Eine Analyse der Gründe für das Scheitern einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Irak-Krise 2003


Term Paper (Advanced seminar), 2004

31 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zwischen Tradition und Aufbruch
2.1 Der Irak-Krieg 2003 – Eine „Stunde Null“ der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik?
2.2 Traditionelle außenpolitische Tendenzen europäischer Staaten

3. Die Außenpolitik des wiedervereinigten Deutschlands
3.1 Das doppelte Nein als „deutscher Weg“
3.2 Neue außenpolitische Ambitionen der „Berliner Republik“?

4. Feindbild islamistischer Terrorismus
4.1 Die neue internationale Bedrohungslage nach dem 11. September 2001
4.2 Unterschiedliche Wahrnehmung und Bewertung der Bedrohungslage in den west- und osteuropäischen Staaten

5. Das „neue“ und das „alte Europa“
5.1 Die besonderen Sicherheitsbedürfnisse der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten
5.2 Die Problematik des deutsch-französischen Führungsanspruchs in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Krieg im Irak 2003 hat gezeigt, dass die EU noch weit von einer tatsächlichen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entfernt ist. Anstatt sich auf eine gemeinsame Position in der Frage der Unterstützung der Strategie der Vereinigten Staaten zu einigen, führten eigenmächtige Reaktionen einzelner europäischer Staaten zur Bildung von Interessenkoalitionen innerhalb der EU und damit zur Spaltung derselben, die rhetorisch in der Benennung eines „neuen“ und eines „alten“ Europas durch den US-amerikanischen Außenminister, Donald Rumsfeld, kulminierte.

Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, welche Faktoren dazu geführt haben, dass die Mitgliedsstaaten der EU sowie die Beitrittskandidaten Mittel- und Osteuropas sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Hierzu wird zunächst die These, dass es nicht zu einer Zusammenarbeit der europäischen Staaten kam, hinterfragt und präzisiert. Ein Rückblick auf das traditionelle außenpolitische Verhalten einiger europäischer Staaten (im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei Großbritannien und Deutschland) soll zeigen, welcher Logik Außenpolitik in diesen Staaten bislang gefolgt ist. Der bisherigen, nationalstaatlichen Außenpolitik wird das visionäre und ehrgeizige Ziel einer Vertiefung im Bereich der GASP und der ESVP des EU-Verfassungsvertrags gegenüber gestellt.

Ein besonderes Interesse dieser Arbeit gilt dem Verhalten der Bundesrepublik Deutschland in der Irak-Frage. Es wird die These aufgestellt, dass sich mit dem doppelten Nein zu einem Krieg im Irak ein Wandel in der deutschen Außenpolitik vollzogen hat, dessen Ursachen genauer zu untersuchen sind. Drei Faktoren werden dabei schwerpunktmäßig behandelt: 1. die Vergrößerung der politisch-ideologischen Differenzen zwischen den Regierungen Bush und Schröder, 2. ein Wandel des deutschen Selbstbewusstseins nach der Wiedervereinigung, der dazu geführt hat, dass Deutschland wieder als eigenständiger außepolitischer Akteur wahrgenommen werden will und 3. die seit dem Ende des Kalten Krieges und mit den Anschlägen vom 11. September weltweit veränderte sicherheitspolitische Lage.

Die Frage, welche Konsequenzen die neue internationale Bedrohungslage für die EU hat, stellt ein weiteres Thema dieser Arbeit dar. Ausgangspunkt ist hier die These, dass das frühe Scheitern der Europäischen Politischen Zusammenarbeit und der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft dazu geführt hat, dass die EU ihre vorrangigen Integrationsziele auf die Bereiche Binnenmarkt und Wirtschaft konzentriert hat und dadurch die rechtzeitige Entwicklung einer außen- und sicherheitspolitischen Strategie versäumt wurde. Das Verhalten der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten im Irak-Krieg hat gezeigt, dass sich diese in einer anderen sicherheitspolitischen Situation befinden wie die bisherigen Mitgliedsstaaten der EU. Welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass die mittel- und osteuropäischen Staaten erst seit kurzer Zeit von der sowjetischen Diktatur befreit und damit in der Lage sind, eigene außenpolitische Präferenzen zu entwickeln? Lässt sich eine andere Wahrnehmung der Bedrohungslage in diesen Staaten als in den westeuropäischen Staaten feststellen? Herrscht in den mittel- und osteuropäischen Staaten vielleicht sogar eine andere Bedrohungslage vor als in den bisherigen EU-Mitgliedsstaaten? Diese Fragen gilt es im Hinblick darauf zu untersuchen, ob historische sowie soziale und politische Faktoren bei der Entscheidung der Staaten Mittel- und Osteuropas für die Unterstützung der USA eine Rolle gespielt haben. Dabei ist zu überlegen, ob das hohe Rüstungspotenzial der Vereinigten Staaten in Verbindung mit der Politik der Stärke der Bush-Regierung nicht eine im Vergleich zur militärisch und sicherheitspolitisch weitgehend orientierungslosen EU attraktivere Alternative für die mittel- und osteuropäischen Staaten darstellte. In diesen Fragenkomplex gehört auch eine nähere Betrachtung des Verhältnisses zwischen den mittel- und osteuropäischen Staaten und der Bundesrepublik als größter angrenzender Staat der EU und dabei insbesondere die Erwartungen, die die mitte- und osteuropäischen Staaten gegenüber der Bundesrepublik haben.

Deutschland hat sich in der jüngsten Irak-Krise nicht nur anders verhalten, als es das bisherige außenpolitische Verhalten der Bundesrepublik im Sinne einer Vermittlungsfunktion zwischen europäischen und US-amerikanischen Interessen hätte vermuten lassen. Doch nicht nur darin liegt ein neuer Aspekt. Auch wenn der außenpolitische Schulterschluss mit Frankreich nichts Ungewöhnliches ist, da diese beiden Staaten, insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Nachkriegszeit bereits mehrfach gemeinsame Visionen entwickelt haben, hat das gemeinsame Auftreten der beiden Staatspräsidenten Jacques Chirac und Gerhard Schröder beim Jubiläum zum Elysée-Vertrag in Verbindung mit den gemeinsamen Vorschlägen für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die die Außenminister der beiden Staaten, Dominique de Villepin und Joschka Fischer dem EU-Verfassungskonvent vorlegten, eine neue Qualität der deutsch-französischen Beziehungen geschaffen. Allerdings hat es den Anschein, dass diese deutsch-französische Zusammenarbeit insbesondere von den Beitrittskandidaten nicht gerne gesehen wurde. Es ist zu untersuchen, ob nicht auch ein Grund für die Ablehnung der deutsch-französischen Position durch die Staaten Mittel- und Osteuropas die Angst vor einer zu starken Führungsrolle Deutschlands und Frankreichs in der Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik war, neben der die Beitrittskandidaten für sich nur die Rolle des kleinen Juniorpartners gesehen haben.

2. Zwischen Tradition und Aufbruch

2.1 Der Irak-Krieg 2003 – Eine „Stunde Null“ der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik?

In der Folge der US-amerikanischen Ankündigung militärischer Schritte gegen den Irak kam es in der EU zu Reaktionen, die deutlich machten, dass die Integration beziehungsweise Kooperation im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik noch weit von dem im EU-Verfassungsentwurf formulierten Ziel entfernt ist, wonach „die Mitgliedsstaaten die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität“ unterstützen und sich „jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit schaden könnte“ enthalten sollen.[1] Hierzu ist zu bemerken, dass der Verfassungsentwurf zumindest in Teilen idealistische und visionäre Perspektiven darstellt, von denen bislang wohl zu keinem Zeitpunkt angenommen werden konnte, dass sie ohne weitere Mühen in allernächster Zukunft zu erreichen seien.

„Sollte es der EU gelingen, in den nächsten beiden Jahren die Frage nach ihrer Verfasstheit in der beschriebenen Art zu beantworten, dann wird man von einem historischen Erfolg sprechen müssen. Sollte dieser Versuch jedoch misslingen, dann lauern in den Kulissen der internationalen Politik etliche Alternativen zur Integration: die Wiederkehr des Nationalismus, die Erosion der Union, die Entsolidarisierung des Gemeinschaftswerkes. Ein Blick in die Geschichte Europas zeigt, dass das Arsenal an Krisen und Katastrophen geradezu unerschöpflich ist. Die Europäer sind also gut beraten, die kulturelle Leistung einer Verfassungsordnung zu erbringen. Viele der Lösungen, die die Union entwickeln muss, um sich den Herausforderungen zu stellen, können gewiss als visionär bezeichnet werden. Eine EU jedoch, der es gelingt, ihr politisch-institutionelles System auf einer tragfähigen Verfassungsbasis aufzubauen, könnte damit ein weiteres Mal beweisen, dass Visionen Wirklichkeit werden können.“[2]

Vor allem institutionelle Reformen werden im Zusammenhang mit dem Verfassungsentwurf diskutiert. Ein funktionsfähiges Institutionen- und Entscheidungsgefüge ist die Voraussetzung dafür, dass die Zusammenarbeit in bestimmten Politikbereichen effektiv und effizient sein kann. Bezüglich der Reaktion der EU in der jüngsten Irak-Krise könnte man noch drastischer formulieren, dass ein funktionierendes Institutions- und Entscheidungsgefüge die Voraussetzung dafür sei, dass es überhaupt zur Zusammenarbeit kommt. In dieser Formulierung steckt, die Behauptung, dass es in der jüngsten Irak-Krise nicht zur Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten kam. Ob diese Behauptung zutrifft, soll die nachfolgende Untersuchung der Aktionen der EU und deren Mitgliedsstaaten zeigen. Dabei ist zwischen gemeinsamen Aktionen aller EU-Mitgliedsstaaten und Aktionen, die von einer bestimmten Gruppe von Mitgliedsstaaten ausgingen, zu unterscheiden. Fraglich ist, ob letztere Aktionen überhaupt als Aktionen der EU oder als Aktionen einzelner Nationalstaaten anzusehen sind. Dass das Prinzip der differenzierten Integration seit der Gründung der EG praktiziert wird, und im Fall der Währungsunion, der nicht alle Mitgliedsstaaten angehören, stets von der Europäischen Währungsunion die Rede ist, zeigt, dass eine Aktion einer bestimmten Gruppe von Staaten auch dann eine „europäische“ Aktion genannte werden kann, wenn nicht alle EU-Mitgliedsstaaten an der Aktion beteiligt sind. Es ist dabei allerdings nicht außer Acht zu lassen, dass das Adjektiv „europäisch“ keinesfalls zwingend einen Bezug zu EU oder EG ausdrückt, sondern auch beispielsweise geographisch verstanden werden kann. Ein weiterer Aspekt, der bei einer Analyse der (Re-)Aktionen der EU beziehungsweise der EU-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen ist, ist die Frage, ob Staaten mit dem Status von Beitrittskandidaten einbezogen werden müssen oder nicht.

Das im Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents formulierte Ziel, wonach sich die Mitgliedsstaaten der Handlungen, die den Interessen der Union zuwider laufen, enthalten sollen, wurde offenbar bei den Reaktionen der EU-Mitgliedsstaaten nicht berücksichtigt. Das Interesse an einem einheitlichen Auftreten der EU dürfte allerdings dessen ungeachtet sowohl bei den Mitgliedern der EU-15 als auch bei den zukünftigen Mitgliedern einer EU-25 vorhanden sein.[3] Die Tatsache, dass die Beitrittskandidaten so kurze Zeit vor dem für den 1. Mai geplanten Beitritt gewiss von den bisherigen Mitgliedsstaaten der EU besonders kritisch beobachtet werden dürften, legt nahe, dass diese in besonderem Maße daran interessiert sein dürften, die Einheit der EU durch ihr Verhalten nicht zu gefährden. Legt man das im Verfassungsentwurf formulierte Ziel als Maßstab für das außenpolitische Verhalten der Mitglieds- und Kandidatenstaaten zugrunde, so darf man nicht vergessen, dass dieses visionäre, ehrgeizige Ziel bislang nicht rechtsverbindlich ist. Da jedoch solche ehrgeizigen Projekte in der Geschichte der EU oftmals als Visionen ohne Rechtsverbindlichkeit begonnen haben, dürfte dieser Umstand die inhaltliche Qualität und die damit verbundenen Chancen für eine Vertiefung der GASP nicht schmälern. Die Resonanz der politischen und der politikwissenschaftlichen Diskussion auf den Verfassungsvertrag zeigt deutlich, dass dieser auch bezüglich seiner Fortschritte im Bereich der GASP und der ESVP ernst genommen werden muss.[4] Die Hauptursache, die die Ratifizierung des Verfassungsvertrags in Frage stellt, ist der fehlende Wille vieler Mitgliedsstaaten, weitere nationalstaatliche Kompetenzen an die Gemeinschaft abzutreten.[5] Ein Politikbereich, bei dem die Angst der Nationalstaaten vor Kompetenzverlust besonders ausgeprägt ist, ist die Außen- und Sicherheitspolitik. Dies lässt sich zum einen damit begründen, dass die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit zu den zentralen Aufgaben des souveränen Nationalstaats gehört.[6] Zum anderen haben sich teilweise mit den zunehmenden Bestrebungen hin zu einer rascheren Vertiefung der Europäischen Integration nach dem Ende des Kalten Krieges im Gegenzug zu den Vergemeinschaftungstendenzen erneut Tendenzen dahingehend herausgebildet, den nationalen außenpolitischen Einfluss zu wahren oder gar auszubauen. Dies gilt auch für den Einfluss nationaler Regierungen auf die Gestalt und Arbeitsweise transnationaler Institutionen, wie die schwierigen Verhandlungen über Reformen der EU-Institutionen im Europäischen Rat zeigten.

„Für die neunziger Jahre bleibt festzuhalten, dass vielfältige und z. T. erheblich divergierende nationalstaatliche, regionale und subregionale Faktoren in der internationalen Politik beträchtlich an Einfluss gewonnen haben und zur Wirkung gelangen. Von einer unifizierenden Europäisierung oder gar Globalisierung sowie einer Reduzierung lokaler, regionaler oder nationalstaatlicher Faktoren kann höchstens in Teilbereichen die Rede sein. Vor dem Hintergrund schnell voranschreitender Differenzierung auf allen Ebenen nach dem Ende der Bipolarität konkurriert das Bemühen, kooperative und integrative Elemente transnationaler Politik zu stärken, mit nationalstaatlich determinierten Versuchen, den jeweiligen Besitzstand zu wahren bzw. sich neu zu positionieren sowie Eigeninteressen und neue Orientierungen auch in transnationalen Institutionen durchzusetzen.“[7]

[...]


[1] Vgl. Europäischer Konvent: Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa. CONV 850/03. Brüssel 2003. S. 13

[2] Weidenfeld, Werner: Eine Verfassung für Europa – Grundlage tragfähiger politischer Integration. In: Die Union. Vierteljahreszeitschrift für Integrationsfragen. Hg. v. der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Heft 3/02. Wien 2002. S. 7-16. Hier S. 15

[3] EU-15 und EU-25: Abkürzung für die derzeitigen 15 Mitgliedsstaaten der EU und die 25 Mitgliedsstaaten, die der EU nach dem Beitritt im Mai 2004 angehören werden

[4] Vgl. Brok, Elmar: Die Defizite in der Außen- und Sicherheitspolitik. Der EU-Außenminister muss sich seine Kompetenzen erkämpfen. In: Das Parlament. 53. Jahrgang. Nr. 45. Berlin, 3. November 2003. S. 11

[5] Vgl. Hausmann, Hartmut: Nationale Interessen blockieren Fortschritte. Zähes Ringen um EU-Verfassung. In: Das Parlament. 53. Jahrgang. Nr. 45. Berlin, 3. November 2003. S. 1

[6] Vgl. Nohlen, Dieter et. al. (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band 7 Politische Begriffe. Stichwort: Staat. München 1998. S. 607

[7] Pradetto, August: Nationalstaat und transnationale Organisationen in der europäischen Sicherheitsstruktur. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 47/2000. S. 13-21. Hier S. 21

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Details

Title
Eine Analyse der Gründe für das Scheitern einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Irak-Krise 2003
College
University of Tubingen
Grade
1,7
Author
Year
2004
Pages
31
Catalog Number
V68581
ISBN (eBook)
9783638600286
ISBN (Book)
9783638662680
File size
546 KB
Language
German
Keywords
Eine, Analyse, Gründe, Scheitern, Sicherheits-, Verteidigungspolitik, Irak-Krise
Quote paper
M.A. Christoph Müller (Author), 2004, Eine Analyse der Gründe für das Scheitern einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Irak-Krise 2003, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68581

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