Seit 1950 wächst Europa aktiv zu einem rechtlichen, wirtschaftlich und zunehmend auch zu einem politischen Raum zusammen. Eine gemeinsame Wertebasis legt den Grundstein für weitere Integrationsschritte. An dieser Stelle sind nicht nur für den Binnenmarkt relevante Werte, die eine Wirtschaftsordnung definieren, oder die durch einen bestimmten Kulturkreis bestimmt werden, sondern auch solche Werte, die eine grundlegende Allgemeingültigkeit besitzen. Die ,,Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948" ist dabei wohl das grundlegende Dokument - und damit eine allgemeinverbindliche Wertgrundlage zu nennen. Ein ebenbürtiges Niveau an Grundrechten darf auf dieser Grundlage in der näher zusammenrückenden EU nicht unerreicht bleiben.
Diesem Umstand Rechnung tragend, proklamierten Europäisches Parlament, der Europäische Rat sowie die Europäische Kommission die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese Charta wurde auf dem Europäischen Rat von Nizza von den jeweiligen Präsidentinnen der Organe unterzeichnet und proklamiert. Sie trat am 7. Dezember 2000 in Kraft. Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Grundrechtecharta ein gelungener Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Situation in der EU ist.
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung
1. Die Idee und die Entstehung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
1.1. Die Idee einer Grundrechtecharta
1.2. Die Entstehung der Grundrechtecharta
2. Die Zusammensetzung des Konvents zur Erarbeitung der Charta
3. Der Inhalt der Grundrechtecharta
3.1.1. „Würde des Menschen“
3.1.2. „Freiheiten“
3.1.3. „Gleichheit“
3.2.1. „Solidarität“
3.2.2. “Bürgerrechte“
3.2.3. „Justizielle Rechte“
3.3.„Tragweite der garantierten Rechte“
4. Schlussfolgerungen und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) im Hinblick auf ihren Beitrag zum Grundrechtsschutz in der EU. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die GRC einen gelungenen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Situation innerhalb der EU darstellt oder Mängel aufweist, die diesen Schutz in Frage stellen könnten.
- Analyse der Entstehung und Intention der EU-Grundrechtecharta.
- Untersuchung der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konvents.
- Detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Abschnitten und Artikeln der GRC.
- Kritische Reflexion der rechtlichen Verbindlichkeit und der Schutzniveaus der Charta.
- Bewertung des Einflusses bestehender Menschenrechtskonventionen auf die Ausgestaltung der GRC.
Auszug aus dem Buch
3.1.1. „Würde des Menschen“
Begonnen wird also, wie auch schon bei der Aufzählung in der Präambel der Charta, mit dem Gebiet der „Würde des Menschen“. Fünf Artikel beschäftigen sich innerhalb dieses Bereiches mit dem Thema. Die Artikel lauten „Würde des Menschen“, „Recht auf Leben“, „Recht auf Unversehrtheit“, „Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung“, sowie „Verbot der Sklaverei und oder Zwangsarbeit“.
Schon auf den ersten Blick wird hier deutlich, dass diese Artikel nicht vom Grundrechteskonvent sozusagen „neu erfunden“ wurden. Schon in diesem ersten Abschnitt verdeutlicht sich, dass aus anderen Konventionen Rechte und Formulierungen übernommen wurden. Im ersten Artikel findet sich eine Anlehnung an Artikel eins der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.Dezember 1948. Dort heißt es, dass die Würde des Menschen „Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet.“ Nicht nur eine Anlehnung, sondern fragmentarisches Zitat, ist dieser erste Artikel sogar in bezug auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier heißt es in Artikel 1 Abs.1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“. Also bereits zu beginn der GRC wurde die Schlussfolgerung des Europäischen Rates von Köln umgesetzt, auch nationale Verfassungstexte für die Erarbeitung zu verwenden.
Zusammenfassung der Kapitel
0. Einleitung: Einführung in das Thema der europäischen Wertegemeinschaft und die Notwendigkeit eines grundrechtlichen Schutzes innerhalb der EU.
1. Die Idee und die Entstehung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Darstellung der historischen Entwicklung und der Motivation hinter der Erarbeitung der GRC bis zum Gipfel von Nizza.
2. Die Zusammensetzung des Konvents zur Erarbeitung der Charta: Erläuterung der Konventszusammensetzung und der Forderung nach demokratischer Legitimation und Transparenz.
3. Der Inhalt der Grundrechtecharta: Analyse der sieben Kapitel der Charta, von den elementaren Menschenrechten bis hin zur Tragweite der garantierten Rechte.
4. Schlussfolgerungen und Fazit: Zusammenfassende Bewertung der GRC als Mosaik bestehender Konventionen und Ausblick auf die Bedeutung ihrer Aufnahme in die EU-Verträge.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Grundrechtecharta, GRC, Menschenrechte, Bürgerrechte, Rechtsraum, Konvent, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Europäischer Gerichtshof, Demokratie, Diskriminierungsschutz, Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der 2000 proklamierten Grundrechtecharta der Europäischen Union und analysiert deren Entstehung, Inhalt und Bedeutung für den Grundrechtsschutz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historischen Grundlagen der GRC, die Struktur des Konvents, die Analyse der verschiedenen Grundrechtskapitel und die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu bewerten, ob die GRC ein gelungener Beitrag zur Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Situation in der EU ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung bestehender Vertragstexte, Konventionen, Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Entstehung, die Zusammensetzung des Konvents sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Inhalten der GRC-Kapitel wie Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit und Justizielle Rechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören die Europäische Union, Grundrechtecharta, Menschenrechte, Rechtsraum und der Konvent zur Erarbeitung der Charta.
Warum ist die „Würde des Menschen“ das erste Kapitel der Charta?
Die Charta stellt die Menschenwürde an vorderste Stelle, da sie als Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden betrachtet wird, ähnlich wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und dem deutschen Grundgesetz.
Inwiefern beeinflusst die EMRK die Grundrechtecharta?
Viele Artikel der GRC wurden in Anlehnung an oder als explizite Übernahme aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) formuliert, um ein kohärentes Schutzniveau zu gewährleisten.
Welches Manko sieht der Autor bezüglich der Rechtsverbindlichkeit?
Der Autor kritisiert, dass die Charta zum Zeitpunkt der Untersuchung noch außerhalb der rechtsgültigen Verträge der EU steht und somit keine volle Rechtsverbindlichkeit besitzt.
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- Stefan Kägebein (Author), 2002, Die 2000er Grundrechtecharta der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6872