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Ausschreibungspflicht bei Verlängerungen und Veränderungen von Verträgen

Title: Ausschreibungspflicht bei Verlängerungen und Veränderungen von Verträgen

Seminar Paper , 2007 , 24 Pages

Autor:in: Nils Reuter (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Diese Verpflichtung kann auf zwei verschiedenen Gründen beruhen. Zum einen wird sie durch den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - §§ 97ff - bestimmt, wenn die Auftragswerte bestimmte Schwellen überschreiten. Unterhalb dieser Schwellenwerte besteht die Pflicht zur Einhaltung des Vergabeverfahrens aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen (vergleiche. § 30 HGrG), für den Bund beispielsweise § 55 BHO. Diese Zweiteilung ist entstanden, da oberhalb der Schwellenwerte aufgrund europarechtlicher Vorgaben ein subjektiver Rechtsschutz erforderlich wurde, der unter dem Dach des Haushaltsrechts nicht verwirklicht werden konnte. Das Vergabeverfahren soll als Wettbewerbsrecht in erster Linie eine wettbewerbsneutrale Vergabe öffentlicher Aufträge sichern, als Haushaltsrecht zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel anhalten.
Die Regelungen sind durch die erhebliche ökonomische Bedeutung öffentlicher Aufträge gerechtfertigt. Auf die öffentlichen Auftraggeber entfällt also eine erhebliche Marktmacht. Schon aus ordnungsökonomischen Gründen scheint daher eine wettbewerbsneutrale Ausübung dieser Marktmacht notwendig zu sein. Aber auch grundrechtlich ist ein neutrales Verhalten der öffentlichen Auftraggeber geboten (Art. 3 Abs. 1 GG). Weiterhin dient das Vergaberecht auch der Verwirklichung des europarechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 12 EG). mUnd nicht zuletzt ist auch eine wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel ein wichtiges Gebot. Nicht immer unproblematisch ist die Frage, welche Vorgänge dem Vergabeverfahren unterfallen, also wann eine Ausschreibungspflicht gem. § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, § 3(a) Nr. 1 Abs. 1 VOL/A bzw. § 5 Abs. 1 VOF (Vergabebekanntmachung) besteht. Es handelt sich um eine Frage des sachlichen Anwendungsbereichs des Vergaberechts. Oberhalb der Schwellenwerte richtet sich dieser nach § 99 GWB. Danach ist das Vergabeverfahren auf alle öffentlichen Aufträge anzuwenden. Das sind nach dem § 99 GWB zugrundeliegenden Auftragsbegriff alle entgeltlichen Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Auslegung des Tatbestands der Ausschreibungspflicht

1. Ausgangspunkt

2. Rechtsprechung und Literatur

3. Stellungnahme

a) Änderungen wesentlicher Bestandteile

b) Änderung der essentialia negotii

c) Änderung durch zwei selbständige Willenserklärungen

d) (Un-)möglichkeit einer selbständigen Vergabe

e) Änderung in Ausschreibung nicht vorgesehen

f) Zusammenfassung

4. Konkretisierung des Kriteriums „Änderung wesentlicher Bestandteile“

III. Verlängerung von Verträgen

1. Allgemeines

2. Verlängerung durch Vertrag

3. Unbefristeter Vertrag mit Kündigungsmöglichkeit – Pflicht zur Kündigung

a) Zulässigkeit des Abschlusses unbefristeter Verträge

b) Nichtwahrnehmung einer Kündigungsmöglichkeit

4. Befristeter Vertrag mit automatischer Verlängerung

5. Verlängerungsrecht als Option

a) Einräumung des einseitigen Verlängerungsrechts

b) Ausübung des einseitigen Verlängerungsrechts

6. Einvernehmliche Rücknahme einer Kündigung

IV. Sonstige Änderungen von Verträgen

1. Allgemeines

2. Auftragnehmerwechsel

3. Inhaltsänderungen im engeren Sinne

V. Fazit und Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit analysiert die vergaberechtliche Problematik von Vertragsverlängerungen und Vertragsveränderungen nach dem initialen Vertragsschluss. Das primäre Ziel besteht darin, Kriterien zu entwickeln, die eine rechtssichere Abgrenzung zwischen ausschreibungspflichtigen und zulässigen Vertragsänderungen ermöglichen, um das Vergaberecht vor Umgehungen zu schützen, ohne die wirtschaftliche Flexibilität der öffentlichen Auftraggeber unangemessen zu beschränken.

  • Grundlagen des Vergaberechts und Anwendungsbereich
  • Kriterien für wesentliche Vertragsänderungen
  • Rechtliche Bewertung von Vertragsverlängerungen (Vertrag, Optionen, Automatismen)
  • Umgang mit Auftragnehmerwechseln
  • Wirtschaftlichkeitsgebot im Kontext des Vergaberechts

Auszug aus dem Buch

4 Konkretisierung des Kriteriums „Änderung wesentlicher Bestandteile“

Zunächst ist zu bestimmen, in welcher Richtung das Regel-Ausnahme Verhältnis verlaufen sollte. Denkbar wäre zum einen, den Begriff „wesentliche Bestandteile“ positiv zu definieren. Bei Änderungen, die der Definition nicht genügen, würde dann keine Ausschreibungspflicht bestehen. Der Zweck des Vergaberechts wird jedoch am effektivsten verwirklicht, wenn von einer grundsätzlichen Ausschreibungspflicht von Vertragsänderungen ausgegangen wird, von der dann eine Ausnahme formuliert wird. Im umgekehrten Fall bestünde die erhöhte Gefahr, dass zu häufig vom Regelfall keiner Ausschreibungspflicht ausgegangen würde und nur selten das Vorliegen wesentlicher Bestandteile angenommen werden würde. Es soll hier also eine negative Definition der wesentlichen Bestandteile erfolgen.

Wie bereits gezeigt wurde, ist es das prägende Prinzip des Vergaberechts, die öffentlichen Auftraggeber zu zwingen, wirtschaftlich zu handeln.

Eine Neuausschreibung macht also nur dann Sinn, wenn sie wirtschaftlich zu einem besseren Ergebnis führen kann als eine Änderung ohne Neuausschreibung. Umgekehrt hat ein Vorgang keine Relevanz, der einen Vertrag ändert, ohne dass sich dies in einem wirtschaftlich anderen Ergebnis eines Vergabeverfahrens niederschlagen könnte.22 Ob eine solche Ergebnisabweichung eintreten wird, kann man ex ante nicht bestimmen. Es muss jedoch bereits die Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses ausreichen, um die Ausschreibungspflicht auszulösen. Möglich wäre eine Entscheidung über die Frage, ob die Änderungen dazu geeignet sind, bei einem Vergabeverfahren zu einem anderen Ergebnis zu führen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Grundlagen des Vergaberechts, die ökonomische Bedeutung öffentlicher Aufträge und die Problematik von Umgehungsgeschäften durch Vertragsänderungen.

II. Auslegung des Tatbestands der Ausschreibungspflicht: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Kriterien aus Rechtsprechung und Literatur, um zu bestimmen, wann Vertragsänderungen einem vergabepflichtigen Neuabschluss gleichkommen.

III. Verlängerung von Verträgen: Hier werden unterschiedliche Arten der Laufzeitverlängerung (durch Vertrag, Option oder automatisch) unter dem Gesichtspunkt der Ausschreibungspflicht untersucht.

IV. Sonstige Änderungen von Verträgen: Dieser Abschnitt befasst sich mit der vergaberechtlichen Relevanz eines Auftragnehmerwechsels sowie Inhaltsänderungen der Vertragspflichten im engeren Sinne.

V. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Ausschreibungspflicht immer dann besteht, wenn eine Änderung wirtschaftlich einem Neuabschluss gleichkommt, und weist auf den Bedarf nach weiterer Klärung durch die Rechtsprechung hin.

Schlüsselwörter

Vergaberecht, Ausschreibungspflicht, Vertragsänderung, Vertragsverlängerung, öffentlicher Auftraggeber, Wirtschaftlichkeitsgebot, Neuabschluss, essentialia negotii, Auftragnehmerwechsel, Option, Dauerschuldverhältnis, Umgehungspotenzial, wettbewerbsneutrale Vergabe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verlängerung oder inhaltliche Veränderung bestehender öffentlicher Verträge eine neue Ausschreibungspflicht auslöst.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen zulässigen Vertragsanpassungen und unzulässigen Umgehungen des Vergaberechts, sowie die rechtliche Bewertung von Vertragsverlängerungen und Auftragnehmerwechseln.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, ein Kriterium für die "wesentliche Änderung" von Verträgen zu definieren, das eine effektive Kontrolle durch das Vergaberecht ermöglicht, ohne die notwendige Flexibilität bei der Vertragsdurchführung zu ersticken.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine teleologische Auslegung der vergaberechtlichen Vorschriften vorgenommen, wobei das Prinzip der funktional-wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Vordergrund steht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert bestehende Kriterien der Rechtsprechung, die Auswirkungen von Laufzeitverlängerungen (einschließlich Optionen und Automatismen) sowie die Problematik des Auftragnehmerwechsels.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Ausschreibungspflicht, Vertragsänderung, Wirtschaftlichkeitsgebot und die funktional-wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Stellt die Ausübung einer Option ein Problem dar?

Nach Ansicht des Autors stellt die Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen Option keinen ausschreibungspflichtigen Vorgang dar, sofern die Option bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt wurde.

Wie ist die Rechtslage beim Auftragnehmerwechsel?

Der Autor vertritt die Auffassung, dass ein Auftragnehmerwechsel grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht auslöst, es sei denn, die Eignung des neuen Auftragnehmers ist bereits durch andere Vergabeverfahren unzweifelhaft belegt.

Gibt es eine Pflicht zur Kündigung unbefristeter Verträge?

Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass aus vergaberechtlicher Sicht keine allgemeine Pflicht besteht, Kündigungsmöglichkeiten in unbefristeten Verträgen zur Ermöglichung einer Neuausschreibung wahrzunehmen.

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Details

Title
Ausschreibungspflicht bei Verlängerungen und Veränderungen von Verträgen
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Author
Nils Reuter (Author)
Publication Year
2007
Pages
24
Catalog Number
V67424
ISBN (eBook)
9783638603829
ISBN (Book)
9783656807339
Language
German
Tags
Ausschreibungspflicht Verlängerungen Veränderungen Verträgen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nils Reuter (Author), 2007, Ausschreibungspflicht bei Verlängerungen und Veränderungen von Verträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67424
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