Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
2.1. Der Intendant
2.2. Der Rundfunkrat
2.2.1. Exkurs: Der Einfluss der politischen Parteien auf die Rundfunkanstalten
2.3. Der Verwaltungsrat

3. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3.1. Die Gebührenfinanzierung
3.1.1. Entwicklung und rundfunkrechtliche Bedeutung der Rundfunkgebühr
3.1.2. Die Rechtsnatur der Rundfunkgebühr
3.2. Finanzierung durch Werbeeinnahmen
3.3. Andere Möglichkeiten der Finanzierung
3.3.1. Exkurs: Konkurrenzkampf zwischen privatem und öffentlichem Rundfunk

4. Zusammenfassung und Fazit

5. Literaturverzeichnis

Einleitung

Im Jahr 2004 waren 33,72 Millionen deutsche Haushalte in der Lage, Fernsehen zu empfangen. 99,7 % davon empfingen die ARD, 99,6 % das ZDF. Diese Reichweite zeigt, welch große Bedeutung der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland heute hat.[1]

Ziel dieser Arbeit soll eine Darstellung der Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im heutigen Deutschland sein. Dabei soll in jedem der beiden Schwerpunktthemen kritisch auf einen zur Diskussion stehenden Sachverhalt eingegangen werden.

Um die Struktur und Finanzierung des heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verstehen, ist deren Entwicklung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges von großer Bedeutung. Nach 1945 war man sich in den westdeutschen Besatzungszonen einig, ein neues Rundfunksystem zu entwerfen, das dem Missbrauch durch die herrschende Partei vorbeugen sollte. Aus dieser Vorgabe heraus entstand die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Rundfunkanstalten sollten staatsfern organisiert, und finanziell vom Staat unabhängig sein. Deshalb wurde die Organisationsform der selbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts und die Finanzierung durch Rundfunkgebühren festgelegt. Außerdem sollte eine totale Abhängigkeit von der werbetreibenden Wirtschaft verhindert werden, um Meinungsvielfalt im Sinne des Grundgesetzes zu gewährleisten.

Die Rechtsgrundlagen für die Struktur und Organisation öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden neben den Artikeln 5, 30 und 73 des Grundgesetztes und deren Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht, die Fernsehurteile des Bundesverfassungsgerichts, die Rundfunkstaatsverträge und Landesrundfunkgesetzte.

Heute umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgende Rundfunkveranstalter: Es gibt neun deutsche Landesrundfunkanstalten, die sich in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) zusammengeschlossen haben. Dazu gehören der Bayrische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der Norddeutsche Rundfunk (NDR), das Radio Bremen (RB), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBR), der Saarländische Rundfunk (SR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Bundesrundfunkanstalten bilden außerdem das ZDF, das Deutschlandradio in Köln und der Auslandssender Deutsche Welle (DW).

1. Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Die interne Struktur der genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist überwiegend gleich oder sehr ähnlich und soll im Folgenden näher erläutert werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll der Allgemeinheit dienen und ist deshalb gekennzeichnet durch „Selbstverwaltung und gesellschaftliche Kontrolle.“[2] Die interne Struktur ist bei allen neun öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands sehr ähnlich aufgebaut. Die Organe sind gesetzlich vorgegeben, wobei sich in allen Bundesländern identische Strukturen herausgebildet haben: Alle Anstalten verfügen über eine dreigliedrige Struktur, die sich aus Intendant, Rundfunkrat und Verwaltungsrat zusammensetzt. Da die Wahrung der Meinungsvielfalt das oberste Gebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, ist eine der bestimmenden Leitlinien das Prinzip des Binnenpluralismus.[3] Das Intendantenprinzip stellt eine weitere wichtige Leitlinie dar und soll im Folgenden näher erläutert werden.

1.1. Der Intendant

Dem Intendanten kommt die Exekutivfunktion[4] und somit eine zentrale Rolle in der Rundfunkanstalt bei. Die Befugnisse und Aufgaben des Intendanten sind im jeweiligen Rundfunkgesetz beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Intendant die Rundfunkanstalt leitet und die Programmverantwortung trägt.[5]

Demnach sind die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in der Position des Intendanten gebündelt und nicht etwa in einem mehrköpfigen Gremium. Eine Ausnahme stellt das Radio Bremen dar, das von einem Direktorium unter Aufsicht des Intendanten geleitet wird. Abgesehen dieses Sonderfalls hat der Intendant eine umfassende Ermächtigung, die man als Intendantenprinzip bezeichnet. Stuiber bezeichnet die Funktion des Intendanten deshalb auch als „monokratisches Individualorgan“.[6]

Das wichtigste Mittel zur inhaltlichen Gestaltung des Programms ist die Programmverantwortung des Intendanten. In Anbetracht des Umfangs an Sendungen über die der Intendant letztendlich die alleinige Verantwortung trägt, wird die Notwendigkeit einer regulierten Arbeitsteilung deutlich. Da der Intendant aber die rechtliche Verantwortung trägt, muss es ihm möglich sein, „das Programm alleine zu gestalten“.[7] Aus diesem Umstand heraus ergeben sich drei Befugnisse des Intendanten, die es ihm ermöglichen, Aufgaben zu delegieren und trotzdem die Verantwortung zu tragen: Organisation, Personalhoheit und Weisungsrecht.

Das Befugnis zur inneren Organisation ist laut Hesse nicht im Rundfunkgesetz ausdrücklich beschrieben, jedoch für eine effektive Arbeitsteilung von Nöten. Die nächste Kompetenzebene unter dem Intendanten sind mehrere Direktoren, die einzelne Geschäftsbereiche im Namen des Intendanten wahrnehmen. Die nächsten Stufen der Hierarchie bilden Hauptabteilungen, Abteilungen und die Redaktionen.

Die Auswahl der Mitarbeiter ist eine weitere Befugnis, die die Programmgestaltung erheblich beeinflusst und somit beim Intendanten liegen muss. Hesse spricht in diesem Zusammenhang von der „Personalpolitik als vorgezogene Programmpolitik“.[8]

Wesentlich für die Konzentration der Programmverantwortung auf den Intendanten ist jedoch das Weisungsrecht: Der Intendant hat das Recht, Programmgrundsätze aufzustellen und alle Mitarbeiter haben sich an die Weisungen des Intendanten zu halten. Eigene rechtliche Positionen, wie zum Beispiel die eigene Meinungsfreiheit der einzelnen Mitarbeiter können nicht durchgesetzt werden. Obwohl diese Regelung auf den ersten Blick undemokratisch anmutet, erwächst sie als Notwendigkeit aus der alleinigen rechtlichen Verantwortung, die der Intendant über das Programm der Anstalt trägt.

Der Intendant ist der rechtliche Vertreter der Rundfunkanstalt, weswegen zum Beispiel Gegendarstellungsverlangen an den Intendanten gerichtet werden müssen. In seiner Exekutivfunktion ist der Intendant auch für die Haushaltsplanung verantwortlich.

Der Intendant wird von einem weiteren Organ der Rundfunkanstalt, dem Rundfunkrat gewählt und kann von diesem auch entlassen werden. Dieses Verhältnis stellt nur einen der vielen Aspekte des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen den verschiedenen Organen der Rundfunkanstalt dar.

[...]


[1] AGF/GfK Fernsehforschung, Media Perspektiven.2004.

[2] Stuiber 1998 Seite 713.

[3] Hesse. Seite 148

[4] Stuiber 1998. Seite 714.

[5] Eine Ausnahme stellen hierbei die Drittsendungen von Anbietern wie den Kirchen, den politischen Parteien etc. dar.

[6] Stuiber 1998. Seite 715.

[7] Hesse. 2002. Seite 149.

[8] Hesse. 2002. Seite 150.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Université
LMU Munich  (Juristisches Seminar - Recht als Nebenfach)
Cours
Hauptseminar Medienrecht
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
18
N° de catalogue
V68298
ISBN (ebook)
9783638609432
Taille d'un fichier
420 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit entstand im Fach Recht als Nebenfach an der LMU München. Wie der Titel bereits verrät werden die Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtliuchen Rundfunkanstalten in Deutschland dargestellt, die Positionen verschiedener Autoren intergriert und auf problematische Felder der rechtlichen Normierungen hingewiesen.
Mots clés
Struktur, Finanzierung, Rundfunkanstalten, Hauptseminar, Medienrecht
Citation du texte
Susanne Dietrich (Auteur), 2005, Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68298

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Struktur und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur