Ohne die Mitwirkung von Sachverständigen würde kein Bereich unserer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft funktionieren. In der heutigen Praxis des Wirtschaftslebens ist der Einzelne - aufgrund zunehmender Komplexität und Undurchschaubarkeit - in verstärktem Maß auf Auskünfte, Gutachten oder sonstige Stellungnahmen von beruflichen Experten, insbesondere von Sachverständigen, angewiesen. Im Bereich von Vermögensdispositionen wird dies besonders deutlich, denn nur so sieht man sich in der Lage, das Fehlen eigener Kenntnisse für die Entscheidungsfindung auszugleichen und die aus der eigenen Disposition entstehenden Risiken vorher abzuschätzen bzw. zu vermeiden. Mit dem besonderen gesellschaftlichen Stellenwert des Sachverständigen und der Vielfalt seiner Tätigkeit geht dessen haftungsmäßige Relevanz einher.
Bei einer Fallkonstellation, in der zwischen dem Sachverständigen und dem Auskunftsempfänger ein Vertrag zur Auskunftserteilung geschlossen worden ist, gibt es nur wenige Probleme bei der Begründung der Expertenhaftung. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob die Parteien einen rechtlich verbindlichen Vertrag geschlossen haben oder ob es sich bei der Auskunftserteilung um eine reine Gefälligkeit handelt, die rechtsgeschäftlich irrelevant ist. Soweit ein Vertrag zwischen den beiden besteht, kann sich die Haftung des Sachverständigen für seine fehlerhaften Äußerungen auf die sichere Rechtsgrundlage des Vertrages stützen. Dagegen ist umstritten, inwieweit eine Haftung auch dann bestehen soll, wenn durch die fehlerhafte Sachverständigenäußerung nicht der Vertragspartner, sondern ein an dem Vertrag unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Kaum eine Problematik im Schadensersatzrecht ist in den letzten Jahren so viel diskutiert worden wie die Frage, ob und wann Experten für fehlerhafte Auskünfte auch gegenüber Dritten haften sollen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DER SACHVERSTÄNDIGE UND DER MIT IHM GESCHLOSSENE VERTRAG
2.1 Klärung der Begriffe
2.1.1 Wer ist Sachverständiger?
2.1.2 Arten von Sachverständigen
2.1.2.1 Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
2.1.2.2 Der „freie“ Sachverständige
2.1.2.3 Weitere Sachverständigenarten
2.1.3 Die Tätigkeit des Sachverständigen
2.2 Betrauung des Sachverständigen
2.2.1 Rechtsnatur des Sachverständigenvertrags
2.2.2 Vertragsinhalt
2.2.2.1 Klarheit über den Vertrag
2.2.2.2 Ergänzende Feststellung des Sachverständigen
2.3 Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen
2.3.1 Sorgfaltspflichten
2.3.1.1 Pflichten bei der Tatsachenermittlung
2.3.1.2 Pflichten bei der Bewertung von Sachen und Leistungen
2.3.1.3 Pflichten bei der Ursachenermittlung
2.3.2 Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung
2.4 Das Gutachten
3 BEISPIELSFÄLLE ZUR SACHVERSTÄNDIGENHAFTUNG
3.1 Kfz-Sachverständiger
3.2 Fehlerhafte Kunstexpertise
3.3 Käufergruppe-Fall
3.4 Dachboden-Fall
4 RECHTSDOGMATISCHE EINORDNUNG DER PROBLEMATIK
4.1 Auskunftsvertrag zwischen Experten und Dritten
4.1.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Auskunftsvertrag
4.1.2 Die Würdigung der Rechtsprechung in der Literatur
4.2 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
4.2.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
4.2.2 Die Problematik der „Gegenläufigkeit“ der Interessen
4.2.3 Die Problematik des Ausschlusses von Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber
4.3 Dritthaftung aus culpa in contrahendo
4.3.1 Die Lehre von Canaris
4.3.2 Kritische Würdigung
4.4 Kodifikation der culpa in contrahendo
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Regelungsgehalt des § 311 Abs. 3 BGB und die Auswirkungen auf die Dritthaftung von Sachverständigen
4.5 Deliktsrechtliche Lösungsversuche
4.5.1 § 823 I BGB
4.5.2 § 823 II BGB
4.5.3 § 826 BGB
5 KONKRETE AUSGESTALTUNG DER SACHVERSTÄNDIGENHAFTUNG GEGENÜBER DRITTEN
5.1 Voraussetzungen
5.1.1 Leistungsnähe des Dritten
5.1.2 Erkennbarkeit des zu schützenden Personenkreises
5.1.3 Schutzbedürftigkeit des Dritten
5.2 Schadensersatz
5.2.1 Umfang des Schadensersatzes
5.2.2 Mitverschulden
6 MÖGLICHKEIT DER HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNG UND VERSICHERBARKEIT DER HAFTUNG
6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung durch Fixierung des Leistungsprogramms
6.2 Vereinbarung einer/s Haftungsbeschränkung/ -ausschlusses
6.2.1 Einschränkung der Haftung durch AGB
6.2.2 Einschränkung der Haftung durch Individualvereinbarungen
6.3 Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
7 VERJÄHRUNG VON HAFTPFLICHTANSPRÜCHEN UND ABKÜRZUNG DER VERJÄHRUNGSFRIST
7.1 Verjährungsbestimmungen
7.2 Abkürzung der Verjährung durch AGB-Klauseln
7.3 Abkürzung der Verjährung durch Individualvereinbarung
8 FAZIT
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Diplomarbeit untersucht die zivilrechtliche Dritthaftung von Sachverständigen bei Vermögensschäden, insbesondere die dogmatische Herleitung dieser Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen zwischen Sachverständigen und Geschädigten.
- Analyse der Rechtsbeziehungen zwischen Sachverständigen, Auftraggebern und Dritten
- Kritische Würdigung der Vertragskonstruktionen zur Begründung der Dritthaftung (z.B. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte)
- Untersuchung deliktsrechtlicher Lösungsansätze
- Diskussion über Möglichkeiten der Haftungseinschränkung und Versicherbarkeit
Auszug aus dem Buch
3.4 Dachboden-Fall
Im heftig umstrittenen Dachboden-Fall war ein verpflichteter Bausachverständiger vom Eigentümer eines Hausgrundstücks im Hinblick auf dessen Veräußerung mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt worden. Dabei hatte der Vertreter des Eigentümers den Sachverständigen durch Täuschungen davon abgelenkt, dass der Dachspitzboden des Hauses erheblich mangelhaft war. Der Sachverständige hatte es deshalb unterlassen, diesen ohnehin nur schwer zugänglichen Teil des Hauses in Augenschein zu nehmen. Er hatte daher in dem Gutachten erklärt, es seien keine nennenswerten Reparaturen erforderlich und den Unterhaltungszustand des Hauses insgesamt als gut bezeichnet. Wie dem Sachverständigen bei der Auftragserteilung mitgeteilt worden war, wurde das Gutachten einem Kaufinteressenten bei den Vertragsverhandlungen vorgelegt, der das Grundstück unter Ausschluss der Haftung des Verkäufers für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel kaufte.
Der Käufer stellte jedoch später bei Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden schwerwiegende Feuchtigkeitsschäden fest, die ein von diesem eingeschalteter Sachverständiger für so gravierend erachtete, dass „wahrscheinlich die gesamte Dachkonstruktion abgebrochen und durch ein neues Dach ersetzt werden müsse“. Nachdem er die daraufhin gegen den Verkäufer angestrengte Schadensersatzklage nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zurückgenommen hatte, verlangte er von dem Sachverständigen Schadensersatz wegen schuldhaft unrichtiger Bewertung des Kaufgrundstücks. Es wurde beanstandet, dass nicht auch der Dachspitzboden begutachtet wurde. Wäre dies nämlich geschehen, hätten die gravierenden Baumängel auffallen müssen und der Käufer hätte im Falle der Berücksichtigung der Baumängel bei der Erstattung des Gutachtens von dem Kauf des Grundstücks Abstand genommen.
Die Besonderheit bei der vorliegenden Konstellation betrifft die Tatsache, dass die Interessen des Verkäufers, in diesem Fall auch der Gutachtenbesteller, und des zu schützenden Käufers gegenläufig waren. Der wahre Zustand des Gebälks war dem Verkäufer bekannt und er machte sich die Schwierigkeiten bezüglich der Zugänglichkeit des Spitzbodens zunutze, um diese Mängel zu verheimlichen und sodann arglistig von dem objektiv unrichtigen Gutachten Gebrauch zu machen. Er war nämlich an einer möglichst hohen Bewertung des Hauses interessiert, während der Käufer eine möglichst geringe Bewertung anstrebte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Rolle des Sachverständigen in der modernen Gesellschaft und führt in die Problematik der Haftung für Vermögensschäden gegenüber Dritten ein.
2 DER SACHVERSTÄNDIGE UND DER MIT IHM GESCHLOSSENE VERTRAG: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Sachverständigen, erläutert verschiedene Arten von Sachverständigen und analysiert die Rechtsnatur des Sachverständigenvertrags sowie dessen Aufgaben und Pflichten.
3 BEISPIELSFÄLLE ZUR SACHVERSTÄNDIGENHAFTUNG: Anhand verschiedener Fallbeispiele wie Kfz-Gutachten, Kunstexpertisen oder dem sogenannten Dachboden-Fall werden prototypische Konstellationen der Haftung gegenüber Dritten aufgezeigt.
4 RECHTSDOGMATISCHE EINORDNUNG DER PROBLEMATIK: Dieses Kapitel diskutiert verschiedene dogmatische Lösungsansätze zur Begründung der Dritthaftung, darunter den Auskunftsvertrag, den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sowie Konzepte der culpa in contrahendo.
5 KONKRETE AUSGESTALTUNG DER SACHVERSTÄNDIGENHAFTUNG GEGENÜBER DRITTEN: Hier werden die Voraussetzungen für die Haftung gegenüber Dritten im Detail untersucht, insbesondere die Leistungsnähe und die Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises sowie Aspekte des Schadensersatzes.
6 MÖGLICHKEIT DER HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNG UND VERSICHERBARKEIT DER HAFTUNG: Das Kapitel befasst sich mit Wegen für Sachverständige, ihr Haftungsrisiko durch vertragliche Fixierung, AGB-Klauseln oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu begrenzen.
7 VERJÄHRUNG VON HAFTPFLICHTANSPRÜCHEN UND ABKÜRZUNG DER VERJÄHRUNGSFRIST: Es werden die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen erläutert und Möglichkeiten zur Abkürzung der Verjährungsfristen in Verträgen untersucht.
8 FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und hinterfragt kritisch die weitreichende Rechtsprechung zur Haftung bei gegenläufigen Interessen.
Schlüsselwörter
Sachverständigenhaftung, Dritthaftung, Vermögensschaden, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Auskunftsvertrag, Culpa in contrahendo, Sorgfaltspflichten, Gutachten, Haftungsausschluss, Berufshaftpflichtversicherung, Verjährung, Interessengegenläufigkeit, Schadensersatz, Beweislast, Haftungsrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Sachverständigen für Vermögensschäden, die bei Dritten entstehen, welche nicht Vertragspartner des Sachverständigen sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die dogmatische Einordnung der Dritthaftung, die Rolle verschiedener Vertragskonstruktionen (z.B. Schutzwirkung für Dritte), die Analyse der Pflichten des Sachverständigen und die Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel der Arbeit ist es, die Reichweite der Sachverständigenhaftung für Vermögensschäden Dritter zu untersuchen und aufzuzeigen, wie diese Haftung dogmatisch gerechtfertigt werden kann und wo ihre Grenzen liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Rechtsprechung (insbesondere BGH-Urteile) und der rechtswissenschaftlichen Literatur, um die verschiedenen Haftungsmodelle zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Sachverständigentätigkeit, die Darstellung von Beispielsfällen, die rechtsdogmatische Einordnung der Haftung sowie die Erörterung von Haftungseinschränkungen und Verjährungsfragen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Dritthaftung, Schutzwirkung für Dritte, Culpa in contrahendo, Sorgfaltspflichten und Haftungsbegrenzung charakterisiert.
Was ist das Besondere am „Dachboden-Fall“?
Der Dachboden-Fall illustriert die Problematik der „Gegenläufigkeit der Interessen“, bei der Verkäufer und Käufer entgegengesetzte Interessen an einer Expertise haben und der Auftraggeber arglistig auf das Gutachten einwirken kann.
Warum ist die Haftung für „reine Vermögensschäden“ gegenüber Dritten umstritten?
Sie ist umstritten, weil die dogmatische Rechtfertigung schwierig ist, da der Sachverständige primär seinem Auftraggeber verpflichtet ist und eine Haftung gegenüber unbeteiligten Dritten zu unkalkulierbaren Risiken führen könnte.
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- Gert Schuller (Author), 2006, Die Reichweite der Haftung des Sachverständigen für Vermögensschäden Dritter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66835