Brehnaer Grafen von Friedrich I. bis Friedrich II.


Scientific Study, 2005

26 Pages


Excerpt


Brehnaer Grafen aus dem Haus Wettin von Friedrich I. bis zu Friedrich II. 1156-1221

Von Armin Feldmann

Die Grafschaft Brehna hat unter den Wettinischen Besitzungen zu bestimmten Zeiten eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Die historische Ersterwähnung Brehnaer Grafen und damit des Namens Brehna war in der in Goseck ausgestellten Urkunde von 1053 Sept. 29 erfolgt. Auf das umstrittene Datum der Ausstellung dieser Urkunde soll hier nicht eingegangen werden, zumal das Bestehen der Grafschaft Brehna und mit ihr des gleichnamigen Ortes zu diesem Zeitpunkt allgemein für sicher gehalten wird.

Bereits in der zweiten Generation der Brehnaer Grafen aus dem Adelsgeschlecht der Wettiner scheint Graf Dietrich (1089-1105) keine erbfähigen Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Sohn seines Cousins Thimo II. von Wettin, Konrad der Große, Markgraf von Meißen und der sächsischen Ostmark, erbte neben Wettin und Eilenburg auch Dietrichs Grafschaft Brehna. Die Existenz dieses Thimo II. von Wettin wird allerdings von einigen Historikern nur aus der Tatsache geschlussfolgert, dass dessen Vater Thimo I., ein Onkel Graf Dietrichs, zu alt gewesen sei, um 1098 noch Markgraf Konrad zu zeugen, urkundlich belegt ist ein Thiemo II. nicht. Dieser Thimo I. war (nach Karl-Heinz Lange, vgl. Quellen- und Literaturverzeichnis Nr. 9) mit Ida, der zweitältesten Tochter Ottos von Northeim, verheiratet, die zwischen 1050 und 1060 geboren worden sein muss: „Da wir nun aber wissen, dass Markgraf Konrad, der zweitälteste Sohn Thiemos und Idas, nach dem Bericht des Chronicon Montis Sereni im Jahre 1098 geboren ist, und die Geburt Thiemos nach der Ansicht Cohns etwa zwischen 1014 und 1018 fallen soll, so ergeben sich bei der Zugrundelegung der Aussage der Genealogie Wettinensis bedenkliche zeitliche Schwierigkeiten: Thiemo wäre dann etwa mit 80 bis 84 Jahren der Vater Konrads geworden. Cohn hat daher angenommen, dass Thiemo einen gleichnamigen Sohn gehabt habe, der der Gemahl der Ida und der Vater Konrads gewesen sei, und Posse hat sich dieser Meinung angeschlossen. In der Tat scheint zunächst alles für die These Cohns zu sprechen. Denn die später von Posse vorgebrachte Vermutung, dass die Angabe des Chronicon Montis Sereni über das Geburtsalter Konrads möglicherweise einen Fehler enthalte, ist, wie ein Vergleich mit den Altersverhältnissen seiner Schwester Mathilde zeigt, gewiß ungerechtfertigt. ... Wir würden nicht zögern, uns die These Cohns zu eigen zu machen, wenn nicht mehrere Argumente gegen sie sprächen. Denn die von ihm angezweifelte Aussage der Genealogie Wettinensis über die Herkunft Konrads wird nicht nur durch das Chronicon Montis Sereni, sondern auch durch Urkunden bestätigt. Es kann daher kein Zweifel mehr bestehen, dass Thiemo, der Sohn Markgraf Dietrichs (+ 1034), auch der Vater Konrads war. Die oben angedeuteten zeitlichen Schwierigkeiten, die eine solche Generationsfolge mit sich bringt, lassen sich nun zum Teil durch die Erkenntnis beheben, dass Thiemo entgegen der Behauptung Cohns auch um 1025 geboren sein kann. Man wird es daher zwar als ungewöhnlich, nicht aber als unmöglich bezeichnen können, dass Thiemo noch im Alter von etwa 70 Jahren der Vater Konrads und Mathildes geworden ist. Da nun die Geburt der beiden Kinder um das Jahr 1100 fällt, wird auch ihre Mutter Ida, die Gemahlin Thiemos, frühestens um 1060 geboren sein. Die Zeit ihrer Eheschließung lässt sich nicht genau bestimmen. Im Jahr 1088 hat die Ehe gewiß bestanden, da ihr ältester Sohn Dedo im Jahr 1100 schon großjährig war.“ (Lange, Karl-Heinz) Lange geht also nicht von der Existenz eines Thimo II. als dem Vater Markgraf Konrads aus, allerdings sind ihm einige andere Historiker darin nicht gefolgt, sondern setzen nach wie vor einen Thimo II. von Wettin an, der auch der Ehegatte Idas von Northeim gewesen ist. Trifft das zu, dann wäre die Ehegattin Thimos I. von Wettin nicht bekannt.

Verheiratet war Markgraf Konrad, der nun auch Graf von Brehna war, mit Luitgard von Ravenstein (auch die Schreibungen Liutgart und Lucardis finden sich für sie), die Eheschließung war 1119, sie hatten sechs Söhne und sechs Töchter. Liutgart starb 1145 oder 1146, etwa zwölf Jahre vor ihrem Ehegemahl.

Konrads Anwesenheit in Brehna ist durch eine Urkunde von 1142 Febr. 27 belegt, mit der er die in der Augsburger Diözese gelegene Abtei Elchingen dem Schutz des Römischen Stuhles, also des Papstes, übergab. In der Urkunde ist vermerkt, dass sie „in loco, qui dicitur Brenn“ [in dem Ort, der Brehna heißt], ausgestellt wurde. Neben den Söhnen Otto, Dietrich, Heinrich und Dedo fehlt der Name des Sohnes Friedrich, des späteren Grafen Friedrich I. von Brehna, was der Urkunde ihre Bedeutung für den Zeitpunkt der Geburt dieses Friedrich gibt: Es wird angenommen, dass er noch nicht geboren war. In einer weiteren Urkunde, ausgestellt 1145 Mai 19, erscheint dann auch der Name Friedrichs neben dem der Mutter und der bereits hier zuvor genannten vier Brüder, er muss also in der Zwischenzeit zur Welt gekommen sein. In dieser Urkunde, deren Ausstellungsort nicht mitgeteilt wird, erscheint unter den Zeugen ein „Guernarius de Brena“, ein „Werner von Brehna“, von dem allerdings niemand weiß, wer oder was er gewesen ist, doch hier erscheint erstmals der Name des Ortes mit der heute üblichen a-Schreibung: Brena. Erst 1156 tritt Friedrich wieder in einer Urkunde auf, seine Brüder wurden dagegen bereits in weiteren Urkunden ihres Vaters genannt. Wenn die Altzeller Annalen (Annales Veterocellenses) zu 1124 angeben, Friedrich habe die Kirche in Brehna gegründet, ist das eine für dieses Jahr nicht zutreffende Angabe, denn er war zu diesem Zeitpunkt, wie eben dargestellt, noch nicht geboren. Da es sich in den Altzeller Annalen bei dieser Angabe um eine Randbemerkung neben den Eintragungen zum Jahr 1124 handelt (Chronicon Vetero-Cellense Minus. In: Johann Burckhard Mencke, Scriptores rerum Germanicarum {Sammlung deutscher Geschichtsschreiber}, II. T, Spalte 437), ist es möglich, dass sie sich nicht auf das genannte Jahr beziehen soll. Wird doch darin mitgeteilt, dass Friedrich und drei seiner vier Brüder, die Markgrafen oder Grafen waren, „ihre“ Kirche gegründet haben, und zwar in Altzelle, Dobrilug, Zschillen und eben in Brehna. Es ist unwahrscheinlich, dass dies im gleichen Jahr geschehen sein soll, und der Einwand gegen eine Kirchengründung in Brehna 1124 durch den noch nicht geborenen Grafen Friedrich war bereits gemacht worden. Wenn Adelung (S. 23) schreibt, dass er bereits „in den väterlichen Urkunden schon von 1130 an als Zeuge vorkommt, so muß er damals schon einiger Maßen erwachsen gewesen sein.“ Dafür allerdings führt er keinen Beleg an, hier hat er sich geirrt.

Da Markgraf Konrads Geburt 1098 erfolgt ist, war dieser 1156 knapp 60 Jahre alt. Er wollte den Rest seines Lebens in der Stille verbringen. Daher trat er im November 1156 in das von ihm gegründete Kloster auf dem Mons serenis ein (dem Lauterberg, auf dem die Menschen „geläutert“, lauter, lebten), dem heutigen Petersberg wenige Kilometer nördlich von Halle (Saale). Bei dieser Gelegenheit hatte er zahlreiche Personen auf den Petersberg beordert, unter ihnen den Sohn seiner Schwester Mathilde und damit seinen Neffen Erzbischof Wichmann zu Magdeburg, den Schwiegervater seiner Tochter Adelheid (bzw. Adela) Markgraf Albrecht zu Brandenburg, seine fünf Söhne (ein sechster Sohn Heinrich war bereits im Kindesalter verstorben), viele weitere geistliche und weltliche Würdenträger und seine Hofbediensteten. Vor und mit ihnen wollte er alle Angelegenheiten der Nachfolge regeln. Er, der der eigentliche Begründer des wettinischen Territorialstaates war, bestätigte alle Schenkungen, die das Kloster bisher erhalten hatte. Gleichzeitig verpflichtete er seine Familienangehörigen, das Petersberger Kloster als ihre gemeinsame Grablege zu betrachten. Dann teilte er seine Besitzungen unter seinen fünf Söhnen auf: Otto wurde Markgraf von Meißen, Dietrich Markgraf der Ostmark, Heinrich Graf von Wettin (er trug den Namen wie der bereits verstorbene Bruder), Dedo Graf von Rochlitz/Groitzsch, Friedrich – er war der jüngste Sohn Markgraf Konrads des Großen - erhielt die Grafschaft Brehna, zu der Zörbig gehörte (Schlenker 221).

Dieser besaß die Grafschaft Brehna als Friedrich I. von Ende 1156, dem Klostereintritt seines Vaters und dessen dabei erfolgter Besitzaufteilung, bis Anfang 1182. „Da es sich bei diesem Vorgang um eine Übertragung von Reichslehen handelte, muß der Wettiner [damit ist Markgraf Konrad gemeint – A.F.] vorher die Zustimmung des Kaisers eingeholt haben“ (Pätzold 41, Anm. 260). Das allerdings ist wiederum nicht sicher, denn der wettinische Besitz war zunächst ein Allod, ein lehnsfreier Eigenbesitz und damit kein Lehen des Reiches. Ob dieses Allod bereits zu diesem Augenblick – Mitte des 12. Jahrhunderts – zu einem Reichslehen geworden war, wie das in der Regel mit den Alloden im Laufe der Zeit geschah, ist nicht belegt.

Von den Aktivitäten Graf Friedrichs erfahren wir, wenn er in zahlreichen Urkunden als Zeuge in Erscheinung tritt. Auch wird er in Diplomen Kaiser Friedrichs I. Barbarossa als anwesend auf Reichs- oder Hoftagen genannt. In der Verwendung der beiden zuletzt erwähnten Termine ist sich die Geschichtswissenschaft nicht einig, was allerdings für uns hier unwesentlich ist. Es handelt sich jedenfalls um Zusammenkünfte geistlicher und weltlicher Großer mit dem jeweiligen König oder Kaiser. Frühe Formen davon sind bereits im fränkischen Reich der Merowinger (5. bis 7. Jahrhundert) bezeugt. Diese Zusammenkünfte blieben bis ins 14. Jahrhundert ein wesentliches Herrschaftsinstrument des Königs. Es gab bestimmte Hoftagssprengel: In Franken fanden allgemeine Hoftage statt, in Bayern, Sachsen, Schwaben und Lothringen wurden eher Fragen behandelt, die das entsprechende Gebiet betrafen. Zum Hoftagssprengel Sachsen gehörten Ostsachen, Thüringen, Westfalen und Transalbingien (Gebiet nördlich der Elbe im Bereich Hamburgs bis zum dänischen Königreich). Meist waren aber nur ostsächsische und thüringische Teilnehmer vereint, während die Westfalen eher im niederlothringischen Sprengel erschienen. Die sächsischen Hoftage fanden ausschließlich im ostsächsischen oder thüringischen Raum statt, ihre bedeutendsten Orte waren Goslar, Erfurt, Merseburg und Altenburg. Auch für Angelegenheiten der Sachsen benachbarten Länder Polen und Böhmen sowie des Königreichs Dänemark war dieser Sprengel zuständig.

Auf den Hoftagen ließ sich Kaiser Friedrich I. von den Großen des Reiches beraten, sicherte sich ihre Mitwirkung bei der Festlegung von Strafen wie auch bei der Neuvergabe von Reichsfürstentümern und erörterte mit ihnen bevorstehende Heerfahrten. Auf Hoftagen wurden auch ausländische Gesandtschaften empfangen und eigene ins Ausland abgesandt. Vasallen des Kaisers, bis hin zu ausländischen Königen, erhielten hier ihre Belehnung, andererseits nahmen ausländische Große, die Inhaber von Reichslehen waren, an Hoftagen teil. Gesetzgebung und Rechtsprechung spielten auf Hoftagen eine wesentliche Rolle. Die Hoftagsteilnehmer hatten die entstehenden Kosten selbst zu tragen, was für viele oder gar alle eine erhebliche Belastung darstellte. Die Verpflichtung der Fürsten zur Teilnahme an königlichen Hoftagen war der Kern der allgemeinen Hoffahrtspflicht, die sich aus den lehnrechtlichen Verpflichtungen ableitete. Die Zeugenlisten der auf Hoftagen verabschiedeten Diplome sind allerdings keine Gewähr dafür, dass alle anwesenden Großen tatsächlich aufgeführt wurden. Es läßt sich also jeweils nur ein Teil der am Hof weilenden geistlichen und weltlichen Würdenträger ermitteln (nach: Lindner, Hoftage). Das könnte für Graf Friedrich I. von Brehna von Bedeutung sein, da auf mehreren Zusammenkünften seine Brüder oder wenigstens einige davon genannt werden, während er selbst nicht erscheint.

An zahlreichen solcher, aber auch anderer Zusammenkünfte nahm Graf Friedrich I. von Brehna teil. Sehr bald nach der Beisetzung seines Vaters veräußerte er dem Kloster Gottesgnaden (bei Calbe an der Saale) 60 Hufen in der Größe der flandrischen Hufe, gelegen an der Elster. Die Tatsache, dass die Landgröße in flandrischen und nicht in fränkischen Hufen angegeben wurde, gilt als Beleg, dass Friedrich Neusiedler aus den westlichen Altländern in der Grafschaft Brehna ansiedelte. Schon im folgenden Jahr 1157 finden wir ihn zwölf- bis fünfzehnjährig als Zeugen einer Urkunde, mit welcher Abt Eberhard von Gernrode bestimmte Klostergüter gegen andere Güter eintauschte. Der Ausstellungsort der Urkunde wird nicht genannt, es scheint aber Gernrode im Harz gewesen zu sein. Geschehen ist der Vorgang vor dem Monat September. Dann fehlt Friedrich einige Jahre in den Urkunden, möglicherweise infolge seines noch geringen Alters. 1161 begegnen wir ihm mit allen seinen Brüdern auf dem Lauterberg, wo er dem Erwerb des Dorfes Niemegk durch seinen Bruder Dietrich, Markgraf der Lausitz, zustimmte. Am 18. November 1164 war er Teilnehmer eines Hof- oder Reichstags Kaiser Friedrichs I. Barbarossa in Bamberg, an dem auch seine beiden Brüder Markgraf Otto von Meißen und Markgraf Dietrich von der Lausitz teilnahmen. Außer den Teilnehmern aus Sachsen waren auch solche aus Franken, Bayern, Lothringen und Schwaben anwesend. Friedrich Barbarossa bestätigte hier einen Gütertausch zwischen dem Hochstift Naumburg und dem Kloster Oberzell über gewisse Einkünfte und Güter, den Bischof Heinrich von Würzburg mit dieser Urkunde bezeugte. Gleichzeitig – in einem weiteren Rechtsakt – verweigerte der Kaiser dem Erzbischof Konrad von Salzburg die Investitur, d. h. die Einsetzung in das Amt des Erzbischofs, da Konrad sich nicht bereit erklärt hatte, den vom Kaiser eingesetzten Gegenpapst Paschalis anzuerkennen. Und schließlich wurde Erzbischof Rainald von Köln hart ermahnt wegen seiner Streitigkeiten mit Pfalzgraf Konrad. Alle diese Rechtsakte wurden von Graf Friedrich I. von Brehna zusammen mit den anderen Anwesenden bezeugt. Für Pätzold ist dies das erste Mal, dass sich Graf Friedrich in der Umgebung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa befindet. Bis 1180 erscheint Graf Friedrich I. weiterhin in wenigstens zwanzig Urkunden. Unter ihnen befinden sich auch sieben, die Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) ausgestellt hat, davon je eine in Altenburg, Boyneburg, Würzburg, Goslar und Worms. In Altenburg (1165 Febr. 26.), wo nur Teilnehmer aus Sachsen, Böhmen und Franken anwesend waren – der Aufenthalt in Sachsen sollte dazu dienen, die Unterstützung der sächsischen Fürsten für die kaiserlichen Unternehmungen in Italien zu sichern, wahrscheinlich bemühte sich der Kaiser auch um die Unterstützung der Böhmen für diesen Zug – bestätigte Graf Friedrich zusammen mit allen seinen Brüdern, dass Friedrich I. Barbarossa der Stiftskirche Meißen das Dorf Prezez im Gau Milzana übertragen hat, welches König Vladislav von Böhmen dem Kaiser zur Entschädigung für die der Stiftskirche zugefügten Verluste aufgelassen (aus seinem Lehnsbesitz freigegeben) hatte. Anwesend auf diesem Hoftag nur eines Teils des Reiches waren auch der Cousin Graf Friedrichs I. von Brehna Erzbischof Wichmann von Magdeburg, die Bischöfe Gerung von Meißen, Johannes von Merseburg und Hermann von Verden zusammen mit Markgraf Albrecht dem Bären von Brandenburg. Im gleichen Jahr war Graf Friedrich I. zu Pfingsten (letzte Maidekade bis Mitte Juni) mit seinem Bruder Otto dem Reichen, Markgraf von Meißen, beim Kaiser in Würzburg, wo Friedrich Barbarossa einen großen Reichstag abhielt und vergeblich versuchte, kirchliche Streitfragen zu lösen. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Friedrich zirka zwanzig bis höchstens dreiundzwanzig Jahre alt. 1166 finden wir ihn auf der Boyneburg, 12 km südlich von Eschwege im Ringgau bei dem Dorf Wichmannshausen, einem Lieblingsaufenthalt Friedrich Barbarossas. Hier hatten sich Teilnehmer aus Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern und Böhmen eingefunden. Aus Sachsen war wiederum Erzbischof Wichmann dabei, ebenso die Bischöfe Udo von Naumburg und Hermann von Hildesheim, von Graf Friedrichs Brüdern diesmal nur Otto von Meißen und Dedo von Groitzsch. Dazu kamen Burggraf Burchard von Magdeburg und eine nicht genannte Anzahl von Edelfreien sowie Magdeburger Ministerialen. In der dort ausgestellten Urkunde von 1166 August 20 testierte er zusammen mit 34 ebenso aufgeführten Zeugen. Der Kaiser verbriefte einen bereits vollzogenen Gütertausch mit dem schon erwähnten Cousin Graf Friedrichs, dem Magdeburger Erzbischof Wichmann, dem er auch die Vogtei über Nienburg schenkte. Insgesamt sollte der Aufenthalt hier der „Bewahrung der Ruhe im Reich“ gelten (Oppl S. 38), die durch den Widerstand gegen den Kaiser in Sachsen gefährdet war. Das sollte wahrscheinlich dadurch erreicht werden, dass der Kaiser die Feinde Herzog Heinrichs des Löwen von Aktionen gegen den Welfenherzog abzuhalten suchte. Wollte doch der Kaiser erneut nach Italien ziehen und suchte vorher seine Stellung in Deutschland zu sichern. Gleichzeitig hielt Barbarossa hier Vorbesprechungen mit dem Böhmenherzog Theobald, der auf dem bevorstehenden Italienzug das böhmische Kontingent anführen sollte.

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Details

Title
Brehnaer Grafen von Friedrich I. bis Friedrich II.
Author
Year
2005
Pages
26
Catalog Number
V66397
ISBN (eBook)
9783638584715
File size
1313 KB
Language
German
Keywords
Brehnaer, Grafen, Friedrich
Quote paper
Dipl.-Lehrer Armin Feldmann (Author), 2005, Brehnaer Grafen von Friedrich I. bis Friedrich II., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66397

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