In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Wesen und der Status des Naturrechts in der Philosophie John Lockes erläutert, um anschließend seine Eigentumstheorie in ihren Grundzügen darzustellen; nach einer Beleuchtung der verschiedenen Arten von moralischen Gesetzen wird abschließend die Frage behandelt, inwieweit die Gründung eines Staates für den Einzelnen gleichbedeutend ist mit einem Verzicht auf seine subjektiven natürlichen Rechte.
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wesen und der Status des Naturrechts bei John Locke
2. Die physikotheologische Begründung des Naturrechts
3. Die Verbindlichkeit der natürlichen Gesetze und die Rolle des Glücks
4. Bedürftigkeit und das Prinzip der Arbeit
5. Selbsterhaltung, Fortpflanzung und das Erbrecht
6. Die Eigentumstheorie im „Second Treatise“
6.1 Das Eigentum an der eigenen Person
6.2 Die Aneignung von Gütern und Grundeigentum
6.3 Die Bedeutung der Einführung des Geldes
7. Moralische Gesetze und ihre Normtypen
7.1 Das göttliche Gesetz
7.2 Das bürgerliche Gesetz
7.3 Das Gesetz der Meinung oder des Rufes
8. Staatsphilosophie und die Fortwirkung des Naturrechts
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die philosophischen Grundlagen des Naturrechts bei John Locke, wobei der Fokus auf der Herleitung der Eigentumstheorie, der Rolle moralischer Gesetze und der Transformation natürlicher Rechte in die staatliche Ordnung liegt.
- Die physikotheologische Begründung und göttliche Autorisierung des Naturrechts.
- Die Verbindung zwischen Selbsterhaltung, Arbeit und dem Recht auf Privateigentum.
- Die Differenzierung zwischen göttlichem, bürgerlichem und gesellschaftlichem Gesetz.
- Die Legitimierung von Eigentum durch die Einführung des Geldes.
- Die Rolle des Gesellschaftsvertrages zum Schutz des natürlichen Eigentumsrechts.
Auszug aus dem Buch
Die Eigentumstheorie im „Second Treatise“
In dem berühmten fünften Kapitel des „Second Treatise“ geht Locke zunächst davon aus, dass die Welt ursprünglich den Menschen als Gemeinschaftsbesitz gegeben war. Die Dinge können dem Menschen jedoch erst dann von Nutzen sein, wenn er sie sich zuvor angeeignet habe; dieser Privatbesitz ist nach Lockes Ansicht durch den Begriff der Arbeit erklärbar: Jeder Mensch hat ein „Eigentum an seiner Person“; dieses Recht kann ihm nicht abgesprochen werden. Alles, was sein Körper hervorgebracht hat, etwa durch die Kraft seiner Hände, steht daher ebenfalls in seinem Eigentum. Demnach resultiert aus dem Recht, das jeder Mensch an seinem Körper hat, das Recht auf den Ertrag seines Körpers; die Arbeit markiert somit einen Unterschied zwischen dem Wasser im Fluss und dem Wasser, das ein Individuum mit seinem Kruge schöpfte, da der Mensch den jeweiligen Naturstoff aus seinem Naturzustand entfernt, ihn „mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas eigenes hinzugefügt hat“.
Daraus folgt jedoch nicht, dass der Mensch berechtigt sei, sich soviel an Eigentum anzuhäufen, wie es ihm beliebe; Locke zufolge darf jedes Individuum nicht mehr aneignen, als er verbrauchen kann. Das Anhäufen und Horten von Gütern, die schließlich ungenützt verderben oder verfaulen, bezeichnet Locke als naturrechtswidrig, da jene Aneignung von gemeinschaftlichen Naturgütern weder lebensnotwendig noch anderweitig sinnvoll war. Dasselbe gilt für Grund und Boden: auch dem Erwerb von Grundeigentum sind insofern Schranken gesetzt, als der jeweilige Eigentümer verpflichtet ist, sein Stück Land nicht zu vernachlässigen und verwahrlosen zu lassen; lässt er jedoch z.B. überschüssige Ernte verderben, so ist das abgegrenzte Gebiet erneut als ‚herrenlos’ anzusehen und kann in den Besitz eines anderen übergehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das Wesen und der Status des Naturrechts bei John Locke: Einleitung in die Themenfelder Naturrecht, Eigentumstheorie und das Verhältnis des Einzelnen zum Staat.
2. Die physikotheologische Begründung des Naturrechts: Erläuterung von Gott als Schöpfer und Gesetzgeber, der das Naturgesetz durch das „Licht der Natur“ offenbart.
3. Die Verbindlichkeit der natürlichen Gesetze und die Rolle des Glücks: Darstellung der göttlichen Autorität als Grund der Verpflichtung, ergänzt durch das menschliche Streben nach Glück.
4. Bedürftigkeit und das Prinzip der Arbeit: Analyse der menschlichen Existenz im Mangel und die daraus resultierende Notwendigkeit der Arbeit zur Optimierung der Lebenssituation.
5. Selbsterhaltung, Fortpflanzung und das Erbrecht: Betrachtung der Erhaltung der Gattung als göttliches Gebot und die daraus folgende Berechtigung der Kinder am Erbe.
6. Die Eigentumstheorie im „Second Treatise“: Herleitung des Privateigentums aus der Vermischung von Arbeit mit Naturstoffen und die Schranken der Aneignung.
7. Moralische Gesetze und ihre Normtypen: Klassifizierung der maßgeblichen Regeln in göttliche, bürgerliche und gesellschaftliche Gesetze.
8. Staatsphilosophie und die Fortwirkung des Naturrechts: Erörterung des Gesellschaftsvertrages zur Sicherung des Friedens und des Eigentums bei gleichzeitiger Bindung staatlicher Macht an das Naturrecht.
Schlüsselwörter
Naturrecht, John Locke, Eigentumstheorie, Selbsterhaltung, Gottesbeweis, Arbeit, Gesellschaftsvertrag, Staatsphilosophie, Moralgesetz, Naturzustand, Privatbesitz, Rechtsphilosophie, subjektive Rechte, Gemeinschaftsbesitz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit expliziert John Lockes Rechtsphilosophie, insbesondere die Herleitung natürlicher Rechte aus theologischen und anthropologischen Grundannahmen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Naturrechtslehre, die Eigentumstheorie, die Rolle der menschlichen Arbeit und die staatsphilosophische Legitimierung durch Gesellschaftsverträge.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den Status des Naturrechts zu erläutern und zu klären, wie Eigentumsrechte begründet werden und inwieweit die Staatsgründung den Verzicht auf individuelle natürliche Rechte mit sich bringt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine philosophische Werkanalyse, die auf der systematischen Auswertung zentraler Texte Lockes wie den „Essays on the Law of Nature“ und dem „Second Treatise“ basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Gottesbegriff, die Rolle des Selbsterhaltungstriebs, die Entstehung von Privateigentum durch Arbeit sowie die verschiedenen Typen moralischer Normen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Naturrecht, Eigentum, Arbeit, Selbsterhaltung, Gesellschaftsvertrag und staatliche Gewalt charakterisieren.
Warum spielt der Selbsterhaltungstrieb eine so zentrale Rolle bei Locke?
Locke betrachtet den Selbsterhaltungstrieb als das einzige dem Menschen angeborene praktische Prinzip, aus dem sich sowohl die Pflicht zur eigenen Erhaltung als auch das Recht auf Aneignung von Gütern ergibt.
Wie legitimiert Locke die Einführung des Geldes?
Locke sieht im Geld ein Ergebnis einer gemeinschaftlichen Übereinkunft, durch die Menschen ihre Besitztümer dauerhaft sichern und über die ursprünglichen Grenzen der Verderblichkeit hinaus akkumulieren können.
Was ist nach Locke das Hauptziel der Staatsgründung?
Das hauptsächliche Ziel der Staatsgründung ist laut Locke der Schutz des natürlichen Eigentumsrechts sowie die Gewährleistung von Frieden und Selbsterhaltung durch eine übergeordnete Instanz.
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- Mag. Petra Vera Rüppel (Autor), 2003, Lockes Theorie des Rechts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68766