Über den Zusammenhang von Verantwortung und Wahrheit


Hausarbeit, 2006

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Konzept Verantwortung und die Bedeutung der Person

3. Zum Verständnis des Begriffes Wahrheit

4. Verantwortung und Wahrheit

Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Verantwortung und Wahrheit sind sicherlich zwei ebenso zentrale wie kontroverse Begriffe in heutigen philosophischen Debatten. Das sie zumeist unabhängig voneinander diskutiert werden, liegt unter anderem an der Ausdifferenzierung des geisteswissenschaftlichen Fachbetriebs, wo vorwiegend in der theoretischen Philosophie Probleme mit dem Wahrheitsbegriff verortet werden, während die praktische Philosophie die Aufgabe übernommen hat, tragfähige Konzepte von Verantwortung zu entwickeln. Die Arbeit hat das Ziel, ein Verständnis beider Begriffe gerade durch einen Verweisungszusammenhang zu entwickeln.

Einen Grund für diese perspektivische Analyse bieten die aktuellen Kontroversen um die richtige Auffassung von Verantwortung bzw. Wahrheit selbst. Während einerseits die Diskussion angloamerikanischer Prägung über Verantwortung im Kern um die Implikationen der deterministischen Herausforderung[1] kreist, bleibt das Erklärungspotential von Personen als Trägern von Verantwortung eher unbeachtet. Durch stärkere Fokussierung dieses Potentials kann man an dieser Stelle die Konzeption von Fischer/Ravizza[2] modifizieren und um Aspekte des Selbstverständnisses von Personen zu erweitern. Letztlich hängt jedes Konzept von Verantwortung davon ab, wie ihre Akteure beschrieben werden. Hier ist zu zeigen, das diese nur durch einen Wahrheitsbezug in ihrem Selbstverständnis vollständig derart beschrieben sind.

Andererseits zeigen die aktuellen Debatten um die richtige Konzeption von Wahrheit eine starke Tendenz zur Relativierung und Reduzierung des Begriffes, welche sich in der Auseinandersetzung mit Tarski‘s semantischer Rekonstruktion von Wahrheit[3] entwickelt hat. Insbesondere der Pragmatismus in der von Richard Rorty[4] vorgeschlagenen Form plädiert für eine Beilegung der Wahrheitsdiskussion aufgrund fehlender Bedeutsamkeit. Dagegen lässt sich die Bedeutung eines Gebrauchs von Wahrheit skizzieren, welche ihren grundlegenden Ausdruck sowohl in intersubjektiven Argumentationszusammenhängen als auch in der eigenen Selbstbeschreibung findet. Diese Bedeutung ist weder reduzierbar noch trivial, weil sie dadurch die Grundlage für die Zuschreibung von Verantwortung bildet. Die zentrale These der Arbeit lautet also: „Es gibt kein verantwortliches Handeln von Personen ohne einen elementaren Bezug auf Wahrheit, der für Verantwortung konstitutiv ist.“

2. Das Konzept Verantwortung und die Bedeutung der Person

Die Art und Weise, wie Personen handeln[5], können wir u.a. mit dem Begriff der Verantwortung charakterisieren. In Dieser Begriffsverwendung lassen sich zunächst zwei Sinndimensionen entnehmen. Zum Einen bewerten wir andere Personen und uns selbst mit dieser Charakterisierung, d.h. wir haben normative Erwartungen und Urteile in der Art und Weise, wie jemand eben verantwortlich oder unverantwortlich handelt. Diese evaluierende Sinndimension findet ihren Ausdruck in Peter Strawson‘s Grundlage von Verantwortung als ‚reactive attitudes‘:

„We should think of the many different kinds of relationship we can have with other people - as sharers of a common interest; as members of the same family; as colleagues; as friends; as lovers; as chance parties to an enormous range of transactions and encounters. Then we should think, in each of these connections in turn, and in others, of the kind of importance we attach to these attitudes and intentions towards us, and of the kinds of reactive attitudes and feelings to which ourselves are prone.“[6]

Davon lässt sich in theoretischer Hinsicht eine konstituierende Sinndimension abgrenzen, die den Aspekt des ‚Verantwortlichseins‘ im Sinne einer (möglichen) Eigenschaft von Personen fokussiert. Die Zuschreibung von Verantwortung hat in dieser Perspektive die deskriptive Funktion, Personen mit bestimmten Zuständigkeiten auszustatten und damit zugleich als legitimen Teilnehmer an normativer Bewertung zu konstituieren. Damit ist gemeint, das erst wenn jemandem die Eigenschaft zugeschrieben wird (durch sich selbst und andere), verantwortlich zu sein, diesem jemand dann auch legitim in normativer Hinsicht etwas vorgeworfen oder lobend angerechnet werden kann. Allgemeiner gesprochen wird Verantwortung hier weitgehend als Eigenschaft der Zurechenbarkeit von Personen aufgefasst, die damit zugleich die Grundlage für den ersteren Wortgebrauch bildet bzw. als weitere Sinndimension die engere, als normatives Urteil gebrauchende Dimension einschließt, ohne jedoch selbst zugleich normative Forderung zu sein.

Diese Abgrenzung hat den Vorteil, die Voraussetzungen und Implikationen eines Konzeptes von Verantwortung auf zwei verschiedenen Ebenen analysieren zu können. Im Folgenden wird sich die Verwendung des Begriffes Verantwortung innerhalb dieser Arbeit überwiegend auf den zweiten, hier kurz skizzierten konstituierenden Sinn beziehen. Allerdings gilt es, den theoretischen Charakter dieser Trennung betonen, der unter Umständen einer adäquaten Beschreibung unserer Zuschreibungspraxis, gerade im Hinblick auf eine vermeintliche moralische Neutralität von Verantwortung, nicht gerecht wird[7].

Verantwortung ist weiterhin etwas, das zwar nur Personen in vollem Umfang haben können, aber deswegen nicht notwendig auch für alle ihre Handlungen besitzen. Diese Asymmetrie entsteht durch die Abhängigkeit der Verantwortungszuschreibung von verschiedenen Bedingungen, welche beim Vorliegen von Verantwortung erfüllt sein müssen. Drei Bedingungen lassen sich dabei angeben, welche sich aus Aristoteles‘ Überlegungen zur Freiwilligkeit von Handlungen ableiten lassen[8].

Die erste Bedingung bezeichne ich als die Freiheitsbedingung für die Zuschreibung von Verantwortung. In einem ersten groben Sinn entspricht sie der Abwesenheit innerer und äußerer Zwänge und damit ungefähr dem ‚in der Lage sein, das zu machen, wofür man sich unter gegebenen Umständen entschieden hat‘. Allerdings bestreitet die Position des kausalen Determinismus[9] überhaupt die Möglichkeit freier Entscheidungen und Handlungen. Damit fordert sie zu einer genaueren Klärung des angegebenen Sinnes heraus, welche sich noch nicht in einem Verweis auf die Unhintergehbarkeit einer Verantwortungspraxis erschöpfen kann.

In Bezug auf den Determinismus scheint deswegen der Nachweis seiner Irrelevanz für ein angemessenes Verständnis des Zusammenhanges zwischen Freiheit und Verantwortung vielversprechend. Die Unverständlichkeit neuer, eigener Handlungsorientierung durch Akzeptanz der deterministischen Position deutet diese Irrelevanz bereits mit Blick auf reale Handlungssituationen an. Damit ist auf die schwer verständliche Tatsache verwiesen, das wenn wir diese Position übernehmen, zugleich aus prinzipiellen Gründen außerstande sind, jeglicher Handlung einen Sinn oder auch nur eine Motivation dafür abzugewinnen. Mit Verweis auf die grundsätzlich skeptische Intuition bezüglich jeder Rechtfertigung einer Praxis von freien Entscheidungen und Handlungen läst sich die These einer Irrelevanz vertiefen. Wenn keine Rechtfertigung ohne fragliche metaphysische Konstrukte den Generalverdacht völliger Unfreiheit ausräumen kann, scheint letztlich auch theoretisch keine plausible Begründung oder Widerlegung dieser Praxis möglich.

Deswegen scheint eine Widerlegung des kausalen Determinismus für die Annahme einer freiheitlichen Bedingung in der Zuschreibung von Verantwortung nicht zwingend notwendig. Vielmehr geht es darum, die Intuitionen des angegebenen Sinnes innerhalb von Zweifeln an der Freiheit unserer Handlungen zu präzisieren. Im Bereich von bewussten Handlungen bietet sich dafür ein Verständnis der zugrunde liegenden Entscheidung als eines ‚wählen - könnens‘ zwischen zumindest zwei alternativen Möglichkeiten an[10]. Allerdings sind wir auch für Handlungen verantwortlich, denen kein reflektiertes Überlegen vorausging.

Doch auch in diesen Fällen können wir prinzipiell Rechenschaft abgeben, warum wir so und nicht anders gehandelt haben(ggf. durch Hilfe anderer), d.h. Merkmal unserer Handlungen bleibt die Begründbarkeit auf Nachfrage hin. Ob ich dabei einen spezifischen Grund als für mich maßgeblich bei meiner Handlung akzeptiere oder nicht, setzt selbst schon wieder eine Freiheit voraus. Diese Fähigkeit ist letztlich nur verständlich vor dem Hintergrund der Annahme einer Freiheit hinsichtlich der Antwort auf die praktische Frage, was ich in meinem Leben tun soll. Die Existenz dieser Frage (und seiner verschiedenen möglichen Antworten), welche gleichsam den Begründungen einzelner Handlungen einer Person implizit zugrunde liegt, enthält dieser Beschreibung zufolge schon den Begriff der Freiheit.[11]

[...]


[1] Damit ist die Diskussion um das Verhältnis von Verantwortung und Freiheit angesprochen, vgl. Auch S. 3

[2] J.M. Fischer / M. Ravizza, Responsibility and Control, Cambridge University Press 1998 Im Kern dieser Konzeption steht die Begründung von moralischer Verantwortung mit Bezug auf Handlungskontrolle

[3] A. Tarski, Die semantische Konzeption der Wahrheit und die Grundlagen der Semantik (1944), in: Wahrheitstheorien, Suhrkamp stw 210, Frankfurt a.M. 1996 (7.Auflage)

[4] R. Rorty, Wahrheit und Fortschritt, Suhrkamp stw 1620, Frankfurt a.M. 2003, S. 88 „Wenn wir von den Begriffen der Richtigkeit und der Rechtfertigung zum Begriff der Wahrheit übergehen, dann könnte man vermutlich die unumstrittene, aber witzlose These aufstellen, die Wahrheit unserer Äußerungen gelte nicht bloß für eine Zeit oder einen Ort. Doch diese hochtrabende Binsenweisheit bleibt völlig folgenlos (...) Es handelt sich um eine nichtssagende Formulierung der Art, die Pragmatisten vermeiden sollten.“

[5] Der Handlungsbegriff wird hier gebraucht in dem Sinn eines intentionalen Verhaltens, welches prinzipiell begründbar ist

[6] P. Strawson, Freedom and Resentment (1963), in: Perspectives on moral responsibility, edited by J.M. Fischer and M. Ravizza, Cornell University Press, 1993

[7] Durch die Ausblendung der normativen Sinndimension ist es möglich, eine Handlung als verantwortlich zu beschreiben, ohne damit irgendein normatives Urteil bezüglich der Handlung zu implizieren. Sowohl unser Prozess des ‚taking responsibility“‘als Lernen des Umgangs mit Verantwortung als auch unsere tägliche Einbettung in wechselseitige moralische Erwartungen als Ausdruck von Verantwortung legen jedoch keine Ausblendung in praktischer Perspektive nahe.

[8] Aristoteles, Nikomachische Ethik, 3. Buch, dtv München, 1991, S. 149 ff.

[9] J.M. Fischer / M. Ravizza, Perspectives on moral responsibility, Cornell University Press London, 1993, S.8 ff. „Causal determinism is the claim that a complete statement of the laws of nature and a complete description of the facts about the world at some time t0 together entail every fact about the world after t0. If determinism is true, then all of our choices and actions are a consequence of the laws of nature and events in the distant past.“

in ähnlicher Richtung argumentiert auch der biologische Determinismus bspw. von Gerhardt Roth in: Gerhardt Roth, Fühlen, Denken, Handeln. Wie das Gehirn unser Verhalten steuert, Frankfurt a.M. 2001, S. 427 ff.

[10] Die sog. ‚flicker of freedom‘- Strategie (u.a. W. L. Rowe) geht durch ihr Insistieren auf die Unverzichtbarkeit dieses Moments bei der Beschreibung von Verantwortung in eben diese Richtung.

[11] Dieser Gedanke wird ausführlich dargelegt von E. Tugendhat in: Selbstbewußtsein und Selbstbestimmung, stv 221 Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1979, S. 295 ff.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Über den Zusammenhang von Verantwortung und Wahrheit
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Kolloquium
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
23
Katalognummer
V66667
ISBN (eBook)
9783638596046
ISBN (Buch)
9783638694575
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zusammenhang, Verantwortung, Wahrheit, Kolloquium
Arbeit zitieren
Kai Lehmann (Autor:in), 2006, Über den Zusammenhang von Verantwortung und Wahrheit , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66667

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