Das Entgeltfortzahlungsgesetz (im Folgenden: EFZG) stellt die erste einheitliche Regelung der Entgeltfortzahlung in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts dar.
Am 24.06.1993 wurde dem Bundestag ein erster Entwurf des EFZG durch die CDU/CSU & FDP Fraktion vorgelegt.
Nachdem es mehrere Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss durchlief und dort am 21.04.1994 eine Mehrheit erfuhr, waren nun auch die Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat gesichert. Am 01.06.1994 trat es schließlich in Kraft.
Zweck der Einführung des EFZG war es, die Ungleichbehandlungen verschiedener Arbeitnehmergruppen in den alten Bundesländern zu beseitigen und die Rechtslage in den alten und den neuen Bundesländern zu Vereinheitlichen, sowie sie übersichtlicher und praktikabler zu gestalten.
Das EFZG brachte gegenüber der vorherigen Rechtslage folgende bedeutsame Änderungen:1
- Die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Arbeitnehmer entfiel,
- Die Möglichkeit, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auszunehmen, wurde beseitigt,
- Die Anzeige- und Nachweispflichten wurden für alle Arbeitnehmer vereinheitlicht.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I. Historische Entwicklung
1. Wartezeit gemäß §3 III EFZG
1.1 Beispiel
2. Liegt Krankheit vor?
3. Arbeitsunfähigkeit und Verschulden
3.1. Beispiel
III. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
1. Dauer der Entgeltfortzahlung
1.1. Beginn der Entgeltfortzahlung
1.2. Dauer der Entgeltfortzahlung
1.3. Ende der Entgeltfortzahlung
1.4. Fortsetzungserkrankung
1.5. Beispiel
2. Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs
IV. Anzeige- und Nachweispflichten
1. Unverzügliches anzeigen
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
V. Drittverschulden und Leistungsverweigerungsrecht
VI. Entgeltfortzahlung bei Teilzeitarbeitsverhältnissen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland basierend auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ziel ist es, die Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch, die Berechnung der Dauer und Höhe sowie die damit verbundenen Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern systematisch darzulegen.
- Historische Entwicklung und Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes
- Voraussetzungen für den Anspruch: Wartezeit, Krankheitsbegriff und Verschuldensfrage
- Berechnung von Dauer, Höhe und Beginn der Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers
- Rechte bei Drittverschulden und Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers
Auszug aus dem Buch
Verschulden:
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur dann, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden am Eintritt der Arbeitsunfähigkeit trifft.
Unter Verschulden im Sinne des EFZG ist ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten zu verstehen. In Bezug auf eine Krankheit ist ein solches Verhalten gegeben, wenn der Arbeitnehmer sie durch „unverständiges, leichtfertiges, mutwilliges oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten herbeigeführt oder deren Heilung erheblich verzögert hat und es danach unbillig wäre, die Folgen eines solchen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.“
Leichte Fahrlässigkeit genügt somit nicht. § 276 BGB lässt einen milderen Verschuldensmaßstab aufgrund der Eigenart des Schuldverhältnisses ausdrücklich zu.
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht daher bei alkoholbedingten Unfällen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Arbeitnehmer den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat oder Arbeitsschutzanweisungen missachtet hat. Sportverletzungen sind dagegen in aller Regel unverschuldet, ausnahmen bilden da zum Beispiel Kickboxen oder Bungeejumping.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Historische Entwicklung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 und dessen Ziel, Arbeitnehmergruppen rechtlich gleichzustellen.
III. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung: Hier werden die Berechnungsgrundlagen für die Dauer des Anspruchs von sechs Wochen sowie das Entgeltausfallprinzip zur Bestimmung der Höhe behandelt.
IV. Anzeige- und Nachweispflichten: Das Kapitel beschreibt die gesetzlichen Pflichten des Arbeitnehmers zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit sowie zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
V. Drittverschulden und Leistungsverweigerungsrecht: Hier wird erläutert, wie bei Fremdverschulden Schadensersatzansprüche auf den Arbeitgeber übergehen und unter welchen Bedingungen dieser die Zahlung verweigern darf.
VI. Entgeltfortzahlung bei Teilzeitarbeitsverhältnissen: Dieses Kapitel stellt klar, dass auch Teilzeitbeschäftigte denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben wie Vollzeitkräfte.
Schlüsselwörter
Entgeltfortzahlung, EFZG, Arbeitsunfähigkeit, Wartezeit, Krankheitsbegriff, Verschulden, Entgeltausfallprinzip, Anzeigepflicht, Nachweispflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Drittverschulden, Leistungsverweigerungsrecht, Teilzeitbeschäftigung, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Anspruchsvoraussetzungen, der Dauer und Höhe der Fortzahlung, den Pflichten des Arbeitnehmers sowie den Rechten des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen oder Drittverschulden.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist eine strukturierte Darstellung der Rechtslage, wie Arbeitnehmer im Falle von Krankheit finanziell abgesichert sind und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Ausarbeitung, die sich auf die Analyse gesetzlicher Bestimmungen (EFZG, BGB) und ergänzender Rechtsprechung sowie Fachkommentarliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Einordnung, die Voraussetzungen für den Anspruch, Berechnungsbeispiele für die Dauer sowie die Anzeige- und Nachweispflichten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Entgeltfortzahlung, EFZG, Arbeitsunfähigkeit, Verschulden, Anzeigepflicht und Entgeltausfallprinzip.
Was gilt bei einer sogenannten Fortsetzungserkrankung?
Bei einer Fortsetzungserkrankung, also wiederholten Erkrankungen aufgrund desselben Grundleidens, wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auf insgesamt sechs Wochen begrenzt, es sei denn, es liegen bestimmte Zeitabstände zwischen den Erkrankungen.
Wann darf ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?
Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, wenn der Arbeitnehmer seine Anzeige- oder Nachweispflichten verletzt oder den Übergang von Schadensersatzansprüchen bei Drittverschulden aktiv verhindert.
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- André Roth (Author), 2006, Recht und Institutionen, Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68717