Sehr viele Steuerpflichtige machen sich bei der Bezahlung von Handwerkerrechnungen oder Rechnungen von Bauunternehmen für die durchgeführten Renovierungsarbeiten keine Gedanken darüber, wie diese Kosten zu behandeln sind. Dies lässt sich vielleicht darauf zurückführen, dass bei manchen Steuerpflichtigen überhaupt kein Problembewusstsein für diese Kosten vorhanden ist, und sie sich deshalb keinerlei Gedanken über dessen Behandlung machen.
Bei anderen Steuerpflichtigen dagegen ist ein entsprechendes Problembewusstsein vorhanden, so dass sie sich häufig die Frage stellen, ob Kosten, die für ein vermietetes bzw. ein betrieblich genutztes Gebäude angefallen sind, als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und somit über die Restnutzungsdauer abzuschreiben sind, oder ob die angefallenen Kosten als sofortiger Aufwand (als Betriebsausgaben (bei BV) oder Werbungs-kosten (bei PV)) behandelt werden müssen.
Ob sich Steuerpflichtige diese Frage richtig beantwortet haben oder nicht, und sie somit die Kosten richtig behandelt haben, stellt sich bei Betrieben oft erst bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes heraus, bzw. bei Privatpersonen mit Zugang des Steuerbescheids. Sollte das Finanzamt dabei von der Ansicht des Steuerpflichtigen abweichen und gewisse Aufwendungen nicht als sofortigen Aufwand betrachten, kann dies für den Steuerpflichtigen oft erhebliche Steuernachzahlungen bedeuten, im schlimmsten Fall noch mit Zinszahlungen, für die nicht ordnungsgemäß abgeführten Steuern.
... Im 2. Abschnitt dieser Arbeit werden bestimmte Annahmen zu Grunde gelegt und notwendige Begriffe definiert, welche für diese Arbeit von Bedeutung sind. In den darauffolgenden Abschnitten 3. und 4. werden die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung von Gebäudekosten dargestellt und erläutert, und somit den Steuerpflichtigen ein besseres Verständnis für die Zuordnung angefallener Kosten unterschiedlichster Baumaßnahmen vermittelt, so dass der Steuerpflichtige die angefallenen Kosten eindeutig zuordnen kann. Im 5. Abschnitt werden die Erkenntnisse aus dieser Arbeit in einem „Prüfschema zur Kostenzuordnung“ zusammengefasst, so dass anhand dieses Prüfschemas die angefallenen Kosten für ein Gebäude systematisch zugeordnet werden können und bei den in der Praxis aufgewandten Kosten für bestimmte Baumaßnahem sofort und eindeutig gesagt werden kann, wie die Kosten zu behandeln sind, bzw. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Finanzamt behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit
2. Begriffliche Abgrenzungen und zugrunde gelegte Annahmen
2.1 Definition „Gebäude“
2.2 Annahmen
3. Mögliche Gruppen der Zuordnung
3.1 Kosten, die einem Gebäude zuzurechnen sind
3.1.1 Kosten für die Anschaffung und Herstellung eines Gebäudes
3.1.1.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten
3.1.1.2 Nachträgliche Anschaffungskosten
3.1.1.2.1 Final bestimmte nachträgliche Kosten
3.1.1.2.2 Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
3.1.1.3 Kosten für die Anschaffung und Herstellung eines neuen Gebäudeteils
3.1.2 Instandhaltungsaufwendungen
3.1.3 Modernisierungsaufwendungen
3.2 Kosten die auf den Grund und Boden entfallen
4. Besondere Problembereiche
4.1 Berücksichtigung der Kosten bei einer Vermögensübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
4.2 Berücksichtigung der Kosten für ein Erbbaurecht
4.3 Berücksichtigung der Kosten für spezielle Ausstattungsgegenstände
5. Schlussbetrachtung / Synopse
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Studienarbeit untersucht die steuerliche Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie sofort abziehbaren Instandhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, um Steuerpflichtigen eine fundierte Orientierungshilfe zu bieten. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, unter welchen Kriterien bauliche Maßnahmen am Gebäude den zwei genannten Hauptkategorien zuzuordnen sind, um die steuerliche Last korrekt zu ermitteln.
- Systematische Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
- Kriterien für die Einordnung nachträglicher Anschaffungskosten
- Behandlung von Sonderfällen wie Erbfolge oder Erbbaurechten
- Einordnung spezieller Ausstattungsgegenstände
- Entwicklung eines Prüfschemas zur praktischen Anwendung
Auszug aus dem Buch
3.1.1.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten
Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Eine genaue Definition der Anschaffungs- und Herstellungskosten gibt es allerdings im EStG genauso wenig, wie eine Definition der Begriffe „Anschaffung“ oder „Herstellung“. Da eine genaue Definition dieser Begriffe für eine gerechte Besteuerung allerdings von großer Bedeutung ist, richtet sich die Definition der Anschaffungs- und Herstellungskosten des EStG nach dem HGB, die Begriffsdefinition des HGB ist also maßgeblich für die des EStG, so dass auch hier das Maßgeblichkeitsprinzip aus § 5 Abs. 1 EStG Anwendung findet.
Gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB fallen unter die Gruppe der Anschaffungs- und Herstellungskosten diejenigen Kosten, die dazu nötig sind, einen Gegenstand zu erwerben und ihn in einen „betriebsbereiten Zustand“ zu versetzen. Für Gebäude sind dies zum einen die Aufwendungen für die Anschaffung bzw. Herstellung, sowie nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB auch diejenigen Aufwendungen, die für die Erweiterung oder die „über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung“ eines Gebäudes entstehen.
Werden bei einem Gebäude unmittelbar nach der Anschaffung, allerdings vor der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes, Umbaumaßnahmen vorgenommen, so sind diese Aufwendungen demnach ebenfalls in die Anschaffungskosten mit einzubeziehen. Bei gebrauchten Gebäuden gilt dies auch für Reparaturaufwendungen, die dazu notwendig sind, das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den hohen Altbestand an Wohngebäuden in Deutschland und die daraus resultierende Notwendigkeit, steuerliche Fragen zur Behandlung von Renovierungskosten zu klären.
2. Begriffliche Abgrenzungen und zugrunde gelegte Annahmen: In diesem Kapitel werden grundlegende Definitionen, insbesondere des Begriffs „Gebäude“, festgelegt und Annahmen für den steuerlichen Rahmen der Arbeit definiert.
3. Mögliche Gruppen der Zuordnung: Das Hauptkapitel strukturiert die Kosten für Gebäude und Grundstücke, wobei zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen differenziert wird.
4. Besondere Problembereiche: Hier werden spezielle Sachverhalte wie Vermögensübergaben im Rahmen der Erbfolge, Erbbaurechte und spezifische Einbauten wie Fahrstühle oder Klimaanlagen behandelt.
5. Schlussbetrachtung / Synopse: Das Fazit fasst die Kriterien der Kostenzuordnung zusammen und verweist auf das entwickelte Prüfschema zur praktischen Entscheidungsunterstützung.
Schlüsselwörter
Gebäude, Herstellungskosten, Anschaffungskosten, Instandhaltungsaufwand, Modernisierung, Einkommensteuer, Werbungskosten, Betriebsausgaben, AfA, Substanzvermehrung, Erhaltungsaufwand, Erbbaurecht, Erbfolge, Steuerlast, Kostenzuordnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und sofort abziehbaren Instandhaltungsaufwendungen bei Gebäuden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Themenfeldern gehören die Definition von Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, die Behandlung von Grundstückskosten sowie Sonderbereiche wie Erbfolge und Erbbaurechte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Steuerpflichtigen ein besseres Verständnis für die korrekte Zuordnung angefallener Gebäudekosten zu vermitteln und ein praktisches Prüfschema bereitzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Analyse der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, ergänzt durch eine juristische Auswertung von BFH-Urteilen und Verwaltungsanweisungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Kategorien der Kostenzuordnung, Kriterien für nachträgliche Anschaffungskosten sowie spezifische Baumaßnahmen und deren steuerliche Folgen detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Herstellungskosten, Instandhaltungsaufwand, Gebäude, Einkommensteuer, Kostenzuordnung und steuerliche Abgrenzung charakterisieren.
Wie werden Instandhaltungsaufwendungen steuerlich behandelt?
Instandhaltungsaufwendungen sind grundsätzlich als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand zu betrachten, sofern sie nicht als Herstellungskosten zu aktivieren sind.
Gilt der Einbau einer Alarmanlage als Herstellungskosten?
Ja, der Einbau einer Alarmanlage zählt zu den Herstellungskosten, da es sich um eine Substanzvermehrung des Gebäudes handelt.
Was ist bei einer Sanierung in Raten zu beachten?
Die Finanzverwaltung kann von einer „Sanierung in Raten“ ausgehen, wenn eine Gesamtmaßnahme innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu einer wesentlichen Verbesserung führt, was zur Aktivierung der Kosten führen kann.
- Quote paper
- Oliver Rupp (Author), 2006, Abgrenzung von Herstellungskosten und Instandhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68659