Abstract or Introduction
John Locke beschreibt zu Beginn des zweiten Teils seiner „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ den Zustand der Menschheit bevor sie in den organisierten Gesellschaftszustand übergeht, um durch die Untersuchung der ursprünglichen Rechte und Eigenschaften politische Gewalt zu erklären. Durch die schon im Naturzustand vorhandenen Rechte des Menschen, folgt auch für den Gesellschaftszustand eine Staatsform, die diese Rechte anerkennt. Die Probleme des Naturzustandes sollen durch den Staat behoben werden. Durch eine genaue Analyse des Naturzustandes lässt sich also, wie von Locke intendiert, viel über Staatsform und Rechte des Menschen im Staat ablesen.
- Quote paper
- Kathrin Kaasch (Author), 2004, Naturzustand und Naturrecht bei John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67093
Publish now - it's free
✕
Excerpt from
9
pages
Comments
Hat gewisse inhaltliche Fehler ... und ist nicht optimal gegliedert, da sich das Naturrecht aus dem Naturzustand ableitet und nicht anderst herum.