Im Frühjahr 2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war es laut Paragraph 1, „ den Betrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen“.
Der folgende Beitrag stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz anhand einer geschichtlichen Einführung, sowie der Zielsetzung des Gesetzes vor. Die zum Erlass des Gesetzes erforderlichen Gesetzeskompetenzen werden im Anschluss dargelegt. Schließlich geht die Arbeit auf die wesentlichen Regelungen des EEG näher ein.
Der Schwerpunkt der Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des EEG mit dem Verfassungs- und Europarecht. So erfolgt eine ausführliche Prüfung des Gesetzes, sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht, am Maßstab der deutschen Verfassung. Des weiteren beschäftigt sich der Beitrag mit europarechtlichen Schranken bezüglich des EEG, so zum Beispiel anhand des EU-Beihilfenrechts oder der Warenverkehrsfreiheit.
Der Beitrag möchte im Wesentlichen eine Antwort auf die Frage der verfassungs- und europarechtlichen Konformität des EEG liefern.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Entwicklung – Vorgeschichte des EEG
II. Handlungsbedarf und Ziel des Gesetzes
III. Gesetzeskompetenz
IV. Regelungen des Gesetzes
B. Verfassungsmäßigkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des EEG
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit des EEG
1. Finanzverfassungsrechtliche Problematik
a) Sonderabgabe
b) Preisregelung
2. Grundrechtsfähigkeit der EVU
3. Verletzung von Art. 12 I GG
a) Schutzbereich
b) Eingriff
c) Rechtfertigung
4. Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG
5. Verletzung von Art. 2 I GG – Übermaßverbot
6. Verletzung von Art. 3 I GG
a) Schutzbereich
b) (Un-)Gleichbehandlung
c) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
C. Europarechtliche Schranken des Erneuerbare – Energien – Gesetz
I. Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht
1. Beihilferechtliche Anforderungen an das EEG
a) begünstigende Wirkung
b) Staatlichkeit der Mittel
c) Begünstigtenkreis
d) Verfälschung des Wettbewerbs
e) Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
2. Zwischenergebnis
II. Verletzung der Warenfreiheit
1. Anwendbarkeit der Regeln des freien Warenverkehrs
2. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung oder Maßnahme gleicher Wirkung
3. Rechtfertigung aufgrund zwingender Erfordernisse
4. Ausnahmevorschrift des Art. 36 EGV (jetzt Art. 30 EG)
5. Verhältnismäßigkeit
6. Ausnahmeregelung des § 11 Abs. 4 Satz 2 EEG
III. Die Vereinbarkeit mit Art. 85 EGV i.V.m. Art.3 lit.g EGV und Art. 5 EGV
D. Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), insbesondere unter Berücksichtigung der durch das Gesetz auferlegten Abnahme- und Vergütungspflichten für Energieversorgungsunternehmen (EVU).
- Verfassungsrechtliche Prüfung der Abnahme- und Vergütungspflichten (Art. 12, 14, 3 GG).
- Analyse der Frage, ob das EEG als Sonderabgabe oder Preisregelung zu qualifizieren ist.
- Europarechtliche Beurteilung des EEG hinsichtlich des Beihilferechts und der Warenfreiheit.
- Bewertung der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen durch Gemeinwohlbelange wie den Klimaschutz.
Auszug aus dem Buch
b) Preisregelung
Nachdem der „öffentlich-rechtliche Weg“ nicht zum Ziel gelangt ist, gilt es zu klären, ob die Vergütungspflichten als Preisregelungen eingeordnet werden können. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist von einer Preisregelung auszugehen. Für dieses Auslegungsergebnis spricht auch die amtliche Gesetzesbegründung. Die Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebes bei rationeller Betriebsführung lässt den Schluss zu, dass bei der Ermittlung der Vergütungshöhe die Preisbestimmung aufgrund von Kostenberechnungen erfolgte, was zu einer Preisfestsetzung führt, bei der das Unternehmen sowohl die durchschnittlichen variablen und fixen Kosten decken, als auch einen angemessenen Gewinn erwirtschaften kann. Mag es sich dabei- bezogen auf die nach dem EEG begünstigten Unternehmen – auch um ein Ziel handeln, dass zumindest derzeit nicht mit marktwirtschaftlichen Mitteln zu erreichen ist, so ändert dies nichts an der grundsätzlichen Einordnung der Vergütungsregelung des EEG als Preisregelung. Es handelt sich genauer um eine Preisregelung, verbunden mit einer Abnahmepflicht. Deshalb ist auch die Finanzverfassung nicht Meßlatte für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Grundsätzlich bedeuten Wirtschaftslenkende staatliche Preisfestsetzungen einen Verstoß gegen die Grundsätze einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Deshalb muss eine staatliche Preisfestsetzung mit den grundgesetzlichen Vorgaben, insbesondere mit den Grundrechten im Einklang stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland, insbesondere den Übergang vom Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum EEG, und benennt die Ziele des Gesetzes.
B. Verfassungsmäßigkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Analysiert die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des EEG, wobei insbesondere die Frage der Sonderabgabe versus Preisregelung sowie potenzielle Verletzungen von Grundrechten (Art. 12, 14, 3 GG) der verpflichteten EVU geprüft werden.
C. Europarechtliche Schranken des Erneuerbare – Energien – Gesetz: Untersucht, ob das EEG gegen EU-Beihilferecht, die Warenverkehrsfreiheit oder Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags verstößt, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH.
D. Stellungnahme: Fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das EEG zwar europarechtlich konform ist, jedoch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Lastengleichheitsprinzips bestehen.
Schlüsselwörter
Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, Stromeinspeisungsgesetz, StrEG, Energieversorgungsunternehmen, EVU, Verfassungsrecht, Europarecht, Beihilferecht, Warenfreiheit, Sonderabgabe, Preisregelung, Grundrechte, Umweltschutz, Klimaschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit behandelt die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die Vereinbarkeit des EEG mit dem Grundgesetz (insbesondere den Grundrechten der Energieversorger) sowie die Prüfung möglicher Kollisionen mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob das EEG verfassungs- und europarechtliche Schranken überschreitet, und eine Bewertung der Rechtfertigungsgründe für die mit dem Gesetz verbundenen Eingriffe.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin wendet eine klassische rechtswissenschaftliche Methode an, bestehend aus der Auslegung von Gesetzen, der Analyse einschlägiger Literatur sowie der Auswertung der relevanten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung (unter anderem Fragen zu Abgabenrecht, Berufsfreiheit und Gleichheitssatz) sowie eine europarechtliche Prüfung (Beihilferecht und Warenverkehrsfreiheit).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind EEG, EVU, Sonderabgabe, Preisregelung, Beihilferecht, Warenfreiheit, Verhältnismäßigkeit und Umweltschutz.
Warum wird die Einstufung des EEG als Sonderabgabe diskutiert?
Die Einstufung ist zentral für die verfassungsrechtliche Prüfung, da Sonderabgaben besonderen Anforderungen unterliegen. Die Arbeit diskutiert, ob das EEG eine solche Abgabe darstellt oder als verfassungsrechtlich anders zu bewertendes Preisrecht einzustufen ist.
Zu welchem Ergebnis kommt die Arbeit bezüglich der Verfassungsmäßigkeit?
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das EEG unter verfassungsrechtlichen Aspekten kritisch zu sehen ist, da es durch die Vergütungsregelung vom Prinzip der Lastengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG abweicht.
Wie bewertet die Arbeit die Vereinbarkeit mit dem Europarecht?
Im Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Bewertung sieht die Autorin das EEG als mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht in Einklang stehend an.
Welche Handlungsempfehlung gibt die Arbeit dem Gesetzgeber?
Es wird empfohlen, dass der Gesetzgeber tätig wird, um das Ziel der Steigerung erneuerbarer Energien zu verfolgen und dabei gleichzeitig den festgestellten Verstoß gegen das Verfassungsrecht zu beheben.
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- Corinna Moser (Author), 2005, Verfassungs- und europarechtliche Schranken für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68836