Die Mitglieder- und Organisationsstruktur der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss auf dem Hintergrund sozio-politischer Theorien und Entwicklungen seit dem zweiten Weltkrieg


Magisterarbeit, 1994

159 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. BEGRIFFLICHE UND THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1. Der Faktor Gesundheit als politisches und ökonomisches Gut
2.2. Zur Begrifflichkeit des „Sozialen Wandels“

3. ZÜNFTE UND INNUNGEN
3.1. Geschichte der Zünfte
3.2. Die Organisation einer Zunft
3.3. Vertrauens - und Zwangsbeziehungen ehedem und heutzutage
3.4. Gustav v. Schmollers Ansatz

4. DIE GESCHICHTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG
4.1. Die Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Bismarck und die „Kaiserliche Botschaft“
4.2. Die Gesetzliche Krankenversicherung vor Einführung der Reichsversicherungsordnung (RVO)
4.3. Weiterentwicklung durch die RVO
4.4. Rechtsentwicklung in der Weimarer Republik
4.5. Die Zeit des Nationalsozialismus
4.6. Die zonalen Unterschiede nach 1945
4.7. Gesetzesmodifikationen in den letzten 40 Jahren

5. DIE GESCHICHTE DER INNUNGSKRANKENKASSEN
5.1. Die Entwicklung der Innungskrankenkassen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung [INTERMEZZO: Die Innungskrankenkassen in Düsseldorf um die Jahrhundertwende]

6. DIE GESCHICHTE DER INNUNGSKRANKENKASSE DÜSSELDORF UND NEUSS
6.1. Von den Anfängen bis heute

7. FAKTOREN EINER SICH VERÄNDERNDEN UMWELT
7.1. Die Gesetzliche Krankenversicherung als ein Element der Gesundheitspolitik (Die Leistungsfähigkeit der GKV)
7.2. Theorie eines Systems im Wandel (nach Herder-Dorneich)
7.3. Sozial- und Gesundheitspolitik angesichts einer „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen (Die Neustrukturierung des Gesundheitswesens)
7.4. Die Krise der Wohlfahrtsgesellschaft
7.5. Der Wertewandel nach Klages
7.6. Kostendämpfungspolitik als Reaktion auf erhöhte Ausgaben auf dem Gesundheitssektor (Das „Gesundheitsreform-“ und das „Gesundheitsstrukturgesetz“)
7.7. Strukturwandel im Handwerk
7.8. Der demographische Wandel in der bundesdeutschen Gesellschaft
7.9. Sozialstruktur des Handwerks (Wie ist die Konstanz der Handwerker-Demographie nach Fourastiés „Drei-Sektoren-Modell“?)

8. DIE KRANKENVERSICHERUNG IM WANDEL DER GESELLSCHAFT
8.1. Die Sozialversicherung und die „Soziale Frage“
8.2. Wandel im Gesundheitswesen
8.3. Der Wandel im Panorama der Krankheiten
8.4. Technisierung des Gesundheitswesens
8.5. Zunahme der personellen Besetzung
8.6. Wandel in der Wirtschaft
8.7. Funktionswandel der Krankenversicherung

9. DER FUNKTIONSWANDEL DER INNUNGSKRANKENKASSE DÜSSELDORF UND NEUSS
9.1. Die strukturelle Umorientierung der IKK Düsseldorf und Neuss
9.2. Unternehmenspolitik der IKK Düsseldorf und Neuss (Ein Modell)
9.3. Die Organisationsstruktur einer fiktiven „IKK Nordrhein“
9.4. Zusammensetzung der Organe der „IKK Nordrhein“
9.5. Schlußbemerkung und Ausblick

10. LITERATUR

ANHANG (Tabellen, Dokumente etc.)

LEBENSLAUF

1. EINLEITUNG

1.1. Einleitung

In meiner Arbeit möchte ich die Wandlungen darstellen, denen die Innungskrankenkassen seit der Entwicklung aus den Handwerkszünften und -innungen als Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung unterworfen waren.

Die Theorien und Entwicklungen, die dem Titel zu entnehmen sind, habe ich weitgehend in sozialpolitischem Sinne interpretiert und daher auch auf diesen Bereich meine Themengewichtung gelegt. Gleichwohl wende ich differente soziologische Theorien und Strömungen der letzten 40 Jahre auf dieses überaus komplexe Gebiet an. Aus diesem Grunde sind verschiedene Ausführungen, auf die System- oder Konflikttheoretiker vielleicht größeren Augenmerk gerichtet hätten, kürzer gefaßt als andere Kapitel. Verzichten wollte ich jedoch auf kein Sachgebiet, das auch nur annähernd Berührungspunkte mit dem Thema „sozio-politische Theorien und Strömungen in Verbindung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss“ bot. Neben dem innergesellschaftlichen Wandel habe ich auch einen Schwerpunkt in der ökonomischen Entwicklung der letzten 40 Jahre gesehen.

Berücksichtigen werde ich weiterhin die unterschiedlichen Strömungen, die in den letzten 100 Jahren das Krankenversicherungssystem zum Spielball der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in den verschiedenen Gesellschafts- und Staatsformen werden ließen. Dabei ist insbesondere die Situation der Innungskrankenkasse mit ihrer zwar eingeschränkten, dafür jedoch relativ konsistenten Versichertenstruktur hervorzuheben.

Im theoretischen Teil vergleiche ich theoretische Modelle so unterschiedlicher Soziologen wie Schmoller, Veblen und Coser.

Bezüglich des Sozialen Wandels beschreibe ich die Definition, die der Begründer dieses Ausdrucks, William F. Ogburn, zu Beginn des Jahrhunderts bzw. um 1925-1930 gibt.

Weiterhin analysiere ich den Sozialen Wandel, wie ihn der US-amerikanische Soziologe Lewis A. Coser in den 50er Jahren erläutert und wende ihn, soweit es möglich ist, auf die sozialpolitische Situation an, die ich in meiner Arbeit beschreibe.

Kurz erleuchte ich die Position, die der deutsche Nationalökonom Gustav von Schmoller zu Fragen der sozio-politischen Problematik des ausgehenden 19. Jahrhunderts einnahm.

Im Vergleich mit obigen Wissenschaftlern, die vorwiegend die gesellschaftliche Komponente des Sozialen Wandels betrachteten, ist der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Philipp Herder-Dorneich in erster Linie an den gewandelten Steuerungsstrukturen im Gesundheitswesen interessiert. Da ich auch den praxisbezogenen Aspekt meiner Arbeit nicht vernachlässigen möchte, umreiße ich kurz seine Theorie der sozio-ökonomischen Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit 1945.

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine ideengeschichtliche Analyse der Bedeutungen und Auswirkungen des allgemeinen sozial-politischen Wertewandels in der Gesellschaft auf die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, insbesondere dem Sozialstaat Bundesrepublik in den letzten vierzig Jahren. Ich habe berücksichtigt, daß die Gesetzliche Krankenversicherung ein historisch gewachsenes System darstellt; aus diesem Grunde binde ich den Wandel der ökonomischen Gegebenheiten in eine geschichtliche Schilderung einzelner Phasen der wirtschaftlichen Rezession bzw. des Aufschwungs mit ein. Ich habe den Wertewandel nach Helmut Klages untersucht, der die geänderten Einstellungen der bundesdeutschen Bevölkerung aufzeigt, die indirekt einen Anstieg der Kosten innerhalb des Gesundheitssektors zur Folge hatten.

Weitere Punkte, die ich behandeln möchte, sind die sozialpolitischen Prinzipien der Innungskrankenkasse (kurativ oder präventiv?), die politische Situation des jeweiligen Staates im Kontext zum Gesundheitswesen sowie die jeweilige politische Kontrolle (Stichwort: Ordnungspolitik) und Systemsteuerung auch und gerade in Bezug auf eine Kostenerhöhung innerhalb der Sozialversicherung.

Darüber hinaus wird die demographische Komponente des Wandels in der deutschen Gesellschaft in den letzten 100 Jahren speziell bezüglich des Handwerks erörtert. Hierbei verwende ich im wesentlichen die Ideen und Ausführungen des Franzosen Jean Fourastié, der sich bereits Mitte dieses Jahrhunderts mit der Materie befaßte; interessant zu untersuchen waren seine Prognosen und Vorschauen, was den Wandel des Handwerks betraf.

Weiterhin untersuche ich, welche Umwelteinflüsse auf die IKK Düsseldorf und Neuss einwirken, wie sie veränderte Umweltbedingungen in ihrer inneren Struktur kompensiert und welche Lehren sie als soziale Institution aus den Erfahrungen der Vergangenheit zieht.

Die zuvor behandelten sozialen, soziologischen und ökonomischen Theorien interpretiere ich zum Schluß perspektivisch in die Zukunft und verbinde diese mit einem Modell der Innungskrankenkasse für das Jahr 2000.

1.2. Wie kam ich an die Informationen; wer waren meine Gesprächspartner?

Neben dem intensiven Studium mannigfaltiger Literatur habe ich insbesondere mit Vertretern der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss diverse Gespräche über Organisation, Mitgliederstruktur und Entwicklungen der Gesetzlichen Krankenversicherung im allgemeinen geführt.

Besonderer Dank hierfür gilt der Geschäftsführerin der IKK Düsseldorf und Neuss, Frau Marion Stange, die mich in jeder Hinsicht unterstützt hat und mir die Türen zu den IKK- Archiven geöffnet hat.1 Des weiteren war mein direkter Ansprechpartner bei der IKK Herr Georg Wirtz; er gab mir wertvolle Tips, an wen ich mich zwecks weiterer Informationen wenden könne und vermittelte mir u. a. den Kontakt mit Herrn Klaus van Wesel von der Handwerkskammer Düsseldorf. Herr van Wesel kam mir mit wichtigen Literaturhinweisen und Informationen bezüglich der Verbindung der Innungskrankenkasse zur Handwerkskammer und Handwerkerschaft entgegen. Außerdem führte ich diesbezüglich ein Gespräch mit Herrn Dr. Brücher von der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf.

Informationen zur Gründungszeit der Innungskrankenkassen gegen Ende vorigen / Anfang diesen Jahrhunderts bekam ich durch die Literaturrecherche im Stadtarchiv Düsseldorf, Amt 10/8, wo mich Frau Dr. Scheeben und Herr Dr. Esser mit Archivunterlagen aus dieser Zeit unterstützten. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Briefwechsel zwischen der „Vereinigung der Düsseldorfer Innungskrankenkassen“ und dem Regierungspräsidenten des Bezirks Düsseldorf.

Bezüglich der IKK-internen Informationen, z.B., was die Zeit des Dritten Reiches und die ersten Nachkriegsjahre betrifft, bekam ich Informationen aus mündlichen Interviews, die ich u.a. mit den ehemaligen Geschäftsführern der IKK Düsseldorf und Neuss, Herrn Erwin Haarmann und Herrn Horst Reimann, führte.

Zur Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung im allgemeinen sowie der verschiedenen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik erlangte ich meine Informationen von Herrn Wröbel von der IKK-Verwaltungsschule Hagen. Des weiteren führte ich ein telefonisches Gespräch mit Herrn Dr. Fröhlich von der Kölner „Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU)“.

Zu Punkten der Medizinsoziologie und des ständigen Wandels innerhalb des deutschen Krankenversicherungswesens befragte ich persönlich Herrn Prof. Christian v. Ferber vom medizinsoziologischen Institut an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Herrn Prof. Johannes Siegrist von der Universität Düsseldorf sowie Herrn Prof. Florian Tennstedt, der am 28.04.1993 an der Heinrich-Heine-Universität eine Gastvorlesung zu dem Thema „Bismarck und die Einführung der deutschen Sozialversicherung“ hielt.

Weitere schriftliche Informationen zu dem Thema „Krankenversicherung im Wandel“ erlangte ich durch das Pressereferat des Arbeits- und Sozialministeriums in Bonn sowie durch das „Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW)“ in Köln.

Im übrigen führte ich unzählige persönliche Unterredungen mit Professor Günther Lüschen vom Soziologischen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Des weiteren recherchierte ich themenbezogene Literatur nach Hinweisen aus dem Kolloquium bei Prof. Lüschen, in welchem ich meine Ausarbeitung vorgestellt habe.

Des weiteren weise ich auf den Anhang „Literatur“ am Ende der Arbeit hin, in der ich auf themenbezogene Publikationen hinweise.

2. BEGRIFFLICHE UND THEORETISCHE GRUNDLAGEN

2.1. Der Faktor Gesundheit als politisches und ökonomisches Gut

Eine wichtige Aufgabe des Sozialstaates ist es, den gesellschaftlichen Wandel zu begleiten, und zwar sowohl reflektierend, als auch gestaltend. Das gegenwärtig erreichte Niveau sozialer Sicherheit ist das Ergebnis einer Gesundheitspolitik, die marktwirtschaftliche Veränderungen und sozialen Ausgleich miteinander zu verbinden versucht hat.

Von 1960 bis 1990 hat sich das Bruttosozialprodukt versiebenfacht und das Sozialbudget verzehnfacht.2 Der Anteil der sozialen Leistungen ist im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt in diesen 30 Jahren von 22,75% auf 30,5% gestiegen3 und damit überproportional gewachsen. Einer derartigen Expansion sind sowohl ökonomische als auch politische Grenzen gesetzt.

Doch andererseits existieren in dieser Gesellschaft auch unbestritten soziale Mißstände, die es zu eliminieren, wenigstens jedoch zu minimieren gilt. Hierbei spielt die demographische Entwicklung in den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Rolle. So ist zum Beispiel der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung gestiegen; dies bedeutet eine Verschiebung von Belastungen, die sich in allen Bereichen sozialer Sicherung bemerkbar macht und auf die der Gesetzgeber reagieren muß.

Das Ausfüllen bisheriger sozialpolitischer Lücken und die Bewältigung demographischer Risiken darf Steuer- und Beitragszahler, aber auch die Wirtschaft, nicht überfordern. Daher müssen auch gewachsene Leistungen hinterfragt und auf ihren sozialpolitischen Sinn überprüft werden. Auf dem Hintergrund der Wohlstandsentwicklung der letzten 30 Jahre können und müssen heutige Antworten auf soziale Fragen anders aussehen als zum damaligen Zeitpunkt. Daher muß - auch gegen Widerstände von Lobbyisten, die soziale

„Heilige Kühe“ unangetastet lassen wollen - gefragt werden, ob Sozialleistungen noch diejenigen erreichen, für die sie gedacht waren. Als „Lobbyisten“ bezeichne ich in diesem Zusammenhang Ärzte, Apotheker, Vertreter der Pharmaindustrie und Interessenverbände sowie Repräsentanten der Legislative.4

Da das bundesdeutsche System sozialer Sicherung auf dem Vertrauen von Millionen beteiligter Bürger beruht, die ihre Lebensplanung darauf abstellen, bedarf jedes Umsteuern seitens des Gesetzgebers der äußersten Behutsamkeit. Es ist auf breite gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Diese Tatsache erschwert zwar eine Reaktion auf den Sozialen Wandel im System, darf sie jedoch nicht verhindern.

Vor allem geht es um den Versuch, Strukturen derart zu gestalten, daß die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung und das Gesamtinteresse des Sicherungssystems nicht zu sehr differieren. Die Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft brauchen ein Gleichgewicht, um zu verhindern, daß gute Absichten zu schlechten Endergebnissen führen. Das heißt, daß der Einzelne nur insoweit unterstützt werden darf, wie es das Interesse der Allgemeinheit zuläßt, er also die Allgemeinheit nicht in ihren eigenen Interessen beschneidet.

Dies ist allerdings mitnichten ein sozialpolitisches Spezifikum. So sehr es rational verständlich ist, einmal erlangte „Besitztümer“ zu verteidigen, muß dennoch auf ökonomische, demographische und gesamtgesellschaftliche Veränderungen reagiert werden. Daher hat der Gesetzgeber seiner ordnungs- und steuerungspolitischen Aufgabe nachzukommen und Lösungswege für bestehende Probleme zu finden. Ein derartiges Problem im bestehenden Gesundheitswesen ist der Kostenanstieg, der sich wirtschaftlich auf Dauer nicht mehr ausgleichen läßt.

Soziale Sicherung und sozialer Konsens sind integrale Bestandteile der Sozialen Marktwirtschaft und können nur durch den Sozialstaat mitsamt allen seinen Möglichkeiten und Rechten, aber auch seinen Verpflichtungen seitens der Sozialversicherten, ständig weiterentwickelt und effizienter gestaltet werden. Neben den Wünschen und Besitzständen des Einzelnen muß auch die Funktionsfähigkeit des Ganzen berücksichtigt und gefördert werden.5

In vielen Kreisen der Gesellschaft hört man heutzutage die These, daß die Krise im Sozialwesen lediglich deshalb entstanden sei, daß sich in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung das Wohlfahrts- und Sicherheitsdenken ausgebreitet habe. Oft wird weiterhin behauptet, daß von Sozialleistungen jeglicher Art begünstigte Personen für ihr Schicksal eigenverantwortlich seien; daher wird ihnen häufig der Vorwurf gemacht, sie seien träge, leistungsunwillig, arbeitsscheu usw.6

Eine derart pauschale Abqualifizierung war wohl nie so wenig gerechtfertigt wie heutzutage, da unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen beispielsweise eine breitflächige Arbeitslosigkeit viele soziale Notlagen hervorgerufen hat.

Zwar ist es richtig, daß es Träge und Unwillige, also bestimmte Personengruppen mit strukturellen Defiziten in jeder Gesellschaftsform gibt, jedoch existieren daneben auch Willige, aber Entmutigte, Demotivierte und Ohnmächtige, Hilflose und Fehlsozialisierte. Sie alle sind für ihr Schicksal nicht oder zumindest nicht vollends verantwortlich.

Wenn man nun diesen Personenkreis undifferenziert als „unwillig“ ins Abseits stellt, so heißt das, daß man die soziale Ausgrenzung eines ganzen Bevölkerungsteils vorbereitet. Die Konsequenz wäre eine „Zwei-Drittel-Gesellschaft“, in der etwa zwei Drittel der Bevölkerung in relativem Wohlstand und ein Drittel in relativer Armut leben würden.

Allerdings muß man den Kritikern der „Sozialleistungsgesellschaft“ zugestehen, daß ein zu eng geknüpftes Netz sozialer Sicherung viele Menschen ermutigen kann, bequem in diesem Netz liegen zu bleiben.7 Insbesondere geht es darum, daß unter Umständen auch jene Personengruppen an den sozialen Leistungen partizipieren, für die dieses Netz nicht gedacht ist, die aber dennoch diese Leistungen für sich in Anspruch nehmen.

Insofern scheinen restriktive Auflagen im Rahmen einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowie die Heraufsetzung von „Zumutbarkeitsschwellen“ ebenso unerläßlich wie eine stärkere Differenzierung und eine strengere Kontrolle, was die Gewährung sozialer Leistungen betrifft.8 Über 100 Jahre lang wurde die Expansion der sozialen Institutionen als sozialer Fortschritt begrüßt. Aus den Anfängen in der Bismarck-Ära sind diese Institutionen inzwischen zu eigenständigen Bereichen herangewachsen. Krankenkassen aller Art haben mittlerweile einen unabhängigen Wachstumsprozeß an den Tag gelegt. Diese Eigendynamik trieb die Maximierung des sozialstaatlichen Anteils von selbst weiter voran. In weiten Bereichen unseres Sozialwesens hat die eigendynamisch angetriebene Expansion ihr Optimum an Leistungen bereits überschritten; zunehmender out-put an sozialen Leistungen kann lediglich noch durch überproportional hohe Aufwendungen erzielt werden.

In einzelnen Bereichen ist die eigendynamische Expansion bereits in „Kostenexplosionen“ übergangen. Das bedeutet, daß der finanzielle Höhepunkt bereits überschritten worden ist. Trotzdem hielten bis vor wenigen Jahren die Expansionsgelüste sozialer Institutionen weiter an.

Daher ist, was diesen Punkt betrifft, die Steuerungs- und Ordnungspolitik gefordert, gesetzlich verankerte Organisationen auf ihre liquide und rechnende Arbeitsweise zurückzustoßen, um vorgeschriebene Leistungen eines Sozialstaates erbringen zu können. Eine diesbezügliche Budgetierung wurde für einige Leistungsbereiche sowie alle Verwaltungskosten bereits eingeführt.9

Eine derartige Ordnungspolitik ist selten wahlwirksam und läßt sich nicht in Wahlschlager umsetzen. Außerdem ist es schwierig, eine systematische Gestaltung von sozialen Systemen aus „kleinen Schritten“ heraus aufzubauen.

Andererseits müssen die sozialpolitischen Parteien, also Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherte erkennen, daß sie ohne eingreifende Ordnungspolitik leicht in die Situation geraten, gegeneinander zu arbeiten und auf diese Weise in existenzgefährdende Konflikte kommen. Deswegen muß ihnen deutlich werden, daß sie ihre Existenz sichern können, wenn sie die Ordnungs- und Steuerungspolitik mitgestalten.

Was die Konfliktsituation zwischen Ärzten, Apothekern, Krankenkassen und dem Staat als soziale Ordnungsmacht betrifft, gebe ich nun ein knappes Beispiel für die Kostenverschiebung im Sozialsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Sozialversicherungen, die marktwirtschaftlich haushalten müssen, haben einen finanziellen Engpaß. Sie schränken jetzt aber nicht ihre Leistungen ein, sondern erhöhen die Mitgliederbeiträge bzw. erheben vom Versicherten eine Selbstbeteiligung in einem Bereich, in welchem dieser nicht ausweichen kann: z.B. kann es sich hierbei um die Selbstbeteiligung an Krankenhauskosten handeln.

Auf diese Weise wird der Bundeshaushalt im Gesundheitssektor zunächst verringert. Aber der Sozialstaat wird nicht „zurückgeführt“, sondern seine Kosten werden nur verschoben: Reserven werden aufgebraucht und der private Geldbeutel wird für sozialstaatliche Ausgaben geöffnet. Durch derlei Kostenverschiebungen werden Ausgaben im Endeffekt nicht eingespart, sondern erscheinen lediglich in anderen Haushaltsrechnungen.

Unbestritten hat sich das Gesundheitswesen in den letzten Jahren mehr und mehr zu einem ökonomischen Problem für den öffentlichen Haushalt entwickelt. Zunehmend versuchten gesetzliche Regelungen die angespannte finanzielle Situation im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.

In heutiger Zeit kann man keinesfalls das Thema „Gesundheit“ erforschen, ohne gleichzeitig den Aspekt der Ökonomie, also der Wirtschaftlichkeit des gesamten Gesundheitswesens, zu berücksichtigen.

Aufgrund vieler Gesichtspunkte, von denen ich in diesem Kapitel einige anschneiden möchte, hat sich in den letzten 100 Jahren die Sicht der Gesundheit vom medizinischen hin zum wirtschaftlichen Faktor entwickelt. Das hat diverse Gründe. Zum einen hat sich der technologische Fortschritt derart schnell weiterentwickelt, daß bei einer heutzutage stattfindenden medizinischen Dienstleistung, sei es eine simple Operation, sei es eine aufwendige Strahlentherapie, sofort auch die Frage der Erstattung entsteht. Während im vorigen Jahrhundert medizinische Heilmethoden fast exklusiv für in der Statushierarchie Höherstehende zur Verfügung standen, die auch damals für Leistungen angesehener Ärzte oder Apotheker zahlten, so blieb die Klasse der Niedriggestellten doch weitgehend ausgeschlossen von der Medizin, die technologisch auf dem neuesten Stand war.10

Heutzutage steht die Gesellschaft vor der Aufgabe, jedem Mitglied die bestmögliche ärztliche und medizinische Betreuung zu bieten, die seine Krankheit erfordert. Neben der sozialen Gültigkeit einer derartigen gesetzlichen Verankerung stellt sich jedoch auch die Frage, wie eine Gesetzliche Krankenversicherung, die in einem solchen Fall die Kosten zu tragen hat, mit den finanziellen Ausgaben fertig wird. Schließlich gilt sie qua Gesetz als Sozialversicherungsinstanz für eine Person, die zwangsläufig Mitglied einer GKV, z.B. einer Orts- oder Innungskrankenkasse, ist. Denn es wird deutlich, daß die Kosten für technische medizinische Dienstleistungen analog zu den steigenden Gerätekosten immer höhere Dimensionen erreichen; der technologische Stand aller Gerätschaften, vom Röntgen- bis zum Dialysegerät, wächst stetig und mit ihm auch seine Kosten.

Darüber hinaus steigen die Ausgaben für das Pflege- und Hilfspersonal in Krankenhäusern und sonstigen Kliniken11 . Obwohl beispielsweise Krankenhauspersonal, wie Schwestern und Pfleger, im direkten Vergleich mit Ärzten in zu geringem Maße entlohnt werden, steigen doch auch derartige Kosten. Hinzu kommt außerdem die Tatsache, daß das Krankenhauswesen, auch aufgrund der niedrigen Bezahlung sowie der schlechten Arbeitszeiten, unter akutem

Nachwuchsmangel zu leiden hat. Gut ausgebildetes Pflegepersonal kann ausschließlich durch eine adäquate Bezahlung sowie durch bessere Aufstiegsmöglichkeiten gehalten bzw. angeworben werden.

Oft hört der Sozialwissenschaftler, der sich mit dem Phänomen der sozialen und medizinischen Sicherheit in der Bundesrepublik eingehend beschäftigt, die These, daß Gesundheit heutzutage nicht mehr bzw. nur noch von der reichen Bevölkerungsschicht bezahlt werden könne.

Geht man dieser Frage nach, so erscheint zumindest in medikamentöser Hinsicht eine solche Beanstandung des geltenden Rechts als durchaus logisch. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die allseits bekannte Neuregulierung der Gesundheitsreform12 , nach dem der Patient für seine Arzneimittel je nach Packungsgröße 3,00 DM, 5,00 DM oder 7,00 DM hinzuzuzahlen hat.

Dennoch steigen die Kosten für die Krankenversicherungen. Daher kann die einzige denkbare Alternative lauten, die jeweils gültigen Beitragssätze alljährlich zu heben, um die laufenden Kosten halbwegs in Grenzen zu halten.

Um diese für einen Sozialstaat untragbare Situation zu beheben, ist der Staat gefordert, im Rahmen einer behutsamen, aber zugleich wirksamen Steuerungspolitik von außen Einfluß auf den medizinischen Sektor zu nehmen. Da es sich um eine „Gesetzliche Krankenversicherung“ handelt, bei der der Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung krankenversichert ist, hat ein derartiger gesetzgeberischer Eingriff aus ordnungspolitischer Sicht schnellstmöglich zu erfolgen.

Verständlicherweise fürchtet die Lobby der Ärzte- und Apothekerschaft einerseits sowie die Interessenvertretung der verschiedenen kassenärztlichen Vereinigungen auf der anderen Seite um ihre angestammten Verdienstmöglichkeiten. Dennoch muß ein Faktor von außen eingreifen, um einen ökonomischen Kollaps des Gesundheitswesens von vornherein auszuschließen. Hier besteht selbstverständlich die Gefahr eines zentralstaatlichen Einmischens seitens der Regierung, der wiederum von vielen Vertretern eines selbständig funktionierenden und sich selbst regulierenden „Gesundheitsmarktes“ als Dirigismus gefürchtet wird.13

2.2. Zur Begrifflichkeit des „Sozialen Wandels“

2.2.1. Sozialer Wandel nach Ogburn

Die soziale Struktur einer Gesellschaft ist nichts Statisches, vielmehr befindet sie sich in einer andauernden Bewegung und Veränderung - in einem Wandel.

Der Begriff des „Sozialen Wandels“ wurde 1922 von Ogburn eingeführt,14 um ältere Begriffe wie „Fortschritt“, „Evolution“ oder „Entwicklung“ abzulösen, die als wertgeladene Begriffe (z.B.

„Fortschritt“) in Erscheinung treten oder bereits spezifische Muster und Programme sozialer Veränderung („Entwicklung“) zu implizieren scheinen und daher nicht immer als neutral anzusehen sind.

[...]


1 Allerdings muß man in diesem Zusammenhang feststellen, daß das IKK-eigene Archiv relativ spärlich ausgestattet ist; so fehlt fast jegliche Literatur zu den Anfängen der IKK Düsseldorf und Neuss.

2 Claessens / Klönne / Tschoepe 1990

3 Claessens / Klönne / Tschoepe 1990

4 Deppe 1987

5 Siehe dazu auch Rudzio 1987, Seite 355ff.

6 In diesem Zusammenhang sprach Bundeskanzler Dr.Helmut Kohl auf einer Veranstaltung am 20.04.1993 vom „kollektiven Freizeitpark Bundesrepublik Deutschland“, um auf die hohen Ausgaben im Sozialleistungssektor hinzuweisen.

7 Hierbei handelt es sich um den Vorwurf der „sozialen Hängematte“.

8 Oldiges 1990, Seite 4

9 Diese Regelung galt ab dem 1.1.1993 durch das „Gesundheitsstrukturgesetz“.

10 Gitter 1988, Seite 105

11 „Süddeutsche Zeitung“ vom 03.12.1993

12 Das „Gesundheitsstrukturgesetz“ ist seit 1.1.1993 in Kraft.

13 Die US-amerikanische Medizinerin Lynn Payer spricht in ihrem Buch „Andere Länder- Andere Leiden“ von einem deutschen „ Markt im Gesundheitswesen, der nahezu alle Leistungen einschließt“.. Sie assoziiert diesen Ausdruck „Gesundheitsmarkt“ mit dem Wirtschaftssystem, das nach streng marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten funktioniert.

14 Ogburn 1969

Ende der Leseprobe aus 159 Seiten

Details

Titel
Die Mitglieder- und Organisationsstruktur der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss auf dem Hintergrund sozio-politischer Theorien und Entwicklungen seit dem zweiten Weltkrieg
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Sozialwissenschaftliches Institut)
Note
gut
Autor
Jahr
1994
Seiten
159
Katalognummer
V686
ISBN (eBook)
9783638104500
Dateigröße
986 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit wurde bereits 1994 erstellt, ist aufgrund ihrer politischen und statistischen Aussagen und Konklusionen auch heute noch relevant.
Schlagworte
Sozialpolitik, Risikostrukturausgleich, Krankenkassen, Gesundheitspolitik
Arbeit zitieren
Henning Nolte (Autor:in), 1994, Die Mitglieder- und Organisationsstruktur der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss auf dem Hintergrund sozio-politischer Theorien und Entwicklungen seit dem zweiten Weltkrieg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/686

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