Sebnitz, Fallbeispiel eines medialen Supergaus


Dossier / Travail, 2003

28 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit

2. Journalistische Ethik
2.1 Ethiktheorien im Journalismus
2.2 Der Pressekodex

3. Der Fall Sebnitz: Ablauf der Geschehnisse
3.1 Der „wahre“ Ablauf
3.2 Der Ablauf der medialen Berichterstattung
3.2.1 Der erste Tag der Berichterstattung: „Kleiner Joseph – gegen 50 Neonazis hatte er keine Chance“
3.2.2 Die folgende Berichterstattung
3.2.3 Die folgenden zwei Wochen: Die weitere Chronologie des Falles

4. Analyse der Berichterstattung
4.1 Journalistische Mängel bei der Berichterstattung in Sebnitz
4.1.1 Recherchefehler
4.1.2 Mängel der Themenbewertung und der Rubrizierung
4.1.3 Emotionalisierungen
4.2 Verstöße gegen Prinzipien journalistischer Ethik

5. Fazit

6. Literaturliste

1. Einleitung

Die vorliegende Hauarbeit beschäftigt sich mit dem „Fall Sebnitz“, der vor einigen Jahren die Öffentlichkeit schockiert und eine Grundsatz-debatte über Medienethik ausgelöst hat. Damals paralysierte die unglaubliche Geschichte des kleinen Joseph Abdullah, der anscheinend von einer Horde Rechtsradikaler in einem Freibad ertränkt wurde, die ganze Bundesrepublik. Die Indizienlage schien eindeutig, der filmreife Stoff real - mitten in Deutschland und natürlich im Osten.

Aber urplötzlich war die Beweislage doch nicht mehr so ganz klar und der wahre Hintergrund der Story kam langsam ans Tageslicht. Der Tod des kleinen Joseph Abdullah entwickelte sich schließlich zu einem Mediengau – die anfangs inszenierte Geschichte über einen armen kleinen ermordeten Jungen, eine heldenhafte Mutter, eine provinzielle, faschistische ostdeutsche Kleinstadt und einen selbstgerechten und handlungs-unfähigen Rechtsapparat flog auf.

1.1 Aufbau der Arbeit

Die Hausarbeit soll zunächst aufzeigen, welche moralischen und ethischen Leitlinien ein Journalist bei seiner täglichen Arbeit zu verfolgen hat. Dabei steht vor allem der Pressekodex als bekanntestes und probatestes Mittel zur Sanktionierung von journalistischem Fehlverhalten im Zentrum der Betrachtung.

Das dritte Kapitel der Hausarbeit beschäftigt sich dann ganz konkret mit den Vorfällen in Sebnitz. Zunächst wird der wahre Verlauf der Geschehnisse geschildert. Danach wird der Fokus auf die mediale Berichterstattung gerichtet und hier speziell auf die BILD-Berichte. Dieser Teil der Hausarbeit hat inhaltsanalytischen Charakter.

Im vierten Teil der Hausarbeit wird die Berichterstattung über den Fall Joseph bewertet. Journalistische Fehlleistungen sollen in diesem Teil der Arbeit aufgedeckt und konkretisiert werden. Zum Ende dieses Teiles werden einige Verstöße gegen die unter Gliederungspunkt 2 formulierten Leitlinien journalistischer Ethik aufgezeigt.

Am Ende der Hausarbeit werden die gefundenen Ergebnisse in Form eines kurzen Fazits zusammengefasst.

2. Journalistische Ethik

An dieser Stelle werden einige Grundsätze journalistischer Ethik angesprochen. Dabei soll nur ein grober Einblick in Leitlinien journalistischen Handelns gegeben werden - eine ausführlichere Behandlung dieses Themas würde zu weit vom eigentlichen Gegenstand der Hausarbeit entfernen.

Es gibt unterschiedliche Ansätze journa-listischer Ethik. Diese verfolgen das Ziel, dem Journalisten bei seiner praktischen Arbeit einen gewissen moralischen Rahmen abzustecken, aus dem er nicht ausbrechen sollte. Die ethischen An-sätze geben dem Journalisten also quasi einen Leitfaden, eine Orientierungshilfe mit an die Hand, mit deren Hilfe er sein Handeln einzuschätzen weiß. Solche Kodizes sind insbesondere in Ländern wichtig, in denen die Pressefreiheit herrscht, da dort Journalisten eine Sonderstellung einnehmen und de jure alles veröffentlichen dürfen, was sie wollen.

2.1 Ethiktheorien im Journalismus

Zu den wichtigsten theoretischen Ethikansätzen zählen der so genannte normativ-ontologische Ansatz und der empirisch-analytische Ansatz.

Der normativ-ontologische Ansatz wurde von Hermann Boventer begründet. Boventer entwickelt bei seinem Konzept auf der Grundlage christlicher Werte und aufklärerischer Normen eine journa-listische ‚Vernunft’. Moralische Verhaltensregeln für den einzelnen Journalisten werden also geschaffen – Boventer entwickelt eine journalistische Reflexionsmoral.

Der von Rühl/Saxer formulierte empirisch-analytische Ansatz betrachtet nicht nur den einzelnen Journalisten selbst, sondern weist auf der Grundlage empirischer Daten darauf hin, dass journalistisches Handeln durch komplexe System-zusammenhänge beeinflusst wird. Ethisches bzw. unethisches Verhalten geht demnach nicht nur vom Journalisten selbst aus sondern wird durch systemische Imperative bedingt und beeinflusst. Als einzig verbindliche Verhaltensregel propagiert der empirisch-analytische Ansatz die Achtung des Mitmenschen.

2.2 Der Pressekodex

Neben den unterschiedlichen Ethiktheorien gibt es in Deutschland noch den so genannten Presse-kodex, deren Einhaltung von dem Presserat kon-trolliert wird. Der Pressekodex umfasst die wichtigsten journalistischen Verhaltensregeln. In der Praxis ist er das probateste Mittel[1], um journa-listische Verstöße zu sanktionieren. Dabei verfügt er aber über keine legislativen Vollmachten, um journalistisches Fehlverhalten zu bestrafen. Er kann im Fall eines Vergehens nur Rügen aus-sprechen. Dabei sollte man die Wirkung der Aussprache von Rügen nicht unterschätzen, da die von den Absatzzahlen abhängigen betroffenen Zeitungen an Image und somit indirekt auch an Kaufkraft verlieren. Trotzdem wird der Presse-kodex häufig wegen fehlender rechtlicher Auto-ritäten als „zahnloser Tiger“ bezeichnet.

Im Folgenden sollen die für diese Hausarbeit relevanten Passagen des Pressekodex vorgestellt werden[2]. Diese sind insbesondere die Paragraphen 1,2,7 und 13.

- Ziffer 1 „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

- Ziffer 2: „Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“

- Ziffer 7: „Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.“

- Ziffer 13: „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.“

[...]


[1] bzw. das einzige

[2] entnommen aus „http://www.presserat.de/pressekodex.html“

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Sebnitz, Fallbeispiel eines medialen Supergaus
Université
University of Münster  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Cours
Boulevardjournalismus
Note
2,7
Auteur
Année
2003
Pages
28
N° de catalogue
V67170
ISBN (ebook)
9783638601665
ISBN (Livre)
9783656791638
Taille d'un fichier
524 KB
Langue
allemand
Annotations
Arbeit mit breitem Rand
Mots clés
Sebnitz, Fallbeispiel, Supergaus, Boulevardjournalismus
Citation du texte
Meiko Merda (Auteur), 2003, Sebnitz, Fallbeispiel eines medialen Supergaus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67170

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