Im Jahr 2004 waren 33,72 Millionen deutsche Haushalte in der Lage, Fernsehen zu empfangen. 99,7 % davon empfingen die ARD, 99,6 % das ZDF. Diese Reichweite zeigt, welch große Bedeutung der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland heute hat. Ziel dieser Arbeit soll eine Darstellung der Struktur und Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten im heutigen Deutschland sein. Dabei soll in jedem der beiden Schwerpunktthemen kritisch auf einen zur Diskussion stehenden Sachverhalt eingegangen werden.
Um die Struktur und Finanzierung des heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verstehen, ist deren Entwicklung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges von großer Bedeutung. Nach 1945 war man sich in den westdeutschen Besatzungszonen einig, ein neues Rundfunksystem zu entwerfen, das dem Missbrauch durch die herrschende Partei vorbeugen sollte. Aus dieser Vorgabe heraus entstand die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Rundfunkanstalten sollten staatsfern organisiert, und finanziell vom Staat unabhängig sein. Deshalb wurde die Organisationsform der selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts und die Finanzierung durch Rundfunkgebühren festgelegt. Außerdem sollte eine totale Abhängigkeit von der werbetreibenden Wirtschaft verhindert werden, um Meinungsvielfalt im Sinne des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Die Rechtsgrundlagen für die Struktur und Organisation öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden neben den Artikeln 5, 30 und 73 des Grundgesetztes und deren Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht, die Fernsehurteile des Bundesverfassungsgerichts, die Rundfunkstaatsverträge und Landesrundfunkgesetzte.
Heute umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgende Rundfunkveranstalter: Es gibt neun deutsche Landesrundfunkanstalten, die sich in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland)
zusammengeschlossen haben. Dazu gehören der Bayrische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), das Radio Bremen (RB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBR), der Saarländische Rundfunk (SR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Bundesrundfunkanstalten bilden außerdem das ZDF, das Deutschlandradio in Köln und der Auslandssender Deutsche Welle (DW).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- Der Intendant
- Der Rundfunkrat
- Exkurs: Der Einfluss der politischen Parteien auf die Rundfunkanstalten
- Der Verwaltungsrat
- Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Die Gebührenfinanzierung
- Entwicklung und rundfunkrechtliche Bedeutung der Rundfunkgebühr
- Die Rechtsnatur der Rundfunkgebühr
- Finanzierung durch Werbeeinnahmen
- Andere Möglichkeiten der Finanzierung
- Exkurs: Konkurrenzkampf zwischen privatem und öffentlichem Rundfunk
- Die Gebührenfinanzierung
- Zusammenfassung und Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit von Susanne Dietrich beschäftigt sich mit der Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie analysiert die Entwicklung des Rundfunksystems nach dem Zweiten Weltkrieg und beleuchtet die wichtigsten Organe, die an der Gestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt sind.
- Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland
- Rolle und Bedeutung des Intendanten
- Zusammensetzung und Aufgaben des Rundfunkrates
- Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren
- Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung stellt die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland heraus und erklärt die Zielsetzung der Arbeit.
Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: Dieser Abschnitt beschreibt die interne Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, die durch „Selbstverwaltung und gesellschaftliche Kontrolle" gekennzeichnet ist. Die wichtigsten Organe, Intendant, Rundfunkrat und Verwaltungsrat, werden erläutert und ihre jeweiligen Aufgaben und Befugnisse werden dargestellt.
Der Intendant: Diese Unterkapitel behandelt die Exekutivfunktion des Intendanten, der die Rundfunkanstalt leitet und die Programmverantwortung trägt. Seine wichtigsten Aufgaben und Befugnisse, wie Organisation, Personalhoheit und Weisungsrecht, werden näher beleuchtet.
Der Rundfunkrat: Dieses Unterkapitel beleuchtet die Rolle des Rundfunkrates, der den Intendanten wählt und entlassen kann.
Der Verwaltungsrat: In diesem Unterkapitel wird der Verwaltungsrat als weiteres Organ der Rundfunkanstalt vorgestellt.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Dieser Abschnitt fokussiert auf die verschiedenen Finanzierungsformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere die Gebührenfinanzierung und die Finanzierung durch Werbeeinnahmen.
Die Gebührenfinanzierung: Dieses Unterkapitel befasst sich mit der Entwicklung und rundfunkrechtlichen Bedeutung der Rundfunkgebühr sowie mit der Rechtsnatur der Rundfunkgebühr.
Finanzierung durch Werbeeinnahmen: Hier wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Werbeeinnahmen behandelt.
Andere Möglichkeiten der Finanzierung: In diesem Unterkapitel werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beleuchtet.
Schlüsselwörter
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Intendant, Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Rundfunkgebühren, Gebührenfinanzierung, Werbeeinnahmen, Meinungsvielfalt, Binnenpluralismus, Programmverantwortung, Selbstverwaltung, gesellschaftliche Kontrolle.
- Arbeit zitieren
- Susanne Dietrich (Autor:in), 2005, Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68298