Die Debatte um den Laizismus - Frankreich und Deutschland im Vergleich


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

21 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Der Laizismus in Frankreich in Theorie und Praxis
1.1 Das Gesetz von
1.2 Die Praxis

2 Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland
2.1 Die theoretische Grundlegung
2.2 Die praktische Auslegung

3 Laizität, Konkordate und die Toleranz – Welche Republik gewinnt den „Wettstreit“ um Freiheit und Gleichberechtigung?

Bibliografie

1 Der Laizismus in Frankreich in Theorie und Praxis

1.1 Das Gesetz von 1905

In Frankreich ist am 09. Dezember 1905 ein Gesetz in Kraft getreten, das eine vollständige „Trennung von Staat und Kirche“ vorschreibt und damit einen (vorläufigen) Endpunkt in einer langen, teils „unheiligen“ Union zwischen Monarchie und katholischer Kirche setzte. Der meist negativ behaftete Begriff Laizismus (laïcism) wurde synonym für dieses Gesetz verwendet; spricht man von ihm, meint man damit hauptsächlich eine ideologische Trennung von Staat, der das Gemeinwohl aller im Auge haben sollte, und Kirche, die, so der Vorwurf, nur dem Gemeinwohl von Wenigen (z. B. dem Klerus) verpflichtet ist – meist im Gegensatz zur heute akzeptierten und sogar von beiden Seiten für gut befundenen institutionellen Trennung.

Neben dem revolutionären Begriff Laizismus fand ein weiterer Begriff Verwendung: Die Laizität (laïcité). Das Wort Laïcité tauchte erstmals zwischen 1870 und 1875 auf, zu einer Zeit also, als die mächtige katholische Kirche mit der französischen Republik um die Vormachtstellung im Staate rang.[1] Die Laïcité wurde 1946 schließlich explizit in die französische Verfassung eingeführt.

Der Laizismus steht heute für eine weitgehend negative Interpretation dieser Trennung und ist eher im Sinne von „antireligiös“ bzw. „antikatholisch“ zu verstehen. Dabei wird der katholischen Kirche jedwede gute und selbstlose Absicht bei Fragen die Gesellschaft und den einzelnen Bürger betreffend in Abrede gestellt und beim Bemühen um Mitsprache stets ein verdeckter Klerikalismus vermutet. Laizismus wird daher eher als aggressiver Kampfbegriff gebraucht, der keine wie auch immer geartete Einflussnahme durch die (katholische) Kirche duldet. Wurzel für diese ablehnende Haltung ist die Aufklärung, die jegliche durch die Tradition gelieferten Werte in Frage stellte und vom Einzelnen verlangte, sein Schicksal nicht als Gott gegeben hinzunehmen, sondern selbst aktiv zu werden und es selbstverantwortlich zu gestalten.

Die Laizität hingegen bezeichnet de jure lediglich die institutionelle Trennung von Staat und Kirche und ist positiv zu verstehen. Der Staat sichert zu, den religiösen Bereich der Privatsphäre des Einzelnen zu überlassen und sich jeder weltanschaulichen Stellungnahme zu enthalten.

Konkret macht das Gesetz folgende Grundaussagen:

Dem Bürger wird völlige Gewissensfreiheit und somit eine wichtige Voraussetzung für das Ausüben jeglicher, nicht Staat schädigenden Religion gewährt. Außer in der Armee, in den Gefängnissen, in den Spitälern und in Internaten sollen Kirche und Staat strikt getrennt sein. So sollen das Familienleben und der Schulunterricht ausschließlich durch staatliche Maßnahmen geregelt werden und die Kirche keinerlei Einfluss geltend machen können. Außerdem liegen Organisation und Statuten ausschließlich im Verantwortungsbereich der Religionsgemeinschaften, der Staat sichert hier völlig freie Hand zu. Der Staat darf keine der verschiedenen Religionsgemeinschaften bevorzugen, weder finanziell noch durch das Gewähren von Privilegien etc. Keine religiöse Gemeinschaft wird öffentlich anerkannt. Anders als in Deutschland besitzen die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Frankreich keine eigene Rechtspersönlichkeit und –fähigkeit. Sie können Kultvereine (associations cultuelles) gründen, die als Vermögensträger fungieren. Die katholische Kirche hat Diözesanvereine gegründet, die im Gegensatz zu den Kultvereinen das Letztentscheidungsrecht des Bischofs wahren sollen. Zudem haben diese Vereine teils strengere Auflagen zu erfüllen, um volle rechtliche Anerkennung zu erlangen, als ihr deutsches Pendant. Die Kult- und Diözesanvereine sind in Frankreich faktisch den katholischen, protestantischen und israelitischen Religionsgemeinschaften vorbehalten.

Soviel zur Theorie. Aber wie sind die praktischen Auswirkungen des Gesetzes? Wird die Trennung wirklich so rigoros durchgezogen? Ist das überhaupt möglich? Und ist das laizistische Frankreich toleranter bezüglich den verschiedenen Religionsgemeinschaften und ihren Interessen als Deutschland? Diese Fragen gilt es im Folgenden zu beantworten.

1.2 Die Praxis

De facto hatte diese Form der Trennung wirklich nachhaltige und tief greifende Auswirkungen auf das Leben der Franzosen und auf das (Über-) Leben und den Verantwortungsbereich vor allem der Kirchen. Allerdings bleibt eine rigorose Trennung ein nicht zu verwirklichender Traum der „Kirchenfeinde“, die mit ihrer Forderung von einer exakt abgrenzbaren Wirklichkeit von Religion, Gesellschaft und Politik als Prämisse ausgehen. Es müsste doch inzwischen jedem die Unmöglichkeit dieses Unterfangens bewusst sein, da eben ein Politiker immer auch ein (religiöser) Mensch ist mit eigenen Bedürfnissen, Überzeugungen und Ideen, ebenso wie ein Kirchenvertreter auch Staatsbürger ist und schon deshalb für sich und die Gesellschaft, in der er lebt, das Beste erreichen möchte. Ein Katholik ist der christlichen Moral- und Soziallehre verpflichtet, d. h. es gibt in der katholischen Kirche grundlegende, unaufgebbare ethische Forderungen, die ihres Zeichens nicht verhandelbar sind. Hierzu gehört z. B. das Recht eines jeden Menschen auf Leben, das sich konkret in einer konsequenten Ablehnung von Euthanasie und Abtreibung zeigt. Ebenso ist die Institution Familie allen anderen Formen des Zusammenlebens vorzuziehen. Ein katholischer Politiker wird also – zumindest sollte er – analog dazu versuchen, sein Amt im Geiste dieser Soziallehre auszuüben. Das hierbei Konflikte vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand. Der Politiker ist in erster Linie sich und seinem Gauben verpflichtet, fürderhin seiner Familie, seiner Partei, den Bürgern, die ihn gewählt haben etc. Eine völlige Trennung von Politik und Religion ist demnach nicht umsetzbar! Die Liste der Argumente für die Unmöglichkeit eines solchen Unterfangens wäre ohne weiteres fortzusetzen, die Problematik dürfte allerdings bereits anhand der genannten Beispiele evident geworden sein.

Eine völlige Trennung war in der Praxis nicht umsetzbar und deshalb musste ein Kompromiss gefunden werden, der die Anliegen beider Seiten berücksichtigte. Heute bedeutet Laizität pauschal „Neutralität und Toleranz“[2] als Rechtsprinzip des Staates, der sich damit zur Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften verpflichtet und dazu, dass er die individuelle Glaubenshaltung jedes Einzelnen respektiert und im Gegenzug dazu die religiösen Institutionen unbehelligt und selbstverantwortlich agieren dürfen, solange ihre „Missionsarbeit“ der öffentlichen Ordnung nicht zuwider läuft.[3]

Als erste konkrete Maßnahme zur Umsetzung fiel der Religionsunterricht an staatlichen Schulen als der größte „Dorn im Auge“ der Verfechter des Laizismus dem neuen Gesetz zum Opfer. Die französischen Schulen bezeichnen sich heute noch lautstark als neutrale, laizistische Schulen, an denen der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist. Diesen bieten die Kirchen ersatzweise an bestimmten Wochentagen in gemeindeeigenen Räumen an, die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. An den immer beliebter werdenden Konfessionsschulen, zumeist in katholischer Trägerschaft, wird ein religiöser Unterricht angeboten, an dem, ebenfalls freiwillig, teilgenommen werden kann. Manchmal wird hier der Religionsunterricht durch einen bloßen religionskundlichen Unterricht ersetzt bzw. ergänzt, der lediglich, soweit möglich, einen theoretischen und faktenzentrierten Rahmen bildet, um den Schülern einen überblickartigen Einblick in die verschiedenen Religionen zu gewähren. Wie bereits anklang, gibt es einige katholische Privatschulen (écoles libres) im sonst säkularisierten Frankreich, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Ein Fünftel aller französischen Schüler besuchen diese Konfessionsschulen, die wiederum 16% aller französischen Schulen ausmachen. Sie werden zwar staatlich kontrolliert, sind aber in der Gestaltung und Ausübung ihrer Lehrtätigkeit grundsätzlich frei. Außerdem erhalten sie finanzielle Unterstützung seitens des Staates, worin manche den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgehebelt sehen.

Die einstigen Kirchengebäude gingen 1905 in Staatsbesitz über, der seitdem als logische Konsequenz darauf nun auch für die Gebäudesorge zuständig ist. Neue Gebäude, die der Ausübung des Kultes dienen sollen, erhalten ebenfalls finanzielle staatliche Zuwendungen, sei es direkt, wenn diese Gebäude nicht ausschließlich dem Zweck der Kultusausübung dienen, sei es indirekt durch Staatsbürgschaften oder durch nahezu zinslose Erbbaurechte. Dies führt dazu, dass das laizistische Frankreich inzwischen seine Religionsgemeinschaften finanziell mehr unterstützt, als dies z. B. England für seine Staatskirche tut.[4] Auch das fällt also unter den Begriff Laizität!

[...]


[1] Vgl. Fritz Lienhard, Laïcité als staatliche Neutralität?, in: MD 56 (2005) H. 6, 103.

[2] Gerhard Robbers, Hundert Jahre Laizität, in: Informationes theologiae Europae, Bd. 13, 2004, 68.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. ebd., 70.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Debatte um den Laizismus - Frankreich und Deutschland im Vergleich
Université
University of Regensburg  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Cours
Toleranz - Eine ethische oder politische Frage?
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
21
N° de catalogue
V68690
ISBN (ebook)
9783638611237
Taille d'un fichier
435 KB
Langue
allemand
Mots clés
Debatte, Laizismus, Frankreich, Deutschland, Vergleich, Toleranz, Eine, Frage
Citation du texte
Mirjam Rothenbacher (Auteur), 2007, Die Debatte um den Laizismus - Frankreich und Deutschland im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68690

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