Die IHK im Kontext des europäischen Lobbyismus


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

I Einleitung

II Lobbyismus in Europa

III Die Rolle der Industrie- und Handelskammern in Europa

IV Resumé

V Bibliographie

I Einleitung

Die Europäische Union ist, erwachsen aus den ursprünglichen Wirtschaftspolitischen Überlegungen und zur Sicherung des Friedens in Europa fortschreitend institutionalisiert, durch fortschreitende Machtkonzentration und Verlagerung von Politikbereichen von den Nationalstaaten sowie den Regionen zu dieser supranationalen Organisation, zu einem mächtigen Staatsapparat herangewachsen, der insbesondere in Wirtschafts- und Regulierungsfragen zunehmend bedeutender geworden ist als die entsprechenden Resorts in den einzelnen Nationalstaaten, die sich ihm angeschlossen haben. Neben der Europäischen Union haben seit 1945 Verbände und Vereine, Soziale Bewegungen und Bürgerinitiativen, sowie Unternehmen und Private zunehmend an Einfluss auf die Gestaltung von Politik gewonnen. Dennoch kann, auch wenn dieser Einfluss von Verbänden und Vereinen auf die Politik sicherlich groß ist, nicht, wie von Theodor Eschenburg bereits in den fünfziger Jahren befürchtet wurde, weder damals noch heute von einer „Herrschaft der Verbände“ die Rede sein[1].

Aber im Rahmen der fortschreitenden europäischen Integration, sowie der Überantwortung von Politikbereichen auf dieselbe, ist die Europäische Union zunehmend zu einem der wichtigsten Felder für die Einflussnahme von diesen diversen Interessengruppen geworden. Diese Versuche der Einflussnahme werden zumeist mit dem Begriff des „Lobbying“ und des „Lobbyismus“ umschrieben, der durch seinen Wortgebrauch eine zunehmend negative Konnotation bekommen hat, die ihm ursprünglich (abgeleitet von den die Parlamenten umgebende Lobby in der Interessenvertreter historisch immer auf die Abgeordneten dessen trafen) gar nicht zusteht[2]. Im negativen Sinne wird dieser Begriff zumeist dann genutzt wenn wirtschaftlich orientierte Verbände versuchen ihre Partikularinteressen, die potentiell als Verbraucherfeindlich anzusehen sind, nicht nur vorzutragen, sondern im verborgenen sogar noch dadurch zu forcieren, dass sie versuchen Entscheidungsträger zur Vorteilsannahme zu bewegen. Da die Europäische Union eine so hohes Maß an Intransparenz aufweist, werden diese Vermutungen und Gerüchte, allerdings auch die tatsächliche Ausführung solcher Formen des illegalen bzw. illegitimen Lobbyings, begünstigt.

Fraglich ist also, ob die Europäische Union tatsächlich ein Hort des Lobbyismus und der Bestechung und somit fest in der Herrschaft der Lobbyisten ist, oder nicht.

Es ist natürlich unangezweifelt, dass die europäische Union nicht zuletzt aufgrund ihrer wirtschaftspolitischen Bedeutung, sowie ihrer eher dezentralen Strukturen (der Mehrebenen Charakter[3] ), die Lobbying eher begünstigen, ein besonders attraktiver Tummelplatz für Interessenvertreter unterschiedlichster Couleur ist.

Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich untersuchen ob, und wie, die deutsche Industrie und Handelskammer Einfluss auf die Europäische Union nimmt um Vorteile für deutsche Betriebe herbeizuführen. Im Rahmen dessen werde ich auf die Industrie- und Handelskammern und ihre Geschichte eingehen, sowie die Lobbyismus Problematik, wie sie sich in der Europäischen Union darstellt, zu problematisieren.

II Lobbyismus in Europa

Lobbyismus und Interessenartikulation von Partikularinteressen ist spätestens mit der Aufklärung ein wichtiges Feld der Politik geworden und ist somit Folge des Zurücktretens des Gemeinnutzens, oder auch des „volonté générale“, wie der politische Denker Jean-Jacques Rousseau dem Gemein- und Volkswillen auch bezeichnete, zum Wohle des Eigennutzes, so Alemann & Eckert[4]. Dennoch reklamieren viele Verbände und Interessenverbände mit ihren Partikularinteressen zugleich das Gemeinwohl im Sinne zu haben, was leider in keinem Falle stimmen kann, denn selbst scheinbar auf das gemeine Wohl ausgerichtete Organisationen „Amnesty International“ oder „Transparency International“ sind Partikular ausgerichtet, und somit Interessenbehaftet[5]. Sie sind lediglich Interessenverbände, die im Gegensatz zu Gewerkschaften und Industrieverbänden ideelle und nicht primär wirtschaftliche Interessen - im Sinne einer sich in erster Linie um das materielle Wohlergehen seiner Mitglieder sorgenden Organisation – verfolgen[6]. Diese konstituiert zugleich auch das Hauptunterscheidungsmerkmal von Interessenorganisationen, die sich folglich als in erster Linie ideell ausgerichtete Organisationen oder als primär materiell ausgerichtete Organisationen präsentieren, obwohl diese Unterscheidung natürlich bei näherer Betrachtung längst nicht so glasklar ausfällt wie es scheint, da im Endeffekt alle Interessenorganisationen die Verteilung von Ressourcen (also der Grundeigenheit von Politik) zu beeinflussen suchen[7].

So lange es mit Macht ausgestattete Politik gibt wird es wohl auch Formen des Lobbyismus geben, sowie Menschen die diesen ablehnen und solche die ihn befürworten - und je mehr Macht und Einfluss ein politisches Organ hat, desto mehr Interessenvertreter werden von diesem auch angezogen werden. So verhält es sich auch mit der Europäischen Union, die in ihrer politischen Bedeutung den Nationalstaaten auf vielen Feldern zunehmend voransteht. Diese verschiedenen Formen der Interessenartikulation durch Verbände und Vereine stellen eine legitime und im demokratischen Pluralismus durchaus auch wünschenswerte Beeinflussung des Willensbildungsprozesses dar, denn dort „wo die Regierenden regelmäßig auf die Ratschläge verschiedener Interessengruppen achten, ist auch Politik von hoher Qualität“, so zumindest das Credo des Pluralismus.[8] Das Aufeinandertreffen divergierender Interessen, sowie die Auseinandersetzung sind gewollte Prozesse, die durch ihre „breit gefächerte Interessenartikulation“ ein „Kräfteparallelogramm“ schaffen, indem nicht der Staat a priori als Garant des Allgemeinwohls gesehen wird, „[...] sondern erst die Konkurrenz der Einzelinteressen a posteriori zum Allgemeinwohl führt [...]“[9]. Somit steht unsere pluralistisch orientierte, die Vielfalt betonende und fördernde Demokratie ganz und gar in einer amerikanischen Politiktradition, die unter dem Allgemeinwohl die Summe der Partikularinteressen versteht[10].

Für viele jedoch ist Pluralismus und die Auseinandersetzung zwischen Interessengruppen etwas abschaffenswertes, weil es in den Augen vieler Kritiker die Hoheit und Macht des Staates, sowie des Berufspolitikers gefährdet. Ernst Fraenkel spricht in diesem Zusammenhang von „Staatsverliebtheit“, die sich darin ausdrückt, dass Einzelinteressen sich dem Staat, der a priori bereits als Garant des Gemeinwohls die richtigen Entscheidungen trifft, unterzuordnen haben[11]. Viele Kritiker sind auch deshalb auch der Meinung, dass Verbandsmacht „das postulierte demokratische Gleichheitsideal `one man, one vote´“ unterminiere[12].

Für Alemann & Eckert jedoch stellt Lobbyismus auch eine Form von „Schattenpolitik“ im Sinne von verdeckter, im Dunstkreis des illegalen, stehenden Politik, dar[13]. Lobbyismus sei zwar nicht Illegal, wobei die Grenze des illegalen durchaus überschritten würde, jedoch sei sie definitiv illegitim[14]. In diesem Aufsatz vertreten Alemann & Eckert somit die zumindest in Europa weit verbreitete Ansicht von Lobbyismus als etwas negativem, abschaffenswerten und die Demokratie gefährdendem, was die Assoziation von „illegitimer Einflussnahme in Hinterzimmern, wenn nicht gar Anklänge an Patronage und Korruption“ mit sich bringt[15].

Wie man sieht befindet sich Lobbyismus zwischen den beiden extremen Auffassungen von gewünschter Bereicherung der pluralen Gesellschaft , bis hin zur illegitimen, zuweilen sogar illegalen und zumeist verdeckten Einflussnahme auf die Politik.

Die vielen Auffassungen von Lobbyismus reflektieren dabei zugleich auch die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Lobbying. Klassischer Lobbyismus findet sich dabei am ehesten in Form von Verbänden, wobei z.B. der älteste noch bestehende Verband der „Börsenverein des deutschen Buchhandels“ ist, der bereits im Jahre 1825 gegründet worden ist[16]. Man kann sogar soweit gehen zu sagen, dass Verbände, so Straßner, „für die Funktionsfähigkeit politischer Systeme unverzichtbar [sind]“[17]. Diese Meinung beruht vor allem auf dem bereits angesprochenen Aspekt der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt und der damit repräsentierten Souveränität des Volkes[18].

[...]


[1] Bührer, S. 22

[2] Alemann & Eckert (2006), S. 4

[3] vgl. Knodt & Hüttmann

[4] Alemann & Eckert (2006), S. 3

[5] Alemann & Eckert (2006), S. 6

[6] Sebaldt & Straßner, S. 24

[7] vgl. Sebaldt & Straßner, S. 24-25

[8] Alemann & Eckert (2006), S. 4

[9] Alemann & Eckert (2006), S. 6

[10] Woll, S. 34

[11] vgl. Alemann (2000), Abschnitt II

[12] Sebaldt & Straßner, S. 15

[13] Alemann & Eckert (2006), S. 4

[14] Alemann & Eckert (2006), S. 4

[15] Alemann (2000), Abschnitt I

[16] Alemann & Eckert (2006), S. 4

[17] Straßner 2004, S. 15

[18] Straßner 2006, S. 11

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die IHK im Kontext des europäischen Lobbyismus
Université
University of Wuppertal
Cours
Lobbyismus in Europa
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
22
N° de catalogue
V68979
ISBN (ebook)
9783638595124
ISBN (Livre)
9783638673136
Taille d'un fichier
505 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kontext, Lobbyismus, Europa
Citation du texte
Timm Gehrmann (Auteur), 2006, Die IHK im Kontext des europäischen Lobbyismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68979

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