Der Völkermord in Ruanda und seine Wahrnehmung in der Gesellschaft in Deutschland


Examination Thesis, 2006

55 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition von Völkermord

3 Der Völkermord in Ruanda
3.1 Geschichtlicher Hintergrund
3.2 Der Völkermord

4 Wahrnehmung in der Gesellschaft in Deutschland
4.1 Der Genozid in Ruanda als Thema in der Bundespolitik
4.1.1 Feststellungen
4.1.2 Bemühungen
4.1.3 Resultate
4.2 Die Berichterstattung in der Presse
4.2.1 Vor der Erkenntnis
4.2.2 Die Feststellung „Genozid“
4.2.3 Erkenntnisse und Forderungen

5 Resümee und Ausblick

Abbildungsverzeichnis

Quellennachweis.

Eidesstattliche Erklärung

1 Einleitung

Als im Jahr 1994 in der ostafrikanischen Republik Ruanda zwischen einer halben und einer Million Tutsi und gemäßigte Hutu ermordet wurden, war dies wohl eines der brutalsten und schrecklichsten Verbrechen, an die sich die Menschheit erinnert. Trotz der Anwesenheit von UN-Friedenstruppen, die unter Führung von General Romeo Dallaire sowohl als Augenzeugen als auch als Berichterstatter für die Staatengemeinschaft dienten, blieb eine Hilfe durch die Vereinten Nationen aus. Die Welt wurde Zeuge von Massenermordungen, die nicht einmal vor unbewaffneten Zivilisten, Frauen und Kindern Halt machten. Mit Macheten bewaffnete Bürger gingen auf Nachbarn und Kollegen los, angetrieben von rassistischen, extremistischen Machthabern, unterstützt durch die Massenmedien. Erst durch eine selbst gegründete, aus Exil-Ruandern bestehende Rebellenarmee konnten die Täter nach ihrer hunderttägigen Gewaltherrschaft aus dem Land vertrieben werden. Die Frage, weshalb die Weltöffentlichkeit nicht, oder erst zu spät eingegriffen hat, ist immer noch nicht ausreichend beantwortet. Vielerorts wird mit Unwissenheit oder Fehleinschätzung argumentiert. Wie die Gesellschaft in Deutschland die Geschehnisse zu dieser Zeit tatsächlich wahrnahm, soll hier untersucht werden.

Inhalt der hier vorliegenden Arbeit ist zum einen ein Abriss der Entstehung und des Ablaufs des Genozids in Ruanda in geschichtlich-politischer Hinsicht. Zum anderen wird an Hand der damaligen Berichterstattung zweier bedeutender deutscher Printmedien, dem wöchentlich erscheinenden Magazin „Der SPIEGEL“ und der Tageszeitung „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die Wahrnehmung des Völkermordes in den Medien analysiert. Mit Hilfe der Protokolle mehrerer Bundestagsdebatten wird die Stellung dieser Thematik in der bundesdeutschen Politik betrachtet.

Im Zentrum all dieser Überlegungen steht die Definition von Genozid und Völkermord der Vereinten Nationen aus der “Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“ 1 von 1948. Sie dient als Referenz zur Analyse der Ausführungen von Presse und Politik.

2 Definition von Völkermord

Die Vereinten Nationen beschlossen nach dem Zweiten Weltkrieg in der Resolution 260 die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes1. Man wollte damit die Verbrechen, die während des Krieges geschahen, in einen juristischen Rahmen bringen. Sie sollten so belangbar, und für alle Zeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit für die Öffentlichkeit erkennbar gemacht werden.

“Article 1.

The Contracting Parties confirm that genocide, whether committed in time of peace or in time of war, is a crime under international law which they undertake to prevent and to punish.

Article 2.

In the present Convention, genocide means any of the following acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such

(a) Killing members of the group;
(b) Causing serious bodily or mental harm to members of the group;
(c) Deliberately inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its physical destruction in whole or in part;
(d) Imposing measures intended to prevent births within the group;
(e) Forcibly transferring children of the group to another group.

Article 3.

The following acts shall be punishable:

(a) Genocide;
(b) Conspiracy to commit genocide;
(c) Direct and public incitement to commit genocide;
(d) Attempt to commit genocide;
(e) Complicity in genocide.

Trotz der relativ ausführlichen Auflistung von Vergehen ist diese Definition von Genozid bei Experten umstritten. Die Resolution ist zu gewissen Teilen ein Kompromiss, denn alle Staaten, die in den damals neu gegründeten Vereinten Nationen saßen, sollten das Dokument ratifizieren. Einige dieser Nationen schienen aber offenbar selbst in gewissem Grad an Handlungen beteiligt gewesen zu sein, welche unter Anwendung einer Definition mit engerer Auslegung selbst in unmittelbarer Nähe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bzw. Volkermord anzusiedeln gewesen wären. So fehlt beispielsweise bei der Auflistung der Arten von Gruppen, auf die ein Genozid ausgeübt werden kann, die politische Gruppe. Wäre diese in die Definition aufgenommen worden, so wären, ohne hier auf explizite Beispiele eingehen zu wollen, einige der kommunistischen Hardliner verantwortlich für genozidale Handlungen gegenüber ihren politischen Gegnern im Lande2. Viele Wissenschaftler beschäftigten sich damals und beschäftigen sich heute mit der Formulierung umfassenderer und aussagekräftigerer Definitionen. Der Vorschlag von Frank Chalk und Kurt Jonassohn, beides Genozidforscher etwa lautet:

„Genozid ist eine Form einseitiger und Massentötung, mit welcher ein Staat oder eine andere Autorität versucht, eine Gruppe zu vernichten, nachdem diese Gruppe und die Mitgliedschaft in ihr definiert wurde“3

Hier sind sämtliche Arten von Personengruppen in die Definition eingebunden, auch politische. Die Sichtweise passt sich an die der Täterseite an. Andere Wissenschaftler sahen die Problematik der Definition weniger in der Gruppeneinteilung, aber umso mehr im Vorsatz, der einem Genozid zugrunde liegt:

„[Völkermord ist]… die geplante – und zwar mit dem ausgesprochenen Ziel der Extermination geplante – und systematisch durchgeführte Auslöschung einer spezifischen Bevölkerungsgruppe aus der Mitte der Gesellschaft.“4

Unabhängig davon, ob die Definition, auf die sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen letztendlich geeinigt hatten, als optimal bezeichnet werden kann oder nicht, stellt sie ein Symbol für den Willen dar, solch grausamen Verbrechen als Einheit entgegen zu treten. Mitte der 1990er Jahre wurden auch judikative Institutionen, welche diese Vergehen zu ahnden vermögen, installiert. So ist der permanente internationale Strafgerichtshof, welcher 2002 seine Arbeit aufnahm, entstanden. Er ist eine Einrichtung, die sich durch die guten Erfahrungen, die man in den Sondergerichten 1993 im ehemaligen Jugoslawien und 1994 in Ruanda gemacht hatte etabliert hat.

3 Der Völkermord in Ruanda

3.1 Geschichtlicher Hintergrund

Das ostafrikanische Gebiet rund um die heutigen Staaten Burundi, Uganda und Ruanda wird etwa seit dem sechzehnten Jahrhundert von den Stämmen der Tutsi, Hutu und Twa besiedelt. Während die Twa als verachtete Kaste in der künftigen Entwicklung eine eher unbedeutende Rolle in der Gesellschaft spielten, bildeten die Hutu und Tutsi die Mehrheit der Bevölkerung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Stereotype Darstellung von Hutu (li.) und Tutsi, Künstler unbekannt

„Hutu, … Ackerbau treibende Bantu-bevölkerung im ostafrikanischen Zwischenseengebiet. In den gebirgigen Savannen bauen die Hutu Kochbananen, Mais und Hirse an (Brandrodung). In Ruanda und Burundi stellen sie den größten Bevölkerungsteil.“5

„Tutsi, … äthiopide Bevölkerungs-Schicht im Zwischenseengebiet Ostafrikas, in Burundi 14ÿ%, in Ruanda 13ÿ% der Bevölkerung, in Uganda eine soziale Schicht im Volk der Nkole bildend. Die … [Tutsi] … gehören ihrer traditionellen Kultur nach zu den nilotischen Großviehzüchtern (sakrales Königtum, Kuppelhütten, Milch als Hauptnahrung).ÿþ Sie wanderten vermutlich bis ins 16.ÿJahrhundert hinein in ihre heutigen Wohngebiete ein, überlagerten die Bantubevölkerung (Ackerbauern) und übernahmen die Bantusprache der Unterworfenen“6

So bildeten die Tutsi im soziologischen Sinne zwar die Oberschicht in der Gesellschaftsstruktur, es ließen sich jedoch keine Merkmale von Knechtschaft oder Feindschaft erkennen. Wenn es zu Auseinandersetzungen kam, dann nicht zwischen den Volksgruppen, sondern zwischen einzelnen Clans. Es entstand über die Jahrhunderte hinweg ein hoher Grad an Vermischung zwischen Hutu und Tutsi, sowohl in genetischer, als auch in kultureller, sprachlicher und religiöser Hinsicht, so dass sich heute eine eindeutige Zuordnung nicht mehr ohne weiteres bewerkstelligen lässt. In vorkolonialer Zeit wurde sogar der König von einem Misch-Clan, dem Herrschergeschlecht der Baganwa, gestellt. Die Verteilung der Macht im Volk richtete sich nach dem Besitz, nicht nach der Ethnie.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ruandischer König mit Gefolge in vorkolonialer Zeit

„[Aus] Dieser Vielschichtigkeit [entstand] die soziale Hierarchie, die durch den Besitz von Großvieh … bestimmt war. Es gab vor der Kolonialisierung eine faktische Ethnizität ohne Ethnien.“7

Als die Europäer Ende des 19. Jahrhunderts die ostafrikanischen Gebiete zu kolonialisieren begannen, fanden sie „gut organisierte Königreiche mit soliden Wirtschaftsstrukturen“8 vor. Während der deutschen Kolonialzeit verschlechterten sich die Lebensumstände der Bewohner rapide. Ursächlich hierfür ist zum einen die Politik der Kolonialisten, die Sklavenhandel und –haltung beinhaltete, zum anderen brachen auch zur gleichen Zeit viele Katastrophen, etwa die Rinderpest, Heuschrecken und Epidemien über das Land herein. Auf Grund der erfolglosen Kolonialpolitik und wegen der Niederlage im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet den Deutschen abgenommen und unter das Mandat der Belgier gestellt.

Diese ließen zunächst die ursprünglichen Könige weiterregieren, allerdings nur unter Bevormundung. Nach und nach wurde ab den dreißiger Jahren eine Führungselite herangebildet, die den belgischen Kolonialisten bei der Verwaltung des Landes helfen sollte. Die Anthropologie, die sich damals ausgiebig mit Rassenkunde beschäftigte, war zu dem Schluss gekommen, dass die Rasse der Tutsi, deren Hautfarbe heller und deren durchschnittliche Körpergröße höher war als die der Hutu, näher mit den Weißen verwandt sei. Daraus ergab sich der „logische“ Herrschaftsanspruch der „Nichtneger“, wie die Tutsi auch genannt wurden, über die anderen Stämme. Die Tutsi galten überdies auch noch als intelligenter, und wurden deshalb von den Belgiern gefördert, was bedeutete, dass sie das Privileg der Schulbildung genossen, „europäisiert“ und in die Verwaltung eingebunden wurden. Hierfür war es von Bedeutung, eine Unterscheidung zu definieren. Die Anthropologen „bewiesen“ die Zugehörigkeit auf Grund von Wuchs, Hautfarbe, Haar und Schädelform.9 Das jeweilige Ergebnis der Untersuchungen wurde in den zu dieser Zeit eingeführten Personalausweis eingetragen und so eine staatlich verwaltete, nach heutigem Kenntnisstand willkürliche Trennung der Bevölkerung in Führungskräfte und Unmündige eingeführt. Als unmittelbare Folge dieses Eingriffs entwickelte sich ein Zwiespalt zwischen Hutu und Tutsi, es entstand ein Gefühl der Benachteiligung bei den beherrschten Hutu und ein Gefühl der Macht und Überlegenheit bei den Tutsi.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: König Baudouin von Belgien trifft König Mutara von Ruanda

Als im Jahr 1962 die Länder Burundi und Ruanda in die Selbständigkeit entlassen wurden, wurden Beschwerden der Hutu laut, die sich über ihre Unterdrückung beklagten und die Übernahme der Regierung des Landes forderten. Die Tutsi hingegen bekräftigten ihren „traditionellen“ Herrschaftsanspruch. Gerne bedienten sie sich der Ergebnisse der anthropologischen „Ahnenforschung“, aus denen sie ihre Überlegenheit ableiteten. Demzufolge waren sie dereinst die Eroberer dieses Landes, zu der Zeit als sie ihr Nomadendasein aufgegeben und sich im Hutugebiet niedergelassen hatten. Da sie nun jedoch in der Minderheit waren, etwa 10 – 20% der Population, und da sie sich Hutu ebenfalls auf ihren traditionellen Anspruch auf das Land beriefen, konnten sie sich nicht mehr sehr lange an der Macht behaupten. Der Unmut in der gesamten Bevölkerung wuchs, so dass 1963 als Folge eines Aufstands die alte Elite abtreten musste und sich die erste Hutu-Regierung ins Amt wählen ließ. Im Schatten dieses Machtwechsels ließen die neuen Herrscher zehntausend Tutsi töten und vertrieben tausende in die benachbarten Länder. Das Selbstbewusstsein der Hutu als Gruppe stieg, und der Hass zwischen den Gruppen wuchs, so dass sich auch Racheakte der Tutsi an den Hutu in ähnlicher Größenordnung ereigneten. In den Folgejahren entstanden so immer wieder neue, brutale und blutige Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen in Ruanda, in den Jahren 1959, 1961, 1963/64, 1972/73, 1991, und 1992/93. In direkter Wechselwirkung dazu ereigneten sich im Nachbarland Burundi, in dem die Situation ähnlich gespannt war, in den Jahren 1965/66, 1969, 1972, 1988, 1991 sowie im Jahr 1993 Massaker unterschiedlicher Größenordnung. In der Zeit zwischen 1973 und 1991 hielten sich die Ausschreitungen in Ruanda in Grenzen, da zu dieser Zeit Juvénal Habyarimana als Diktator das Land beherrschte und die Gewalttaten zwischen den Hutu und Tutsi unterdrückte. Aber Tutsi wurden systematisch aus allen Ämtern, der Verwaltung und der Armee vertrieben. Der Konflikt schwelte deshalb weiter, und durch Korruption in der Regierung und in der Verwaltung verschlechterte sich die Wirtschaftslage dramatisch. Jede Seite gab die Schuld daran stets der verfeindeten Gruppe. Darüber hinaus wurden die ethnischen Personalausweise beibehalten.

Immer wieder laut werdende Forderungen nach Liberalisierung führten im Lauf der Zeit zu einer blutigen Unterdrückung des Volkes, hauptsächlich der Tutsi-Minderheit, durch die diktatorische Regierung. Immer mehr Tutsi und regimekritische Hutu flohen in die benachbarten Länder. In Uganda bildete sich die RPF, die Rwanda Patriotic Front (bzw. Forces Armées Rwandaises, FAR) in der sich viele Geflohene formierten. Ab dem Jahr 1990 kämpfte die RPF in einem Guerillakrieg im Norden des Landes gegen die Regierung Ruandas. Habyarimana nutzte die Unruhen in den nördlichen Gebieten, um durch rassistische Beschuldigungen gegen die Tutsi von den innerpolitischen Problemen, die durch die Gewaltherrschaft immer erdrückender wurden, abzulenken. Zu diesem Zeitpunkt wurden durch Fachleute bei den Vereinten Nationen bereits eindeutige Anzeichen für eine Aufrüstung der Hutu-Milizen festgestellt. So heizte sich der Rassenhass weiter auf und es kam zu ersten Pogromen in den Jahren 1991 und 1992.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Juvénal Habyarimana bei seinem Besuch in den Vereinigten Staaten, 1980

„Als Pogrome bezeichnet man gewaltsame Massenausschreitungen gegen Mitglieder religiöser, nationaler oder ethnischer Minderheiten, verbunden mit Plünderung und Mord. Der Begriff stammt aus dem Russischen und bedeutet übersetzt Verwüstung. Ursprünglich wurden nur staatlich ausgelöste Verfolgungsaktionen gegen Juden als Pogrome bezeichnet, beispielsweise 1938 die ‚Kristallnacht’ … der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland.“10

Der Diktator geriet aber zunehmend unter Druck. Das Ausland, hauptsächlich die benachbarten Staaten Tansania und Uganda, aber auch die Vereinten Nationen drängten auf eine Änderung des Kurses in der Politik Habyarimanas. Die Scharmützel mit der Rwanda Patriotic Front gerieten mehr und mehr außer Kontrolle, so dass auch das Militär auf eine Lösung drängte. Auch die Opposition im eigenen Lande agierte nach Kräften. So sah sich der Regierungschef gezwungen, den Demokratiebestrebungen nachzugeben. Er unterzeichnete im Jahr 1993 das Friedensabkommen von Arusha, in dem unter anderem auch die schrittweise Demokratisierung des Landes vorgesehen war. Seit dem Vertrag von Arusha waren UN-Truppen in Ruanda, UNAMIR, zur Überwachung des Friedens präsent.

3.2 Der Völkermord

Um diesen Prozess jedoch zu verlangsamen, und um ein politisches Gegengewicht zu erzeugen, holte sich Habyarimana verstärkt extremistische und radikale Politiker in seinen Führungsstab. Innerhalb kurzer Zeit geriet die Situation für ihn aber außer Kontrolle, so dass im Herbst des Jahres 1993 der größte Teil des Staatsapparates mit Extremisten und deren Sympathisanten besetzt war und die Regierungsgeschäfte von ihnen faktisch übernommen worden sind. Während der Radikalisierung der Regierung hofften die Oppositionsführer auf den Schutz durch die Truppen der Vereinten Nationen und kritisierten die Gruppierungen um Hutu-Power öffentlich. Dies führte aber zu einer zusätzlichen Reizung und eine noch höhere Dominanz der Extremisten. Es kam zu ersten Ausschreitungen gegen Tutsi. Ein Bericht zur Lage in Ruanda, der 1993 verfasst worden ist, und der bereits von Anzeichen eines Genozid spricht, wurde erst Anfang 1994 in der UN bearbeitet, und durch bürokratische Verzögerungen nie im Sicherheitsrat vorgelegt.

Die radikalen Kräfte begannen damit, eine massive Hasskampagne auszuarbeiten und das Land mit radikalen Parolen und rassistischer Propaganda zu überfluten. Der beliebteste Radiosender des Landes, „Radio Télévision Libre des Milles Collines“, ein angeblich privater Sender, wurde von der Organisation „Hutu Power“ betrieben. Zwischen populärer Musik wurden unverhohlen Aufrufe zur Diskriminierung von Tutsi-Mitbürgern gesendet. Militant-rassistische Hasstiraden wurden so zum alltäglichen Umgangston. Um eine noch größere Zahl von Hörern zu erreichen, wurden in den Gemeindeverwaltungen kostenlos Radiogeräte an die Bevölkerung verteilt. Bei einer relativ hohen Analphabetenrate, (in Ruanda beträgt diese heute etwa 31%11 ) ist das Radio ein wichtigeres Medium als Bücher, Zeitungen, Flugblätter oder andere Printmedien. Dennoch gab es auch Flugblätter und Zeitungsartikel.

Die „Zehn Gebote der Hutu“

1. Jeder Hutu muss wissen, dass jede Tutsi-Frau, wo auch immer sie lebt, nur für die Interessen ihrer Tutsi-Rasse arbeitet. Darum ist jeder Hutu ein Verräter, der eine Tutsi-Frau heiratet, mit einer Tutsi Frau befreundet ist, eine Tutsi-Frau zu seiner Sekretärin oder seinem Schützling macht.
2. Jeder Hutu muss wissen, dass unsere Hutu-Töchter ehrwürdiger und gewissenhafter sind in ihrer Rolle als Frau, Ehegattin und Mutter. Sind sie nicht hübscher, bessere Sekretärinnen und ehrlicher?
3. Hutu-Frauen, seid wachsam und bringt eure Ehemänner, Brüder und Söhne zurück zur Vernunft.
4. Jeder Hutu muss wissen, dass jeder Tutsi in Geschäftsbedingungen unehrlich ist. Er ist nur auf die Vorherrschaft seiner Rasse bedacht. Darum ist jeder Hutu ein Verräter, der Geschäftsbeziehungen mit den Tutsi unterhält, der eigenes Geld oder Regierungsgelder in Tutsi-Unternehmen investiert, einem Tutsi Geld leiht oder sich von ihm Geld leiht, einem Tutsi Begünstigungen einräumt (Einfuhrlizenzen, Bankkredite, Baugrundstücke, Marktanteile, u. s. w.
5. Alle wichtigen Posten in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Armee und Sicherheit müssen mit Hutu besetzt werden
6. Der Bildungssektor (Lehrer, Schüler, Studenten) muss mehrheitlich aus Hutu bestehen.
7. Der ruandischen Armee dürfen ausschliesslich Hutu angehören. Die Erfahrungen vom Oktober 1990 waren uns eine Lehre. Kein Soldat darf eine Tutsi heiraten.
8. Die Hutu müssen aufhören, mit den Tutsi Mitleid zu haben.
9. Die Hutu müssen, wo immer sie auch sind, einig und solidarisch sein und sich um das Schicksal ihrer Hutu-Brüder sorgen. Die Hutu im In- und Ausland müssen immer auf der Suche nach Freunden und Verbündeten sein, die sie für die Hutu-Sache gewinnen können, vor allem ihre Bantu-Brüder. Sie müssen der Tutsi-Propaganda stets entgegenwirken. Die Hutu müssen wachsam und entschlossen gegenüber dem Tutsi-Feind sein.
10. Die soziale Revolution von 1959, das Referendum von 1961 und die Hutu-Weltanschauung muss allen Hutu auf allen Ebenen gelehrt werden. Jeder Hutu hat die Pflicht, diese Weltanschauung zu verbreiten. Jeder Hutu hingegen, der seinen Hutu-Bruder an der Vermittlung und Verbreitung dieser Weltanschauung hindert, ist ein Verräter.

Die „Zehn Gebote der Hutu“, die unter anderem mittels Flugblättern verbreitet wurden, erlangten dabei eine traurige Berühmtheit.

Parallel dazu entstanden und wuchsen radikale Militärorganisationen wie „Hutu-Power“ oder die „Organisation Null“, wobei hier das Wort „Null“ für „Null Tutsi“ steht. Obwohl feststand, welche Ziele diese Gruppierungen verfolgen, wurden etliche von ihnen jahrelang heimlich finanziell, durch Ausbildung der Truppen, und mit Waffenlieferungen unter anderem durch Frankreich unterstützt.

„Seit dem März 1994 waren die Führer von Hutu-Power, die weitgehend die Kontrolle im Staat übernommen hatten, entschlossen, die Tutsi und ihnen feindliche Hutu vollständig auszurotten. Startschuss für den Beginn der Massaker war am 6. April 1994 der Abschuss des Flugzeuges mit Präsident Habyarimana an Bord, ein Vorgang, dessen Hintergründe nie aufgeklärt worden sind. Direkt danach begannen die Massenmorde.“13

Die Tat wurde den oppositionellen Kräften, den Tutsi und der RPF in die Schuhe geschoben, um dies als Argument zu nutzen, um gegen sie in die Offensive zu gehen. Heute weiß man, jedoch, dass, als das Flugzeug des Präsidenten von zwei Raketen getroffen wurde, bereits Pläne existierten, die das weitere Vorgehen der Extremisten beinhalteten. Sie verfügten über Listen, auf denen die wichtigsten Oppositionellen verzeichnet waren, die zu aller erst zu töten waren. 14 Dieser Sachverhalt deutet nach heutigem Dafürhalten auf eine der radikalen Gruppierungen als Verantwortliche für den Abschuss hin. Hinzu kommt, dass die dem Anschlag folgenden Ereignisse, in einer erstaunlich kurzen Zeit, eigentlich sogar ohne Verzögerung erfolgten. Als Reaktion wurde öffentlich zum Mord an dem „Tutsi-Ungeziefer“ aufgerufen, wobei auch hier wieder dem Radio eine bedeutende Rolle zukam. Organisiert und geplant gingen die Milizen, die sich „Interahamwé“ (die „solidarischen Kämpfer“) nennen, nun gegen die opponierenden Politiker, gegen einflussreiche Tutsi und gegen widerstrebende Hutu, vor und tötete sie und ihre Familien mit Gewehren und Macheten. Bereits einen Tag nach dem Absturz des Flugzeugs waren sämtliche Politiker und Intellektuelle der Opposition entweder tot oder geflüchtet. Nach 48 Stunden erging die Aufforderung an die Bevölkerung Ruandas, ausnahmslos alle Tutsi zu töten und dabei, entsprechend den „Zehn Geboten“, auch vor Frauen und Kindern nicht halt zu machen. Dank der hervorragend ausgeprägten Verwaltungsstruktur des Landes, welche in der Zeit der Diktatur ausgebaut worden ist, konnten diese grausamen Befehle und Aufforderungen schnell und durchschlagend verbreitet werden.

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Abbildung 5: Leichenreste in der Kirche von Ntarama

Durch die ständigen Aufhetzungen in den vergangenen Monaten fielen die Aufrufe auf fruchtbaren Boden. Eine Halbe Million Macheten, günstig aus China importiert, wurden unter der Bevölkerung verteilt und dienten als primitive aber wirkungsvolle Waffen. Den Komplizen der mordenden Truppen wurden darüber hinaus auch materielle Anreize für die Teilnahme an den Massenmorden in Aussicht gestellt. Eine rasch wachsende Zahl von Tätern, die aus allen Bevölkerungsschichten hervorgingen sorgte für eine lauffeuerartige Ausbreitung der Massaker. Hunderttausende von Tutsi wurden getötet. Häufig war der einzige ausschlaggebende Punkt bei der Frage, ob ein Mensch leben durfte oder sterben musste, der ethnische Eintrag, ein Stempel mit dem Wort „Hutu“ oder „Tutsi“ in seinem Personalausweis. In einem landesweiten Blutrausch, immer wieder bewusst an alte Jagdriten angelehnt, erschossen, erstachen, zerstückelten Männer und Frauen ihre Mitbürger. Sie machten nicht vor Nachbarn und Kollegen halt, denn es galt nun, ein für allemal dem Treiben der „Tutsi-Kakerlaken“ ein Ende zu bereiten, wie es im Sprachgebrauch der Interahamwé-Führer hieß.

„In den Monaten Juni und Juli 1994 war die Lage chaotisch, die Gewalt kannte keine Grenzen mehr: Hutu-Soldaten töteten Tutsi-Kinder in Waisenhäusern, Hunderte Leichen wurden in einer Kirche entdeckt.“15

Den UN-Truppen vor Ort wurde „strikte Neutralität“ befohlen, die Mission sollte unauffällig und als reine Beobachtungsmission ablaufen. Von den Massakern überrascht, wurden mangels Alternativplänen lediglich alle Weißen aus Ruanda evakuiert, ein Einschreiten gegen die Morde gab es nicht. In Erinnerung an die kurz zuvor gescheiterte Aktion in Somalia entschied man sich in den Vereinten Nationen dazu, sich nicht einzumischen, und das Weiße Haus erklärte öffentlich, ein Genozid finde nicht statt. Somit bestand, zumindest juristisch, kein zwingender Handlungsbedarf. Durch Exilruander wurde eine Ausweitung der Offensive der RPF als Reaktion auf die Massenmorde organisiert. Unterstützung erhielten die Freischärlertruppen von ihren Exilstaaten, hauptsächlich von Tansania und Uganda. Rasch konnten sie so ins Landesinnere vorstoßen und dadurch die Hauptstadt Kigali und die Großstadt Butare Anfang Juli einnehmen und unter ihre Kontrolle stellen. Erst durch die vollständige Eroberung des Landes durch die RPF konnte eine Beendigung des Genozids am 19. Juli 1994 erreicht werden. Bis dahin, also in etwa hundert Tagen, ließen 500 000 – 1 000 000 Menschen ihr Leben und etwa 2,5 Millionen waren auf der Flucht.

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Abbildung 6: Populationsentwicklung in Ruanda. Der Knick, der durch den Völkermord verursacht wurde, ist deutlich zu erkennen.

Die Öffnung eines Korridors nach Südwesten für die Flüchtlinge durch französische Truppen, welche ins Land gekommen sind, ermöglichte es vielen Tutsi zu fliehen, aber auch die Täter, nun durch die RPF gejagt, konnten so entkommen. Selbst nach Jahren sind noch lange nicht alle Verantwortlichen des Genozids gefasst und zur Rechenschaft gestellt worden. Der damalige US-Präsident Clinton fasst im März 1998, in einer Rede in Kigali die Problematik in einem Satz zusammen:

„We did not immediately call these crimes by their rightful name: genocide” 16

4 Wahrnehmung in der Gesellschaft in Deutschland

4.1 Der Genozid in Ruanda als Thema in der Bundespolitik

Der deutsche Bundestag diskutierte in den Jahren 1992 bis 1994 über große Veränderungen in der deutschen Außenpolitik. Durch den Krieg in Ex-Jugoslawien und den dortigen Einsatz der Nato, an dem auch eine Teilnahme Deutschlands zur Debatte stand, entbrannten im Parlament heftige Diskussionen. Wie auch in vielen anderen westlichen Nationen war vor allem der Bosnienkonflikt außenpolitisch derart dominant, dass viele andere Themen, wie etwa die Massaker in Ruanda, in den Hintergrund gerieten. Das Zitat Clintons belegt dies auf eindrucksvolle Weise. Dennoch fanden immer wieder vereinzelte Abgeordnete und später auch Abgeordnetengruppen die Zeit und die Energie, sich um eine Bearbeitung des Themas im Bundestag einzusetzen. Hans-Ulrich Klose (SPD), warnt am 14. April 1994:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Schädel von Opfern in der Kirche von Ntarama

„Ein paar Bilder kommen aus Kigali, so gut wie gar keine aus Afghanistan und überhaupt keine aus Angola, wo … weitaus mehr Menschen getötet worden sind als im ehemaligen Jugoslawien. Ich stelle keine Vergleiche an, und ich werte auch nicht. Den sogenannten CNN-Effekt muss verantwortliche Politik aber einkalkulieren. Öffentliche Meinung … wird gemacht, und sie hat Einfluss auf staatliches und internationales Handeln. … [Sie] ist aber nicht der einzige Maßstab. … Doppelmoral sollten wir vermeiden.“17

Der erwähnte CNN-Effekt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das öffentliche Interesse stark von den Medien beeinflusst wird. Paradoxerweise regelt laut dieses Effekts nicht das Interesse der Menschen das Medienangebot, sondern es ist genau umgekehrt: Wenn über ein Ereignis häufig berichtet wird, so ist es auch in dem Köpfen der Menschen präsent und erlangt dort einen hohen Stellenwert. Genau so verhält es sich im gegenteiligen Fall: Ein Ereignis, über das nicht oder nur am Rande berichtet wird, wird auch in der breiten Masse eine eher untergeordnete Rolle spielen. Die Politik, national wie international, sollte sich laut Klose nicht nur von der öffentlichen Meinung, die er als teilweise künstlich gemacht ansieht, leiten lassen, sondern objektiv und nach Argumenten der Vernunft handeln.

4.1.1 Feststellungen

Wie bereits erwähnt, reicht der Konflikt zwischen Hutu und Tutsi schon viele Jahre zurück, und längere Zeit vor dem eigentlichen Genozid war die Situation in Ruanda angespannt und bedrohlich. Im Jahr 1992 stellte der Abgeordnete Karl Diller die Frage nach Erkenntnissen über Ursachen, Verantwortlichkeiten und Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen, die von ugandischem Boden immer wieder nach Ruanda hineingetragen werden, an den Bundestag. Die Antwort kam von der damaligen Staatsministerin Ursula Seiler-Albring am 09. März 1992:

„Am ersten Oktober 1990 fielen Kämpfer der ruandischen Rebellengruppe „Front Patriotique Rwandais“ (FPR) erstmals von ugandischem Territorium aus nach Ruanda ein. Hintergrund dieser Invasion ist der ethnische Gegensatz zwischen den Stämmen der Hutus … und Tutsis … in Ruanda. … Am 18. Januar 1992 haben sich der Ruandische Präsident Habyarimana und der ugandische Präsident Museveni in Arusha/Tansania getroffen, um eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Die … vereinbarten Schritte haben jedoch bisher nicht zu einer erkennbaren Entspannung im ugandisch-ruandischen Grenzkonflikt geführt. …“18

Man schätzte die RPF (im Zitat FPR) damals als eine Rebellenarmee ein, die den Frieden, und damit das Gleichgewicht und die Stabilität der umliegenden Staaten gefährdet. Möglicherweise war dies auch zu Teilen so, doch aus heutiger Sicht war die Exiltutsi-Armee die entscheidende Kraft, welche das hunderttägige Morden beenden sollte. Zu diesem Zeitpunkt wurde aber auch erkannt, dass sie der Auslöser für den Vertrag von Arusha sei, der für einsetzende Demokratisierungs- und Liberalisierungsbestrebungen in Ruanda sorgen sollte, selbst wenn diese nach knapp zwei Monaten noch keine Früchte trugen.

Der Konflikt zwischen Hutu und Tutsi wurde als eine Art Stammesfehde wahrgenommen. Eine Eskalation der Situation war, zumindest den Angaben Seiler-Albrings zu Folge, zum damaligen Zeitpunkt nicht abzusehen. Erst als im April 1994 die Aufruhre in Kigali begannen und in Folge des aggressiven Auftretens der Hutu-Milizen auch ausländische Personen aus westlichen Nationen in Gefahr waren, wurde man wieder auf den Krisenherd in Ostafrika aufmerksam. Am 14.April 1994 eröffnete Dr. Klaus Kinkel, zu diesem Zeitpunkt Bundesminister des Auswärtigen, seine Rede vor dem Deutschen Bundestag:

„[Ich möchte zu Beginn sagen] …, dass wir uns freuen, dass alle Deutschen aus Ruanda gut herausgekommen sind, … und dass wir uns besonders darüber freuen, dass die elf Mitarbeiter der Deutschen Welle von belgischen Fallschirmjägern herausgeholt worden sind.“19

Verständlicherweise war man über die gelungene Rettungsaktion erfreut. Nicht nur Deutsche, sondern auch viele Menschen aus dem übrigen Europa, sowie den USA konnten aus dem Krisenherd befreit werden. Dennoch scheint es verwunderlich, dass man diesen Akt nicht als Gelegenheit nutzte, um sich, etwa in einer Dringlichkeitssitzung, über die schrecklichen Vorgänge in Ruanda zu informieren und auszutauschen, sowie über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Wie das obige Zitat von Hans-Ulrich Klose, welches als Erwiderung auf die Aussage Kinkels zu betrachten ist, belegt, bestand ja durchaus ein politisch-moralischer Handlungsbedarf. Scheinbar hatte aber das Thema Jugoslawien Vorrang.

4.1.2 Bemühungen

Sieht man von der Frage nach Lieferungen von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nach Ruanda und Burundi ab, auf die Reinhard Göhner, Staatssekretär, antwortete:

„An beide Länder wurden aus Deutschland … keine Kriegswaffen sowie kein Material aus den Beständen der ehemaligen NVA geliefert.“20,

fand erst wieder zwei Wochen später, am 28.April 1994 ein Dialog als Reaktion auf eine Frage zur Situation in Ruanda im Deutschen Bundestag statt. Der Abgeordnete Dr. Klaus Kübler (SPD) fragte:

„Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen Beitrag, gemeinsam mit anderen europäischen Staaten zu einer politischen Lösung in Ruanda, einem Land, mit dem Deutschland historisch und aktuell eng verbunden ist, zu leisten, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung für humanitäre Hilfsaktionen in Ruanda?“21

Als Antwort erläuterte der Staatsminister Helmut Schäfer, die Bundesregierung stelle der ruandischen Bevölkerung humanitäre Hilfe mittels Unterstützung verschiedener Hilfsorganisationen zur Verfügung. Des weiteren „…begrüßt [sie]die regionalen Bemühungen zur Konfliktlösung und unterstützt im Rahmen der Europäischen Union die Initiative des tansanischen Präsidenten zu einem Treffen zwischen der Ruandischen Patriotischen Front und der provisorischen ruandischen Übergangsregierung in Arusha. … Die EU hat … die gewaltsamen Ausschreitungen in Ruanda verurteilt und die Verantwortlichen aufgefordert, … nach einer politischen Lösung des Konflikts zu suchen.“22

Kübler erkundigt sich in einer Zusatzfrage nach der Möglichkeit, dem Nutzen und der Funktion eines Appells des Bundeskanzlers an die Gruppen in Ruanda, „diesen Völkermord zu beenden“ 23.

In diesem Zusammenhang wird erstmals im Deutschen Bundestag das Wort Völkermord ausdrücklich und eindeutig im Zusammenhang mit den Massakern in Ruanda verwendet. Kübler verwendet den Begriff explizit und vergewissert sich zusätzlich, dass er dies in Übereinstimmung mit den Kollegen des Parlaments tut.24 Die Wahrnehmung des Genozids in Ruanda muss ab diesem Zeitpunkt im Deutschen Bundestag als nachträglich betrachtet korrekt angesehen werden. Die Einschätzung der Gewalttaten als Völkermord und nicht mehr, wie zuvor als Stammeskonflikt oder Grenzkämpfe ist spätestens ab diesem Zeitpunkt in der politischen Öffentlichkeit in Deutschland definitiv als eindeutig zu sehen. Die Bundesregierung musste demnach handeln. Staatssekretär Schäfer führte weiter aus, „der Bundesaußenminister hat bereits einen solchen Appell an die kämpfenden Parteien in Ruanda gerichtet. Aber … [ich darf] sagen, dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind. Ich glaube, wir sollten darauf setzen, dass jetzt tatsächlich die Nachbarstaaten … von uns unterstützt werden, damit es zu Gesprächen zwischen den sich befehdenden beiden Parteien … kommt.

Ich glaube, dass man auch seitens der Vereinten Nationen alles tun muss – wir sind gerne bereit, auch solche Appelle zu machen -, damit die schreckliche, grauenhafte Kampftätigkeit eingestellt wird, die inzwischen schon zu Zehntausenden von Toten geführt hat.“25

Die Bundesregierung versuchte also, nach Möglichkeit auf die Politiker der Nachbarstaaten einzuwirken, um ihnen, die vor Ort die Situation besser einzuschätzen vermochten, den Rücken zu stärken. Des Weiteren sollten auch die Vereinten Nationen zum Handeln bewegt werden. Ob die Appelle nicht inständig genug waren, oder ob sie in der weitläufigen Verwaltung der Vereinten Nationen verloren gingen, ist nicht bekannt. Allerdings schien die Völkergemeinschaft nicht im Stande zu sein, wirkungsvolle Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die Truppen unter General Dallaires Befehl waren keineswegs ausreichend, dem Gewaltausbruch Einhalt zu gebieten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: General Roméo Dallaire im Einsatz in Ruanda

4.1.3 Resultate

Eine Frage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) für die Fragestunden der Sitzungen des Deutschen Bundestages am 18. und 19. Mai 1994 bestätigte diesen Eindruck:

„Weshalb unternehmen die Vereinten Nationen nichts gegen das schauerliche Blutvergießen in Ruanda, und was geschieht nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seitens der Völkergemeinschaft für die Versorgung der in die Nachbarländer geflohenen und dort in Flüchtlingslagern lebenden Ruander?“26

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Abbildung 9: Völkermordflüchtlinge im Juli 1994

Die Völkergemeinschaft wurde also bereits zu der Zeit, in der das Morden im Ruanda noch voll im Gange war, kritisiert und auf ihre Aufgaben aufmerksam gemacht. Doch nicht nur der Papiertiger in New York, sondern auch die Deutsche Bundesregierung stand bereits zu diesem Zeitpunkt in der Kritik. Ihr warf man vor, trotz der offensichtlich miserablen Lage der Flüchtlinge aus den Krisengebieten, nicht das ihr mögliche zu tun, nämlich diesen im Land Asyl zu gewähren. Am 26.Mai 1994 klagte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Dr. Ulrich Briefs:

„Die lange offensichtlich wenig problematische Symbiose der Hutu und Tutsi scheint erst durch das systematische Ausspielen der beiden Völker durch die belgische Kolonialmacht zerstört worden zu sein. Das Ergebnis ist der brutale wechselseitige Völkermord, der derzeit in dem kleinen schwarzafrikanischen Land stattfindet. Um so unverständlicher ist aber auch die Weigerung der Bundesregierung, Flüchtlinge aus Ruanda in dieses Land zu lassen. … Weiße Flüchtlinge aus Jugoslawien nimmt man, wenn auch nicht sonderlich gerne, auf; Schwarze jedoch will man offensichtlich möglichst ganz heraushalten.“27

Wenn auch die Vorwürfe des Bundestagsabgeordneten, die Regierung entscheide bei ihrer Asylpolitik nach der Hautfarbe der Asylsuchenden, wohl nicht der Wahrheit entsprachen, so zeigte sich dennoch ein gewisses Desinteresse an der Aufnahme ruandischer Flüchtlinge. Man wusste über das, was in Ruanda passierte bestens Bescheid, hielt sich jedoch zurück, als es um die Aufnahme von Flüchtlingen ging. Es konnte sich keinesfalls um eine Fehleinschätzung der Situation im Krisengebiet handeln. Am selben Tag ließ nämlich der Bundestag einen Antrag zur Lage in Ruanda verlesen:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit dem bis heute nicht aufgeklärten Tod durch Flugzeugabsturz des ruandischen Präsidenten Habyarimana … am 6. April 1994 findet in Ruanda ein Bürgerkrieg statt, der in seiner Grausamkeit und Menschenverachtung völkermordartige Dimensionen annimmt. Mehr als hunderttausend Menschen sind den Massakern bereits zum Opfer gefallen, Hunderttausende sind auf der Flucht.“28

Der „Spiegel“ schreibt etwa zur selben Zeit,

„Gemäß der Stellungnahmen des Bundesinnenministers sei ein Aufenthalt in Deutschland nicht nötig; in Ruandas Nachbarstaaten fänden die Flüchtlinge genügend Hilfe. … Das Innenministerium will nur ‚in Fällen singulärer Sonderschicksale’ helfen. Aufnahme in Deutschland komme nicht in Frage, so ein interner Vermerk in kaltem Juristen - Deutsch, solange ‚der Einzelne nicht mehr und nicht weniger erleidet als andere ruandische Flüchtlinge auch’. Im Klartext: Bei Völkermord und Massenverfolgung sollen alle dran glauben.“29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Flüchtlingscamp in Zaire, der heutigen Republik Kongo

Zum Thema Völkermord in Ruanda wurde ab diesem Zeitpunkt im Deutschen Bundestag nichts mehr diskutiert, was von signifikanter Bedeutung gewesen wäre. Das Morden ging weiter, die Empfehlungen und Appelle der Bundesregierung blieben nutzlos. Das Massaker stoppte erst, als die zuvor als Grenzlandrebellen bezeichneten Truppen der Ruandischen Patriotischen Front mit Unterstützung einiger Nachbarländer das Land eroberten, unter ihre Kontrolle brachten und so den mordenden Massen Einhalt geboten.

Erst am 06. Oktober 1994 wurde im Deutschen Bundestag das Thema wieder angesprochen. Eine Unterrichtung durch das Europäische Parlament zur Entschließung über die Lage in Ruanda wurde verlesen:

„Das Europäische Parlament - … in Kenntnis des Völkermordes in Ruanda, … in der Erwägung, dass die VN, die EU und die OAU trotz des Engagements der UNAMIR I- und II-Kräfte in Ruanda und unter der Berücksichtigung, dass sie auf Anweisung des VN-Sicherheitsrates handelten, der es unterließ, geeignete Entscheidungen zu treffen, um die Massaker zu verhindern, in den Augen der Menschen … viel von ihrer politischen Glaubwürdigkeit verloren hat, … beunruhigt über die offenkundige Unfähigkeit des Rates der Europäischen Union, unter derartigen Umständen entschlossen zu handeln, … fordert die Europäische Union auf, in Verbindung mit … nichtstaatlichen Organisationen zu handeln und ‚humanitäre Hilfsstationen’ einzurichten, um den Repatriierungsprozess zu erleichtern, … eine ‚Beobachtungsgruppe für die Menschenrechte’ zu schaffen, … begrüßt die Zustimmung der ruandischen Führung zur baldigen Einsetzung eines Internationalen Tribunals für die Beurteilung der in Ruanda verübten Kriegsverbrechen. …“30

4.2 Die Berichterstattung in der Presse

4.2.1 Vor der Erkenntnis

Im Gegensatz zur Politik wurde in der Presse schon sehr lange vor der Eskalation auf die Missstände in Ruanda aufmerksam gemacht. Im Jahr 1990 schreibt der SPIEGEL über die ersten Übergriffe der Ruandischen Patriotischen Front auf Ruanda:

„Eine Rebellenarmee, dominiert von Tutsi, marschiert im zentralafrikanischen Ruanda auf die Hauptstadt zu, in der das Volk der Hutu die Macht hat – es droht trotz des Eingreifens belgischer und französischer Fallschirmjäger, ein Stammesgemetzel.“31

Damals war natürlich noch nicht abzusehen, welche Ausmaße die Ausschreitungen haben würden, man bezeichnete die drohenden Kämpfe als „Stammesgemetzel“. Trotz der Gefahr, die von den Überfällen ausging, erkannte man aber doch auch Chancen, die sich durch die Rebellengruppen eröffneten, deren Forderung nach Demokratie und Parteienpluralismus die Führung im Land unter Zugzwang setzte. Politiker der Vereinten Nationen äußerten dieselben Forderungen, damit das Land zur Ruhe kommen könne. Der Zwiespalt zwischen den Ethnien könnte mittels demokratischer Elemente in der Politik verringert werden.

„Demokratische Forderungen könnten jetzt selbst seit Jahrzehnten verfeindete Volksgruppen einen: Die Exil-Ruander vom Stamme der Tutsi, die vorletzte Woche von Uganda aus in ihrer alten Heimat einfielen, sollen Kontakte zu oppositionellen Hutu unterhalten haben.

Ruandas Alleinherrscher, Präsident Habyarimana, allerdings nahm die Invasion zum Vorwand, sich seiner eigenen Opposition zu entledigen, die in den vergangenen Monaten ein Mehrparteiensystem gefordert hatte. …

Die Guerilleros ließen verbreiten, ihr Ziel sei es, Korruption und Regionalismus zu beenden und eine demokratische Regierung zu installieren.“32

Schenkte man den Aussagen der Rebellenarmee Glauben, so hätte man ihr schon damals, um des Friedens im Lande Willen, jede Unterstützung zusagen müssen, die sie zur Erreichung der Ziele benötigte und die Staatengemeinschaft zu geben vermochte. Sie stellte eine Möglichkeit dar, Ruanda zu reformieren. Hinzu kommt, dass man über die Machenschaften des Diktators Habyarimana und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung offenbar bestens Bescheid wusste.

Die Gelegenheit verstrich. Erst, als der Flugzeugabsturz, bei dem unter anderem der Präsident des Landes ums Leben kann, neue Bewegung in die Situation brachte und diese eskalieren ließ, wurde man wieder auf den zentralafrikanischen Krisenherd aufmerksam. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09. April 1994 zufolge vermutete man über den Hintergrund des Absturzes:

„Ein Teil der ruandischen Armee [hatte] einen Putsch geplant und deshalb einen Raketenangriff auf das Präsidentenflugzeug … verübt. Dieser Verdacht stützt sich darauf, daß die Präsidentengarde sofort Jagd auf Politiker machte, die als mögliche Präsidentschaftskandidaten galten, und eine Reihe von ihnen umbrachten, darunter einen designierten Ministerpäsidenten und drei Minister. Andererseits ist noch nicht bewiesen, daß überhaupt eine Rakete abgefeuert worden war, … Die [zuvor] nächstliegende Vermutung war, daß Tutsi-Rebellen den Hutu- Präsidenten Habyarimana beseitigen wollten und darum das Flugzeug abschossen.“33

Kurze Zeit nach dem Zwischenfall hatte man also bereits genügend Informationen und Hinweise, um die heute als wahrscheinlich geltende These, zu erkennen. Demzufolge hatten die Putschisten in der Präsidentengarde das Flugzeug abgeschossen, um die Macht zu übernehmen, um gleichzeitig die Schuld an der Tat den gegnerischen Tutsi und der Opposition in die Schuhe zu schieben. Es wurde sofort begonnen, Eine Hetzjagd auf die Sündenböcke zu machen, und die Situation eskalierte. Berichte aus dem Krisengebiet ließen das Chaos, das anfangs in der Hauptstadt, später im ganzen Land herrschte, lediglich erahnen:

„Weil es drei Parteien gibt, nämlich Armee, Präsidentengarde und Rebellen, konnte man nur raten, wer auf wen schoß. Bei den Toten in Kigali und den umliegenden Dörfern handelte es sich zum Teil um Plünderer, die von Polizisten oder Bürgern erschossen oder erschlagen worden waren. Die meisten aber, so war über Telefon zu erfahren, schienen Opfer des neu ausgebrochenen Hasses zwischen Tutsi und Hutu zu sein.“34

Erste Erklärungsversuche scheiterten an der Neuartigkeit der Situation. Die schrecklichen Geschehnisse ließen sich in kein bis dahin bekanntes Konfliktschema bringen. Die problematische Bestimmung des Standorts und die verschwommenen Grenzen zwischen den beteiligten Akteuren im sozialen Gefüge erschwerten eine Analyse zusätzlich.

„30 Jahre Unabhängigkeit haben die ursprünglichen Konturen der alten Feindbilder ausgewaschen. In Ruanda stehen nicht nur Tutsi gegen Hutu, sondern auch Hutu gegen Hutu und Tutsi gegen Tutsi, vor allem anonyme Killer gegen anonyme Opfer.

Tatsächlich findet nicht in erster Linie ein Krieg zwischen verfeindeten politischen Gruppen statt, auch keine klassische Stammesfehde. Ursachen und Ziele verschwimmen, Erklärungsmuster versagen: Dies ist Anarchie, die aus sich selbst lebt.“35

Die Gewalt schien sich wie ein Strohfeuer auszubreiten und trotz aller Unübersichtlichkeit erkannte man dennoch schon bald, dass sich aus dem anfänglichen Militärputsch eine wilde Raserei entwickelte, die um sich griff und an der sich auch nicht militärisch oder politisch organisierte Ruander beteiligten:

„Die hauptsächlich aus Hutus bestehende Präsidentengarde und die Tutsi-Rebellen von der „Ruandischen Patriotischen Front“ haben zwar tüchtig mitgemordet. Aber die meisten Killer hatten kein politisches Mandat. Und die meisten Opfer waren niemandes Feind.

Massaker und der Zusammenbruch jeder staatlichen Ordnung begleiten die Etappen des Verfalls. Afrika brennt.“36

Unabhängig davon, welche Ursachen den Massakern zugrunde lagen oder welche Gruppierung ursächlich verantwortlich war, es war klar und für die Weltöffentlichkeit offensichtlich, dass aktuell viele tausend Menschen täglich in Ruanda starben. Darüber hinaus wurde auch deutlich, dass sich die Situation mittelfristig nicht von selbst lösen würde, sondern sich eher noch zu verschlimmern drohte, weil die Patriotische Ruandische Front als Bedrohung angesehen wurde. Am 12. Februar 1994, sechs Tage nach dem Ausschlag gebenden Flugzeugabsturz, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung:

„Allein in der Hauptstadt Kigali hat der Rassenwahn, der seit einigen Tagen die mittelafrikanische Republik Ruanda abermals heimsucht, mehr als tausend Tote gefordert. …

Dabei steht die größte Drohung noch aus. Das nur 70 bis 100 Kilometer nördlich nahe der ugandischen Grenze stehende Gros der Tutsi-Bürgerkriegsarmee hat sich noch nicht in Bewegung gesetzt. … “37

Trotz dieser Erkenntnis handelten die Vereinten Nationen nur äußerst zögerlich, vermutlich aus Furcht vor einem zweiten Somalia, wo erst kurze Zeit zuvor eine Blauhelmmission in einem militärischen und politischen Desaster endete. Die entsendeten UNAMIR-Truppen waren bestenfalls als halbherziger Versuch, Position zu beziehen zu werten:

„Ihr Mandat war auf Friedenswahrung statt Friedenschaffen begrenzt. Diese in New York erfundene feine Unterscheidung bedeutete, daß die Blauhelme ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung benutzen und nicht gegen Friedensbrecher vorgehen durften. Sie durften nicht eingreifen, als der prekäre Frieden zerbrach und das Morden aufs neue begann.

Weil sie Frieden nicht schaffen dürfen, können sie ihn auch nicht bewahren. Alles, was der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Ruanda (UNAMIR) übrig blieb, war, die Ruander aufzurufen, ‚die Gewalttätigkeiten einzustellen’. Hutu und Tutsi haben vermutlich nur gelacht über den Appell.“38

Diesen fragwürdigen Einsatz und das mangelhafte Engagement der Vereinten Nationen stießen offensichtlich nicht erst im Nachhinein, sondern bereits zum Zeitpunkt, als die Beschlüsse gefasst wurden, auf harsche Kritik. Den westlichen Staaten wurde vorgeworfen, sich nicht um die Menschen, die in einem Entwicklungsland in Afrika ermordet und gequält wurden, zu kümmern, und sich, um den eigenen guten Ruf bemüht, zurückzuhalten und kein großes Aufsehen zu machen. Dass die Rettung vieler Menschen möglich war, bewiesen die Rettungsaktionen, mit denen die Weißen im Land aus der Gefahrenzone geholt wurden.

„Europäer, denen alle Schwarze gleich Schwarze sind, tun die ruandische Tragödie als einen der üblichen "afrikanischen Stammesgegensätze" ab. Ihre Sorge geht darum, daß ihre Landsleute - um afrikanische Ausländer kümmert man sich weniger - schnell herausgeholt werden, damit ihnen nichts passiere. Tatsächlich herrscht ähnlich wie im ehemaligen Jugoslawien, wo alle Parteien Weiße sind, auch in Ruanda ein Nationalitätenkrieg.“39

4.2.2 Die Feststellung „Genozid“

Dieses Desinteresse der politischen Weltöffentlichkeit war wohl damals und ist noch heute schwer zu begreifen. Die Journalisten vor Ort versuchten, darauf aufmerksam zu machen, was in Ruanda wirklich passiert, welche Ausmaße das Morden hatte. Die Menschen im Ausland sollten sensibilisiert und wachgerüttelt werden. Sie suchten nach Worten, um auszudrücken, was sie zu sehen bekamen.

„Welches wäre das richtige Wort? Das Schlachten, die Massaker, der Massenmord, die Metzelei? Die Schlächterei in Ruanda ist viel schlimmer, als man es sich aus der Ferne vorstellen kann. Hunderttausend Tote soll in Ruanda bisher gegeben haben? Sind es vielleicht zweihunderttausend? Die Wirklichkeit ist vermutlich noch grauenhafter. Niemand hat die Toten gezählt, Opfer des grenzenlosen Hasses der Hutu und der Tutsi aufeinander, den das Blutbad in diesem zentralafrikanischen Land ins Pathologische gesteigert hat.“40

Es dauerte nicht lange, bis zum ersten Mal das Wort „Völkermord“ im Zusammenhang benutzt wurde. Im Vergleich zur Definition der Vereinten Nationen wurde in der Presse hauptsächlich aus folgenden Gründen dieser Begriff gewählt: Zum ersten war das Ausmaß der Morde ausschlaggebend für den Gebrauch des Wortes. Ab einer gewissen numerischen Grenze beschrieben alternative Ausdrücke, wie Massenmord oder Raserei, nicht mehr die Realität. Zweitens erschloss sich den Journalisten schon bald der ethische Hintergrund der Taten. Und zuletzt bemerkte man die Organisiertheit der mordenden Truppen. Es steckte eine gewisse Planung hinter dem scheinbaren Chaos.

„Was in Ruanda geschieht, ist Völkermord. … Neben der bataillonsstarken Präsidentengarde sind es die MRND-Interhamwe (Die Kampfgefährten) und die CDR-Impuzamugambi (Die Gleichgesinnten), die, angestachelt und fanatisiert vom MRND/CDR-Sender RTLMC, die meisten Morde verübten. Sie brachten nicht nur Tutsi um, sondern auch jene Hutu, die als Verräter an der völkischen Sache gelten, weil sie für die ethnische Versöhnung eintraten. In Kigali sieht man die Milizionäre an den Straßensperren, Haumesser und Handgranaten am Gürtel hängend, das Nato-Sturmgewehr G 3 über die Schulter geschlungen, und neben sich Haufen verwesender Leichen. Den Gestank halten sie nur aus, weil sie betrunken sind. Während ihre Hintermänner ebenso wie Habyarimana die Hutu-Herrschaft verewigen wollen, wollen sie dieses Ziel auf anderem Wege erreichen: nicht durch Versöhnung, sondern durch Mord.“41

Berichte von Journalisten wurden durch Augenzeugen bestätigt, nicht nur durch Opfer und Überlebende der Massaker, sondern auch durch Täter, wobei die Trennlinie dazwischen ohnehin schwer oder überhaupt nicht zu ziehen ist. Gefangene der bereits von der Ruandischen Patriotischen Front eingenommenen Gebiete wurden verhört und waren geständig. Blauhelmsoldaten berichteten von ihren grausamen Erlebnissen. Es handelte sich, nachträglich betrachtet, um einen der schlimmsten Fälle von Völkermord seit Menschengedenken. Aber auch zu der Zeit, als die genozidalen Handlungen noch nicht beendet waren, konnte man, wenn man nur hinsah, diese Tatsache nicht übersehen.

„Zum Volk der Ruander gehören auch jene, die den Völkermord begangen haben und die noch immer morden. Am Donnerstag werden in der RPF-Basis Gahini, 80 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Kigali, acht Mitglieder der Interahamwe vorgeführt: Die Männer – der jüngste 16, der älteste Mitte 70 –kriechen aus einer Hütte.

Ja, bestätigen drei von ihnen, sie hätten im Auftrag der Partei gemordet. Mit Speeren, Macheten und Messern. Anastasi Nkundabagenzi, 28, sagt, er habe sein Opfer gut gekannt: „Er war mein Nachbar. Ich mußte ihn töten, sonst hätte man mich getötet. …

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Tausende von Toten werden täglich in Massenbeerdigungen beigesetzt

… Der Horror übertrifft alles, was die Welt seit dem Völkermord der Roten Khmer in Kambodscha erlebt hat. Die Killing Fields sind überall. Ein Uno- Offizier berichtet von einer Flüchtlingskolonne auf der Straße nach Kigali, deren Weg er und seine Männer unterwegs kreuzten. Kurz nach der Begegnung schlagen die Interahamwé zu. Als die Blauhelme nach ein paar Stunden dieselbe Straße zurückfuhren, waren die Flüchtlinge alle tot. Der Offizier sagt, es seien mindestens tausend gewesen.“42

4.2.3 Erkenntnisse und Forderungen

Die Tatsache, dass es sich bei den grausamen Massakern in Kigali und im ganzen „Land der Tausend Hügel“ um Völkermord handelte, und die Erkenntnis dessen ließen vermuten, dass sich in Bälde die Vereinten Nationen, oder ein Land, das sich dazu im Stande oder dazu verpflichtet fühlte und eingriff, und dem tödlichen Treiben ein Ende setzen würden. Die Blauhelmtruppen der UNAMIR-Mission, die sich in Ruanda befanden, schienen jedoch die einzigen zu sein und auch zu bleiben, die als bewaffnete Soldaten dorthin entsendet wurden. Selbst sie können, wie bereits erwähnt, letztendlich nichts gegen die Morde unternehmen.

„Die furchtbarste Erkenntnis: Der Völkermord an den Tutsi, einem nilotischen Volk, durch Miliz und Sicherheitskräfte der Hutu-Mehrheit, die zur Bantu-Rasse gehört, geht trotz der Anwesenheit der französischen Soldaten in geringerem Umfang weiter. Wenn es nur auf das angeschlagene Ruanda-Regime ankommt, kann das Blutvergießen jederzeit in größerem Umfang wiederaufgenommen werden - solange noch wehrlose Opfer in Reichweite sind.“43

Diesen Vorwurf musste sich die internationale Staatengemeinschaft - allem Anschein nach zu Recht - gefallen lassen. Darüber hinaus sah man es in den Medien als mehr als beschämend für die Vereintet Nationen an, dass die zuvor als Unruheherd betrachteten Freiheitskämpfer der FPR mehr oder weniger im Alleingang, lediglich mit Unterstützung der benachbarten Länder, das Land binnen hundert Tagen eroberten um so dem Treiben ein Ende zu setzen. Dass die Methoden der Rebellen zum Teil fragwürdig erschienen, spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle, vor allem wenn, wie manche Reporter argumentierten, dieser Vorstoß durch UN-Truppen unterstützt und kontrolliert worden wäre und dadurch diese Taten der FPR unterbunden worden wären.

„Keine Frage: Die vorrückenden Rebellen haben eine Blutspur auf ihrem Weg hinterlassen. Aber ihre Untaten sind nicht im entferntesten zu vergleichen mit dem monströsen Massenmord der Hutu an den Tutsi.“44

In direktem Zusammenhang mit den obigen Vorwürfen stand die Tatsache, dass viele der Täter, auf der Flucht vor der vorrückenden Rebellenarmee, sich in die benachbarten Länder absetzen konnten. Mit Hilfe der sehr spät ins Land geschickten französischen Truppen wurde ein Korridor für die Flüchtlinge offen gehalten, durch den die Mörder, mitsamt ihren führenden Politikern und Anstiftern, ungehindert fliehen konnten. Die Suche nach ihnen wurde dadurch zu einem aufwändigen Unterfangen, denn die häufig sehr wohlhabenden Drahtzieher konnten sich überall hin in der Welt absetzen. Zurück blieben tausende Mitläufer und Helfer. Über eine Grenzstation in Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo im Westen Ruandas wurde berichtet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Beschlagnahmte Waffen der flüchtenden Milizen

„Mit den zivilen Flüchtlingen sind auch mindestens 20 000 Soldaten der Hutu-Armee über die Grenze geflüchtet. An der Grenzstation türmen sich Berge von Gewehren und scharfgeschliffenen Pangas, die die Zairer ihnen abgenommen haben. Keine Frage, viele von denen … haben drüben in Ruanda aus Leibeskräften mitmassakriert.

Die Jüngeren machen zum Teil auch gar keinen Hehl daraus, einfach weil die dauernde Haßpropaganda der Regierung gegen die Tutsi ihr Schuldbewusstsein narkotisiert hat.“45

Die Forderungen und Erkenntnisse der Medien waren vielschichtig, genau wie auch die Probleme, die auch nach dem Höhepunkt des Völkermordes in der Region weiter bestanden und erst neu auftraten.

Ein großes Problem sowohl für die Reporter als auch, und das war weitaus folgenschwerer, für die Hilfsorganisationen und NGOs, die ins Krisengebiet kamen, um zu helfen, waren die horrenden finanziellen Forderungen, die Landbesitzer, Politiker und die korrupte verbliebene Verwaltung in Ruanda und den umgebenden Ländern stellten. Diese Kriegsgewinnlerei verzögerte humanitäre Einsätze und kostete dadurch vermutlich vielen Menschen das Leben.

„Die Paßkontrolle berechnet bei der Einreise 150 Dollar Visagebühren. Oberstleutnant Klaus Hoyer, Kapitän der „August Euler“ [, einem Transportflugzeug der deutschen Bundeswehr], konnte erst einen Tag später als geplant nach Goma starten, weil die dortige Flughafenkommandantur zunächst die irrsinnige Landegebühr von 15 000 Dollar von ihm verlangt hatte. Was tun?

Panos Moumtzis vom Flüchtlingshilfswerk sagt: ‚Hier hilft nur eins: eine schnelle militärische Operation, die Infrastruktur schafft, die Verteilung von Lebensmitteln sichert und Ordnung in das Chaos bringt.’ Die schnelle Eingreiftruppe der Franzosen in Bukavu, zwei Autostunden entfernt, hat alles, was hier dringend benötigt wird: Lastwagen, schweres Pioniergerät, Ingenieure. Und vor allem Soldaten, die darauf gedrillt sind, unter erschwerten Bedingungen Ordnung zu schaffen. Doch die Soldaten beschränken sich darauf, die Leichen zu vergraben.“46

Selbst humanitäre Organisationen forderten also ein militärisches Eingreifen, um die Ordnung im Lande wieder herzustellen. Vor allem die Situation der Flüchtlinge in den Lagern von Goma oder anderswo bereitete große Schwierigkeiten. Als einige der Flüchtlinge wieder zurückkehrten, fanden sie nicht nur eine zerstörte Heimat wieder, sondern mussten auch miterleben, wie ihnen die Rückkehr in ihr altes Leben von den jetzigen Besatzern erschwert und verhindert wurde. Von den Behörden, weder den staatlichen noch den internationalen, hatten sie keine Hilfe zu erwarten. Auch hierüber berichteten die Medien ausführlich und forderten, gemeinsam mit den Nichtregierungsorganisationen, ein Handeln der UNO.

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Abbildung 13: Milizen der FPR patroullieren in der Hauptstadt Kigali

„Die Sicherheitslage in Ruanda verschlechtert sich nach Einschätzung der Unamir immer weiter. Soldaten der siegreichen Patriotischen Front Ruandas (FPR) bedrohten, beraubten, mißhandelten oder ermordeten zurückkehrende Flüchtlinge, nachts räumten sie in der Hauptstadt Kigali Häuser aus. … Die ruandische Polizei war schon machtlos, als im April das Massenmorden begann; heute gibt es die Polizei nicht mehr. …

Angst herrscht auch im Westen Ruandas. Dort werden Einbrüche der geschlagenen Hutu-Armee der früheren Regierung befürchtet. Sie hat sich intakt mit mehr als 20000 Mann und ihren Waffen in die zairischen Flüchtlingslager von Bukavu und Goma gerettet.“47

In den Lagern formierten sich die alten Machthaber erneut, sie besaßen, sofern sie sich nicht ins entfernte Ausland abgesetzt hatten, nach wie vor ihren Machtstatus in der breiten Masse der Hutus. An ihrem relativen Wohlstand und Einfluss änderte also auch das Leben im Flüchtlingslager nichts.

Die Millionen von geflüchteten Hutus, die die Basis der Gesellschaft bildeten, mussten sich jedoch entscheiden, ob sie in den Lagern blieben, wo sich rasend schnell Seuchen ausbreiteten, oder ob sie zurück in ihre alte Heimat gingen, wo sie die feindliche Armee erwartete. Egal wofür sie sich entschieden, sie waren auf sich allein gestellt und lebten in ständiger Todesgefahr.

„Kagame [, der Anführer der RPF,] und Kameraden haben ein weitgehend menschenleeres Land übernommen. Aus Angst vor der Rache der Sieger wagt sich das Millionenheer der Hutu-Flüchtlinge noch immer nicht in die Heimat zurück. Lieber sterben sie weiter in der Hölle von Goma in Zaire. Dort waren in der vorigen Woche zwar die Cholerafälle zurückgegangen. Aber dafür griff eine Ruhrepidemie um sich. Tausend Tote am Tag sind noch immer die Norm.“48

Die geflohenen Hutus brauchten zwar nach einiger Zeit keine Angst vor den Eroberern mehr zu haben, da sich langsam Strukturen entwickelten, die die Rückkehr der Vertriebenen organisierte und kontrollierte, eine pauschale Vergebung der verübten Taten brauchte deswegen jedoch niemand, der Verbrechen im Rahmen des Genozids verübt hatte, zu erwarten. Allerdings erwartete sie nach Presseangaben ein fairer Prozess und keine rachegeleitete Lynchjustiz.

„Die für Flüchtlinge und Wiedereingliederung zuständige Staatssekretärin Christine Umutoni, 27, sagt, … von einer großen Amnestie will sie nichts wissen: ‚Hier ist mit Hilfe staatlicher Institutionen wie Polizei und Armee ein Völkermord verübt worden, und der muß gesühnt werden.’ Ja, es gebe Listen von Verdächtigen, und diese Leute müßten nach ihrer Rückkehr Rede und Antwort stehen. ‚Wenn sie im Ausland Asyl suchen, werden wir ihre Auslieferung beantragen.’“49

Die Verantwortlichen in der neu organisierten Verwaltungsstruktur Ruandas schienen das Versprechen auf faire Prozesse für die Angeklagten tatsächlich ernst zu nehmen. Man unternahm ernsthafte Anstrengungen, eine juristische Struktur aufzubauen, die die vielen tausend Anklagen, die im Raum schwebten, bearbeiten zu können.

Das Problem, dass es sich um dermaßen viele Fälle handelte, und sich die internationale Gerichtsbarkeit nur um die wirklich „dicken Fische“, den Drahtziehern und deren oberste Führungsschicht kümmern konnte, zwang die Verwaltung zu einem ungewöhnlichen Schritt: Man führte das Gacaca, eine Art der Rechtsprechung aus vorkolonialen Zeiten ein. Damals sammelte sich das Dorf auf dem Grasplatz, um Zwistigkeiten zu beheben. Dabei ging es nicht um Strafe, sondern um Entschädigung. Wer stahl, musste das Gestohlene ersetzen. Es war eine Urgerichtsbarkeit, in der es um Konsens ging, nicht um Urteile. Diese alte Form sollte nun Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandeln.

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Abbildung 14: UNO-Tribunal in Arusha

„Unter dem Vordach des Dorfhauses warten auch die 19 Laienrichter, vor sich die Listen und Dossiers. … Als „Intègrer“ gilt, wer kein Blut an den Händen hat. In vielen Bezirken ist es schwierig, 19 Reine zusammen zu bekommen. Sie sind 36 Stunden lang geschult worden, saßen hungrig vor einer Schiefertafel, auf die jemand geschrieben hatte: ‚Damit ein Geständnis als vollständig erachtet werden kann, muss es eine Entschuldigung beinhalten.’ Nicht alle Richter können lesen. Niemand wird für seine Arbeit Geld erhalten.“50

Diese mehr als notdürftig zu bezeichnende Urteilsfindung wurde von den Medien zwar kritisiert, jedoch konnten auch seitens der westlichen Beobachter keine brauchbaren Alternativen aufgezeigt werden. Darüber hinaus zeugten diese Pseudo-Institutionen zumindest von dem Willen, die Vergangenheit aufzuarbeiten, auch wenn dies noch eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen würde.

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Abbildung 15: Laienrichter bei einem Gacaca

Viel schwerwiegender war hingegen die Feststellung, dass die mangelnde Unterscheidung zwischen Verdacht und Verdächtigung zusätzliche Komplikationen für das ohnehin fragile Judikativsystem aufwarfen. Hinzu kam die Kritik an der neuen Regierung im Land:

„Beim gegenwärtigen Verfahrenstempo würden noch 324 Jahre vergehen, bis die Prozesse abgeschlossen wären. Dabei ist nicht einmal sichergestellt, daß alle Anschuldigungen gerechtfertigt sind. Das Wort eines einzigen Nachbarn genügt, um einen Hutu noch heute ohne Haftbefehl oder Aussicht auf ein baldiges Verfahren ins Gefängnis zu bringen. Die Angst vor Denunziation macht gefügig, das weiß die Minderheitenregierung. Und so beschleunigt niemand die Beweisaufnahme.“51

Was im kommunalen Rahmen immense Schwierigkeiten verursachte, nämlich die Identifizierung der Mörder und der Verbrecher im Genozid, ist in den höheren Etagen nicht das Problem. Die Männer und Frauen im Hintergrund, jene welche die Fäden in der Hand hielten, waren bekannt.

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Abbildung 16: Théoneste Bagosora

Ein bekanntes Beispiel stellt der ehemalige Kabinettsdirektor des ruandischen Verteidigungsministers und ehemaliger Kommandant eines Militärlagers, Théoneste Bagosora dar. Er war einer der ersten, die sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Ruanda verantworten mussten. Es wurde berichtet, der Hutu-Chauvinist Bagosora habe das Morden als Organisator im Hintergrund vorbereitet. Das Blutbad im Herzen Afrikas sei weniger eine Explosion archaischer Gegensätze als das Werk von Personen wie Bagosora gewesen. Auch in Afrika könnten sich Massenmörder hinter einer biederen Fassade verbergen.52

Die Schwierigkeiten der internationalen Gerichte, über die berichtet wurden, waren vielmehr verwaltungstechnischer Natur. Es gab Uneinigkeit über die Zuständigkeit der Gerichtshöfe, vor allem, weil die meisten der Angeklagten mehrerer Verbrechen beschuldigt wurden, über die jeweils ein anderes Gericht zu urteilen hatte. Im Falle des angeklagten Bagorosa

„… hat ein juristisches Tauziehen … begonnen: Der Hauptverdächtige soll sich vor dem Ruanda-Tribunal der Uno in Arusha (Tansania), aber auch vor einem Gericht in Brüssel verantworten, das den Tod zehn belgischer Blauhelme in Ruanda untersucht.“53

Ein weiteres Problem, dem sich die internationalen Gerichte gegenüber stehen sahen war, dass es sich bei den Funktionären um sehr wohlhabende Menschen handelte, denen es ein Leichtes war, sich irgendwo in der Welt zu verstecken, um ihren Prozessen und der Strafe zu entgehen. Berichte über diese Missstände gingen im Jahr 1996, also zwei Jahre nach dem Völkermord, durch die Presse:

„In Arushas Internationalem Konferenzzentrum, das für das Tribunal angemietet wurde, liegt eine Liste von rund 400 des Mordes verdächtigter Hutu- Funktionäre. Als Privilegierte konnten sie sich nach Frankreich, Belgien, in die USA und etliche afrikanische Staaten absetzen. Die wenigsten von ihnen sitzen in Haft.

In Ruanda vegetieren dagegen über 73 000 kleine Mittäter in überfüllten Gefängnissen. Viele dieser einfachen Hutu waren dem Ruf zum Morden gefolgt, der von Mitgliedern ihrer Elite ausging“54

Auch acht Jahre nach dem Genozid, im Jahr 2002, konnte die Presse nur wenig Erfreuliches über den Fortgang der Gerichtstätigkeiten berichten. Zu den oben genannten Schwierigkeiten prognostizierten Journalisten eine düstere Zukunft, was die Gerichtsverfahren gegen die Drahtzieher anbelangte. Trotz aller Gerechtigkeit, die den Verbrechern vielleicht einmal zu teil werden würde, blieb ein bitterer Nachgeschmack. Die Erkenntnis, dass das eingerichtete Rechtssystem für die Aufarbeitung des Völkermordes in Ruanda ungeeignet war, besteht weiterhin.

„Das Weltgericht in Arusha wird wohl noch bis 2008 tagen. Es wird elf Minister und gut drei Dutzend andere Verantwortliche verurteilen, vermutlich zu lebenslangen Haftstrafen, in einem Gefängnis von internationalem Standard. Es wird Urteile geben, aber keine Wahrheit. Kein Angeklagter hat bislang gestanden, ob und wie der Genozid geplant wurde. Und weil nur Hutu angeklagt sind, werden die Urteile wenig zur Versöhnung beitragen“55

5 Resümee und Ausblick

Was in Ruanda geschehen ist, war wohl zweifellos eines der schlimmsten Verbrechen aller Zeiten. Hunderttausende Menschen mussten ihr Leben lassen. Wie viele von ihnen heute noch am Leben wären, wenn die Welt nicht nur zugesehen, sondern auch akkurat gehandelt und interveniert hätte, ist eine Frage, auf die es wohl keine Antwort gibt. Für das Land selbst begann nach dem Völkermord eine Zeit der Aufarbeitung der Geschichte. Aber der ethnische Zwiespalt ist tief in der Gesellschaft verwurzelt und die alten Herrschaftsstrukturen sitzen nach wie vor in den Köpfen der Menschen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 17: Kind auf einem Friedhof in Nyanza – Ein Leben mit der Vergangenheit

„Es gibt Gründe, die die Vermutung aufkommen lassen, daß das Land von einer Diktatur in die andere fällt …. Der Vergleich der alten Herrschaftsstrukturen mit den bisher gemachten Erfahrungen des neuen politischen Systems deutet zumindest diese Gefahr an. …

Der Familienclan des Präsidenten hatte eine Politik der Unterwürfigkeit und Verdummung verfolgt. Dazu dienten eine kontrollierte und einseitige Nachrichtenvermittlung, ein gestaffeltes Sicherheitssystem, … und die in der Verfassung sanktionierte Mitgliedschaft jedes Staatsbürgers in der Einheitspartei. …

Wie kündigt sich das neue System an? Auf den ersten Blick entdeckt man starke Ähnlichkeiten. Die Macht liegt in den Händen einer verschworenen Kampfgemeinschaft, der Patriotischen Front. … Mehr noch als die Ähnlichkeit zwischen Familienclan und Kampfgemeinschaft interessiert die Frage, ob die Unterjochung durch Angst und Schrecken fortbesteht, ob Habgier die Eroberer erfaßt hat und ob sie dem Siegesrausch verfallen sind.

… Der erste Eindruck ist in jeder Hinsicht deprimierend. In Ruanda geht die Angst um. … Furcht, Habgier und Großmannssucht, die psychologischen Grundpfeiler der zerschlagenen Diktatur, bestehen … fort.“56

Betrachtet man die Wahrnehmung des Völkermordes in der Gesellschaft, so zeigt sich, dass die Politik, auch in Deutschland, nur mäßig am Geschehen in Ruanda interessiert zu sein schien. Ursächlich hierfür ist wohl zum einen, dass außenpolitisch die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf dem Balkan das vorrangige Diskussionsthema war. Die zeitliche Überschneidung mit dem Völkermord in Ex-Jugoslawien war offenbar tatsächlich einer der ausschlaggebenden Punkte, warum Ruanda in der Weltpolitik so wenig Beachtung fand.

Ein zweiter Punkt, der ins Auge fällt, ist das generelle Desinteresse für Länder aus der Dritten Welt. So traurig es klingt, der viel zitierte „CNN-Effekt“ trug seinen Teil dazu bei, dass sich das Interesse der westlichen Welt, und damit auch die Politik in Deutschland, nur am Rande auf das Land in Zentralafrika richtete.

Als Auswirkungen dieser beiden, aber auch noch weiterer Faktoren zeigt sich, dass die Bundespolitik zwar eine verhältnismäßig hohe Bereitschaft zur Ausformulierung von Appellen und Aufforderungen zeigt. Die Vereinte Nationen, die Europäische Union, die Nachbarstaaten Ruandas wurden durch die Regierung und das Parlament von deren Missbilligung des Unrechts unterrichtet. Aber die Politik brachte es leider nicht zustande, in einer adäquaten Weise aktiv zu werden, um dem genozidalen Treiben Einhalt zu gebieten.

Ein wenig erinnert die Situation an ein in der Sozialpsychologie als „Bystander-Phänomen“ bekanntes Verhalten. Wie beim Münchner Olympiasee-Fall, als zwei Buben vor den Augen von Spaziergängern beim Schlittschuhlaufen ins Eis einbrachen und ertranken, weil sich niemand persönlich verantwortlich und zum Helfen verpflichtet fühlte. In Ruanda sah die ganze Welt zu, und kein Land verspürte ernsthaft das Bedürfnis, etwas gegen das Unglück zu unternehmen. Dieser Vorwurf trifft natürlich nicht alleine auf Deutschland zu, sondern auf die meisten Länder der Erde. Trotzdem muss sich die Politik jedes einzelnen Landes, und damit auch Deutschlands die Frage stellen, wieso die schrecklichen Verbrechen vor ihren Augen passierten, und sie nicht einschritten.

Dass die Presse nicht wahrheitsgemäß berichtet hätte, lässt sich nicht behaupten. Jeder, der am Thema interessiert war, hatte die Möglichkeit, sich akkurate Informationen durch die Medien zu beschaffen. Wie man es von den beiden etablierten Blättern gewohnt ist, lieferten sie erstklassige Berichte. Häufig nahmen Auslandsjournalisten vor Ort hohe Risiken in Kauf und gaben sich alle Mühe, um investigativ, aktuell und aus erster Hand zu berichten.

Auch die Schlüsse, die die Reporter zogen, waren nachvollziehbar und – zumindest zur Zeit ihrer Entstehung – unter Bedacht der zur Verfügung stehenden Informationen auch folgerichtig. Wurden Forderungen gestellt und Kritik geübt, etwa an der Art und Weise, wie die Justiz an Aufarbeitung der Folgen arbeitet, erfolgte dies logisch und durchdacht. Die hie und da aufflackernde Subjektivität der Autoren lag wohl in der Natur dieser Sache, denn wenn man sich intensiv mit diesen grausamen, brutalen und menschenverachtenden Geschehnissen beschäftigt, kann man wohl nicht völlig neutral und sachlich berichten. Somit lässt sich dem SPIEGEL und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung inhaltlich kaum ein Vorwurf machen.

Die Tatsache allerdings, dass sich auch in den Medien nur ein bedingtes Interesse an Ruanda zeigte, führte dazu, dass die Nachrichten über den Völkermord relativ knapp und verhältnismäßig rar waren. Hier zeigt sich die andere Seite des „CNN-Effektes“, ein mangelndes Medienangebot, dem eine mangelnde Beachtung des Konfliktes durch die Bevölkerung folgt. Die Macht der Medien hat einen großen Einfluss auf die Menschen und damit auch auf die Politik. Vielleicht hätte man durch verstärkte Berichterstattung das Augenmerk der Bürger auf den Genozid lenken können und dadurch die Politik ein Stück weit mehr zum Handeln zwingen können.

Ein letzter Kritikpunkt soll nunmehr jedem Mitglied dieser Gesellschaft gelten. Es ist immer leicht, die Schuld bei abstrakten Gesellschaftsstrukturen zu suchen, etwa „der Politik“ oder „den Medien“; und mit Sicherheit ist der Beitrag, den der einzelne Bürger zu solch gewaltigen Aufgaben leisten kann, verhältnismäßig gering. Aber die Wahrnehmung in der Gesellschaft ist immer die Summe der Einzelwahrnehmungen und vielleicht sogar noch mehr.

Noch ist es nicht zu spät für die Einsicht, dass man helfen könne. Der Ausblick für das Land Ruanda ist noch immer düster und die Unterstützung von außen ist womöglich das einzige, was ein erneutes Aufflammen des im Verborgenen immer noch glimmenden Hasses und Zornes der beiden Gruppen, Hutu und Tutsi, verhindern könnte.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung1: http://congobandit.tripod.com/sitebuildercontent/sitebuilderpictures/.pond/rw1.jpg.w180h140.jpg Stand: 02.10.2006

Abbildung2: http://www.rwandagateway.org/article.php3?id_article=114 Stand 02.10.2006

Abbildung3: http://www.rwandagateway.org/article.php3?id_article=115 Stand 02.10.2006

Abbildung4: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/9b/DF-SC-83-02204.jpg Stand: 02.10.2006

Abbildung5: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 47/1997, S. 192

Abbildung6: faostat.fao.org Stand: 02.10.2006

Abbildung7: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 17/2004, S. 76

Abbildung8: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 17/2004, S. 77

Abbildung9: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 30/1994, S. 112

Abbildung10: http://www.cdc.gov/nceh/ierh/Gallery/Zaire%201Lg.jpg Stand: 02.10.2006

Abbildung11: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 32/1994, S. 119

Abbildung12: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 30/1994, S. 112

Abbildung13: http://images.encarta.msn.com/xrefmedia/sharemed/targets/images/pho/t304/T304597A.jpg Stand: 02.10.2006

Abbildung14: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 49/2002, S. 168

Abbildung15: http://www02.couleur3.ch/rwanda/img/gacaca-instruction.jpg Stand: 02.10.2006

Abbildung16: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 27/1996, S. 120

Abbildung17: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 17/2004, S. 82

Quellennachweis

[...]


1 „Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“ (Resolution 260 (III) A of the United Nations General Assembly on 9 December 1948)

2 Hankel, Gerd: Was heisst eigentlich Völkermord?; In: Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung „Mittelweg 36“ Ausg. 1/2005; S. 74

3 Zitiert nach: Ebenda; S.75

4 Zitiert nach: Ebenda; S.75

5 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002: Enzyklopädie Multimedial, Suchbegriff: „Hutu“

6 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002: Enzyklopädie Multimedial, Suchbegriff: „Tutsi“

7 Ternon, Yves, 1996: Der verbrecherische Staat; Hamburger Edition Verlagsgesellschaft, Hamburg, S.183

8 Barth, Boris, 2006: Genozid; Beck’sche Reihe; Verlag C.H. Beck, München. S.113

9 Ternon, Yves, 1996: Der verbrecherische Staat; Hamburger Edition Verlagsgesellschaft, Hamburg, S.184

10 Adibo Ltd., 2006: adlexikon - definition erklärung bedeutung glossar, Suchbegriff „Pogrom“, Stand: 14.08.2006: http://www.adlexikon.de/Pogrom.shtml

11 DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Schweiz, Stand: 14.08.2006: http://www.dsc.admin.ch/index.php?navID=21112&langID=6

12 hist.net - Plattform für die Anwendung Neuer Medien in den Geschichtswissenschaften, Stand: 14.08.2006: http://www.hist.net/ag-genozid/Archiv/Ruanda/rwanda.htm

13 Barth, Boris, 2006: Genozid; Beck’sche Reihe; Verlag C.H. Beck, München. S.120f

14 Ternon, Yves, 1996: Der verbrecherische Staat; Hamburger Edition Verlagsgesellschaft, Hamburg, S.190

15 Ternon, Yves, 1996: Der verbrecherische Staat; Hamburger Edition Verlagsgesellschaft, Hamburg, S.191

16 PBS, non–profit media enterprise, Stand: 14.08.2006: http://www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/shows/evil/etc/slaughter.html

17 Deutscher Bundestag, Protokoll zur 219. Sitzung der 12. Wahlperiode am 14. April 1994, Tagesordnungspunkt 3. Bundesdrucksache Nr. 12/219

18 Deutscher Bundestag , Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 1992 mit eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Wahlperiode 12. Frage 1. Bundesdrucksache Nr. 12/2256

19 Deutscher Bundestag, Protokoll zur 219. Sitzung der 12. Wahlperiode am 14. April 1994, Tagesordnungspunkt 3. Bundesdrucksache Nr. 12/219

20 Deutscher Bundestag, Protokoll zur 218. Sitzung der 12. Wahlperiode am 13. April 1994, Anlage 7. Bundesdrucksache Nr. 12/218

21 Fragen für die Fragestunde der Sitzung des deutschen Bundestages am 27. und 28. April 1994, Frage 12. Bundesdrucksache Nr . 12/7356

22 Deutscher Bundestag, Protokoll zur 218. Sitzung der 12. Wahlperiode am 28. April 1994, Tagesordnungspunkt 1, Frage 12. Bundesdrucksache Nr. 12/225

23 Ebenda

24 Ebenda

25 Ebenda

26 Fragen für die Fragestunde der Sitzung des deutschen Bundestages am 18. und 19. Mai 1994, Frage 29. Bundesdrucksache Nr . 12/7527

27 Deutscher Bundestag, Protokoll zur 230. Sitzung der 12. Wahlperiode am 26.Mai 1994, Tagesordnungspunkt 6. Bundesdrucksache Nr. 12/230

28 Deutscher Bundestag, Antrag zur Lage in Ruanda, 12. Wahlperiode, 26.Mai 1994.

Bundesdrucksache Nr. 12/7739

29 „Im Einzelfall wahrscheinlich tödlich“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 21/1994, S. 148

30 Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch das Europäische Parlament zur Entschließung über die Lage in Ruanda, 12. Wahlperiode, 06.Oktober 1994. Bundesdrucksache Nr. 12/8560

31 „Fluch des Kontinents“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 42/1990 vom 15.10.1990, S. 222ff

32 „Fluch des Kontinents“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 42/1990 vom 15.10.1990, S. 223

33 „In Ruanda ist der Kampf zwischen Hutu und Tutsi wieder entbrannt“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 09.04.1994, Nr. 82, S. 2

34 „In Ruanda ist der Kampf zwischen Hutu und Tutsi wieder entbrannt“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 09.04.1994, Nr. 82, S. 2

35 „Kontinent ohne Hoffnung“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 16/1994 vom 18.04.1994, S. 138ff

36 „Kontinent ohne Hoffnung“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 16/1994 vom 18.04.1994, S. 138f

37 „In Ruanda ein Nationalitätenkrieg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 12.04.1994, Nr. 84, S. 14

38 „In Ruanda ein Nationalitätenkrieg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 12.04.1994, Nr. 84, S. 14

39 „In Ruanda ein Nationalitätenkrieg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 12.04.1994, Nr. 84, S. 14

40 „Das Gemetzel in Ruanda ist viel schlimmer, als man es sich aus der Ferne vorstellen kann“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 02.05.1994, Nr. 101, S. 3

41 „Versöhnung von oben?“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 04.05.1994, Nr. 103, S. 14

42 Hielscher, Almut: „Nur noch Menschenmagma“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 23/1994 vom 06.06.1994, S. 136f

43 „Grinsend begrüßen die Mörder die französischen Soldaten“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 02.07.1994, Nr. 151, S. 3

44 Wiedemann, Erich: „Wird der Genozid von der Cholera vollendet?“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 30/1994 vom 25.07.1994, S. 112f

45 Wiedemann, Erich: „Wird der Genozid von der Cholera vollendet?“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 30/1994 vom 25.07.1994, S. 112f

46 Wiedemann, Erich: „Wird der Genozid von der Cholera vollendet?“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 30/1994 vom 25.07.1994, S. 114

47 „Was soll man tun mit 100000 Mördern in Ruanda?“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 07.11.1994, Nr. 259, S. 7

48 Hielscher, Hans: „Frontkämpfer in der Stadt ihrer Träume“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 32/1994 vom 08.08.1994, S. 118

49 Hielscher, Hans: „Frontkämpfer in der Stadt ihrer Träume“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 32/1994 vom 08.08.1994, S. 120

50 Smoltczyk, Alexander: „Tage des Gerichts“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 49/2002 vom 02.12.2002, S. 165

51 Biedere Fassade“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 27/1996 vom 01.07.1996, S. 121

52 „Biedere Fassade“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 27/1996 vom 01.07.1996, S. 120

53 „Biedere Fassade“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 27/1996 vom 01.07.1996, S. 121

54 „Biedere Fassade“ in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 27/1996 vom 01.07.1996, S. 121

55 Smoltczyk, Alexander: „Tage des Gerichts“, in: Der SPIEGEL, SPIEGEL-Verlag, Hamburg; Ausg. 49/2002 vom 02.12.2002, S. 162

56 „Land der tausend Hügel, Land der tausend Schrecken“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main; Ausg. 01.10.1994, Nr. 229, S. 7

Excerpt out of 55 pages

Details

Title
Der Völkermord in Ruanda und seine Wahrnehmung in der Gesellschaft in Deutschland
College
Technical University of Munich  (Lehrstuhl für Politikwissenschaften)
Course
Staatsexamen Lehramt, Fach Sozialkunde
Grade
2
Author
Year
2006
Pages
55
Catalog Number
V67326
ISBN (eBook)
9783638585620
ISBN (Book)
9783656530633
File size
1455 KB
Language
German
Notes
Inhalt der Arbeit ist zum einen ein Abriss der Entstehung und des Ablaufs des Genozids in Ruanda in geschichtlich-politischer Hinsicht. Zum anderen wird an Hand der damaligen Berichterstattung des wöchentlich erscheinenden Magazins 'Der SPIEGEL' und der Tageszeitung 'Frankfurter Allgemeine Zeitung', die Wahrnehmung des Völkermordes in den Medien analysiert. Mit Hilfe der Protokolle mehrerer Bundestagsdebatten wird die Stellung dieser Thematik in der bundesdeutschen Politik betrachtet.
Keywords
Völkermord, Ruanda, Wahrnehmung, Gesellschaft, Deutschland, Staatsexamen, Lehramt, Fach, Sozialkunde
Quote paper
Volker Lankes (Author), 2006, Der Völkermord in Ruanda und seine Wahrnehmung in der Gesellschaft in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67326

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