Vergleichende Analyse zur Bewertung von Marken nach HGB und IAS / IFRS


Mémoire (de fin d'études), 2007

87 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1 Einführung in die Themenstellung
1.1 Zielsetzung und Vorgehensweise
1.1.1 Entwicklung der Problemstellung
1.1.2 Abgrenzung des Themengebietes
1.1.3 Aufbau der Arbeit
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB
1.2.2 Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS
1.2.3 Wirtschaftsgüter in der Steuerlehre
1.2.4 Marken im Markengesetz
1.3 Abschlüsse und Bereiche des Rechnungswesens
1.3.1 Einzelabschluss und Konzernabschluss
1.3.2 Internes und externes Rechnungswesen
1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses
1.4.1 Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB
1.4.2 Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS
1.5 Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung

2 Bilanzierungsfähigkeit von Marken
2.1 Bilanzierungsfähigkeit nach HGB
2.2 Bilanzierungsfähigkeit von nach IFRS

3 Bewertung von Marken
3.1 Analyse von Markenbewertungsverfahren
3.1.1 Wert und Preis
3.1.2 Anlässe zur Markenbewertung
3.1.3 Markenwertberechnung
3.1.4 Bewertungsverfahren und –methoden
3.2 Zugangsbewertung von Marken
3.2.1 Zugangsbewertung nach HGB
3.2.1.1 Anschaffungskosten
3.2.1.1.1 Isolierter Erwerb
3.2.1.1.2 Sachgesamtheit
3.2.1.2 Herstellungskosten
3.2.2 Zugangsbewertung nach IFRS
3.2.2.1 Isolierter Erwerb
3.2.2.2 Sachgesamtheit
3.3 Folgebewertung von Marken
3.3.1 Folgebewertung nach HGB
3.3.1.1 Planmäßige Abschreibung
3.3.1.2 Außerplanmäßige Abschreibung
3.3.1.3 Zuschreibungen
3.3.2 Folgebewertung nach IFRS
3.3.2.1 Planmäßige Folgebewertung
3.3.2.2 Außerplanmäßige Folgebewertung
3.3.2.3 Zuschreibung
3.3.2.4 Neubewertung zu Verkehrswerten

4 Entwicklungstendenzen und Fazit
4.1 Aktivierungsmöglichkeiten selbstgeschaffener Marken
4.1.1 Gründung einer Tochtergesellschaft
4.1.2 Sale-and-Lease-Back-Verfahren
4.2 Darstellung von selbsterstellten Marken im Jahresabschluss
4.2.1 Darstellung von selbsterstellten Marken in der Bilanz
4.2.1.1 Ansatz als Rechnungsabgrenzungsposten
4.2.1.2 Aktivierung als Bilanzierungshilfe
4.2.2 Darstellung von selbsterstellten Marken in der GuV
4.2.3 Darstellung selbsterstellter Marken im Anhang
4.2.4 Darstellung selbsterstellter Marken im Lagebericht
4.3 Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung 2: Definition Vermögensgegenstand und Vermögenswert

Abbildung 3: Gegenüberstellung externes und internes Rechnungswesen

Abbildung 4: Unterschiedliche Ausrichtung von HGB und IFRS

Abbildung 5: Bilanzierung immaterielle Werte nach IFRS

Abbildung 6: Selbstgeschaffene immaterielle Werte ohne Goodwill

Abbildung 7: Gründe für die Markenbewertung

Abbildung 8: Anteil der Marke am Gesamtwert des Unternehmens

Abbildung 9: Bewertungsverfahren und –methoden

Abbildung 10: Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS

Abbildung 11: Begrenzte und unbestimmbar begrenzte Nutzungsdauer

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mögliche Rechtsgrundlagen deutscher Rechnungslegung

Tabelle 2: Ansatz von Marken nach HGB

Tabelle 3: Ansatz von Marken nach IFRS

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Interbrand Zintzmeyer & Lux (2006)

Anhang 2: Menninger, Jutta (2006)

Anhang 3: Yahoo! Finance (2006)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Die Affinität zum Thema Marken und Bewertung bestand bei mir bereits in jungen Jahren. Mein Interesse hierin wurde noch durch Börsenspiele in der Schule und meine spätere Ausbildung zum qualifizierten Vermögensberater und Wertpapierspezialisten, sowie während meines Studiums bekräftigt. In den Semesterferien meines Studiums war ich im Controlling bei BMW in Dingolfing und im Bereich Production für das Produkt Finance bei Yahoo! Deutschland in München tätig. Bei BMW konnte ich viele interessante Informationen über Bilanzierungs- und Controllinginstrumente, sowie internationale Rechnungslegung und der Aussagekraft von Planungsdaten gewinnen. Bei Yahoo! hingegen konnte ich wertvolle Erkenntnisse im technischen Bereich beim Umgang mit börsenrelevanten Daten erwerben und die Bedeutsamkeit von Marketingmaßnahmen hautnah miterleben. Meine Diplomarbeit hatte ich bei der VEM Aktienbank in München erstellt. In meiner Tätigkeit als Diplomand war ich mit komplexen Unternehmensbewertungen insbesondere bei Börsengängen konfrontiert. Dass Marken einen wichtigen Bestandteil am Unternehmenswert darstellten, wurde mir bereits damals täglich in der Praxis verdeutlicht.

Ich habe den Forschungsschwerpunkt meiner Dissertation bewusst in diesem Umfeld – Marken, Bewertung und Bilanzierung gewählt, da in diesem Bereich noch erhebliches Forschungspotential besteht.

Bedanken möchte ich mich hier bei meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Gunther Friedl, der mir stets mit Rat und Tat zur Seite stand und mich kontinuierlich auf innovative Ideen und Forschungsansätze brachte.

Ferner bedanke ich mich bei KPMG für die Aufnahme in das interne Doktoranden-programm und für die interessanten Einblicke im Advisory Ressort respektive im Bereich Corporate Finance. im Dezember 2006 Andreas Wieser

1 Einführung in die Themenstellung

1.1 Zielsetzung und Vorgehensweise

1.1.1 Entwicklung der Problemstellung

Warum schmeckt ein Glas Fanta besser als ein anderes Limonadengetränk, ein Duplo besser als ein vergleichbarer Schokoriegel? Warum sind Menschen bereit für ein Esprit T-Shirt mehr zu bezahlen, als für ein anderes T-Shirt aus gleichem Stoff und Schnitt?[1]

Warum können Unternehmen bereits Vorbestellungen für Produkte verbuchen, die es noch gar nicht gibt – wie im Fall der neuen Sony Playstation III oder des neuen Apple iPod mini? Wie kann der Wert einer Marke bestimmt und entsprechend gesteuert werden? Wie verhält es sich mit dem bilanziellen Ansatz von immateriellen Vermögensgütern – insbesondere bei Marken nach der HGB oder IFRS Rechnungslegung? Wie können Defizite in den Bilanzierungsvorschriften beseitigt werden und so zu einer Erhöhung bzw. transparenteren Darstellung des Unternehmens- und Markenwertes führen?

In den letzten zehn Jahren haben sich die deutsche und die europäische Rechnungs-legung fundamental verändert. Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die steigende internationale Ausrichtung der Unternehmen veranlassen deutsche und europäische Großunternehmen die firmeninterne Rechnungslegung immer mehr den internationalen Standards anzupassen.[2] Verstärkt wird die Bedeutung immaterieller Vermögen durch die neuartige Fokussierung der Kreditwürdigkeitsprüfung von Kreditinstituten.[3] Internationale Investoren, Kapitalgeber, Lieferanten und Kunden erwarten vergleichbare Aussagen über die jeweilige wirtschaftliche Situation im analysierten Unternehmen, um die Erfolgsaussichten eines Unternehmens realistisch einschätzen zu können.[4] Viele deutsche aber auch europäische Unternehmen sind deshalb in den vergangen Jahren dazu übergegangen ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Referenzsystemen International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States – Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufzustellen. Nachdem bei der Auswahl der Rechnungslegung bei den Unternehmen anfangs mehr die US-GAAP favorisiert wurden, hat sich nun der Trend eindeutig in Richtung IFRS verschoben.[5] Im Folgenden sollen Unterschiede und Interdependenzen zwischen den verschiedenen bilanziellen Anforderungen an immaterielle Vermögensgegenstände im Kontext einer internationalen Rechnungs-legung kapitalmarktorientierter Unternehmen dargestellt werden.[6] Besondere Beachtung gilt hierbei der Bilanzierung und Bewertung von Marken.[7] Gerade in der heutigen Zeit rücken klassische Produktionsfaktoren in den Hintergrund, während immaterielle Vermögenswerte und Vermögensgegenstände stetig an Bedeutung gewinnen.[8] Werte wie Patente, Kundenbasis, Management-Know-how und eben auch Marken sind mehr denn je für den Erfolg eines Unternehmens verantwortlich und sollten deshalb - in welcher Form auch immer - separat Eingang in die Bücher finden.[9] Dies ist nach heutigen Regeln der Bilanzierung nur eingeschränkt möglich. Mehrheitlich werden physisch nicht erkennbare Vermögenswerte immer noch als Goodwill verbucht und über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben.[10] Nun sind aber Know-how, Kundenbeziehung und Marken alles andere als vergängliche Werte und zeichnen sich vielfach gerade dadurch aus kontinuierlich zu wachsen.[11] Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, dass Unternehmen bestraft werden, wenn diese in ihre immateriellen Wertetreiber investieren.

1.1.2 Abgrenzung des Themengebietes

In der Praxis finden trotz der zunehmenden Bedeutung von Marken immer noch spekulative und intuitive Markenbewertungen statt.[12] Jedoch sind in der Welt des Finanzmanagements Marken noch immer unterbewertete und für finanzielle Transaktionen wenig genutzte Vermögensgegenstände.[13] Seit geraumer Zeit befasst sich nun die Forschung intensiv mit der Markenthematik und deren Auswirkung für den Erfolg eines Unternehmens, was wiederum zu Vielzahl neuer Publikationen führte.[14] Abgesehen von diesen Entwicklungen lässt sich die Bedeutung von Marken anhand der jährlich veröffentlichten Liste des Beratungsunternehmens Interbrand mit den wertvollsten Marken der Welt erkennen.[15] Als weltweit teuerste Marke der Welt wurde hier von Interbrand im Jahre 2006 die Marke Coca Cola mit einem Wert von 67,00 Mrd. USD ermittelt.[16] Doch was rechtfertigt den Marktwert von Coca Cola in Höhe von ca. 100 Mrd. USD? Die Abfüllanlagen wohl kaum. Wie kann es sein, dass der Marktwert des Eigenkapitals gut sechsmal so hoch ist wie der Buchwert des Eigenkapitals mit 16 Mrd. USD?[17] Der Wert der Marke Coca Cola beträgt laut Interbrand mehr als das zweifache der Bilanzsumme und mehr als die Hälfte des Marktwertes. Doch welchen Wert nimmt dabei die Marke Coca Cola in der Bilanz ein?[18] Als wertvollste Marke Deutschlands gilt Mercedes mit einem Wert in Höhe von 21,79 Mrd. USD.[19] Mercedes schaffte es nach 2003 wieder unter die Top Ten. "Die Markenwertsteigerungen aller deutschen und schweizerischen Marken zeigen eindrücklich, wie eine konsequente Markenführung sich auch in finanziellen Werten niederschlägt und auszahlt", so das Fazit von Jürgen Häusler, CEO von Interbrand Zintzmeyer & Lux.[20] Marken werden dabei als Investitionsobjekte betrachtet. Dem Markenmanager obliegt dabei die Vorteilhaftigkeitsbestimmung für alternative Markeninvestitionen und das Controlling dieser Investitionen. "Die meisten im Ranking vertretenen Unternehmen fokussieren ihre Geschäftsprozesse unter dem Primat der Marke. Sie haben erkannt, dass ihre Marke wegen des finanziellen Wertes das zentrale Organisationsprinzip sein muss", erklärt Jez Frampton, CEO von Interbrand. "Markenbewertung und Markenführung sind zentrale Aspekte fürs Management jedes Unternehmens."[21] Hieraus ist schon ersichtlich, welch imminent wichtige Position die Marken als Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände in Unternehmen darstellen. Gleichwohl kommt die Marke in der Bilanz von Daimler-Chrysler nicht zum Ansatz. Auch bei anderen Unternehmen spiegeln sich deren selbstgeschaffene Marken nicht als Vermögensgegenstände in den nach HGB aufgestellten Bilanzen wider. Dies wiederum birgt die Gefahr, dass Fehlentscheidungen auf Basis der Jahresabschlüsse getroffen werden, da die Bewertung von Marken unzureichend konterfeitet wurde.[22] Insofern erscheint es längst überfällig die bilanzielle Behandlung von Marken nach HGB einer kritischen Analyse zu unterziehen.[23] Die Verordnung (EG) vom 19.07.2002 und die Änderungen des Rechnungslegungsstandards IAS 36 (Impairment of Assets) und IAS 38 (Intangible Assets) vom 31.03.2004 haben auf die Entwicklungen, Hintergründe und aktuellen Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung von Marken entscheidenden Einfluss genommen.[24] Hier bedarf es zunächst der Klärung, wie eine Marke grundsätzlich nach HGB und IFRS bilanziert, bewertet und ausgewiesen werden muss.

1.1.3 Aufbau der Arbeit

Im Kapitel 1 erfolgt eine allgemeine Einführung in das Themengebiet. Ferner werden in diesem Kapitel die rechtlichen Grundlagen definiert und die themenrelevanten Abschlüsse und Bereiche des Rechnungswesens angeführt. Die Bestandteile des Jahresabschlusses und die Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung runden dieses Kapitel ab. Kapitel 2 beschreibt umfassend die Bilanzierungsfähigkeit von Marken nach HGB und IFRS und pointiert deren immense Bedeutung bevor im Kapitel 3 explizit auf die Bewertung von Marken im Rahmen der Zugangs- und Folgebewertung nach HGB und IFRS eingegangen wird. Hier soll auch eruiert werden, welche Lebensdauer für Marken anzusetzen ist. Zudem werden die wichtigsten Bewertungsanlässe und –verfahren kurz charakterisiert. Schließlich werden im Kapitel 4 einige innovative Lösungsansätze und Entwicklungstendenzen und der Status quo der Rechnungslegung innerhalb der Markenbewertung aufgezeigt bevor abschließend ein Fazit gezogen wird.

Sämtliche Themen werden sowohl vor deutschem handelsrechtlichen Hintergrund, als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS betrachtet. Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, inwieweit das deutsche Bilanzrecht sowie die Rechnungslegungsvorschriften des IFRS dem Anspruch einer den immateriellen Werten und Marken zieladäquaten Rechnungslegung gerecht werden.[25] In der nachfolgenden Übersicht wird die Vorgehensweise nochmals schrittweise dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit[26]

1.2 Rechtliche Grundlagen

Für den Oberbegriff „immaterielle Vermögenswerte“ werden in der Literatur häufig verschiedene Begriffe, wie „immaterielle Vermögensgegenstände“, „immaterielle Wirtschaftsgüter“, „intellectual capital“, „intellectual property“, „intangible assets“, „intangibles“ als Synonyme verwendet.[27] Doch nicht nur Begriffe variieren, sondern auch die Definitionen (Abbildung 2).[28]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Definition Vermögensgegenstand und Vermögenswert[29]

Die Bezeichnungen immaterielle Vermögensgegenstände (HGB) und immaterielle Wirtschaftsgüter (Steuerbilanz) sind allerdings im Handels- und Steuerrecht verhältnismäßig eng abgegrenzt und eignen sich daher nicht als Oberbegriffe für diese Thematik.[30]

1.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB

Eine Legaldefinition von immateriellen Vermögensgegenständen existiert bisher nicht. Vermögensgegenstand ist ein vom HGB benutzter Begriff, der dort jedoch nicht definiert ist. Er ist daher mit Rückgriff auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln.[31] Vermögensgegenstände können in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände unterteilt werden und umfassen damit im Wesentlichen das Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite in Bilanz. Der immaterielle Vermögensgegenstand ist ein in der Bilanz aktivierter nicht physischer Vermögenswert und stellt einen wirtschaftlichen Vorteil für ein Unternehmen dar.[32] Immatierelle Vermögensgegenstände können Lizenzen, Software, Patente, Marken oder Urheberrechte sein.[33] Gemäß § 266 Abs. 2 HGB werden die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in drei Gruppen gegliedert:[34]

- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
- Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
- Geleistete Anzahlungen.

Marken werden unter den gewerblichen Schutzrechten subsumiert.[35] Grundsätzlich gilt für immaterielles, wie auch materielles Anlagevermögen das Vollständigkeits-gebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB, nach dem alle Vermögensgegenstände in der Bilanz angesetzt werden müssen, soweit keine abweichenden gesetzlichen Regelungen existieren.[36] Vermögensgegenstände werden dabei als Werte verstanden, welche die Kriterien "wirtschaftlicher Wert", "Einzelbewertbarkeit" und "Einzelverwertbarkeit" erfüllen (Abbildung 2).[37]

1.2.2 Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS

Immaterielle Vermögenswerte bzw. „intangible assets“ werden nach IFRS „als Güter (im Sinne von wirtschaftlichen Vorteil bzw. wirtschaftlichem Nutzen) definiert, die keine (wesentliche) gegenständige Substanz, d. h. keine Körperlichkeit bzw. Greif-barkeit aufweisen und im Unterschied zu finanziellen Gütern (Forderungen, Verbindlichkeiten etc.) nicht monetär sind.“[38] Gu und Lev definieren ein “intangible asset” als „… a claim to future benefits that does not have a physical or financial (a stock or a bond) embodiment …“.[39] Immaterielle Vermögenswerte werden im IAS 38.8 als nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die eindeutig identifizierbar sind und über die das Unternehmen Kontrolle und Ver-fügungsmacht besitzt.[40] Darüber hinaus muss der zukünftige Nutzen wahrscheinlich und die Kosten zuverlässig ermittelbar sein.[41] Jedoch ist keine genaue monetäre Bezifferung des Nutzenspotentials erforderlich.[42] Neben den im IAS Framework genannten allgemein zu erfüllenden Vermögenswertkriterien müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt sein:[43]

- Das Unternehmen besitzt die Verfügungsmacht am immateriellen Vermögenswert (IAS 38.13-38.16).
- Immaterieller Vermögenswert ist eindeutig identifizierbar (IAS 38.11-38.12).
- Dem Unternehmen fließt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, auf Basis vernünftiger und begründeter Annahmen, ein künftiger Nutzen aus dem immateriellen Vermögenswert zu (IAS 38.17, 38.20, 38.21).
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des immateriellen Vermögens-wertes müssen verlässlich ermittelt werden können (IAS 38.21).

1.2.3 Wirtschaftsgüter in der Steuerlehre

In der Steuerlehre bezeichnet der Begriff Wirtschaftsgut Bewertungsobjekte, welche das Betriebsvermögen bilden.[44] Der Begriff ist im Steuerrecht nicht explizit definiert, jedoch wegen der Maßgeblichkeit weitgehend identisch mit dem handelsrechtlichen Vermögensgegenstand. Allerdings wird steuerrechtlich nicht zwingend die Einzel-veräußerbarkeit vorausgesetzt, sondern es genügt die Übertragbarkeit zusammen mit dem Betrieb (z. B. derivativer Geschäfts- oder Firmenwert).[45] Die Rechtsprechung hat den Begriff entwickelt, der erst seit 1934 im Einkommensteuergesetz steht. Im Prinzip bezeichnen Rechtsprechung und Gesetzgebung einen durch Ausgaben geschaffenen Nutzungsvorrat als Wirtschaftsgut. Hierdurch wird der Begriff umfassender als der zivilrechtliche Gegenstandsbegriff. In der Steuerbilanz werden aktive und passive Wirtschaftsgüter unterschieden.[46]

[...]


[1] Vgl. Ganal (2006), S. 489; Stobart (2005), S. 88.

[2] Weitere Gründe vgl. Selchert/Erhardt (2003), S. 5; Lutz (2005), S. 63-64; Lüdenbach (2004), S. 21.

[3] Vgl. Kriegbaum (2000), S. 1-3.

[4] Vgl. Herzig/Bär (2003), S. 1-8; Peemöller/Spanier/Weller (2002), S. 1799-1803; Busse von Colbe
(2002), S. 1530.

[5] Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, welche die Standards des International
Accounting Standards Board (IASB), die International Accounting Standards (IAS) des
International Standards Committee sowie die Interpretationen des International Financial Reporting
Standards Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretation Committee (SIC)
umfassen. Die Umbennung der IAS in IFRS resultiert aus der Restrukturierung des International
Accounting Standards Commitee (IASC) zum 01.04.2001. Die Bezeichnung IAS bleibt für bisher
als IAS verabschiedete Standards erhalten. Alle neu verabschiedeten Standards werden mit IFRS
bezeichnet. Seit Inkrafttreten der neuen Satzung wird stellvertretend für die Gesamtorganisation
nicht mehr die Bezeichnung IASC, sondern die Bezeichnung IASB verwendet. Vgl. Dawo (2003),
S. 189; Ewert/Wagenhofer (2000), S. 4; Born (2001), S. 2; Barckow (2004), S. 11; Tanski (2002),
S. 10-12; Hinz (2005), S. 7-10; Baetge/Thiele/Plock (2000), S. 1038; Lüdenbach (2004), S. 35;
Ammann/Müller (2004), S. 65; Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 72-96.

[6] Kapitalmarktorientierte Unternehmen können ihren Konzernabschluss weiterhin noch nach HGB-
Regelungen erstellen. Es besteht jedoch nun die Pflicht diesen auch nach IFRS-Regelungen zu
erstellen. Vgl. Keitz (2002), S. 1801-1806; Dawo/Heiden (2001), S. 1716; Arbeitskreis Bilanzrecht
der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2002), S. 2372-2381; Thielemann/Keller (2004), S. 180.

[7] Vgl. Bialas (2005), S. 15.

[8] Als klassische Produktionsfaktoren werden Boden, Arbeit und Kapital bezeichnet. Der Anteil der
immateriellen Vermögenswerte und Vermögensgegenstände hat sich nachhaltig zu Lasten der
materiellen erhöht und ist heute der bedeutendste Vermögensbestandteil innerhalb eines
Unternehmens. Vgl. McMartin et. al (2001), S. 2-5; Menninger (2006); Küting/Dürr (2003), S. 1-5;
Menninger et. al (2006), S. 6-7; Wöhe (1996), S. 93; Küting/Weber/Wirth (2002), S. 57; Davis
(2002), S. 697-700; Langecker/Mühlberger (2003), S. 109.

[9] Vgl. Thielemann/Keller (2004), S. 50.

[10] Goodwill ist die Differenz aus dem Ertragswert bzw. Kaufswert und dem Nettosubstanzwert und
beinhaltet neben nicht separat aktivierten immateriellen Werten noch weitere Komponenten, wie
z. B. ein erzielter Mehrpreis aus dem Verhandlungsgeschick beim Unternehmensverkauf. Vgl.
Bruns/Thuy/Zeimes (2003), S. 138; Bialas (2005), S. 62-63; Thielemann/Keller (2004), S. 50.

[11] Vgl. Küting/Dürr (2003), S. 1-5; Gerpott/Thomas (2005), S. 2421-2427.

[12] Vgl. beispielsweise den Anteil des Markenwertes an der Marktkapitalisierung in Meffert (2000),
S. 849; Bekmeier-Feuerhahn (1998), S. 276.

[13] Dies setzt aber voraus, dass der Wert der einzelnen Marken bekannt ist. Vgl. Repenn/Weidenhiller
(2005), S. 2; Bekmeier-Feuerhahn (1998), S. V.

[14] Vgl. Greinert (2002), S. 1.

[15] Das Interbrand-Modell gilt als eine der meistzitierten Methoden im internationalen Markt. Die
Bewertungen werden unter anderem von der Europäischen Wettbewerbsbehörde und von
Gerichtshöfen in den USA und Deutschland verwendet. Vgl. Bialek (2006), S. 16.

[16] Vgl. Interbrand (2006); Grauel (2003), S. 65-66.

[17] Vgl. Yahoo! Finance (2006).

[18] Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 252.

[19] BusinessWeek veröffentlichte am 28.06.06 zusammen mit Interbrand, dem weltweiten führenden
Markenberatungsunternehmen, zum sechsten Mal in Folge das Ranking der 100 wertvollsten
Marken der Welt. Vgl. Interbrand (2006); Wermelskirchen (2006), S. 16; Bialek (2006), S. 16.

[20] Vgl. Interbrand Zintzmeyer & Lux (2006), S. 1-3.

[21] Interbrand Zintzmeyer & Lux (2006), S. 1-3.

[22] Vgl. Greinert (2002), S. 2.

[23] Vgl. Busse von Colbe (2000), S. 660-662.

[24] Am 31.3.2004 veröffentlichte das IASB die Überarbeitungen von IAS 36 und IAS 38. Vgl.
Wagner/Mussler/Jahn (2005), S. 1411-1412; Cairns/Creighton/Daniels (2003), S. 546; Lutz (2005),
S. 363, Tz 8.134; Barckow (2004), S. 9-10; Hinz (2005), S. 11-12; Esser/Hackenberger (2005),
S. 708; Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union idF
vom 19. Juli 2002.

[25] Vgl. Kahre/Schwetje (2003), S. 123; Kütting/Ulrich (2001), S. 953; Langecker/Mühlenberger
(2003), S. 109.

[26] Eigene Darstellung.

[27] Coenenberg lehnt die synonyme Verwendung der Begriffe „immaterielle Werte“ und „intellectual
capital“ bzw. “intellektuelles Kapital“ ab. Er bezeichnet „immaterielle Werte“ als „intellektuelles
Kapital“, wenn ihnen ein strategisch umsetzbares Wertsteigerungspotenzial zugrunde liegt. Die
begriffliche Differenzierung beruht demzufolge auf der beizumessenden Werthaltigkeit im Hinblick
auf das verbundene Erfolgspotenzial. Aufgrund der Tatsache, dass im Bereich Wissen und geistiges
Eigentum enormes Wertsteigerungspotential vorhanden ist, befasst sich das Wissensmanagement
mit diesem Bereich. Ziel ist es strategisch relevante immaterielle Vermögenswerte zu schaffen. Vgl.
Coenenberg (2003), S. 1093; Braun/Esswein (2006), S. 322; Riempp (2003), S. 257; Bialas (2005),
S. 60.

[28] Vgl. Weber/Kaufmann/Schneider (2006), S. 13.

[29] Eigene Darstellung.

[30] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für
Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990.

[31] Vermögensgegenstände müssen selbständig verkehrsfähig sein und über einen wirtschaftlichen
Wert verfügen. Vgl. Lüdenbach/Prusaczyk (2004), S. 204; Bialas (2005), S. 60.

[32] Vgl. Kriegbaum (2000), S. 20-21; Lutz (2005), S. 363, Tz 8.135; Kotler/Bliemel (2001), S. 775;
Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 252.

[33] Vgl. Küting/Dürr (2003), S. 1-5; Kriegbaum (2000), S. 20; Lutz (2005), S. 38, Tz 1.228;
Repenn/Weidenhiller (2005), S. 14.

[34] Vgl. Ammann/Müller (2004), S. 134; Repenn/Weidenhiller (2005), S. 58; Thielemann/Keller
(2004), S. 49; Bähr/Fischer-Winkelmann (2003), S. 235; Hayn/Graf Waldersee (2003), S. 97; Lutz
(2005), S. 346-347, Tz 8.008-8.012.

[35] Unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung ist der Einzelausweis von gewerblichen
Schutzrechten bzw. Marken nach § 256 Abs. 5 HGB gestattet. Zusätzlich müssen gemäß § 268
Abs. 2 HGB die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in einem Anlage-
gitter in der Bilanz oder im Anhang aufgegliedert werden. Vgl. Repenn/Weidenhiller (2005),
S. 58-62; Coenenberg (2003), S. 144; Bähr/Fischer-Winkelmann (2003), S. 235; Wiedmann (1999),
248 HGB, Rn. 6; Baetge/Kirsch/Thiele (2002), S. 265.

[36] Dies folgt für die Steuerbilanz unmittelbar aus § 5 Abs. 2 EStG und ergibt sich für die
Handelsbilanz aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB. Vgl. Bialas (2005), S. 72;
Buchholz (2004), S. 35; Gerpott/Thomas (2004), S. 2485.

[37] Vgl. Lettmann (1997), S. 29-30.

[38] Haller (1998), S. 564. Vgl. dazu auch Kriegbaum (2000), S. 19; Keitz (1997), S. 5;
Weber/Kaufmann/Schneider (2006), S. 13.

[39] Gu/Lev (2001), S. 5. Vgl. dazu auch Weber/Kaufmann/Schneider (2006), S. 13.

[40] Im Gegensatz zum HGB werden im IAS 38.8 immaterielle Vermögenswerte eindeutig definiert.
Für immaterielle Vermögenswerte wird verlangt, dass diese eindeutig identifizierbar
(„identifiability“) oder trennbar („separability“) sind und das Unternehmen darüber Kontrolle
(„control“) ausüben kann. Unter dem Aspekt Identifizierbarkeit wird verlangt, dass ein
immaterieller Vermögenswert eindeutig vom Geschäfts- oder Firmenwert differenziert werden
kann. Der Geschäfts- und Firmenwert ist ein nicht eindeutig identifizierbarer, immaterieller
Vermögenswert. Vgl. Küting/Dürr (2003), S. 2-3; Brücks/Wiederhold (2004), S. 179; Tanski
(2002), S. 310; Repenn/Weidenhiller (2005), S. 70; Thielemann/Keller (2004), S. 240-242;
Schmidbauer (2003), S. 2035; Hayn/Graf Waldersee (2003), S. 97; Hinz (2005), S. 94-95;
Lüdenbach (2004), S. 70; KPMG (2004a), S. 74-77; Esser/Hackenberger (2004), S. 402-404;
Ammann/Müller (2004), S. 135.

[41] Diese Charakterisierung eines Vermögenswertes geht über die Definition eines
Vermögensgegenstandes nach GoB/HGB insofern hinaus, als dass nicht Einzelveräußerbarkeit,
sondern lediglich die Erzielung eines zukünftigen Nutzens („future economic benefit“)
wahrscheinlich („probable“) ist. Die Kosten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) müssen auf
zuverlässige Weise messbar („measured reliably“) sein. Vgl. Coenenberg (2003), S. 80; Bialas
(2005), S. 96-98; Tanski (2002), S. 312; KPMG (2004a), S. 74-77; Schmidbauer (2003), S. 2035.

[42] Vgl. Dawo (2003), S. 196.

[43] Das im Jahr 1989 verabschiedete „Framework for the Preparation and Presentation of Financial
Statements“ stellt den theoretischen Unterbau der gesamten IFRS Rechnungslegung dar. Zu
diesem Zeitpunkt waren bereits 31 Standards erarbeitet worden. Das Framework ist der Rahmen,
in dem sich die IFRS und die Interpretationen bewegen sollen. Das Framework ist Orientierungs-
und Auslegungshilfe und hat den Charakter eines Rahmens für die Entwicklung künftiger
Rechnungslegungsgrundsätze. Ferner fungieren diese auch als Grundlage für deduktive Ableitung
von Bilanzierungsfragen, die nicht explizit in den Standards geregelt werden. Im Falle einer
inhaltlichen Kollision hat IFRS grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Framework. Vgl. Bialas
(2005), S. 95-97; Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 254; Brücks/Wiederhold (2004), S. 179;
Wendlandt/Vogler (2004), S. 179; Thielemann/Keller (2004), S. 186-187; Tanski (2002), S. 31-34;
Hinz (2005), S. 47-50; Kümpel (2003), S. 52; Peemöller (2003), S. 211; Ballwieser (2003),
S. 337-348; Lüdenbach/Hoffmann (2004), S. 469.

[44] Vgl. Rauser/Rauser (1995), S. 291-296.

[45] Vgl. Saelzle/Kronner (2004), S. 154-155.

[46] Vgl. Strunk (2004), S. 644-645.

Fin de l'extrait de 87 pages

Résumé des informations

Titre
Vergleichende Analyse zur Bewertung von Marken nach HGB und IAS / IFRS
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Gutenberg Universität Mainz)
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
87
N° de catalogue
V68875
ISBN (ebook)
9783638607247
ISBN (Livre)
9783638693806
Taille d'un fichier
1470 KB
Langue
allemand
Mots clés
Vergleichende, Analyse, Bewertung, Marken, IFRS
Citation du texte
Andreas Wieser (Auteur), 2007, Vergleichende Analyse zur Bewertung von Marken nach HGB und IAS / IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68875

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