Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit – „Centros“ 1999, „Überseering“ 2002, „Inspire Art“ 2003 – erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz „Limited“ genannt) immer größerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wählen. Über die Limited wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert und die Voraussetzungen hinsichtlich der Gründung erscheinen auf den ersten Blick sehr „attraktiv“: keine persönliche Haftung des Gesellschafters, kein Mindestkapital, wenig Gründungsaufwand, niedrige Gründungskosten und die Möglichkeit der Verwaltung der Gesellschaft von Deutschland aus.
Durch die „Überseering“-Entscheidung muss eine EU-Auslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als Gesellschaft ausländischen Rechts anerkannt werden. Nach „Centros“ und „Inspire Art“ gilt dies sogar dann, wenn keinerlei Geschäfte im Gründungsstaat getätigt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass das Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz vom Gründungsstaat gebilligt wird. Das englische Recht lässt es zu, dass als Satzungssitz einer Limited London und der Verwaltungssitz in Deutschland gewählt werden können. Daher ist es zulässig eine Limited in Deutschland zu gründen, jedoch ohne verpflichtet zu sein, auch in England Geschäfte betreiben zu müssen.
Ist die Limited wirklich „attraktiver“? Dieser Frage soll anhand der Ausführungen dieses Buches mittels einer ökonomischen Analyse die Rechtsformwahl aus Sicht eines Unternehmers nachgegangen werden, wobei die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit der englischen Limited verglichen wird.
Im Kapitel 2 werden zum einen die Grundzüge der GmbH und zum anderen die der Limited dargestellt. Auf einen umfassenden, ausführlichen Vergleich beider Rechtsformen sei in diesem Kapitel verzichtet, wobei allerdings trotzdem partiell explizit Unterschiede verdeutlicht werden.
Der Themenschwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt auf dem Vergleich der Kapitalerhaltung (Kapitel 3.1), welches grundsätzlich darstellend geschrieben ist, und den Interessen von Financiers (Kapitel 3.2) sowie Kunden und Lieferanten (Kapitel 3.3). Die beiden letztgenannten Kapitel stellen die Folgen der Kapitalerhaltungsvorschriften und einiger anderer wichtiger Aspekte dar. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick, welches im Kapitel 4 abgebildet ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Grundstruktur der deutschen GmbH und der englischen Limited
2.1. Die deutsche GmbH
2.1.1. Rechtsrahmen und Allgemeines der GmbH
2.1.2. Gründung einer GmbH
2.1.3. Organe der GmbH
2.2. Die englische Limited
2.2.1. Rechtsrahmen und Allgemeines der Limited
2.2.2. Gründung einer Limited
2.2.3. Organe der Limited
3. Kapitalerhaltung und Interessen von Financiers sowie Kunden und Lieferanten
3.1. Kapitalerhaltung
3.1.1. Allgemeines zur Kapitalerhaltung
3.1.2. Ausschüttungsregeln
3.1.3. Kauf eigener Anteile
3.1.4. Kapitalherabsetzung
3.2. Interessen von Financiers
3.2.1. Interessen von Eigenkapitalgebern
3.2.2. Interessen von Fremdkapitalgebern
3.3. Interessen von Kunden und Lieferanten
4. Zusammenfassende Würdigung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert ökonomisch die Wahl zwischen den Rechtsformen der deutschen GmbH und der englischen Limited aus Unternehmersicht, wobei insbesondere die Aspekte der Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung sowie die Interessen von Financiers, Kunden und Lieferanten kritisch gegenübergestellt werden.
- Rechtsvergleich der Gründungsmodalitäten und Organstrukturen
- Analyse der Kapitalerhaltungsvorschriften und Ausschüttungsregeln
- Untersuchung der Interessenlagen von Eigen- und Fremdkapitalgebern
- Bewertung von Reputation sowie Interessen von Kunden und Lieferanten
- Diskussion der Attraktivität beider Rechtsformen nach EuGH-Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
2.2.2. Gründung einer Limited
Die Limited kann, ebenso wie die GmbH, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Erforderlich dazu ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der weder notariell beurkundet noch beglaubigt werden muss. Die Anforderungen an die Gründung einer Kapitalgesellschaft beschränken sich auf die Registrierung, worauf die Ausstellung der Gründungsbescheinigung erfolgt, die Gesellschaft als juristische Person entsteht und so ihre Rechtsfähigkeit erlangt. Vorschriften bezüglich der Höhe des Stammkapitals oder einer Mindesteinzahlung im Gründungszeitpunkt bestehen nicht. Dies wird deshalb häufig als Vorteil der Limited aus Gründersicht angesehen.
Neben der Zweigniederlassung in Deutschland muss in England ein registered office eingerichtet werden, an dem wesentliche Dokumente wie z.B. die Unterlagen der Buchhaltung aufzubewahren sind. Das registered office dient als Kontaktadresse für das englische Handelsregister und muss kein funktionstüchtiges Büro darstellen. Die Dauer des Gründungsvorganges ist evtl. etwas kürzer und die Kosten etwas geringer als bei der GmbH.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Rechtsformwahl zwischen GmbH und Limited nach den Grundsatzurteilen des EuGH ein und definiert den Fokus der ökonomischen Analyse.
2. Die Grundstruktur der deutschen GmbH und der englischen Limited: Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Gründungsverfahren und Organstrukturen beider Gesellschaftsformen einander gegenüber.
3. Kapitalerhaltung und Interessen von Financiers sowie Kunden und Lieferanten: Dieses Kapitel untersucht detailliert die unterschiedlichen Kapitalerhaltungs- und Ausschüttungsvorschriften und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Stakeholdergruppen.
4. Zusammenfassende Würdigung und Ausblick: Dieses abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse des Rechtsformvergleichs zusammen und bewertet die Attraktivität beider Optionen vor dem Hintergrund aktueller Reformdiskussionen.
Schlüsselwörter
GmbH, Limited, Rechtsformwahl, Kapitalerhaltung, Kapitalaufbringung, Unternehmer, Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber, Ausschüttungsregeln, Kapitalherabsetzung, Rechtssicherheit, Reputation, Insolvenzrisiko, Niederlassungsfreiheit, EuGH
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit führt einen ökonomischen Vergleich der deutschen GmbH mit der englischen Limited durch, um die Attraktivität der Rechtsformen für Unternehmer zu bewerten.
Welche Themenfelder stehen im Fokus der Analyse?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Grundstrukturen der Rechtsformen, die Kapitalerhaltungsvorschriften sowie die spezifischen Interessen von Kapitalgebern, Kunden und Lieferanten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die englische Limited gegenüber der GmbH unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien tatsächlich „attraktiver“ für Unternehmensgründer ist.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Es handelt sich um einen Rechtsvergleich mit ökonomischer Analyse, der auf einer Auswertung von Gesetzestexten, Urteilen und relevanter Fachliteratur basiert.
Welche Aspekte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundstrukturen (Gründung, Organe) sowie eine tiefgehende Analyse von Kapitalerhaltungsregeln, Ausschüttungspraktiken und den Interessen unterschiedlicher Interessengruppen.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kapitalerhaltung, Niederlassungsfreiheit, Rechtsformvergleich und Stakeholder-Interessen charakterisiert.
Warum spielt die Kapitalerhaltung bei der Limited eine wichtige Rolle?
Da die Limited im Gegensatz zur GmbH kein Mindestkapital bei Gründung erfordert, wird die Kapitalerhaltung zum zentralen Mechanismus, um den Gläubigerschutz und die Interessen der Financiers zu wahren.
Welche Bedeutung hat das „registered office“ für die englische Limited?
Das „registered office“ dient als notwendige offizielle Kontaktadresse in England für das Handelsregister und muss kein operativ tätiges Büro darstellen, was die Gründung erleichtert.
Wie unterscheidet sich die Auffassung zur Kapitalherabsetzung?
Während bei der GmbH eine ordentliche und vereinfachte Kapitalherabsetzung möglich ist, kennt das englische Recht nur ein Verfahren, das zwingend eine gerichtliche Zustimmung erfordert.
- Citation du texte
- Dipl.-Kaufmann/Dipl.-Volkswirt Jens Becker (Auteur), 2006, Die englische Limited im Vergleich zur GmbH. Eine Analyse mit den Themenschwerpunkten Kapitalerhaltung, Interessen von Financiers sowie Kunden und Lieferanten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66268