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Sind atypische Beschäftigungsformen sozialverträglich oder prekär

Title: Sind atypische Beschäftigungsformen sozialverträglich oder prekär

Term Paper , 2005 , 19 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Matthias Kreutzer (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Dieser Beitrag geht der Frage nach ob atypische Beschäftigung als sozialverträglich oder prekär einzustufen ist. Zunächst werde ich den Begriff atypische Beschäftigung definieren und abgrenzen vom Normalarbeitsverhältnis. In einem darauf folgenden Abschnitt, werde ich erörtern, welche Kriterien für eine sozialverträgliche Beschäftigung vorliegen könnten. In Abschnitt drei werde ich die kritischsten Punkte der verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung herausarbeiten. Ich werde schließen mit der mit der These, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse nicht per se als prekär einzustufen sind, zum überwiegenden Teil aber auch nicht den Kriterien der Sozialverträglichkeit entsprechen.

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Inhaltsverzeichnis

1 Inhalt und Struktur

2 Definition der atypischen Beschäftigung und der Sozialverträglichkeit

2.1 atypische Beschäftigung

2.2 Sozialverträglichkeit und Prekärität

3 Sozialverträglichkeit und Prekarität atypischer Beschäftigung

3.1 Teilzeitarbeit

3.2 Befristete Beschäftigung

3.3 Geringfügige Beschäftigung

3.4 Leiharbeit

3.5 Neue Scheinselbstständigkeit und Ich AG

3.6 Neue Heimarbeit/ neue Teleheimarbeit

4 Schlussfolgerung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Frage, ob verschiedene atypische Beschäftigungsformen als sozialverträglich einzustufen sind oder ein prekäres Arbeitsverhältnis darstellen, indem sie diese anhand definierter sozialer Kriterien analysiert.

  • Definition und Abgrenzung atypischer Beschäftigungsformen vom Normalarbeitsverhältnis.
  • Festlegung von Kriterien zur Beurteilung der Sozialverträglichkeit von Arbeitsverhältnissen.
  • Analyse der prekären Aspekte verschiedener Beschäftigungsmodelle wie Teilzeit, Befristung und Leiharbeit.
  • Bewertung des Einflusses von Humankapital und Mitbestimmung auf die Arbeitsplatzqualität.
  • Diskussion von Handlungsbedarfen und Strategien zur Entprekarisierung des Arbeitsmarktes.

Auszug aus dem Buch

3.3 Geringfügige Beschäftigung

Es wird zwischen zwei Arten geringfügiger Beschäftigung unterschieden: Minijobs und Midijobs. Nach §8 Abs.1 Nr.1 des Sozialgesetzbuch (SGB) IV darf bei Minijobs das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro übersteigen. Der Verdienst ist für den Arbeitnehmer unter 400 Euro abgabenfrei, lediglich der Arbeitgeber muss 25 % des Verdienstes abführen. Bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten liegt dieser Anteil lediglich bei 12 %. Zu der Kategorie der sozialversicherungsfreien Jobs zählt auch die kurzfristige Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Midijobs stellen gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro dar. Für diese sind gestaffelt reduzierte (von 4% bis 21%) Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Gemäß der Daten der Bundesknappschaft vom 30.09.2004 geht man von einer Gesamtzahl von 7.852.279 geringfügig Beschäftigten. Die meisten geringfügig Beschäftigten sind dabei weiblich (63,7 %).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Inhalt und Struktur: Einführung in die Forschungsfrage, ob atypische Beschäftigung prekär ist, sowie Erläuterung des methodischen Vorgehens.

2 Definition der atypischen Beschäftigung und der Sozialverträglichkeit: Klärung zentraler Begriffe und Festlegung von Kriterien zur Bewertung von Sozialverträglichkeit.

3 Sozialverträglichkeit und Prekarität atypischer Beschäftigung: Detaillierte Untersuchung einzelner atypischer Beschäftigungsformen hinsichtlich ihrer prekären Merkmale und rechtlichen Einordnung.

3.1 Teilzeitarbeit: Analyse der Entwicklung und rechtlichen Rahmenbedingungen von Teilzeitstellen sowie deren Funktion als Brücke in den Erwerbsmarkt.

3.2 Befristete Beschäftigung: Untersuchung der Auswirkungen befristeter Arbeitsverhältnisse auf Erwerbsbiografien und das Risiko von Befristungsketten.

3.3 Geringfügige Beschäftigung: Darstellung der Minijob-Regelungen und der Problematik der sozialen Absicherung in diesem Bereich.

3.4 Leiharbeit: Analyse der Arbeitsbedingungen und der Prekarität in der Leiharbeitsbranche sowie der Wirksamkeit gesetzlicher Regulierungen.

3.5 Neue Scheinselbstständigkeit und Ich AG: Diskussion der Grauzone zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung sowie der Rolle staatlicher Förderinstrumente.

3.6 Neue Heimarbeit/ neue Teleheimarbeit: Erörterung der arbeitsrechtlichen Herausforderungen und sozialen Folgen von Telearbeit.

4 Schlussfolgerung: Synthese der Ergebnisse und Plädoyer für neue arbeitsmarktpolitische Strategien zur Entprekarisierung.

Schlüsselwörter

Atypische Beschäftigung, Normalarbeitsverhältnis, Sozialverträglichkeit, Prekarität, Teilzeitarbeit, Befristete Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit, Ich-AG, Teleheimarbeit, Arbeitsmarkt, soziale Sicherung, Humankapital, Flexicurity.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht, ob die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen mit sozialverträglichen Arbeitsbedingungen einhergeht oder ob sie zunehmend zu prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen führt.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis, die Analyse spezifischer atypischer Formen wie Teilzeit, Befristung, Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit sowie deren soziale Absicherung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, anhand definierter sozialwissenschaftlicher Kriterien zu bewerten, inwieweit atypische Beschäftigungsverhältnisse die Anforderungen an eine sozialverträgliche Arbeit erfüllen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine theoretische Einordnung und eine deskriptive Analyse auf Basis aktueller Daten und arbeitsmarktpolitischer Studien, um den Status quo der Beschäftigungsformen zu bewerten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen atypischen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Befristung, Minijobs, Leiharbeit, Ich-AG, Telearbeit) auf ihre Prekaritätsmerkmale hin.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Atypische Beschäftigung, Prekarität, Sozialverträglichkeit, Normalarbeitsverhältnis und arbeitsmarktpolitische Flexibilisierung charakterisiert.

Welche Rolle spielt die betriebliche Mitbestimmung bei atypischer Beschäftigung?

Die Arbeit stellt fest, dass atypisch Beschäftigte aufgrund ihrer oft schwachen Position im Betrieb Schwierigkeiten haben, ihre Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten voll wahrzunehmen.

Inwieweit fördert der Staat atypische Beschäftigung als Übergang in den primären Arbeitsmarkt?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der erhoffte Brückeneffekt bei den meisten untersuchten Formen, außer bei der Teilzeit, empirisch nicht nachweisbar ist und die prekäre Situation überwiegt.

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Details

Title
Sind atypische Beschäftigungsformen sozialverträglich oder prekär
College
University of Constance
Course
Atypische Beschäftigungsverhältnisse
Grade
2,0
Author
Matthias Kreutzer (Author)
Publication Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V69239
ISBN (eBook)
9783638613187
Language
German
Tags
Sind Beschäftigungsformen Atypische Beschäftigungsverhältnisse
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Kreutzer (Author), 2005, Sind atypische Beschäftigungsformen sozialverträglich oder prekär, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69239
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