Seit 2003 erfolgt die Veräußerung von Non Performing Loans (NPL) durch deutsche Banken. Verstärkt wird diese Entwicklung aufgrund der Änderungen aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen. Der Basel II Akkord verlangt, dass bei Schuldnern schlechter Bonität mehr Eigenkapital vorzuhalten ist, als bei Schuldnern guter Bonität. Die Mindest-anforderungen an das Risikomanagement erfordern eine intensivere Betreuung von ausfallgefährdeten Krediten. Bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten wirken sich zusätzlich der Wegfall der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der Anstaltslast auf die Verkaufsbereitschaft aus. Eine allgemeingültige Definition für einen NPL existiert nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der vom Verständnis und den Motiven des Betroffenen abhängig ist. Kreditinstitute verstehen unter den Terminus des NPL ausgefallene Forderungen, aber auch Forderungen, die ordnungsgemäß bedient werden, jedoch nicht mehr zu deren strategischer Ausrichtung gehören. Es stehen die Darlehensverhältnisse zur Disposition, welche negative Auswirkungen auf die Rentabilität und/oder die Risiko-Ertragsrelation des Kreditinstitutes haben. In dem Verkaufsprozess erfolgt zwangsläufig eine Weitergabe von schuldnerbezogenen Daten. Dabei erhält nicht nur der Erwerber der Forderung Einsicht in die Kreditakte, sondern es wird auch demjenigen die Einsichtnahme gewährt, der an einem Erwerb interessiert ist. Diese Datenweitergabe steht im Spannungsverhältnis zum Bankgeheimnis, zum Datenschutz und bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zusätzlich zum Amtsgeheimnis. Das Spannungsverhältnis entsteht dabei nicht erst beim Übergang der Forderung, sondern bereits in der Due Diligence Phase, in der die potenziellen Investoren eine Bewertung der Forderung vornehmen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Erwerber/Erwerbsinteressierten um ein Kreditinstitut oder eine Nichtbank handelt, entsteht das Spannungsverhältnis zu diesen Vorschriften. Im Gegensatz dazu kollidiert ein Datentransfer nicht mit dem Bankgeheimnis, dem Datenschutz und dem Amtsgeheimnis, wenn das Einverständnis des Schuldners vorliegt. Das Einverständnis des Kreditnehmers wäre somit einzuholen. Die Einholung des Einverständnisses steht jedoch dem Interesse der Bank aus Zeit- und Kostengründen entgegen. Außerdem ist ungewiss, ob der Schuldner auch tatsächlich seine Zustimmung erteilt. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Inhaltliche Abgrenzung
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Loan
2.2 Non Performing Loan
2.2.1 Juristische Auslegung
2.2.2 Betriebswirtschaftliche Auslegung
2.2.3 Sub Performing Loan, Loan on Watch List und Non Strategic Loan
2.3 Distressed Loan
3 Motive der Akteure
3.1 Verkäufermotive
3.1.1 Basel II
3.1.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
3.1.3 Modifizierung der Anstaltslast und Wegfall der Gewährträgerhaftung
3.2 Käufermotive
3.2.1 Investoren und Anlagestrategien
3.2.2 Wettbewerbsvorteile der Investoren
4 Der Markt für Distressed Loans
4.1 Volumen des deutschen Marktes
4.2 Lösungsmodelle
4.3 Entwicklung des deutschen Marktes
5 Der Transaktionsprozess
5.1 Vorbereitungsphase
5.1.1 Organisation
5.1.2 Forderungsauswahl
5.1.3 Datenaufbereitung
5.1.4 Festlegung des Bietverfahrens
5.2 Investorenauswahl und -ansprache
5.3 Due Diligence
5.4 Vertragsverhandlung und Vertragsdurchführung
6 Rechtliche Rahmenbedingungen und Restriktionen
6.1 Forderungsabtretung oder Vertragsübernahme
6.2 Hindernisse bei der Übertragung von Forderung und Sicherheiten
6.3 Bankgeheimnis
6.3.1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
6.3.2 Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht
6.3.3 Varianten der Zustimmungseinholung
6.3.4 Entbehrlichkeit der Zustimmung des Darlehensnehmers
6.3.5 Rechtsfolgen bei Verletzung des Bankgeheimnisses
6.4 Datenschutz
6.4.1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich
6.4.2 Entbehrlichkeit der Zustimmung des Darlehensnehmers
6.4.3 Rechtsfolgen bei Verletzung des Datenschutzes
6.5 Amtsgeheimnis gemäß § 203 Abs. 2 StGB
6.6 Fazit zum Bankgeheimnis, Datenschutz und Amtsgeheimnis
6.7 Umsatzsteuerproblematik
6.8 Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen beim Verkauf notleidender Kredite (Non Performing Loans, NPL) durch deutsche Banken. Das Hauptziel besteht darin, zu analysieren, inwieweit eine Veräußerung solcher Forderungen – insbesondere ohne explizite Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers – unter Berücksichtigung von Bankgeheimnis, Datenschutz und Amtsgeheimnis zulässig ist.
- Betriebswirtschaftliche Motive für den Verkauf von Distressed Loans.
- Analyse des deutschen Marktes für notleidende Kredite und dessen Lösungsmodelle.
- Detaillierte Untersuchung des Transaktionsprozesses von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss.
- Bewertung rechtlicher Restriktionen wie Bankgeheimnis, Datenschutz und Umwandlungsrecht.
Auszug aus dem Buch
1.1 Problemstellung
Der deutsche Markt für NPL ist im Gegensatz zu denen der USA, asiatischen Ländern oder Italien ein unterentwickelter und noch junger Markt. Die ausgereichten Kredite wurden größtenteils von den Banken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten bis zu deren Rückzahlung in den eigenen Büchern gehalten („Buy and Hold“). Zwar werden schon seit Jahren mit Hilfe von Unterbeteiligungen Kreditrisiken übertragen, jedoch unterliegt dies nicht dem internationalen Verständnis vom Handel mit Distressed Loans. Erst im Jahre 2003, nachdem die Gontard & Metallbank AG Insolvenz anmelden musste, entstand auch in Deutschland ein Markt, welcher der internationalen Auffassung entspricht und die Übertragung von gesamten Forderungen beinhaltet.
Wie auch in anderen Ländern kam es wegen der anhaltend schlechten konjunkturellen Lage und den daraus resultierenden Insolvenzen von Darlehensnehmern zu einem stetigen Anstieg von Distressed Loans in den Bilanzen deutscher Kreditinstitute. Abschreibungen und Risikovorsorgeaufwendungen konnten nicht mehr mit Erträgen profitabler Geschäftsfelder kompensiert werden. Insbesondere durch den Wegfall des ehemals profitablen Investmentbankings erhöhte sich der Druck, sich mit der Problematik der Distressed Loans auseinander zusetzen.
Die zunehmende Globalisierung wirkt sich ebenfalls auf die Verkaufsbereitschaft aus. Damit Banken im internationalen Wettbewerb bestehen können, müssen sie die Eigenkapitalrentabilitäten erhöhen. Folglich müssen sich Banken von renditeschwachen Geschäftsfeldern trennen. Dies gilt umso mehr für deutsche Kreditinstitute, deren durchschnittliche Eigenkapitalrentabilität in den Jahren 2000 bis 2004 bei 1,5% lag. Im Vergleich dazu hat die durchschnittliche Eigenkapitalrentabilität anderer europäischer Banken in diesem Zeitraum 15,3% betragen. Somit erwirtschaften europäische Banken mit ihrem eingesetzten Kapital das Zehnfache von dem, was deutsche Kreditinstitute erzielen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt die Ausgangssituation des deutschen NPL-Marktes, die Motivation für Banken zu Kreditausverkäufen sowie den Aufbau der vorliegenden Untersuchung.
2 Begriffsbestimmungen: Definiert die zentralen Termini wie Loan, Non Performing Loan (NPL), Sub Performing Loan (SPL), Loan on Watch List (LoWL), Non Strategic Loan (NSL) und Distressed Loan aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive.
3 Motive der Akteure: Analysiert die Treiber für den Verkauf (insbesondere Basel II und Risikomanagement-Anforderungen) sowie die spezifischen Strategien und Vorteile der Käuferseite.
4 Der Markt für Distressed Loans: Untersucht das Volumen des deutschen Marktes, die Marktzusammensetzung nach Banksektoren und diskutiert verschiedene Lösungsmodelle für den Kreditverkauf.
5 Der Transaktionsprozess: Erläutert detailliert die einzelnen Phasen eines Forderungsverkaufs, von der internen Vorbereitung und Datenaufbereitung bis hin zur Due Diligence und Vertragsdurchführung.
6 Rechtliche Rahmenbedingungen und Restriktionen: Untersucht kritisch die Vereinbarkeit des Forderungsverkaufs mit dem Bankgeheimnis, Datenschutz sowie Amtsgeheimnis und beleuchtet steuerrechtliche Aspekte sowie die Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz.
7 Fazit: Fasst zusammen, dass ein Verkauf trotz der rechtlichen Hürden ein probates Mittel ist und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und Strategie der Kreditinstitute.
Schlüsselwörter
Non Performing Loans, Distressed Loans, Bankgeheimnis, Basel II, Forderungsverkauf, Due Diligence, Risikomanagement, Eigenkapitalrentabilität, Kreditrisiko, Vertragsübernahme, Datenschutz, Anstaltslast, Transaktionsprozess, Investoren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Verkauf notleidender Kredite (NPLs) durch deutsche Banken und den damit verbundenen rechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Motive der Marktteilnehmer für den Handel mit notleidenden Krediten, die Struktur des deutschen NPL-Marktes, der konkrete Ablauf von Transaktionen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Datenweitergabe unter dem Aspekt des Bankgeheimnisses.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel der Arbeit ist es herauszuarbeiten, inwieweit die Veräußerung notleidender Forderungen – auch ohne explizite Zustimmung des Kreditnehmers – rechtlich zulässig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine fundierte Literatur- und Dokumentenanalyse durch, vergleicht betriebswirtschaftliche Ansätze mit der aktuellen Rechtslage und wertet bestehende Fallgruppen sowie Urteile aus.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Begriffsbestimmung, eine Motivationsanalyse für Käufer und Verkäufer, eine Marktdarstellung, eine Beschreibung des Transaktionsablaufs sowie eine ausführliche juristische Prüfung der Datenschutz- und Geheimhaltungsrestriktionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Non Performing Loans, Distressed Loans, Basel II, Bankgeheimnis, Forderungsverkauf, Due Diligence und Risikomanagement.
Welche Rolle spielen die "MaRisk" für den NPL-Handel?
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) zwingen Kreditinstitute dazu, Kriterien für die Identifizierung und Intensivbetreuung gefährdeter Kredite festzulegen, was die Notwendigkeit zum Abbau von Risikopositionen und damit die Verkaufsbereitschaft signifikant erhöht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen NPL, SPL und NSL so wichtig?
Die Unterscheidung ist für die rechtliche Interessenabwägung entscheidend: Bei notleidenden Krediten (NPLs) im engeren Sinne überwiegt das Veräußerungsinteresse der Bank das Geheimhaltungsinteresse des Schuldners, während dies bei gesunden Krediten (NSL) oder leichten Störungen (SPL) deutlich strenger zu bewerten ist.
Wie wird das Problem der Zustimmung des Schuldners gelöst?
Die Arbeit zeigt, dass neben der Einholung einer individuellen Zustimmung auch die Aufnahme von Abtretungsklauseln in Kreditverträge oder die Ausgliederung auf eine Special Purpose Vehicle (SPV) als Lösungswege genutzt werden können, um den Transaktionsprozess rechtssicher und effizient zu gestalten.
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- Raik Heinig (Author), 2007, Non Performing Loans. Rahmenbedingungen, Markt und Transaktionsprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67895