Minderheitensprachen in Europa am Beispiel von Deutschland, Spanien und Lettland


Term Paper (Advanced seminar), 2006

49 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung Minderheit, Minderheitensprache und Regionalsprache

3. Überblick über die Minderheitensprachen in der Europäischen Union

4. Gesetzeslage: Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

5. Situationen der Minderheitensprachen in Deutschland, Spanien und Lettland
5. 1 Deutschland
5.1.1 Sorbisch
5.1.2 Dänisch
5.1.3 Friesisch
5.1.4 Romanes
5.1.5 Zusammenfassung der Situation der Minderheitensprachen in Deutschland

6. Spanien
6.1 Aragonesisch
6.2 Aranesisch
6.3 Asturianisch
6.4 Baskisch
6.5 Galicisch
6.6 Katalanisch
6.7 Portugiesisch
6.8 Tamazight
6.9 Zusammenfassung der Situation der Minderheitensprachen in Spanien

7. Lettland

8. Zusammenfassung

9. Literatur

1. Einleitung

Viele Bürger Europas befinden sich tagtäglich in zwei- oder auch dreisprachigen Situationen, denn in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden neben den 22 Amts- bzw. offizielle Sprachen, noch 100 weitere Regional- und Minderheitensprachen gesprochen.[1] Somit beträgt die Zahl der Sprecher einer solchen Sprache nahezu 40 Millionen[2] bei einer Gesamtbevölkerung der EU von 450 Millionen.

Aus diesen Zahlen lässt sich schließen, dass jeder 11. EU-Bürger entweder eine andere Sprache als die in seinem Land als offiziell geltende Sprache spricht bzw. mehrsprachig aufwächst, indem er meist die Minderheitensprache in der Familie lernt, also im informellen Rahmen, und die Landessprache von staatlicher Seite gesteuert in der Schule, durch die Medien und auch, abhängig von der Umgebung in welcher er aufwächst, durch ein Umfeld, dass sich in der Nationalsprache verständigt.

Das Verhältnis, das der Sprecher zu der jeweiligen Sprache hat und welches auch den Gebrauch und die Funktion der Sprache für ihn bestimmt, ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Dabei handelt es sich einerseits um das Individuum betreffende Aspekte, welche auf kognitiver und emotionaler Ebene angesiedelt sind, andererseits spielen Faktoren hinsichtlich politischer Festlegungen bezüglich der Sprache eine Rolle, die sich dann auf Bereiche der Bildung, der Medien, der juristischen und politischen Anerkennung auswirken und somit die Gesellschaft insgesamt betreffen.

Die kognitiven Einstellungen gegenüber einer Sprache manifestieren sich beispielsweise im Prestige, das eine Sprache für den Sprecher aber auch in der Gesellschaft besitzt, welches stark die Häufigkeit des Gebrauchs und das Weiterleben der Sprache beeinflusst. Des Weiteren hat der Sprecher zu seiner Muttersprache, der Minderheitensprache im Gegensatz zur Landessprache, oft eine emotionale Bindung, da sie die Sprache der Kindheit, der Familie und gleichzeitig auch der sozialen Identität darstellt.[3] Inwiefern letzteres, also die Identität stiftende Wirkung der eigenen Minderheitensprache zutrifft, hängt größtenteils davon ab, wie sehr die Sprache die Distanz- und Fremdwahrnehmung beeinflusst, d.h. inwiefern sie ein Gefühl von Heimat schafft und auch, ob sie als soziales und kulturelles Medium für die Identifikation mit der Minderheitengruppe hervorruft und darüber Eigenidentität stiftet.

All diese eben thematisierten Fragen bedürften einer genauen Untersuchung der jeweiligen Minorität und ihrer Sprache, da sie durch die gegenseitige Beeinflussung der Faktoren des Prestige der Sprache, der emotionalen Bindung an sie und ebenso der sozialen Identität durch sie für jede Minderheitensprache einzeln geklärt werden müssten. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die rechtliche und politische Anerkennung der Sprache zusätzlich ein wichtiger Faktor für die Untersuchung dieser Fragen darstellt.

Da es in der vorliegenden Arbeit nicht geleistet werden kann, diesen eben skizzierten Themenkomplex als ganzen zu untersuchen, soll sich in dieser Arbeit auf den zuletzt angesprochene Punkt konzentriert werden, da er ein relativ objektives Kriterium des Untersuchungsgegenstandes darstellt. Um den Thema eine weitere Spezifizierung zu geben, werden hier lediglich die Minderheitensprachen in den Ländern der Europäischen Union im Allgemeinen betrachtet

Im ersten Teil der Arbeit sollen die Begriffe der Minderheiten- und Regionalsprachen geklärt werden und es soll ein Überblick über die Minderheitensprachen, die in den Mitgliedstaaten der EU existieren, gegeben werden. Des Weiteren werden die Vorschläge über rechtliche Bestimmung zum Umgang mit Minderheitensprachen, welche der Europarat in der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen zusammengefasst hat, dargestellt.

Im zweiten Teil der Arbeit werden dann drei Staaten- Deutschland, Spanien und Lettland- näher in Bezug daraufhin untersucht, welche Gesetze es bezüglich der existierenden Minderheitensprachen gibt und inwiefern diese Gesetze auch umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden dann in einem Resümee zusammengefasst.

2. Begriffsbestimmung Minderheit, Minderheitensprache und Regionalsprache

Als Minderheiten gelten meist Bevölkerungsgruppen, die sich durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eigene Identität von der Mehrheit der Bevölkerungsgruppe in der sie leben, unterscheiden[4]. Bei den Minderheitengruppen, die eine eigene Sprache haben, die daher als Minderheitensprache bezeichnet wird, handelt es sich um eine ethnische Minderheit. Insgesamt ist der Begriff der Minderheitensprache jedoch recht problematisch, da allein das Wort auch eine numerische Minderheit impliziert. Dass dies bisweilen nicht der Fall ist, zeigt z.B. das Katalanische mit 7,5 Mio. Sprechern, das dennoch in Spanien als Minderheiten­sprache gilt. Dem gegenüber gibt es Sprachen, deren Sprecherzahl deutlich geringer ist, die aber den Status einer Amtssprache innehaben, wie Slowakisch mit 5,4 Mio. Sprechern, Dänisch mit 5,2 Mio. Sprechern oder Finnisch 5,1 Mio. mit Sprechern.[5]

Eine Regionalsprache hingegen steht immer in Verbindung mit der Region in der sie gesprochen wird.

Jedoch ist es nicht grundsätzlich möglich zwischen Minderheiten- und Regionalsprache klar zu unterscheiden. So gilt Niederdeutsch beispielsweise als Regionalsprache[6], doch Plattdeutsch (Plautdietsch), definiert als eine Varietät des Niederdeutschen, wird nicht als Regionalsprache betrachtet. Ein ähnlicher Fall stellt das Friesische dar, das zwar fest in der Region Nordfriesland verankert ist, dennoch den Status einer Minderheitensprache innehat.

In der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen wird nicht zwischen Regional- und Minderheitensprachen differenziert und sie werden gleichermaßen als Sprachen definiert, „(i) die herkömmlicherweise[7] in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses Staates gebraucht werden, die eine Gruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der übrigen Bevölkerung des Staates und (ii) die sich von den Amtssprachen dieses Staates unterscheiden“, wobei jedoch weder Dialekte noch Sprachen von Zuwanderern berücksichtigt werden.[8] Dabei lässt diese Definition offen, wie herkömmlicherweise zu verstehen und welche Sprache eine Nation als solche anerkannt und welche als Dialekt, da dieser Punkt nicht immer eindeutig ist, wie später am Beispiel von Spanien gezeigt werden wird.

In dem vom Europarat herausgegebenen Working-Paper über die Lesser-Used Languages der europäischen Union werden Minderheitensprachen über ihren Status als offiziell anerkannte Sprache definiert. In der Konsequenz bedeutet dies für die entsprechende Sprache, dass sie erst durch die politische und rechtliche Anerkennung als Minderheitensprache als eine solche gilt und ethnische sowie linguistische Gründe dahinter zurückstehen.

Des Weiteren können Minderheitensprache in vier verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Es gibt Minderheitensprachen, die nur in einem einzigen Staat gesprochen werden wie das Sorbische in Deutschland und das Bretonische in Frankreich. Dann gibt es auch Sprachen, die in zwei oder mehreren Nationen gesprochen werden wie das Baskische in Spanien und Frankreich oder das Samische in Finnland, Norwegen und Schweden. Es existiert ebenso der Fall, dass Sprachen, die in einem Land eine Minderheit darstellen, in einem anderen die Nationalsprache sind wie es auf Dänisch in Deutschland oder Deutsch in Belgien zutrifft. Darüber hinaus gibt es auch Sprachen von Minderheiten, die, auch wenn sie einem oder mehreren Staaten traditionsgemäß gesprochen werden, diese Minderheiten dennoch in keinem bestimmten Territorium angesiedelt sind, wie es auf das Jiddische der Juden, auf das Romani der Sinti und Roma oder auch auf das Plautdietsch der Russland-Mennoniten zutrifft.

3. Überblick über die Minderheitensprachen in der Europäischen Union

Fast jeder der Staaten der Europäischen Union hat neben der bzw. den offiziellen Amtssprache(n) noch weitere regionale Amtssprachen oder auch Minderheitensprachen. Die Angaben sind der Euromaisic Studie entnommen[9], eine Studie über die Minderheitensprachen in der Europäischen Union im Auftrag der EU. Es wurde sich hierin nicht über den Status jeder Sprache geäußert, sodass es in einzelnen Ländern Sprachen gibt, die von Minderheiten gesprochen werden, doch nicht legal als solche anerkannt sind. Die Berichte über die Minderheitensprachen stützen sich auch auf die wichtigsten bibliographischen Quellen, die Angaben eines Korrespondenten und ausgewählten Vertreter jeder einzelnen Gemeinschaft.

Im Folgenden werden die Minderheitensprachen der Mitgliedstaaten der EU aufgelistet, um einen Eindruck von der Vielfalt der Sprache zu vermitteln.

- Belgien: Deutsch (offizielle Amtssprache in Nordbelgien)
- Dänemark: Deutsch (im Süden Jutlands), Färöisch (auf Färöer), Inuktitut (in Grönland)
- Deutschland: Dänisch (in Schleswig-Holstein), Niedersächsische Sprache bzw. Plattdeutsch (ugs.), Nordfriesisch (in Schleswig-Holstein), Ostfriesisch (in Niedersachsen), Saterfriesisch (im Saterland in Niedersachsen), Romanes, Sorbisch (bzw. Obersorbisch in der Oberlausitz in Sachsen und Niedersorbisch in der Niederlausitz in Brandenburg)[10]
- Estland: Belarussisch, Russisch, Ukrainisch, Schwedisch, Tatarisch[11], Jiddisch, Finnisch, Lettisch, Litauisch, Romani, Deutsch
- Finnland: Samisch (Lappisch), Schwedisch (offizielle Amtssprache),
- Frankreich: Arpitanisch bzw. Franko-Provenzalisch, Baskisch, Bretonisch, Deutsch, Katalanisch, Okzitanisch
- Griechenland: Albanisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Türkisch, Walachisch[12]
- Großbritannien: Irisch, Kornisch, Gälisch, Welsch
- Irland: Irisch (offizielle Amtssprache)[13]
- Italien: Albanisch, Deutsch, Franko-Provenzalisch, Französisch, Furlanisch, Griechisch, Ladinisch, Ligurisch, Okzitanisch, Bündnerromanisch (Rätoromanisch), Kroatisch, Sardisch, Slowenisch, Zimbrisch
- Lettland: Belarussisch, Litauisch, Livische Sprache, Kurisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch
- Litauen: Belarussisch, Karaimisch[14], Kurisch, Lettisch, Polnisch, Russisch, Selonisch, Tatarisch, Ukrainisch, Deutsch, Jiddisch
- Luxemburg: Letzeburgerisch als Nationalsprache, doch Französisch als juristische Sprache
- Niederlande: Westfriesisch
- Norwegen: Finnisch, Samisch
- Österreich: Kroatisch, Romani, Slowakisch (in Wien), Slowenisch (in Kärnten und der Steiermark), Tschechisch (in Wien), Ungarisch (im Burgenland und in Wien)
- Polen: Belarussisch, Deutsch, Jiddisch, Kaschubisch, Litauisch, Oberschlesisch, Romani, Slowakisch, Tatarisch, Tschechisch, Ukrainisch, Lemkisch (polnische Bezeichnung für Russinisch[15] ), Karaimisch
- Portugal: Asturisch (im Gebiet von Miranda do Douro Amtssprache, dort Mirandes genannt)[16]
- Schweden: Finnisch, Samisch
- Slowakei: Deutsch, Jiddisch, Romani, Russinisch (Status umstritten, möglicherweise Dialekt), Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch
- Slowenien: Bosnisch, Italienisch, Kroatisch, Romani, Serbisch, Ungarisch
- Spanien: Aragonesisch, Aranesisch, Asturianisch, Aranesisch, Baskisch, Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch, Tamazight
- Tschechien: Deutsch, Polnisch, Romani, Slowakisch, Bulgarisch, Kroatisch, Griechisch, Ungarisch, Russisch, Russinisch, Ukrainisch
- Ungarn: Armenisch, Bulgarisch, Deutsch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Romanes, Rumänisch, Russinisch (Status ebenfalls umstritten), Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Ukrainisch
- Zypern: Armenisch

4. Gesetzeslage: Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Als Ergänzung zur Europäischen Menschenrechtskonvention trat am 1. März 1998 die „Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprache“, verfasst vom Europarat in Straßburg. Sie hat das grundlegende Ziel einen größeren Zusammenhalt zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU herzustellen und hat sich daher Interessen verschrieben, die das gemeinsame Erbe betreffen, zu denen auch die Sprachen der regionalen oder historischen Minderheiten gehören. Der Schutz aller in den Staaten der europäischen Union gesprochenen Sprachen, insbesondere derer, die vom Aussterben bedroht sind, ist wesentlich für den kulturellen Reichtum, die kulturellen Vielfalt Europas und dessen Traditionen, dennoch soll die der Schutz und die Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen keine Nachteile für die Amtssprache(n) haben.

Es steht den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU frei, ob die Charta annehmen. Bisher haben 20 Staaten die Charta ratifiziert. Mit der Unterzeichnung legen die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation der Sprache in Gebieten wo diese gesprochen werden verschiedene Richtlinien fest. (Art. 7) Die geografische Lage muss berücksichtigt werden, damit Verwaltungsgliederungen die Förderung der Sprache nicht behindern. (Art.7 b) Der Gebrauch in Wort und Schrift muss im öffentlichen und im privaten Leben erleichtert werden und/oder es muss dazu ermutigt werden. (Art.7 d) Die Verbindung zwischen Gruppen, welche dieselbe oder eine ähnliche Minderheitensprache gebrauchen und auch das Herstellen kultureller Beziehungen zu anderssprachigen Gruppen in dem Staat muss erhalten und entwickelt werden. (Art.7.e) Es müssen geeignete Mittel bereitgestellt werden, die das Lehren und Lernen von Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen ermöglichen (Art.7.f) und auch müssen Mittel existieren, die es allen Personen im entsprechenden Gebiet erlauben, die jeweilige Sprache zu erlernen. (Art.7.g) Des Weiteren muss das Studium und Forschung an Universitäten im Bereich der Minderheiten- und Regionalsprachen gefördert werden (Art.7.h) sowie auch der grenzüberschreitende Austausch zwischen gleichen oder ähnlichen Regionalsprachen (Art.7.i).

Im Artikel 8 werden die Forderungen hinsichtlich der Bildung noch einmal konkretisiert. Es wird die Schaffung von Angeboten vorschulischer Bildung und Grundschulunterricht in der Regional- und Minderheitensprache (Art.8.1.a.i und 8.1.b.i-iii), die Stärkung von Unterrichtsangeboten im Sekundarbereich, an Universitäten/ Hochschulen und im Bereich der

Erwachsenen- und Weiterbildung (Art.8.1.c,d,e) gefordert, sowie auch die Aus- und Weiterbildung von Lehrern, die zur Durchführung der Punkte a-e benötigt werden gefördert werden soll. Weiterhin sollen auch in den Gebieten, in denen die Regional- und Minderheitensprache herkömmlicherweise nicht gebraucht wird, Unterrichtsangebote zugelassen und gefördert werden, wenn die Sprecherzahl dies rechtfertigt. (Art.8.2)

Im Artikel 9 wird festgelegt, dass, sofern es durch die Sprecherzahl gerechtfertigt ist, in gerichtlichen Verfahren die Minderheitensprache zuzulassen, worunter auch Schriftstücke, Anträge, Beweismittel und die Übersetzung der wichtigsten Gesetzestexte fallen, sowie auch Kosten für Übersetzungen oder für einen Dolmetscher übernommen werden müssen.

Im Artikel 10 über Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, sollen die Verwaltungsbehörden, mit einer Rechtfertigung durch die Sprecherzahl, die Kommunikation in der Minderheitensprache ermöglichen und allgemeine Verwaltungsbestimmungen- und formulare sollen in der Sprache erhältlich sein. Ortnamen sollen in der herkömmlichen oder korrekten Form existieren, wenn nötig in Verbindung mit der Amtssprache.

Im Bereich der Medien (Art. 11) soll mindestens ein Hörfunk- und Fernsehkanal und mindestens eine Zeitung in der Minderheitensprache angeboten werden. Bei kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen (Art.12) soll, soweit staatliche Stellen Einfluss haben, zur Verwendung der Minderheitensprache ermutigt werden, Zugang zu geschaffenen Werken in dieser Sprache ermöglicht werden, dafür gesorgt werden, dass die Minderheitensprache bei der Planung kulturellen Aktivitäten mit einfließt, Terminologieforschungs- und Übersetzungsdienste gefördert werden und auch neue Technologie berücksichtigt werden. Im Artikel 13 werden Vorgaben für das wirtschaftliche und soziale Leben gemacht. Es müssen Klausel entfernt werden, welche die Minderheitensprache verbieten oder behindern, Finanz- und Bankgeschäfte müssen in dieser Sprache möglich sein und auch soziale Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime) müssen eine Behandlung in der Sprache möglich machen sowie auch Sicherheitsvorschriften und Verbraucherrechte in ihr verfügbar sein müssen.

Obwohl die Charta für viele Bereiche präzise Vorgaben darlegt, besteht dennoch ein großer Definitionsspielraum in Bezug auf die wiederholt auftretende Angabe der gerechtfertigten Sprecherzahl, deren Interpretation des jeweiligen Staates vorbehalten ist. Es darf hierbei nicht vergessen, dass die Anwendung der Charta auch einen hohen finanziellen Aufwand für den jeweiligen Staat bedeutet, wenn allen Artikeln Folge geleistet werden soll. Dennoch besteht für viele Minderheitensprachen die einzige Möglichkeit des Fortbestehens in der systematischen Förderung durch den Staat. Diese Förderung kann sich letztendlich auch positiv auf das Prestige einer Sprache im Bewusstsein der Bevölkerung auswirken, sodass sich im Idealfall Förderung durch den Staat und durch die Bevölkerung positiv miteinander verschränken.

5. Situationen der Minderheitensprachen in Deutschland, Spanien und Lettland

Im Folgenden sollen nun drei Länder in Bezug auf ihre linguistische Situation näher beschrieben werden. Zuerst soll ein kurzer historischer Überblick gegeben werden, um daraus eine Erklärung hinsichtlich des Status der jeweiligen Sprachen abzuleiten.

Es soll dann genauer untersucht werden, wie sich der Status, den die einzelnen Sprachen haben, auf den Umgang mit der Sprache von rechtlicher Seite und auf die Sprache selbst auswirkt, um abschließend die Länder im Vergleich zu betrachten.

5. 1 Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert und sie ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Somit gewährleisten der Bund und die Länder konkrete Verpflichtungen für die Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch sowie Nord- und Saterfriesisch in im jeweiligen Sprachgebiet, ebenso wie für das Niederdeutsche, das, wie bereits erwähnt, den Status einer Regionalsprache in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat. Problematischer gestaltet sich die Situation des Romanes, der Sprache der deutschen Sinti und Roma, da sie im gesamten Bundesgebiet verteilt leben. Dennoch hat sich die Bundesregierung dem Europarat gegenüber zu bestimmten Schutzbestimmungen des Romanes verpflichtet, doch hat bis dato nur Hessen als einziges Bundesland die 35 Verpflichtungen zu dessen Schutz übernommen.

Im Folgenden sollen nun die vier Minderheitensprachen, das Sorbische, das Dänische, das Friesische und das Romanes, detaillierter betrachtet werden.

[...]


[1] Creech 2005: 3.

[2] European Parliament 2002: 7.

[3] Oksaar 2001: 26.

[4] Definition des Bundesministerium des Innern, siehe: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164168/Internet/Navigation/DE/Themen/Minderheiten/DatenUndFakten/datenUndFakten__node.html__nnn=true, 20.05.06.

[5] Zahlen entnommen aus der Vorlesung am 27.06.06 über das Katalanische von Dr. Claus Pusch im Rahmen der Ringvorlesung „Minderheitensprachen in Europa“.

[6] Siehe auch Vorlesung am 23.05.06 „Das Niederdeutsche als Regional- und Minderheitensprache“ von Dr. Helmut Spiekermann im Rahmen der Ringvorlesung „Minderheitensprachen in Europa“, in welcher die zwei Auffassungen über der Status des Niederdeutschen herausgestellt wurde.

[7] Aus dem Englischen traditionally übersetzt, siehe: http://conventions.coe.int/treaty/en/Treaties/Html/148.htm, 14.07.06.

[8] Entnommen aus der nicht-offiziellen deutschen Übersetzung der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen, da nur die englische und die französische Fassung verbindlich sind; http://www.coe.int/t/legal_affairs/local_regional_democracy/regional_or_minority_languages/l_the_charter/German.pdf; 11.07.06.

[9] http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/index_de.html, 13.07.06.

[10] Siehe dazu Vorlesung am 9.05.06: „Sorbisch“ von Roland Marti in der Ringvorlesung „Minderheitssprachen in Europa“ an der Ludwig-Universität Freiburg.

[11] Tatarisch ist eine Turksprache. Im Jahr 2000 wurden noch 2582 Tataren in Estland gezählt. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/et2_de.html#10, 13.07.06.

[12] Linguistisch gesehen hat sich die Sprache aus dem Vulgärlatein entwickelt. Heute wird sie nur noch in einzelnen Dörfern gesprochen, siehe: http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/el5_fr.html#12, 13.07.06.

[13] Irisch ist neben Englisch Amtssprache, aber Irisch wurde als erste Amtssprache festgeschrieben, wird aber dennoch als Minderheitensprache bezeichnet, siehe: http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/irl1_en.html#13, 13.07.06.

[14] Turksprache, weltweit nicht mehr als 5000 Sprecher. http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/lith3_en.html#4

[15] Russinisch ist eine ostslawische Sprache, wird auch als Dialekt des Ukrainischen betrachtet und hat in den einzelnen Ländern eine sehr unterschiedliche Sprecherzahl, die allgemein jedoch sehr gering ist, siehe: http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/langmin/euromosaic/pol5_en.html#13, 13.07.06.

[16] Siehe auch Kapitel 5.2.2 unter Asturisch.

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Details

Title
Minderheitensprachen in Europa am Beispiel von Deutschland, Spanien und Lettland
College
University of Freiburg  (Deutsches Seminar I)
Course
Mehrsprachigkeit in Europa
Grade
2,0
Author
Year
2006
Pages
49
Catalog Number
V68410
ISBN (eBook)
9783638610032
ISBN (Book)
9783638711746
File size
602 KB
Language
German
Keywords
Minderheitensprachen, Europa, Beispiel, Deutschland, Spanien, Lettland, Mehrsprachigkeit, Europa
Quote paper
Steffi Kny (Author), 2006, Minderheitensprachen in Europa am Beispiel von Deutschland, Spanien und Lettland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68410

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