Mindestanforderung an das Kreditgeschäft als konzeptionelle Grundlage für das Kreditgeschäft in der Unternehmenspraxis


Dossier / Travail, 2006

27 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhalt

A. Einleitung

B. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
B.1 Anwendungsbereich
B.2 Allgemeine Anforderungen
B.2.1 Verantwortung der Geschäftsleitung
B.2.2 Kreditrisikostrategie
B.2.3 Organisationsrichtlinien
B.2.4 Qualifikation der Mitarbeiter
B.2.5 Kreditgeschäfte in neuartigen Produkten oder auf neuen Produkten
B.2.6 Anforderung an die Dokumentation
B.3 Organisation des Kreditgeschäfts
B.3.1 Funktionstrennung
B.3.2 Votierung
B.3.3 Anforderungen an die Prozesse
B.3.3.1 Kreditgewährung
B.3.3.2 Kreditweiterbearbeitung
B.3.3.3 Kreditbearbeitungskontrolle
B.3.3.4 Intensivbetreuung
B.3.3.5 Behandlung von Problemkrediten
B.3.3.6 Risikovorsorge
B.4 Risikoklassifizierungsverfahren
B.5 Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft
B.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Verfahren
B.5.2 Verfahren zur Früherkennung von Risiken
B.5.3 Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft
B.5.4 Berichtwesen
B.5.5 Rechts- und Betriebsrisiken
B.6 Auslagerung
B.7 Prüfungen
B.7.1 Revisionen
B.7.1 Abschlussprüfer

C. Der Stellenwert der MaK im Nichtbankensektor

D. Fazit

E. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Die Diskussion über Kreditrisikomanagement begann bereits vor 20 Jahren, als die renommierten Bankhäuser wie Herrstatt, Schröder, Münchmeyer und Hengst & Co. Insolvenz angemeldet hatten. Der Zusammenbruch dieser Banken war vor allem ein Mangel an Organisation und eine zu späte Erkenntnis der Risiken. Viele dieser Bankhäuser hätten den Satz des einstigen Philosophen Aristoteles beherzigen sollen: „Es ist wahrscheinlich, dass etwas Unwahrscheinliches passiert“. In vielen Fällen entstehen aber auch Zusatzkosten, die von Dritten, wie z.B. den Einlagensicherungssystemen, getragen werden müssen. Zu den Insolvenzen der oben genannten Banken zählten auch die Schmidt Bank, Gontard & Metallbank und die Bankgesellschaft Berlin. Da die Banken als Finanzintermediär eine große Rolle für eine stabile Volkswirtschaft spielen, können solche Schieflagen zu einer nachhaltigen Störung des gesamten Finanzsystems führen, wenn derartige Probleme häufiger auftreten. Nach solchen Vorfällen musste die Bankenaufsicht natürlich eingreifen. Da das primäre Interesse der Bank das Überleben seines eigenen Geschäftsbereiches ist, kam dies den Kreditinstituten zu Gute. Dies bedeutet, dass die Ziele der Bankenaufsicht und der Banken identisch sind. Die Entwicklung der MaK begann im Februar 2002, als zum ersten Mal ein Konsultationspapier erstellt wurde. Nachdem der Zentrale Kreditausschuss im Mai 2002 Stellung dazu nahm, wurde Ende September 2002 das zweite Konsultationspapier veröffentlicht. Letztendlich sind die MaK am 20.12.2002 in Kraft getreten, allerdings mit Übergangsfristen (30.06.2004 für Anforderungen, die keine IT-Umsetzung erfordern sowie 31.12.2005 für solche, die eine IT-Umsetzung erfordern). Dieses Rundschreiben von der BaFin über die MaK orientiert sich an § 25a Abs. 1 KWG, nach dem bei den Kreditinstituten geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie angemessene interne Kontrollverfahren einzurichten sind[1]. Im Allgemeinen soll die MaK die Banken transparenter und risikobewusster machen. Im Folgenden wird das Rundschreiben erläutert und am Ende folgt ein Beispiel aus der Praxis, wie die Anforderungen umgesetzt werden können.

B. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute

B.1 Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich beinhaltet erstens den Anwender allgemein und zweitens spricht er den sachlichen Anwendungsbereich an.

1. Der Anwenderkreis lt. Schreiben der BaFin sind die Kreditinstitute gemäß §§ 1 Abs. 1 und 53 Abs. KWG. Das Rundschreiben richtet sich zunächst an alle Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG. Es definiert; „Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“. Ferner beinhaltet das Rundschreiben auch inländische Banken, die Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen sind, da sie ebenfalls gemäß § 1 Abs. 1 KWG Kreditinstitute sind. Die unselbständigen Zweigstellen mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum sind Kreditinstitute gemäß § 53 Abs.1 KWG. Die Institute werden von der Aufsicht des jeweiligen Heimatlandes überwacht, im Gegensatz zu den Zweigstellen in einem Drittstaat. Diese müssen nämlich grundsätzlich die MaK beachten[2].

2. Der sachliche Anwendungsbereich orientiert sich nach § 19 Abs. 1 KWG. Also alle Geschäfte, die ein Adressenausfallrisiko beinhalten. Diese sind vor allem Geldleihen, Avale, Beteiligungen und Handelsgeschäfte. Das Rundschreiben macht also grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einem klassischen Firmenkundenkredit oder einer Anleihe. Beide sind nämlich unter Berücksichtigung eines Adressenausfallrisikos mit gleich hohem Risiko behaftet.

B.2 Allgemeine Anforderungen

Nachdem die Anwender des Rundschreibens verdeutlicht worden sind, werden in diesem Kapitel die allgemeinen Anforderungen an die Ausgestaltung des Kreditgeschäfts formuliert.

B.2.1 Verantwortung der Geschäftsleitung

Das Rundschreiben richtet sich an alle Geschäftsleiter, die neben der allgemeinen Verantwortung für das Kreditgeschäft, die Verantwortung für

- die Kreditrisikostrategie (→ Tz. 9 ff.),
- die Organisationsrichtlinien (→ Tz. 14 ff.),
- den Neuproduktprozess (→ Tz. 19),
- die Umsetzung von Erleichterungsregeln (→ Tz. 28, Tz. 33, und Tz. 43),
- das Risikoklassifizierungsverfahren (→ Tz. 67),
- das Verfahren zur Früherkennung von Risiken (→ Tz. 76),
- die Begrenzung der Risken (→ Tz. 77),
- die Regelungen im Hinblick auf den verkürzten Bearbeitungsprozess bei Emittentenlimiten (→ Tz. 81) ,

zu tragen hat. Die MaK untermauert also noch einmal die Wichtigkeit des Geschäftleiters in der Kreditorganisation.

B.2.2 Kreditrisikostrategie

Die Geschäftsleitung hat unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eine Kreditrisikostrategie für das Kreditinstitut festzulegen. Die Entwicklung und Formulierung einer Kreditrisikostrategie setzt eine dezidierte Ist-Aufnahme der aktuellen Kreditportfolien, der aktuellen Limite und deren Auslastung voraus[3]. Für welchen Zeitraum die verschiedenen Aktivitäten zu planen sind, wird im Rundschreiben nicht erwähnt. Jeder Geschäftführer kann seinen eigenen Zeitplan erstellen. Häufig wir aber zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Planung unterschieden[4]. Eine jährliche Überprüfung über die Einhaltung des Zeitraums ist damit auch eine Aufgabe des Geschäftsleiters. Er ist auch verpflichtet, das Aufsichtsorgan über seine Strategie zu informieren. Die Art der Kommunikation ist dem Geschäftführer überlassen. Die strategisch- planerischen Überlegungen sollten auch allen betroffen Mitarbeitern erteilt werden. Die Kreditrisikostrategie muss laut MaK Rundschreiben nachvollziehbar dokumentiert werden.

B.2.3 Organisationsrichtlinien

Die Geschäftsleitung hat sicherzustellen, dass das Kreditgeschäft nur innerhalb von Rahmenbedingungen betrieben wird (→ Tz. 14), die schriftlich erfasst werden müssen. Eine Bekanntmachung der betroffen Mitarbeiter über die Organisationsrichtlinien sind in dem Rundschreiben der BaFin verankert. Die Richtlinien sind im Regelfall jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren (→ Tz.15).

Die Organisationsrichtlinien beziehen sich auf folgende Bereiche:

a) klare Regelungen der Aufgabenzuweisungen, zur Kompetenzordnung und zu den Kontrollaufgaben,
b) generelle Vorgaben für die Prozesse der Kreditgewährung, der Kreditweiterbearbeitung, der Kreditbearbeitungskontrolle, der Intensivbetreuung und der Problemkreditbearbeitung,
c) das Verfahren zur zeitnahen Bewertung der Engagements, auch im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche Risikovorsorgemaßnahmen (z.B. Abschreibungen),
d) Die Risikoklassifizierungsverfahren zur Beurteilung des Adressenausfallrisikos und des Objekt-/Projektrisikos sowie die Art und Weise der Beurteilung des Branchen- und gegebenenfalls des Länderrisikos,
e) die Verfahren zur frühzeitigen Identifizierung sowie zur Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft,
f) das Berichtswesen,
g) das Verfahren zur Sicherstellung der zeitnahen Einreichung der für eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken erforderlichen Unterlagen,
h) das Verfahren zur Behandlung von Überziehungen bzw. das Mahnverfahren,
i) das Verfahren zur Bewertung, Überprüfung, Verwaltung und Verwertung der Kreditsicherheiten,
j) die DV-Verfahren,
k) klare Vorgaben, für welche Kreditgeschäfte unter Berücksichtigung der in diesem Rundschreiben genannten Öffnungsklauseln gegebenenfalls vereinfachte Regelungen zur Anwendung kommen können (→ Tz.16).

B.2.4 Qualifikation der Mitarbeiter

Das dauerhafte Betreiben eines Kreditinstitutes setzt grundsätzlich das Vorhandensein von qualifiziertem Personal[5]. Ein weiterer Vorteil ist, dass jedes Unternehmen mit hoch ausgebildeten Mitarbeitern einen Vorsprung gegenüber den Konkurrenten hat. Eine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit der Mitarbeiter muss also durch das Kreditinstitut gewährleistet sein.

[...]


[1] Vgl. E-M. Kienesberger (2004), S.127.

[2] Vgl. R. Hannemann, A. Schneider, L. Hanenberg (2003) S. 42.

[3] Vgl. M. Weber (2003) S. 8.

[4] Vgl. H. Egon (1998) S. 547 ff.

[5] Vgl. R. Hannemann, A. Schneider, L. Hanenberg (2003) S. 76.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Mindestanforderung an das Kreditgeschäft als konzeptionelle Grundlage für das Kreditgeschäft in der Unternehmenspraxis
Université
Bochum University of Applied Sciences
Cours
Controlling
Note
2,7
Auteur
Année
2006
Pages
27
N° de catalogue
V68101
ISBN (ebook)
9783638608817
ISBN (Livre)
9783638686693
Taille d'un fichier
494 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mindestanforderung, Kreditgeschäft, Grundlage, Kreditgeschäft, Unternehmenspraxis, Controlling
Citation du texte
Tolga Sezan (Auteur), 2006, Mindestanforderung an das Kreditgeschäft als konzeptionelle Grundlage für das Kreditgeschäft in der Unternehmenspraxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68101

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