John Locke beschreibt zu Beginn des zweiten Teils seiner „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ den Zustand der Menschheit bevor sie in den organisierten Gesellschaftszustand übergeht, um durch die Untersuchung der ursprünglichen Rechte und Eigenschaften politische Gewalt zu erklären. Durch die schon im Naturzustand vorhandenen Rechte des Menschen, folgt auch für den Gesellschaftszustand eine Staatsform, die diese Rechte anerkennt. Die Probleme des Naturzustandes sollen durch den Staat behoben werden. Durch eine genaue Analyse des Naturzustandes lässt sich also, wie von Locke intendiert, viel über Staatsform und Rechte des Menschen im Staat ablesen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Naturzustand
2.1. Eigenschaften des Naturzustandes
2.2. Eigenschaften des Naturrechts
2.3. Durchsetzung des Naturrechts im Naturzustand
3. Probleme des Naturzustandes
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Naturzustand und das Naturrecht bei John Locke, um die daraus resultierenden Anforderungen an eine staatliche Ordnung sowie die Rechte des Individuums gegenüber der politischen Gewalt zu bestimmen.
- Die begriffliche Bestimmung von Gleichheit und Freiheit im Naturzustand
- Die Herleitung und Funktion des natürlichen Gesetzes
- Die Ausübung des Strafrechts und das Recht auf Wiedergutmachung
- Die Kritik an der absoluten Monarchie durch das Fehlen eines unparteiischen Richters
Auszug aus dem Buch
2.1. Eigenschaften des Naturzustandes
Der Mensch befindet sich im vorgesellschaftlichen Naturzustand laut Locke in einem Status der Gleichheit und Freiheit.
Die erste Eigenschaft der Menschen im Naturzustand, die Gleichheit, bezieht er zunächst auf "Macht und Rechtsprechung"1. Sie ergibt sich daraus, dass alle Menschen von Natur aus in Rang und Gattung ebenbürtig sind. Locke erweitert den Begriff, indem er die Gleichheit auch auf den "Gebrauch derselben Fähigkeiten"(§4, S.202) und den "Genuss derselben Vorteile der Natur"(§4, S.202) bezieht. Die einzige Rechtfertigung von dieser natürlichen Gleichheit abzuweichen und Über- oder Unterordnung einzuführen, sieht Locke in einer "deutlichen Willensäußerung"(§4, S.202) Gottes, die dies befiehlt.
Um das Postulat der Gleichheit weiter zu legitimieren, beruft sich Locke schließlich auf den Theologen Hooker, der diese von den christlichen Grundsätzen der Gerechtigkeit und Barmherzigkeit ableitet (Vgl. §5, S.202). Man kann die Kernaussage Hookers in einer einfachen Volksweisheit zusammenfassen: Was du nicht willst, was man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu. Dieses Gleichgewicht von Geben und Nehmen bezieht Hooker auf immaterielle Werte, wie zum Beispiel die Liebe. Zusätzlich verwendet er aber auch Begriffe, die durchaus die materielle Gleichheit umfassen. "Gutes empfangen" und "Wünsche erfüllen" (§5, S.202) soll jeder so wie er es für sich selber wünschen würde, denn: "gleiche Dinge [müssen] auch notwendigerweise das gleiche Maß haben".(§5, S.202)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in Lockes Untersuchung der ursprünglichen Rechte des Menschen ein, um die Notwendigkeit und Form staatlicher Gewalt zu begründen.
2. Der Naturzustand: Hier werden die zentralen anthropologischen Konzepte der Gleichheit und Freiheit sowie die daraus abgeleiteten Regeln des Naturrechts und deren praktische Durchsetzung dargelegt.
2.1. Eigenschaften des Naturzustandes: Dieses Unterkapitel definiert den Status der Menschen als gleich und frei und begründet diese Annahmen mit theologischen sowie vernunftbasierten Argumenten.
2.2. Eigenschaften des Naturrechts: Der Fokus liegt auf der Begründung des natürlichen Gesetzes als vernunftgeleitete Verpflichtung zur Selbsterhaltung und Erhaltung der Menschheit.
2.3. Durchsetzung des Naturrechts im Naturzustand: Dieser Abschnitt erläutert, wie das Recht auf Bestrafung und Wiedergutmachung im Naturzustand jedem Individuum zusteht, um den Schutz vor Übertretern zu gewährleisten.
3. Probleme des Naturzustandes: Das Kapitel identifiziert das Fehlen eines unparteiischen Richters als zentrales Defizit, welches den Übergang in einen organisierten Gesellschaftszustand erforderlich macht.
4. Schluss: Der Schluss fasst zusammen, dass die Mängel des Naturzustandes eine unparteiische Rechtsprechung verlangen, weshalb die absolute Monarchie als Herrschaftsform in Lockes Theorie diskreditiert wird.
Schlüsselwörter
Naturzustand, Naturrecht, John Locke, Gleichheit, Freiheit, Eigentum, Vernunft, Selbsterhaltung, Strafrecht, Wiedergutmachung, unparteiischer Richter, Gesellschaftszustand, politische Theorie, Gewaltenteilung, absolute Monarchie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht Lockes politiktheoretische Grundlagen des Naturzustandes und des Naturrechts als Basis für die Legitimation staatlicher Herrschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den menschlichen Status im Naturzustand, die Bedeutung von Naturrechten, die Strafrechtstheorie und die Kritik an der unparteiischen Rechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aus Lockes Analyse des Naturzustandes die Anforderungen an einen gerechten Staat und die Unveräußerlichkeit individueller Rechte abzuleiten.
Welche methodische Herangehensweise wird gewählt?
Die Arbeit basiert auf einer textnahen Analyse der "Zwei Abhandlungen über die Regierung" von John Locke unter Einbeziehung der dort genannten Paragraphen und philosophischen Herleitungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Eigenschaften des Naturzustandes, das Konstrukt des Naturrechts sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik eines fehlenden neutralen Schiedsrichters.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Naturzustand, Freiheit, Gleichheit, Vernunft, Selbsterhaltung und unparteiischer Richter.
Warum hält Locke den Naturzustand für friedlicher als Hobbes?
Locke begründet den Naturzustand durch das Naturrecht und zwei Grundregeln, die das Leben notwendigerweise schützen, anstatt ihn als reinen Krieg aller gegen alle zu interpretieren.
Inwiefern lehnt Locke die absolute Monarchie ab?
Locke lehnt die absolute Monarchie ab, da der Monarch selbst Teil des Konflikts sein kann, ohne dass eine übergeordnete, unparteiische Instanz für Gerechtigkeit sorgt.
- Quote paper
- Kathrin Kaasch (Author), 2004, Naturzustand und Naturrecht bei John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67093