Am 01.05.2004 ist die Europäische Union um zehn neue Staaten angewachsen. Zusätzlich zum allgemeinen Prozess der Globalisierung trägt diese Entwicklung zu einem immer grösseren Wettbewerb, insbesondere innerhalb der EU bei. Man kann dies viel mehr als einen Standortwettbewerb betrachten, da weniger Investitionsbarrieren und eine engere wirtschaftliche Verflechtung dazu führen, dass Unternehmen ihre Strukturen flexibler gestalten können und verstärkt nach Investitionsalternativen im Ausland suchen. Österreich als ein Land, das direkt an vier der neuen Beitrittsländer angrenzt und bereits während des kalten Krieges gute Ostblock-Kontakte hatte, ist im besonderen Maße davon betroffen.
Um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, hat die Regierung u.a. die Steuerreform 2005 beschlossen und Anreize geschaffen, Österreich anderen Wirtschaftstandorten in Europa vorzuziehen. Steuerliche Faktoren spielen bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen eine wichtige Rolle. Von daher soll die Reform vor allem der Konkurrenz aus den EU-Beitrittsländern, die zumeist günstigere steuerliche Rahmenbedingungen offerieren, entgegenwirken.
Ziel dieser Arbeit ist es nun, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten und Chancen eine Standortverlegung ausländischer Unternehmen nach Österreich bietet und welche Konsequenzen daraus resultieren können. Dazu werden in Abschnitt 2 zunächst die wichtigsten Änderungen im öKStG im Rahmen der Steuerreform erläutert. Hierbei wird besonders auf die neue Gruppenbesteuerung eingegangen, da es die bedeutendste Änderung ist und zu den weitreichendsten Konzepten Europas zählt.
Im darauf folgenden Kapitel wird basierend auf den Erkenntnissen des Abschnitts 2 genauer erläutert, inwiefern die Steuerreform den Standort Österreich attraktiver macht. Hierbei wird insbesondere auf die Holding eingegangen, da sich besonders für diese Unternehmensform neue Perspektiven aus der Steuerreform 2005 ergeben.
Inhaltsverzeichnis
1 Österreich im europäischen Standortwettbewerb
2 Attraktivität Österreichs als Unternehmensstandort
2.1 Änderungen im Körperschaftssteuergesetz
2.2 Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaft
2.2.1 Vorraussetzungen der Gruppenbildung
2.2.2 Ergebniszurechnung
3. Österreich als Unternehmens- und Holdingstandort
3.1 Kriterien für die Standortwahl
3.2 Situation nach der Steuerreform
4 Konsequenzen einer Standortverlegung nach Österreich
4.1 Die Wegzugsbesteuerung
4.2 Die Firmengründung in Österreich
5. Zusammenfassung und kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht die Auswirkungen der österreichischen Steuerreform 2005 auf die Attraktivität des Landes als Unternehmensstandort und analysiert die Chancen sowie steuerlichen Konsequenzen, die sich für ausländische, insbesondere deutsche Unternehmen bei einer Standortverlegung nach Österreich ergeben.
- Analyse der Steuerreform 2005 und deren Einfluss auf den Standortwettbewerb.
- Untersuchung des Konzepts der neuen Gruppenbesteuerung im Vergleich zur Organschaft.
- Bewertung von Österreich als Holdingstandort unter Berücksichtigung steuerlicher Anreize.
- Erörterung der Konsequenzen durch die deutsche Wegzugsbesteuerung bei Sitzverlagerungen.
- Kritische Würdigung der steuerlichen Rahmenbedingungen für internationale Konzerne.
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Vorraussetzungen der Gruppenbildung
Kerngedanke der Gruppenbesteuerung ist das Zusammenfassen der steuerlichen Ergebnisse verbundener Unternehmen beim Gruppenträger.
Als Gruppenträger können zum einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, die nicht operativ tätig sein müssen, und zum anderen in Österreich beschränkt steuerpflichtige EU-Kapitalgesellschaften auftreten. Als Besonderheit kommen beim Konzept der Gruppenbesteuerung auch Beteiligungsgemeinschaften als Gruppenträger in Frage. Diese Möglichkeit, dass auch Mehrmüttergruppen und Joint Ventures eine Gruppe bilden können, war in der Organschaft nicht gegeben.
Gruppenmitglieder können in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sowie in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften sein. Die ausländischen Gesellschaften müssen aber direkt mit inländischen Mitgliedsgesellschaften verbunden sein. Im Gegensatz dazu waren Organschaften über die Grenze hinaus nicht möglich, sondern konnten nur zwischen inländischen Gesellschaften gebildet werden.
Voraussetzung für die Organschaft war die sowohl finanzielle, als auch wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der beteiligten Gesellschaften. Das Konzept der Gruppenbesteuerung hingegen sieht nur noch eine finanzielle Eingliederung vor. Hierbei ist nicht mehr eine Beteiligung in Höhe von mindestens 75%, sondern nur noch von mehr als 50% des Kapitals und der Stimmrechte notwendig. Diese Mehrheit kann auch mittelbar erreicht werden. Die sperrigen Organschaftsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung entfallen. Bei Beteiligungsgemeinschaften muss neben einem Kerngesellschafter, der mit mindestens 40% beteiligt ist, mindestens ein anderer Mitgesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 15% existieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Österreich im europäischen Standortwettbewerb: Einführung in die Problematik des Standortwettbewerbs innerhalb der EU und Darstellung der steuerlichen Reformziele Österreichs.
2 Attraktivität Österreichs als Unternehmensstandort: Erläuterung der zentralen Neuerungen wie der Körperschaftssteuersatzsenkung, der Firmenwertabschreibung und der Einführung der Gruppenbesteuerung.
3. Österreich als Unternehmens- und Holdingstandort: Untersuchung spezifischer Standortkriterien für Holdings und Bewertung der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen für internationale Konzerne.
4 Konsequenzen einer Standortverlegung nach Österreich: Analyse der steuerlichen Herausforderungen bei einer Sitzverlegung, insbesondere der deutschen Wegzugsbesteuerung und der Gründungskosten in Österreich.
5. Zusammenfassung und kritische Würdigung: Synthese der Ergebnisse mit einem kritischen Blick auf die Schwächen der Gruppenbesteuerung und den Ausblick auf zukünftige rechtliche Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Steuerreform 2005, Gruppenbesteuerung, Körperschaftssteuer, Standortverlegung, Holdingstandort, Wegzugsbesteuerung, Organschaft, Firmenwertabschreibung, Standortwettbewerb, EU-Kapitalgesellschaften, Betriebsstätte, Finanzierungskosten, Investitionsentscheidung, Konzernsteuerbelastung, Forschungsfreibetrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, inwiefern die österreichische Steuerreform 2005 das Land als Standort für internationale Unternehmen attraktiver gemacht hat und welche steuerlichen Aspekte bei einer Standortverlegung eine Rolle spielen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der neuen Gruppenbesteuerung, den steuerlichen Vorteilen für Holdings und den Konsequenzen bei einer Unternehmensverlagerung aus dem Ausland nach Österreich.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Chancen und Möglichkeiten der Standortverlegung nach Österreich aufzuzeigen und gleichzeitig die Risiken, wie die deutsche Wegzugsbesteuerung, transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Analyse von Gesetzesänderungen (Steuerreform 2005) und deren Auslegung im Kontext von Standorterwägungen unter Einbeziehung aktueller steuerrechtlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Reforminhalte (KStG, Gruppenbesteuerung), die spezifische Eignung Österreichs als Holdingstandort und die Analyse der Konsequenzen beim Wegzug aus Deutschland.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Gruppenbesteuerung, Standortwettbewerb, Wegzugsbesteuerung, Holdingstandort und Körperschaftssteuersenkung.
Warum wird die Organschaft im Text als „antiquiert“ bezeichnet?
Im Vergleich zur flexibleren Gruppenbesteuerung erforderte die Organschaft komplexe Voraussetzungen wie eine wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, die mit der Reform entfallen sind.
Stellt die Wegzugsbesteuerung ein unüberwindbares Hindernis dar?
Sie stellt eine signifikante Barriere dar, jedoch weist die Arbeit darauf hin, dass unter bestimmten Umständen (z. B. geringe stille Reserven) oder durch zukünftige EU-Rechtsprechung die Standortverlegung dennoch vorteilhaft sein kann.
- Quote paper
- Jan Heusgen (Author), 2005, Standort Österreich - Chancen und Konsequenzen einer Standortverlegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68433