Im Laufe der Menschheitsgeschichte ist es ständig zu Kriegen zwischen Staaten, Kulturen und Weltanschauungen gekommen.
Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit dem Kriegsvölkerrecht (oder auch Humanitären Völkerrecht), seiner Entstehungsgeschichte und der Umsetzung desselben im Zweiter Weltkrieg. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um eine sehr weitreichende Thematik handelt, beschränkt sich diese Arbeit auf die Vergehen gegen das Völkerrecht und die Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht, sowie der angegliederten Organisationen, wie der SS, dem SD und der Gestapo während des Ostfeldzugs des Dritten Reiches, der 1941 begann und als „Unternehmen Barbarossa“ in die Geschichte einging.
Nach den einleitenden Worten, werden im zweiten Abschnitt die theoretischen Grundlagen des Völkerrechts bis zum Kriegsbeginn anno 1939 vorgestellt. Der dritte Abschnitt, das Hauptthema dieser Arbeit, setzt sich mit den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit auseinander, die unwiderlegbar, während des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion und in der Zeit der Okkupation geschehen sind. Im vierten Abschnitt werden die Genfer-Rot-Kreuz-Abkommen von 1949 thematisiert, die noch unter dem Eindruck des Weltkrieges entstanden sind und einen Versuch darstellen, die völkerrechtlichen Lücken zu schließen und die Leiden der am Krieg beteiligten Personen zu lindern. Der fünfte Abschnitt, die Schlussbetrachtung, ist ein Resümee der ganzen Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1. Einleitung
2. Das humanitäre Völkerrecht
2.1 Die Entwicklung des humanitären Völkerrechts
2.1.1 Kurzer historischer Abriss bis 1865
2.1.2 Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung und die Rolle der Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK)
3. Der Angriffskrieg des Dritten Reiches gegen die Sowjetunion 1941-1944
3.1 Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht auf deutscher Seite
3.1.1 Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen
3.1.2 Ernährungskrieg gegen die Zivilbevölkerung
3.1.3 Deportationen
3.1.4 Krieg gegen Partisanen
3.1.5 Repressalien und Geiselerschießungen
3.2 Resümee
4. Die Rot-Kreuz-Konventionen von 1949
4.1 Das 1. und 2. Rot-Kreuz-Abkommen - Kriegsopfer
4.2 Das 3. Rot-Kreuz-Abkommen Abkommen - Kriegsgefangene
4.3 Das 4. Rot-Kreuz-Abkommen – Zivilpersonen
4.4 Die Zusatzprotokolle
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel der Arbeit ist es, die theoretischen Grundlagen des Kriegsvölkerrechts darzulegen und deren (mangelnde) Anwendung sowie die daraus resultierenden völkerrechtlichen Verstöße während des deutschen Angriffskrieges gegen die Sowjetunion zu analysieren. Dabei wird die zentrale Forschungsfrage verfolgt, inwiefern Lücken im geltenden Völkerrecht den totalen Vernichtungskrieg erst ermöglichten.
- Grundlagen und historische Entwicklung des humanitären Völkerrechts.
- Analyse der deutschen Besatzungs- und Kriegspolitik in der Sowjetunion.
- Untersuchung spezifischer Kriegsverbrechen wie der Misshandlung von Kriegsgefangenen und dem Ernährungskrieg.
- Bewertung der Rolle des IKRK und die Bedeutung der Genfer Konventionen von 1949.
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen
„Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Korps, die sie gefangengenommen haben. Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Alles was ihnen gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.“ (HLKO, 1907, I/II Art.4)
Im Zuge des Ostfeldzugs gerieten etwa 5,7 Mio. sowjetische Kriegsgefangene in deutsche Gefangenschaft, von denen 3,3 Mio. die Zeit ihrer Inhaftierung nicht überlebten. Die Sterblichkeitsrate von rund 60% bei den sowjetischen Kriegsgefangenen ist bis heute beispiellos. So lag die Sterbequote der westalliierten Kriegsgefangenen in deutschen Lagern bei maximal 5-10%.
Die Sterblichkeitsrate der sowjetischen Kriegsgefangenen lag deswegen um einiges höher, da die deutsche Führung in der Sowjetunion einen Weltanschauungskrieg führte und nicht auf eine spätere friedliche Koexistenz aus war.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorbemerkungen: Erläuterung zur notwendigen thematischen Eingrenzung auf deutsche Kriegsvergehen im Ostfeldzug, um die wissenschaftliche Objektivität zu wahren.
1. Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung von Kriegen und Darstellung des Kriegsvölkerrechts als Fokus der Untersuchung.
2. Das humanitäre Völkerrecht: Definition der drei Säulen des humanitären Völkerrechts und dessen historische Genese bis zum 20. Jahrhundert.
3. Der Angriffskrieg des Dritten Reiches gegen die Sowjetunion 1941-1944: Analyse des rassistischen Vernichtungskrieges und der gezielten Missachtung völkerrechtlicher Normen durch die Wehrmacht.
4. Die Rot-Kreuz-Konventionen von 1949: Untersuchung der Nachkriegs-Konventionen, die als Antwort auf die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs entstanden, um Schutzlücken zu schließen.
5. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Reflexion über die Grenzen und das Versagen des Völkerrechts während des Zweiten Weltkriegs.
Schlüsselwörter
Kriegsvölkerrecht, Humanitäres Völkerrecht, Ostfeldzug, Wehrmacht, Kriegsverbrechen, Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung, Sowjetunion, Partisanenkrieg, Vernichtungskrieg, Zivilbevölkerung, Kriegsgefangene, Repressalien, IKRK, Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Situation und die daraus resultierenden massiven Verstöße während des deutschen Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion zwischen 1941 und 1944.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung des humanitären Völkerrechts, der spezifischen deutschen Besatzungspolitik im Osten und der späteren Reformierung der Genfer Konventionen.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, wie das Dritte Reich völkerrechtliche Lücken nutzte, um einen totalen Krieg zu legitimieren und welche Konsequenzen daraus für die völkerrechtliche Normsetzung 1949 folgten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur und historischen Primärdokumenten basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in fünf Teilbereiche: Behandlung von Kriegsgefangenen, Ernährungskrieg, Deportationen, Partisanenkrieg sowie Geiselerschießungen und Repressalien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Kriegsvölkerrecht, Vernichtungskrieg, Wehrmacht, Kriegsverbrechen, Ostfeldzug und die Genfer Konventionen.
Warum wird auf sowjetische Kriegsverbrechen nicht explizit eingegangen?
Der Autor begründet dies in den Vorbemerkungen mit der notwendigen thematischen Eingrenzung, da das Thema andernfalls den Rahmen der Arbeit gesprengt hätte.
Welche Rolle spielte der "Kommissarsbefehl" für das Völkerrecht?
Der Kommissarsbefehl diente dazu, politische Kommissare der Roten Armee systematisch zu liquidieren und setzte so das geltende Völkerrecht gezielt außer Kraft.
Was ist das Ziel der 1949 verabschiedeten Rot-Kreuz-Konventionen?
Das Ziel war die Schließung der völkerrechtlichen Lücken, die im Zweiten Weltkrieg tödliche Folgen hatten, sowie ein lückenloser Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen.
- Citar trabajo
- Tobias Meints (Autor), 2006, Das Kriegsvölkerrecht - Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung am Beispiel des Zweiten Weltkrieges unter besonderer Beachtung des Ostfeldzugs des Dritten Reiches, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68654