber staatlichen Organisationen, sondern vermitteln auch umgekehrt die Politik der Regierung gegenüber ihren Mitgliedern. Neben Staat bzw. Politik und Öffentlichkeit sind die Medien ein wichtiger Adressat für die Verbände, da diese die Möglichkeit bieten, neue Mitglieder zu werben und die Mobilisierung von Unterstützung aus der Öffentlichkeit in Gang gesetzt werden kann.

[...]


[1] Wörner, Tilmann: Einflussmöglichkeiten von NGOs auf die Umweltpolitik der Europäischen Union. Björn Bedey (Hrsg.), Tectum Verlag, Marburg 2004, S. 13.

[2] Knill, Christoph: Entwicklungen innerhalb der EU. Oberthür, Sebastian: Internationale Umweltpolitik. In: „Umweltpolitik“ Informationen zur politischen Bildung 287/2005.

[3] Hirsch, Joachim: Nichtregierungsorganisationen in der Transformation des Staates, Münster 2001, S. 14.

[4] Schubert, Klaus / Klein, Martina: Politiklexikon. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn 2006, 4., aktualisierte Auflage. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 497, S. 187.

[5] Roose, Jochen: Lobby durch Wissenschaft. Umweltverbände und ökologische Forschungsinstitute im Vergleich. Online Journal for Environmental Policy Studies (OJEPS) 1/2006, S. 3-7.

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Details

Titel
Umweltverbände und ihr Einfluss auf die Organe der Europäischen Union
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V66261
ISBN (eBook)
9783638589307
ISBN (Buch)
9783640668823
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umweltverbände, Einfluss, Organe, Europäischen, Union
Arbeit zitieren
Daniel Valente (Autor:in), 2006, Umweltverbände und ihr Einfluss auf die Organe der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66261

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