Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers wegen fehlerhafter Prospektbeurteilung gegenüber geschädigten Anlegern geben. Diese ist Ergebnis höchstrichterlicher Rechtsprechung der letzten 30 Jahre, die durch entsprechende Urteile des BGH ständig weiterentwickelt wurde. Zunächst werden im Rahmen dieser Seminararbeit der Emissionsprospekt, die Anlässe seiner Erstellung sowie die in verschiedener Weise an ihm beteiligten Personen näher erläutert. Anschließend wird das der Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers zugrunde liegende Rechtsproblem dargestellt und die möglicherweise in Betracht kommenden verschiedenen Haftungsmodelle mit ihrer jeweiligen rechtspraktischen Bedeutung näher erläutert. Zum Abschluss werden die Ergebnisse festgehalten und die Möglichkeiten des Wirtschaftsprüfers, seine haftungsrechtliche Verantwortung gegenüber Anlegern einzuschränken, aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Emissionsprospekt
2.1 Anlass und Inhalt
2.2 Beteiligte
2.2.1 Urheber
2.2.2 Wirtschaftsprüfer
2.2.3 Interessierte Anleger
2.3 Haftungsgründe
3 Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter Prospektbeurteilung
3.1 Vertragliche Haftung
3.1.1 Haftung aus Auskunftsvertrag
3.1.2 Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
3.2 Vorvertragliche Haftung
3.2.1 Haftung aus § 311 II BGB
3.2.2 Haftung aus § 311 III BGB
3.3 Prospekthaftung
3.3.1 Prospekthaftung im engeren Sinne
3.3.2 Prospekthaftung im weiteren Sinne
3.4 Deliktische Haftung
3.4.1 Haftung aus § 823 BGB
3.4.2 Haftung aus § 826 BGB
3.5 Ergebnis
4 Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen der Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Anlegern bei fehlerhaften Prospektbeurteilungen, wobei insbesondere die Entwicklung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in den letzten 30 Jahren analysiert wird. Ziel ist es, die Haftungsmodelle sowie Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung des Wirtschaftsprüfers darzustellen.
- Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers bei Emissionsprospekten
- Analyse vertraglicher und vorvertraglicher Haftungsgrundlagen
- Die Rolle der Prospekthaftung und deliktischer Haftungsansprüche
- Bedeutung des BGH-Urteils zum "Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter"
- Strategien zur haftungsrechtlichen Verantwortungseinschränkung
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter
Das vom BGH bevorzugte Modell der Vertragshaftung durch die Einbeziehung des Anlegers in den Schutzbereich des Vertrags zwischen Wirtschaftsprüfer und Emittent der Kapitalanlage stützt sich als Anspruchsgrundlage wieder auf den § 280 I BGB, allerdings in Verbindung mit den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (§§ 328 ff BGB analog). Nicht zu verwechseln ist dieses Rechtsinstitut mit dem echten Vertrag zu Gunsten Dritter, bei dem der Dritte unmittelbar die vereinbarte Leistung vom Schuldner verlangen kann. In der Rechtspraxis sind Verträge zur Prospektbeurteilung auch in der Regel dahingehend formuliert, dass der Wirtschaftsprüfer die geschuldete Leistung gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber dem interessierten Anleger zu erbringen hat, so dass der echte Vertrag zu Gunsten Dritter regelmäßig als Anspruchsgrundlage ausscheidet.
Im Falle einer nicht ausdrücklichen Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber, dem Emittenten, ist die Einbeziehung anzunehmen, wenn sich ein dahingehender rechtsgeschäftlicher Wille der Parteien im Wege ergänzender Vertragsauslegung feststellen lässt. Im Rahmen der Auslegung eines solchen rechtsgeschäftlichen Willens ist für den BGH insbesondere die Frage von Bedeutung, ob für den Wirtschaftsprüfer erkennbar war, dass der Vertrag Schutzwirkung zu Gunsten Dritter haben sollte. Dafür musste für ihn die Absicht des Gläubigers erkennbar gewesen sein, den Prospekt Interessenten vorzulegen, um sie zu einem Erwerb der Kapitalanlage zu bewegen. Gegen diese Einbeziehung des Anlegers in den Schutzbereich wurde eingewandt, dem stehe die Fülle der Schutzbegünstigten und das nicht absehbare Haftungsrisiko entgegen. Doch entschied der BGH, als Dritte komme auch eine namentlich nicht benannte Vielzahl von Kapitalanlegern in Betracht. Des Weiteren muss für eine Einbeziehung des Dritten eine Leistungsnähe zwischen den Rechtsgütern des Dritten und der Vertragsleistung des Gläubigers liegen, was im konkreten Fall bedeutet, dass das Vermögen des Dritten durch das Gutachten des Wirtschaftsprüfers beeinflussbar sein muss.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung der Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern bei Prospektfehlern durch die BGH-Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte.
2 Der Emissionsprospekt: Es werden die Anlässe zur Erstellung von Emissionsprospekten sowie die beteiligten Parteien und die allgemeinen Haftungsgründe erläutert.
3 Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter Prospektbeurteilung: Das Hauptkapitel analysiert detailliert verschiedene Haftungsgrundlagen wie die vertragliche, vorvertragliche und deliktische Haftung sowie die Prospekthaftung.
4 Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung: Dieses Kapitel zeigt Wege auf, wie Wirtschaftsprüfer ihre Haftung gegenüber Anlegern vertraglich, etwa durch Auskunftsvereinbarungen, begrenzen können.
5 Schlussbetrachtung: Das Kapitel fasst zusammen, dass die Haftung primär aus dem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter resultiert und bei ausdrücklichen Auskunftsvereinbarungen besondere Sorgfalt geboten ist.
Schlüsselwörter
Wirtschaftsprüfer, Dritthaftung, Emissionsprospekt, Prospekthaftung, BGH, Anlegerschutz, Vertrag mit Schutzwirkung, Auskunftsvertrag, Haftungsbeschränkung, Deliktische Haftung, Kapitalmarkt, Prospektgutachten, § 280 BGB, Vermögensanlage, Grauer Kapitalmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Anlegern, wenn ein von ihnen geprüftes Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben enthält.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?
Die Arbeit fokussiert sich auf die verschiedenen rechtlichen Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz, die Rolle der Emissionsprospekte sowie Strategien zur Haftungsbegrenzung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Arbeit?
Es wird untersucht, wie ein Anleger den Wirtschaftsprüfer bei einer falschen Prospektbeurteilung trotz fehlender direkter vertraglicher Beziehung in Haftung nehmen kann.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse der aktuellen BGH-Rechtsprechung und der gängigen Literatur zur Dritthaftung und den relevanten Haftungsmodellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die vertragliche Haftung, vorvertragliche Haftung, Prospekthaftung und deliktische Haftungsansprüche des Wirtschaftsprüfers analysiert.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Dritthaftung, Prospekthaftung, Wirtschaftsprüferhaftung, BGH-Rechtsprechung und Anlegerschutz beschreiben.
Warum ist der "Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter" so bedeutend?
Dieses Modell ist laut BGH ein zentraler Weg, um die Haftungslücke zu schließen, wenn zwischen Wirtschaftsprüfer und Anleger kein direkter Vertrag besteht.
Wie kann sich ein Wirtschaftsprüfer effektiv gegen Haftungsansprüche schützen?
Der Autor empfiehlt unter anderem ausdrückliche Auskunftsvereinbarungen mit klar definierten Haftungsbeschränkungen und den Ausschluss einer vertrauensbildenden Darstellung im Prospekt.
- Quote paper
- Philipp Hermanns (Author), 2006, Die Haftung des Wirtschaftsprüfers für fehlerhafte Prospektbeurteilung gegenüber Anlegern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68440