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Die Freirechtsbewegung

Title: Die Freirechtsbewegung

Seminar Paper , 2002 , 28 Pages , Grade: 13 Punkte

Autor:in: Oliver Guido Scherb (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die Freirechtsbewegung entstand in der Zeit des Pandektenrechts, in der Rechtspositivismus und Begriffsjurisprudenz herrschten. Diese Bewegung zu beschreiben ist schwierig und eine eindeutige Eingrenzung ist bis heute nicht gelungen. Deshalb erscheint das Schrifttum der Bewegung als sehr umfangreich und über die eigentlichen Quellen herrscht Unklarheit.
Das ist wohl auch der Grund für die stark auseinandergehenden Meinungen über Bezeichnung, Grundrichtung, Ziele und Methode des ,,Freirechts".1 Diese Vermengung verschiedenster Anliegen (psychologische, soziologische, positiv-rechtliche, politische) erschwert weiter das Erfassen der Lehre.2 Um dennoch den freirechtlichen Ideenkomplex darlegen zu können, versuchte Kanigs durch die Einteilung in fünf Gruppen3 einen Annäherungswert zu schaffen, obwohl ihm bewusst war, dass die Lehrmeinung vieler Autoren durchaus nicht nur einer Gruppe zuzuordnen ist.4 Larenz will nur Subjektivismus und Voluntarismus als Wesenszüge freirechtlicher Gesinnung gelten lassen, wobei jedoch neben diesem wichtigen Kriterium andere wesentliche Züge vernachlässigt werden.5 Andere wiederum unterscheiden nur nach allgemein und extrem freirechtlichen Ansichten.6 Allen gemein ist ihr Kampf gegen die Begriffsjurisprudenz und den Rechtspositivismus mit seiner Lehre von der Lückenlosigkeit des Gesetzes, sowie ihr Ringen um die Erkenntnis des Verhältnisses von Richter und Gesetz, Gesetz und Recht im Lichte der Gerechtigkeit.
Ich will mit diesem Aufsatz versuchen, einen differenzierenden Überblick über die Fassetten des Freirechts zu geben ohne eine Wertung was ,,gut" oder ,,schlecht" war vorzunehmen.
[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Geschichtliches

I. Die Vorläufer (bis 1850 Geborene)

1. Naturrechtlich orientierte Kritiker

2. Soziologische Richtung

3. Weitere Vertreter

II. Die Bewegung

1. „Erste Generation“ (die um 1860 Geborenen)

a) Ehrlich „Freie Rechtsfindung und freie Rechtswissenschaft“

b) Wurzel „Das juristische Denken“

c) Stampe „Rechtsfindung“ und „Gesetz und Richtermacht“

2. „Zweite (letzte) Generation“

a) Gnaeus Flavius (Kantorowicz) „Der Kampf um die Rechtswissenschaft“

III. Das Ende

C. Ihre „Erben“ (eine Abgrenzung)

I. Interessenabwägung

II. Naturwissenschaftliche Jurisprudenz

III. Gefühlsjurisprudenz

IV. Soziologische Jurisprudenz

D. Die Streitpunkte

I. Contra legem

II. Die Lücke

III. Gesetz und Recht

IV. Weitere Ansätze

1. „social engineering“

2. „Natur der Sache“, „das richtige Recht“

E. Wichtige Vertreter

I. Eugen Ehrlich (Der Vater)

II. Hermann Ulrich Kantorowicz (Der Theoretiker)

III. Ernst Fuchs (Der Praktiker)

F. „Freirechtelei“ des Nationalsozialismus

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit gibt einen differenzierenden Überblick über die historische Entstehung, die wesentlichen Vertreter sowie die zentralen methodischen Ansätze der Freirechtsbewegung unter Verzicht auf wertende Kategorisierungen. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen Richter, Gesetz und Recht kritisch beleuchtet.

  • Historische Entwicklung der Freirechtsbewegung und ihrer Vorläufer
  • Kritik am Rechtspositivismus und der Begriffsjurisprudenz
  • Die verschiedenen Generationen und Hauptvertreter der Bewegung
  • Zentrale Streitpunkte wie Lückenhaftigkeit des Gesetzes und freie Rechtsfindung
  • Historische Einordnung und Rezeption im Nationalsozialismus

Auszug aus dem Buch

Gnaeus Flavius (Kantorowicz) „Der Kampf um die Rechtswissenschaft

1906 erschien in Heidelberg unter dem Pseudonym „Gnaeus Flavius“ eine kurze Streitschrift mit dem Titel „Der Kampf um die Rechtswissenschaft“. Sie gilt noch heute als eine Art Programmschrift, Manifest, als das zentrale Werk der Freirechtsbewegung. Es verursachte einen solchen Wirbel, das man um so erstaunter war zu erfahren, das es von dem noch nicht 30 Jahre alten, in der Fachwelt bis dahin völlig unbekannten Hermann Ulrich Kantorowicz war.

Schon die Wahl des Pseudonyms ist interessant. Nach der römischen Legende hat Gnaeus Flavius geheimgehaltene Klage- und Gerichtsformeln veröffentlicht und damit das bis dahin bestandene Beratungs- und Interpretationsmonopol der Rechtspriester und deren darauf beruhende Macht zerstört.

Entsprechend ihres Charakters als Kampfschrift ist sie hauptsächlich gegen die Begriffsjurisprudenz als bereits eine neue eigene Position. Kantorowicz räumte denn auch ein, dass die Schrift sich nicht durch begriffliche Klarheit bis ins letzte auszeichne, dies aber bei einer jungen Bewegung auch nicht verlangt werden könne. Der neuen Lehre gehe es lediglich darum zu zeigen, „was ist, was stets und überall geübt worden ist“, sie habe also deduktiven, nicht konstitutiven Charakter.

Da er im Gesetz nicht weniger Lücken als Worte entdeckte, glaubte er, dass „allein das freie Recht mit der Spontaneität seiner Entscheidungen und der gefühlsmäßigen Deutlichkeit seiner Inhalte die Ausfüllung dieser Lücken bringen könne“.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die begriffliche Problematik der Freirechtsbewegung ein und skizziert den gemeinsamen Kampf gegen die Begriffsjurisprudenz.

B. Geschichtliches: Das Kapitel zeichnet die allmähliche Entstehung der Bewegung von den frühen naturrechtlichen Kritikern bis hin zur zweiten Generation der Freirechtler nach.

C. Ihre „Erben“ (eine Abgrenzung): Hier werden verwandte Strömungen wie die Interessenjurisprudenz und die Soziologische Jurisprudenz vom eigentlichen Freirechtsgedanken abgegrenzt.

D. Die Streitpunkte: Dieser Teil behandelt die zentralen theoretischen Konfliktfelder der Bewegung, insbesondere die Fragen der Gesetzeslücken und des Verhältnisses von Gesetz und Recht.

E. Wichtige Vertreter: Es erfolgt eine detaillierte biographische und wissenschaftliche Vorstellung der prägenden Köpfe Eugen Ehrlich, Hermann Ulrich Kantorowicz und Ernst Fuchs.

F. „Freirechtelei“ des Nationalsozialismus: Das abschließende Kapitel reflektiert den Missbrauch freirechtlicher Ideen durch die Ideologie des Nationalsozialismus und die historische Verantwortung der Juristen.

Schlüsselwörter

Freirechtsbewegung, Begriffsjurisprudenz, Rechtspositivismus, Gnaeus Flavius, Eugen Ehrlich, Hermann Ulrich Kantorowicz, Ernst Fuchs, freie Rechtsfindung, Gesetzeslücken, Rechtssoziologie, Interessenabwägung, Natur der Sache, richterliche Rechtsschöpfung, Rechtsgeschichte, Privatrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung, den Zielen und der methodischen Ausrichtung der Freirechtsbewegung, einer bedeutenden Strömung in der Privatrechtsgeschichte.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die Kritik an der Begriffsjurisprudenz, das Lückenproblem im Gesetz, die Rolle des Richters als Rechtsgestalter sowie die historische Einordnung der Bewegung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist ein objektiver Überblick über die Facetten der Freirechtslehre ohne wertende Einordnung, um die verschiedenen Strömungen innerhalb der Bewegung verständlich zu machen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristisch-historische Analyse der Originalschriften der Freirechtler sowie eine Auswertung einschlägiger rechtswissenschaftlicher Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil analysiert die chronologische Entwicklung der Bewegung, stellt die wichtigsten Vertreter vor und untersucht systematisch die strittigen Punkte wie das Verhältnis von Richter und Gesetz.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?

Zentrale Begriffe sind unter anderem Freirechtsbewegung, Rechtssoziologie, freie Rechtsfindung, Begriffsjurisprudenz, Gesetzeslücken sowie die Biographien der Protagonisten Ehrlich, Kantorowicz und Fuchs.

Wie unterschied sich die Haltung der Freirechtler vom damaligen Rechtspositivismus?

Während der Rechtspositivismus von der Lückenlosigkeit des Gesetzes und logischer Deduktion ausging, betonten die Freirechtler die schöpferische Rolle des Richters angesichts unvermeidbarer Lücken im Gesetz.

Welche Rolle spielte das Pseudonym „Gnaeus Flavius“ für Kantorowicz?

Kantorowicz wählte dieses Pseudonym in Anlehnung an eine römische Legende, um den rebellischen und befreienden Charakter seiner Kampfschrift gegen die dogmatische Interpretation des Rechts zu unterstreichen.

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Details

Title
Die Freirechtsbewegung
College
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Juristische Fakultät)
Course
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Grade
13 Punkte
Author
Oliver Guido Scherb (Author)
Publication Year
2002
Pages
28
Catalog Number
V6697
ISBN (eBook)
9783638142106
Language
German
Tags
Freirechtsbewegung Privatrechtsgeschichte Neuzeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Oliver Guido Scherb (Author), 2002, Die Freirechtsbewegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6697
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