Kinder- und Jugendschutz in Film und Fernsehen


Seminararbeit, 2006

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gründe für den Schutz Minderjähriger
2.1 Status Quo der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Kinder und Begründung des Kinder- und Jugendmedienschutzes
2.2 Ziele eines präventiven Medienschutzes von Kindern und Jugendlichen

3 Organisation des Kinder- und Jugendmedienschutzes
3.1 Gesetzliche Grundlagen
3.2 Aufgaben, Organisation und Kooperation der wichtigsten Medienkontrollinstitutionen in Deutschland

4 Prüfung der Medien
4.1 Prüfungsrelevante Medien und Prüfungsvorschriften
4.2 Film
4.2.1 Prüfungskriterien
4.2.2 Prüfungsablauf
4.2.3 Rechtliche Konsequenzen aus der Freigabe
4.3 Fernsehen
4.3.1 Prüfungskriterien
4.3.2 Prüfungsablauf
4.3.3 Rechtliche Konsequenzen aus der Freigabe

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Ein abgelegenes Waldstück bei Traunstein, Bayern, am 7. Mai 2006: alkoholisierte Jugendliche finden den Leichnam eines durch Suizid verstorbenen Mannes. Doch anstatt den Fund der Polizei zu melden misshandelt die Gruppe 13- bis 18-Jähriger den Körper aufs Schwerste. Die Folge sind erneut heftige Debatten über die Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzgesetzes, und dies obwohl die Affinität der Täter zu diesen gewalthaltigen medialen Inhalten erst noch geprüft werden muss.[1]

Doch diese Reaktion auf Gewalttaten ist nicht neu: Erfurt, Thüringen, am frühen Vormittag des 26. April 2002. Ein maskierter Mann, später identifiziert als Robert Steinhäuser, betritt schwer bewaffnet ein Gymnasium und richtet ein Blutbad unter Lehrern und Schülern an. Heftige Debatten über die Effizienz des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland, auf Grund der Vorliebe des Attentäters zu gewalthaltigen Filmen und Videospielen, waren auch hier die unmittelbare Folge. Diese Debatte führte letztendlich auch zu einer Reformierung eben dieser Kinder- und Jugendschutzgesetze.[2]

Ereignisse wie diese fordern geradezu eine tief greifende Beschäftigung mit dem deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz. Welche Institutionen sind für die Durchsetzung geltenden Rechts verantwortlich und wie gehen diese vor? Und welche Gesetze bestehen zum präventiven Schutze Minderjähriger vor gewalttätigen, pornographischen, rassistischen oder sonstigen die Entwicklung gefährdenden Inhalte?

Im ersten Teil der Arbeit wird die medienwissenschaftliche Bedeutung und Begründung der Notwendigkeit eines Kinder- und Jugendschutzes dargelegt, während im darauf folgenden zweiten Teil, dem Kern der Arbeit, die wichtigsten Institutionen sowohl in ihrer Arbeitsweise, Funktion und Organisation wie aber auch die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen für den Kinder- und Jugendschutz ausführlich dargestellt werden.

2 Gründe für den Schutz Minderjähriger

Dieses einleitende Kapitel soll zum einen den Status Quo der medienwissenschaftlichen Grundlagen des Themas zusammenfassen, den Bezug zu den Besonderheiten beim Medienkonsum von Kindern herstellen und zum anderen daraus folgend die Notwendigkeit des Schutzes minderjähriger Konsumenten vor medialen Inhalten herausarbeiten.

2.1 Status Quo der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Kinder und Begründung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Da dieses Kapitel lediglich einen einführenden Charakter besitzt und einen Überblick über die verschiedenen Modelle geben soll, bietet es sich an dieser Stelle an das zusammenfassende Modell von Berghaus zu benutzen. Das Modell fasst die bekannten Theorien von Schenk, soziale Netzwerke und Massenmedien (Stufe 1), McLuhan’s Medientheorie mit der bekannten These „the medium is the message“ (Stufe 2) sowie die Agenda Setting Theorie (Stufe 3) zusammen und bringt sie in eine hierarchische Stellung gestaffelt geordnet nach der Wirkungsweise.

Abb. 1: Hierarchisches Massenmedienwirkungsmodell nach Berghaus

Auf Stufe 1, soziales Umfeld vs. Massenmedien, wird unterstellt, dass die sozialen Rahmenbedingungen das mächtigere Wirkungspotential besitzen, zumal das soziale Umfeld und die Lebensumstände auch letztendlich den Konsum und den Umgang mit den Medien bedingen.

Basierend auf McLuhan’s Medientheorie ist das Medium, in welchem der Inhalt transportiert wird, auch maßgeblich an der Aufnahme der vermittelten Informationen beteiligt. Das Medium ist laut Berghaus somit mehr als nur die Summe seiner Inhalte. Als Beispiel werden die Unterschiede zwischen Kulturen mit verschiedenen Stellenwerten bzw. Verfügbarkeiten der Medien angeführt. Eine Kultur ohne Fernsehen unterscheidet sich demnach fundamental von einer Gesellschaft, die bspw. nur über Printmedien verfügt. Dem Medium wird also ein größeres Wirkungspotential als dem Medieninhalt zugeschrieben.

In der dritten und letzten Stufe, werden die kognitiven Effekte den persuasiven übergestellt, da Meinungen und Einstellungen im sozialen Umfeld gebildet und gestärkt werden, welches wiederum an die oberste Stelle der Hierarchie und somit über die Medien gestellt ist.[3]

Übertragen auf das Thema der Arbeit, dem Kinder- und Jugendmedienschutz, lassen sich daraus die folgenden Schlüsse ziehen. Zentral in Bezug auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen lässt sich aus Stufe 1 und 3 nach Schenk folgern, dass für eine in ein soziales Netzwerk integrierte Person keine bis sehr schwache Einflüsse der Medien auf persuasiver Ebene bestehen und daher diese Netzwerke ein ausreichendes Schutzschild vor den Medien darstellen sowie auch, dass ein weiterer Schutz demzufolge nicht notwendig ist. Jedoch beinhaltet dies auch, dass sozial (noch nicht) integrierte Personen sehr wohl einem Einfluss auf Meinungsebene ausgesetzt sind. Dies sind eben unter anderem Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Reife befinden und somit einen besonderen Schutz benötigen, da persuasive Effekte nicht nur Meinungen tangieren sondern auch Nachahmungseffekte bewirken können, welche es besonders bei gewalttätigen Inhalten zu vermeiden gilt.[4]

Aus Stufe 2 lässt sich folgern, dass ein Kinder- und Jugendschutz unbedingt auf medienspezifischer Basis stattfinden muss, da die Medien in sich grundverschieden sind und Inhalte daher auch in jedem Medium unterschiedlich wirken können. Was jedoch nicht bedeutet, dass der gleiche Inhalt in der gleichen Aufmachung in unterschiedliche Medien unterschiedlich bewertet werden sollte, sondern vielmehr, dass dieselben Inhalte in unterschiedlichen Medien in der Regel eben auch unterschiedlich dargestellt werden und demnach auch unterschiedlich rezipiert werden. Bei der Bewertung der gleichen Darstellung eines identischen Inhalts in unterschiedlichen Medien dagegen sollte sehr wohl sichergestellt sein, dass diese Inhalte nicht unterschiedlich bewertet werden. Als Beispiel lässt sich hier die Veröffentlichung eines Filmes im Kino, später auf DVD und anschließend die Ausstrahlung im Fernsehen anführen. Die Freigabe sollte in allen Fällen dann auch identisch sein

2.2 Ziele eines präventiven Medienschutzes von Kindern und Jugendlichen

Neben der in 2.1 hergeleiteten Notwendigkeit eines Kinder- und Jugendmedienschutzes auf Grund der fehlenden Schutzfunktion der in diesem Alter noch nicht ausgebauten sozialen Netzwerke, definieren Büttner et al. von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen drei Maxime, die es bei der Bewertung von Filmen und somit bei der Durchführung des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu beachten gilt. Die Maxime beinhalten Grundwerte wie die Beurteilung von gewalthaltigen oder potentiell sexistischen Darstellungen. Ziel eines Kinder- und Jugendmedienschutzes ist somit die Heranführung von Heranwachsenden an die Medien, so dass eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten geschehen kann. Dabei gilt es, die Brisanz dieser Punkte zu vermitteln, um ein Wertegefühl und -verständnis schaffen zu können.[5]

Positive Effekte des Kinder- und Jugendmedienschutzes sehen z.B. Kübler und Stoffers unter anderem darin, dass er die Möglichkeit bietet, durch Beobachtung gewonnene Erkenntnisse in die medienpolitische Diskussion einfließen lassen zu können, um so z.B. Restriktionen für die Werbung in Gesetzen verankern zu können. Dem Kinder- und Jugendmedienschutz wird also eine positiv beeinflussende Wirkung auf die Gesetzeslage zugesprochen, auf die es zielgerichtet hinzuwirken gilt.[6] Dies sehen auch die Mitarbeiter von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen als eine ihrer Hauptaufgaben und Ziele an – die Unterstützung des öffentlichen und kritischen Diskurses über den Umgang mit Medien. Dieser Diskurs soll eine unverantwortliche und nachlässige elterliche Kontrolle der Mediennutzung ihrer Kinder verhindern.[7]

[...]


[1] Vgl. Br-Online 2006.

[2] Vgl. Bozic 2002.

[3] Vgl. Berghaus 1999, S. 182-199.

[4] Vgl. Schenk; Rössler 1994, S. 261-295.

[5] Vgl. Büttner et al. 2000, S. 47.

[6] Kübler; Stoffers 1985, S. 73f.

[7] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz 2000, S. 49.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Kinder- und Jugendschutz in Film und Fernsehen
Hochschule
Hochschule der Medien Stuttgart
Veranstaltung
Einführung Wissenschaftliches Arbeiten
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V66533
ISBN (eBook)
9783638591027
ISBN (Buch)
9783656803447
Dateigröße
623 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinder-, Jugendschutz, Film, Fernsehen, Einführung, Wissenschaftliches, Arbeiten
Arbeit zitieren
Matthias Kistler (Autor:in), 2006, Kinder- und Jugendschutz in Film und Fernsehen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66533

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